mini|Wandgraffiti an der Hinrichtungsstätte in Köln-Ehrenfeld (2013)
Als Edelweißpiraten wurden informelle Gruppen des deutschen Jugendwiderstands bezeichnet, die in der Zeit des Nationalsozialismus hauptsächlich im Rheinland tätig waren. Nach dem Ende des Krieges und des NS-Staats setzten die unangepassten und oppositionellen Jugendlichen einige Aktivitäten bis etwa 1947 in der Britischen Besatzungszone fort.
Die Namensgebung entstammt einer Verballhornung durch Gestapo-Beamte um 1939: Das Edelweiß war eines unter vielen Kennzeichen der nach 1936 verbotenen Bündischen Jugend. Der Namensteil „Piraten“ leitet sich von den Kittelbachpiraten ab, einer offiziell bis 1933 bestehenden rechtsradikalen Gruppe in Düsseldorf, die größtenteils in die Hitlerjugend (HJ) oder die Sturmabteilung (SA) abwanderte. Die Vermengung der Begriffe „Edelweiß“ und „Piraten“, anfänglich ein Schmähwort gegen Jugendliche mit oppositionellem Verhalten, speziell für solche mit Wurzeln in der Bündischen Jugend, in der linksgerichteten Naturfreundejugend oder im kommunistischen Rotfrontkämpferbund, wurde durch die jungen Gruppierungen gegen Ende des Krieges als Selbstbezeichnung gewählt.
Einige dieser Gruppen, wie die Kölner Edelweißgruppe um Gertrud Koch, deren Vater im KZ Esterwegen starb, oder die Ehrenfelder Gruppe um den KZ-Flüchtling Hans Steinbrück, beteiligten sich aktiv am Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Außer dieser Köln-Ehrenfelder Edelweißpiraten-Gruppe, deren Aktivitäten erst nach 1980 durch Jean Jülich ins öffentliche Bewusstsein gebracht wurden, sind beispielsweise die Dortmunder Edelweißpiraten vom „Brügmannplatz“, über die 1980 der Schriftsteller Kurt Piehl publizierte, bekannt geworden.
Hintergrund
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Hoffnungslosigkeit der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg brachte für die Jugend Deutschlands massive Probleme mit sich. Während für wirtschaftlich schwächere soziale Schichten kaum Aussicht auf Bildung und Arbeit bestand, wurde von der Oberschicht eine Vision der „Goldenen Zwanziger“ vorgeführt.
Der Ausweg bestand für viele darin, sich formellen Gruppen anzuschließen, die einerseits ein Programm zur Freizeitgestaltung anboten und andererseits durch das Erleben von Gruppenzugehörigkeit die Entwicklung von Selbstdefinitionen zuließen. Jugendbünde, die aus der Tradition der Wandervögel vor dem Ersten Weltkrieg hervorgingen, legten den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf Wanderungen und Fahrten in die Randgebiete der großen Städte. Dort wurde in der Natur am Lagerfeuer mit Wandergitarre und Feldkocher der jugendliche Unabhängigkeitsdrang zelebriert.
Gegen Ende der Weimarer Republik wurde die politische Einflussnahme auf alle Jugendgruppen stärker. Viele Parteien sahen das Herausbilden einer parteitreuen Jugend als essentiell an. So vielfältig die Parteienlandschaft der Republik war, so facettenreich war die Bandbreite der Jugendgruppen.
Neben den Gruppen, die direkt den Parteien unterstanden, den katholischen Gruppen und der den Naturfreunden unterstehenden Naturfreundejugend gab es den breiten Bogen der Bündischen Jugend. Diese etwa 100.000 Jugendlichen, zusammengefasst in 1200 Gruppen, spiegelten die ganze Bandbreite revolutionärer bis bürgerlicher Ideale der zu Ende gehenden Republik wider. Gemeinsam hatten sie Wanderfahrten, formelle Hierarchie und elitäres Bewusstsein.
Damit standen die „bündischen“ Merkmale in direkter Konkurrenz zur aufstrebenden Hitlerjugend unter der Führung des ehrgeizigen Baldur von Schirach. Für eine erfolgreiche Ausdehnung der HJ, die von 108.000 Mitgliedern im Jahr 1932 auf 2,3 Millionen im nächsten Jahr anwuchs, war aber auch deutlich, dass die HJ auf die Erfahrungen und die persönliche Beteiligung von Jugendführern der Bündischen Jugend angewiesen war.
Nachdem 1933 der Großdeutsche Bund, eine Zusammenfassung von etwa 70.000 Jugendlichen aus verschiedenen Bündischen Gruppen, und 1936 alle Gruppen der „Bündischen“ verboten waren, setzte die Verfolgung der ehemaligen Mitglieder ein. Regelmäßige Streifen der HJ waren mit Verstärkung von SA und Gestapo zum Einschreiten legitimiert, wenn es einen Verdacht auf so genannte „bündische Umtriebe“ gab. Bis 1938 wurden oft Integrationsangebote von den „Bündischen“ wahrgenommen, da das Image des „jugendlichen Rebellentums“Frank Bajohr: Piraten, Swings und Junge Garde. Jugendwiderstand im Nationalsozialismus. der HJ noch anhaftete. Freizeitangebote und Aufstiegsmöglichkeiten in der HJ waren durchaus attraktiv. Nach dieser Werbungsphase waren die für Jungvolk, BDM und Hitler-Jugend nicht begeisterungsfähigen Jugendlichen die Hauptfeindbilder des HJ-Streifendiensts. Jugendliche, die sich nach 1936 der Zwangsmitgliedschaft in der HJ entziehen wollten, wurden kriminalisiert. Darunter fanden sich ausgetretene oder ausgeschlossene ehemalige HJ-Mitglieder, Jugendbanden im Stile der „Wilden Cliquen“ der Weimarer Republik,Rolf Lindner: Die wilden Cliquen in Berlin. Ein Beirtag zur historischen Kulturananalyse. In: Historische Anthropologie, 1, 1993, S. 451–467 regionale Jugendbanden, illegal weitergepflegte Kontakte zu verbotenen Jugend- oder Naturfreundegruppen und endlich politisch motivierte Widerstandskämpfer.
Regionale Verbreitung und Wirkungskreis
Spätestens ab 1942 kann Köln als Zentrum der Edelweiß-Gruppen, wie die bevorzugte Selbstbezeichnung lautete, mit über 3000 in Gestapo-Akten genannten Namen gelten. In Duisburg, Düsseldorf, Essen und Wuppertal stellte die Gestapo bei Razzien 739 vermeintliche Edelweißpiraten. Der Dortmunder Brügmannplatz wurde spätestens 1943 zum Treffpunkt der lokalen Edelweiß-Gruppe. Reichsweit waren solche Gruppen in den großstädtischen Zentren entstanden. Ursula Kohlmeier (*1932): Ich weiß gar nicht wie wir das alles überstanden haben. In: Wie Silberfische flimmerten die Bomber am Himmel. (Erinnerungen an das Inferno des Krieges in Berlin-Lichtenberg 1940–1945). Edition Berliner Unterwelten, Berlin 2004, ISBN 3-9809641-0-8, S. 178.
Typisch für die Namensgebung scheint zu sein, dass die verfolgten Gruppen schnell die Etikettierung ihrer Verfolger annahmen. So wurden angeblich unangepasste Jugendliche in Köln von 1933 bis 1941 von der HJ mit dem Spitznamen „Navajos“ benannt, der von den Verfolgten übernommen wurde. So verstand ein Gefolgschaftsführer der Nachrichten-HJ 1936 unter Navajos:
Über das gesamte Reichsgebiet kann die Gegnerschaft zur HJ als verbindendes Element angesehen werden, stärker als die Nachfolgeschaft einer traditionellen verbotenen Jugendgruppe. Die Verhaltensweisen der Bündischen wurden zwar oft angenommen, ohne aber deren Ursprung zu kennen und ohne die typische hierarchische Organisation. Dabei suchten manche Gruppen nach handgreiflichen Auseinandersetzungen mit den Streifen der HJ, wobei auch Straßenkämpfe aufgrund territorialer Ansprüche gegen andere Jugendbanden ausgetragen wurden. Andere Gruppen vermieden jeden Kontakt mit der HJ, insbesondere mit der assistierenden SA.
Äußere Merkmale der Edelweißpiraten
Das Abhalten von Wanderungen und Fahrten ins Umland der großen Städte und seltener in andere Städte gehörte traditionell zu den freizeitstrukturierenden Aktivitäten der Jugendgruppen. Dabei wurden Lieder aus der Bündischen Jugend gesungen, manche von ihnen dichteten diese oder Lieder der verfeindeten HJ in ironischer Weise um. Teilweise enthielten diese Texte eine derbe regimekritische Aussage, ebenso entstanden neue Lieder, zum Teil mit politischem Inhalt.
Von den Einheitsuniformen der Hitler-Jugend hoben sich die als Edelweißpiraten bezeichneten Jugendlichen durch einen eigenen Stil – oft Skihemden, Wanderschuhe, Halstuch und kurze Lederhosen – ab. Teilweise war ihr Erkennungszeichen ein Edelweiß unter dem linken Rockaufschlag. Oft wurden Fantasiekluften, Totenkopfringe, mit Nägeln beschlagene Gürtel, Jungenschaftsjacken getragen und die Kohte benutzt. Im Gegensatz zur HJ nahmen sie zum Teil weibliche Jugendliche und Heranwachsende auf.
Verfolgung
Je mehr Anzeigen der HJ an die Gestapo eingingen, desto härter wurde die Verfolgung durch Verhaftungen, Verhöre, Folter und Einkerkerungen. Die Gestapo selbst gab zu, dass der Streifendienst der HJ zu einer Verschärfung der Situation geführt hatte. Am 1. Juni 1938 wurden neue Richtlinien für den HJ-Streifendienst erlassen, welche die HJ zum „Einschreiten“ auf „offener Straße“ und in „geschlossenen Räumen“ ermächtigten.
Unmittelbar nach dem Verbot der Bündischen Jugend wurde der § 175 als Tatbestand missbraucht, um eine gerichtliche Verurteilung zu erwirken. Dies rührte aus der historischen Rivalität zwischen HJ und der Bündischen Jugend, deren Mitgliedern pauschal Homosexualität unterstellt wurde. Bald wurde von der NS-Gerichtsbarkeit der Tatbestand der „Bündischen Umtriebe“ geschaffen, der auf breiterer Basis eine Verurteilung von Verdächtigen ermöglichte. Dennoch war die Definition der „Bündischen Umtriebe“ vage und die Entscheidung lag bei den zuständigen Gerichten. Bis Kriegsbeginn führten verhältnismäßig wenige Anzeigen zu einer Verurteilung.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden speziell ab 1941 radikalere Verfolgungsmethoden angewandt. Razzien, Belauschung, Verleumdung, Aufforderung zum Verrat, Nötigung, Folter und Gefängnishaft wurden eingesetzt, um regimekritischen Gruppen zu begegnen. Im Dezember 1942 kam es im Raum Köln zu einer Verhaftungswelle durch die Gestapo, allem Anschein nach motiviert durch die im Sommer 1942 angelaufenen Flugblattaktionen einzelner Gruppen.
Die Tatbestände der Wehrkraftzersetzung, des Defätismus, der Schwächung der deutschen Volksgemeinschaft, des Widerstands gegen die Gestapo oder des Landes- und Hochverrates hatten drakonische Strafen von Inhaftierung in Konzentrationslagern bis zur Todesstrafe zur Folge. Die Versetzung zu einem Strafbataillon des Heeres oder der Kriegsmarine waren für unangepasste junge Männer ein vom NS-Regime bevorzugtes Mittel zur Ausübung seiner totalitären Macht. Die Einsätze eines solchen Kommandos kamen einer Hinrichtung nahe.
Bruno Bachler, einer der überlebenden Edelweißpiraten, erzählte, wie er nach Verbüßung einer Haft im Konzentrationslager einer Strafkompanie an der Ostfront zugeteilt wurde, die zum Räumen von Minenfeldern benutzt wurde. Das geschah so, dass die Sträflinge Hand in Hand über ein Minenfeld marschieren mussten, wobei einige von ihnen das Leben verloren.
Die Anzahl der ermordeten Edelweißpiraten ist unbekannt. Die Dokumentation über Mitgliedschaft, Aktionen, Verhöre und Hinrichtungen lag fast ausschließlich bei den Tätern des NS-Regimes. Die Jugendlichen führten aus Angst vor Verfolgung nicht Buch über ihre Aktivitäten. Viele der Gruppenmitglieder kannten sich nur mit dem Spitz- oder dem Vornamen, was wieder ein Schutz bei Folter-Verhören war. Die vielfältigen Methoden der Ermordung von Regimegegnern erschweren ebenfalls die lückenlose Erfassung der Opfer. Es ist anzunehmen, dass nur eine Minderheit den Zweiten Weltkrieg überlebte.
Aktionen des Widerstandes
Die Ablehnung der Pflichtmitgliedschaft bei der Hitler-Jugend gilt nach Detlev Peukert durch den gelebten Widerstand gegen das herrschende Regime bereits als eine Form des Jugendwiderstandes. Die Pflege von illegalen Kontakten und Aufrechterhaltung von Beziehungsnetzen, dadurch die Beanspruchung eines eigenen sozialen Raumes kann als Dissidenz und Nonkonformität gesehen werden. Angriffe auf Repräsentanten des Regimes, wozu auch HJ-Funktionäre gehörten, stellen bereits Widerstandshandlungen im engeren Sinn dar.