Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet. 1936 wurde der Volksgerichtshof ein ordentliches Gericht. Seinen Sitz hatte er zunächst im Gebäude des früheren Preußischen Landtags und später im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in Berlin, Bellevuestraße 3. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte der Volksgerichtshof auch im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin, Elßholzstraße 30–33. Hier fanden die Schauprozesse gegen die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 statt. Keiner der beteiligten Richter und Staatsanwälte wurde nach 1945 von einem bundesdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt.
mini|Verkündung des Urteils gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises am 6. August 1944 durch Roland Freisler, den Präsidenten des Volksgerichtshofes, im umgestalteten Festsaal des Kammergerichts in Berlin
Ideologische Vorgeschichte Die Schaffung eines Nationalgerichtshofes war eine alte Forderung der NSDAP: Schon im Artikel 19 ihres Parteiprogramms vom 24. Februar 1920 forderte sie den „Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch ein deutsches Gemein-Recht“, während Artikel 18 gleich anschaulich schilderte, wie dieses Recht beispielsweise auszusehen hätte: „Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen.“
Konsequenterweise wurde im Verlauf des kurzlebigen Putsches vom November 1923 auch ein Nationaltribunal als Oberster Gerichtshof eingesetzt, das ohne Revision nur zwei Urteilssprüche kennen sollte: „Schuldig“ bedeutete die Todesstrafe, „nicht schuldig“ bedeutete den Freispruch. Es war vorgesehen, Todesurteile innerhalb von drei Stunden nach dem Urteilsspruch zu vollstrecken.Vgl. Wieland 1989, S. 15 f.
Gründung mini|Eröffnung der Sitzung des Volksgerichtshofs im Gebäude des Preußischen Landtages in Berlin am 14. Juli 1934 durch Reichsjustizminister Franz Gürtner (am Rednerpult links). Geschäftsführender Präsident Fritz Rehn und Vizepräsident Wilhelm Bruner auf der Empore mini|Dienstbrief des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof mini|Ausgewählte Zuschauer in einem Prozess nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 im Festsaal des Berliner Kammergerichts: Genau in der Mitte Ernst Kaltenbrunner in Zivil
Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zwar zum Tode verurteilt, Ernst Torgler, Georgi Dimitroff und zwei weitere Funktionäre der Kommunistischen Partei aber freigesprochen worden waren, beschloss Adolf Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen, und ordnete die Bildung des von ihm so benannten Volksgerichtshofs an. Diese erfolgte durch Artikel III des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, das am 2. Mai des Jahres in Kraft trat.Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, RGBl. I 1934, S. 341 (online auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online).
Am 14. Juli 1934 fand in der Prinz-Albrecht-Straße 5 eine Versammlung hochrangiger Persönlichkeiten und NS-Funktionäre statt; auf dieser proklamierte NS-Justizminister Franz Gürtner den Volksgerichtshof für eröffnet.Vgl. Wieland 1989, S. 12. Dieser wurde zunächst als Sondergericht eingerichtet, welches am 1. August 1934 in Berlin die Arbeit aufnahm. In der ersten Zeit seines Bestehens bemühten sich hochrangige Regierungsvertreter um die Verlegung von bereits laufenden Gerichtsverfahren gegen Regimegegner an den Volksgerichtshof. So soll aufgrund einer persönlichen Intervention von Hermann Göring das am Reichsgericht in Leipzig mit der Anklageerhebung eingeleitete Justizverfahren gegen die Anführer der linkssozialistischen Widerstandsgruppe „Der Rote Stoßtrupp“ 1934 an den Volksgerichtshof verlegt worden sein. Dieses Verfahren war der zweite Prozess des Sondergerichts überhaupt. Mit Gesetz vom 18. April 1936 wurde der Volksgerichtshof in ein so genanntes ordentliches Gericht umgewandelt.Gesetz über den Volksgerichtshof und über die fünfundzwanzigste Änderung des Besoldungsgesetzes vom 18. April 1936, RGBl. I 1936, S. 369.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurde die Zuständigkeit des Volksgerichtshofes am 20. Juni 1938 auch auf Österreich ausgedehnt.Verordnung über die Einführung der Vorschriften über Hochverrat und Landesverrat im Lande Österreich vom 20. Juli 1938, RGBl. I 1938, S. 640.
Zuständigkeit und Verfahren Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat; sie wurde später auf weitere Strafvorschriften ausgeweitet. Spruchkörper des Gerichts waren bis zu sechs Senate. Ein Senat setzte sich aus zwei Berufsrichtern und drei sogenannten ehrenamtlichen Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren oder hohen Beamten, zusammen. Die Richter wurden von Adolf Hitler auf Vorschlag des Justizministers ernannt.Vgl. Wieland 1989, S. 13. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.
Organisation und Gerichtsverfahren waren – unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze – auf kurze Prozesse ausgerichtet. Gegen die Entscheidung des Volksgerichtshofes war kein Rechtsmittel zulässig (Art. III § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. April 1934, s. o.).
Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen (Art. IV § 3 des Gesetzes vom 24. April 1934). Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten einander bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt zueinander aufnehmen.
Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen.
Der Volksgerichtshof tagte zunächst im Gebäude des Preußischen Landtags in der Prinz-Albrecht-Straße 5 (heute Abgeordnetenhaus von Berlin). Von 1935 bis zur Zerstörung am 3. Februar 1945 hatte der Volksgerichtshof seinen Sitz im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in der Bellevuestraße 15, unweit vom Potsdamer Platz. Auf dem Gelände steht heute das Sony Center. Einige Prozesse fanden im Gebäude des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg statt, darunter der Schauprozess am 8. August 1944 gegen Unterstützer des Attentats vom 20. Juli 1944. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt.
Daneben, zunehmend mit fortschreitendem Kriege, urteilte der Volksgerichtshof in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches – weniger, um es dem Gerichtspräsidenten Roland Freisler zu ermöglichen, seine Urteile in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit zu verkünden, sondern aus ganz „praktischen“ Erwägungen: Die Zahl der anhängigen Verfahren, häufig gegen eine Mehrzahl von – fast ausnahmslos inhaftierten – Angeklagten gerichtet, nahm enorm zu. Der Transport der in aller Regel tatort- und wohnsitznah (beispielsweise in Konzentrationslagern) einsitzenden Häftlinge zum Gerichtsort war unerwünscht und hätte vor allem den Volksgerichtshof ebenso logistisch überfordert wie derjenige der ebenso in aller Regel ortsnah wohnhaften ehrenamtlichen Richter. Aus diesem Grunde sprach der Volksgerichtshof insgesamt, und nicht nur der 1. Senat unter Freislers Vorsitz, zunehmend im Umherziehen „Recht“.
Am 1. Januar 1943 hatte der Volksgerichtshof 47 Berufsrichter und 95 ehrenamtliche Richter, darunter 30 Offiziere, vier Polizeioffiziere und 48 SA-, SS-, NSKK- und HJ-Führer. 1944 war die Zahl der ehrenamtlichen Beisitzer auf 173 gestiegen. Am VGH waren 179 Staatsanwälte tätig.
Propagandafilm „Verräter vor dem Volksgericht“ mini|Der Volksgerichtshof nach dem 20. Juli 1944. Die mittlere Fahne enthielt am rechten Hakenkreuzarm die Öffnung zum Filmen der Angeklagten. Sie ist dort als eine Verbreiterung erkennbar.Fernsehfilm: Roland Freisler, MDR, 2016 (Dokumentaraufnahmen und filmische Szenen)MDR Zeitreise: Roland Freisler mini|Todesurteil des Volksgerichtshofs gegen Schmirgal, Siemund, Eichberg, Seelenbinder und Lodemann (6. September 1944)
Nach dem fehlgeschlagenen Attentat vom 20. Juli 1944 führte der VGH mehrere Schauprozesse gegen Beteiligte am militärischen Widerstand im Plenarsaal des Berliner Kammergerichts durch. Grund war Hitlers Wunsch, diese Verhandlungen für einen Propagandafilm mit verborgenen Kameras filmen zu lassen, wofür jedoch der Verhandlungssaal an seinem Sitz in der Bellevuestraße aus Kapazitäts- oder anderen Gründen als ungeeignet erschien. Die Wahl für einen besseren Tagungsort fiel auf den Festsaal des Kammergerichts, was die bereitwillige Zustimmung des dortigen Präsidenten Johannes Block fand.Jürgen Kipp: Einhundert Jahre. Zur Geschichte eines Gebäudes 1913–2013. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-8305-3226-2; zur ursprünglichen Bestimmung als Festsaal S. 366, zur Bestimmung als Verhandlungssaal durch Block S. 234. Vom August 1944 bis Januar 1945 verhängte der Volksgerichtshof viele seiner über 200 Todesurteile gegen die Verschwörer, oft unter dem Vorsitz Freislers, im Festsaal des Kammergerichts vor Hunderten handverlesenen Zuschauern.Jürgen Kipp: Einhundert Jahre. Zur Geschichte eines Gebäudes 1913–2013. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2013, S. 229 ff.
Die ebenfalls erstellten Tonmitschnitte wurden aber als filmtechnisch unzureichend beurteilt, weil Freisler oft bei der Verhandlung schrie. Den Ausgleich zwischen seiner Stimme und den verhältnismäßig leisen Antworten der Angeklagten konnte oder wollte niemand herstellen. Neben den Filmaufnahmen wurden auch umfangreiche stenographische Aufzeichnungen erstellt.
Nach Kriegsende 1945 wurde kontrovers diskutiert, ob das Urteil gegen die Widerstandskämpfer bereits vor der Hauptverhandlung festgestanden habe. Angesichts der im Film nachvollziehbaren und von vielen Zeugen beschriebenen Verhandlungsführung Freislers muss davon ausgegangen werden, dass die Verurteilungen bereits im Vorfeld als Zielsetzung festgelegt worden waren. Der Film mit den Aufnahmen von 1944 wurde erstmals 1979 öffentlich aufgeführt. Eine zuvor immer wieder behauptete Unabhängigkeit des Volksgerichtshofs wurde damit auch für eine breitere Öffentlichkeit widerlegt.
Dass die Urteile gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli bereits vor Verhandlungsbeginn weitestgehend feststanden, legt auch die Entstehungsgeschichte dieser Filmaufnahmen nahe. Angedacht war, den Film nach seiner Fertigstellung unter dem Titel Verräter vor dem Volksgericht möglichst landesweit in Kinos aufzuführen. Das Filmmaterial sollte für die Deutsche Wochenschau und in Dokumentarfilmen aufbereitet werden. Das Propagandamaterial sollte zur Abschreckung dienen und die Opposition gegen Hitler – durch Vorführung eines mit Scheinlegalität ausgestatteten Verfahrens – gleichsam moralisch vernichten.
Der unwillentlich farcenhafte Auftritt Freislers durchkreuzte dies aber schon von vornherein. In den Augen der Öffentlichkeit hätte eine derartige Szenerie keinen unparteiischen Eindruck hinterlassen. Der Vorsitzende hatte mit psychopathisch autoritärer Verhandlungsführung den Angeklagten keinerlei Gelegenheit zur Verteidigung gegeben, und seine auf Vernichtung angelegten Vorhalte an die Angeklagten ließen keinen Zweifel an der bereits feststehenden Absicht der Verhängung von Todesstrafen. Zudem traten die Angeklagten trotz aller Demütigungsversuche in gewissenhafter Haltung auf, vertraten konsequent ihre meist christlichen Motive und sprachen Verbrechen des NS-Regimes wie Massenmorde teils offen an. Daher wurde das Filmmaterial – anders als ursprünglich vorgesehen – umgehend zur „Geheimen Reichssache“ erklärt und gelangte im NS-Staat nur in kleinen vertraulichen Kreisen zur Aufführung.Filme zur NS-JustizHorst Mühleisen: Hellmuth Stieff und der deutsche Widerstand (PDF; 1,7 MB).