Serbien und Montenegro (serbisch Србија и Црна Гора/Srbija i Crna Gora), auch genannt Serbien-Montenegro oder Serbien/Montenegro, war ein Bundesstaat in Südosteuropa. Er existierte unter diesem amtlichen Namen vom 4. Februar 2003 bis zum 3. Juni 2006, bestand aus den Teilstaaten Serbien und Montenegro und löste damit die seit dem 27. April 1992 bestehende, territorial und staatsrechtlich identische Bundesrepublik Jugoslawien ab. Diese war der größte Nachfolgestaat der in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre zerfallenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und wurde zu ihrer Zeit in der internationalen Öffentlichkeit auch Restjugoslawien genannt. Rechtsnachfolger von Serbien und Montenegro ist die Republik Serbien, die auch die seit 2000 bestehende UN-Mitgliedschaft fortführt. (PDF; 187 kB). Anfang Juni 2006 erklärte sich Montenegro nach einem Referendum für unabhängig.
Die administrative und militärische Kontrolle des im Süden an der Grenze zu Albanien und Mazedonien liegenden Kosovo lag seit dem Ende des Kosovokrieges im Juni 1999 bei den Vereinten Nationen bzw. der KFOR.
Geschichte Im Jahre 1992 bildeten die Republiken Serbien und Montenegro die „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Savezna Republika Jugoslavija), auch Föderative Republik Jugoslawien (FRJ oder FRY) und Rest-Jugoslawien genannt. Diese wurde am 4. Februar 2003 in den Staatenbund Serbien und Montenegro (Srbija i Crna Gora) umgewandelt.
Bundesrepublik Jugoslawien Am 27. April 1992 wurde aus den Teilrepubliken Serbien und Montenegro die Bundesrepublik Jugoslawien gegründet. Eine neue Verfassung wurde zuvor mit 73 Stimmen gegen eine Gegenstimme und drei Enthaltungen von den verbliebenen Abgeordneten des Bundesparlaments der SFRJ verabschiedet, die Kosovo-Albaner boykottierten die Abstimmung über die neue Verfassung und die Proklamation der BR Jugoslawien. In der Nacht vom 23. auf den 24. April 1992 wurde die neue Verfassung von den Parlamenten Serbiens und Montenegros gebilligt. In einer Volksabstimmung am 1. März 1992 stimmten in Montenegro bei einer Wahlbeteiligung von 65 % rund zwei Drittel für die neue Bundesrepublik Jugoslawien. Der Staatspräsident der Bundesrepublik Jugoslawien wurde von beiden Kammern des Bundesparlaments, der Bundesversammlung, auf 4 Jahre gewählt, eine Wiederwahl war zulässig. Die Bürger wählten die erste Kammer, die Kammer der Bürger, während sich die zweite Kammer, die Kammer der Republiken, aus von den Parlamenten der beiden Teilrepubliken entsandten Abgeordneten zusammensetzte. Der Staatspräsident durfte das Bundesparlament auflösen. Der Ministerpräsident als Regierungschef wurde vom Staatspräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt und das Parlament musste ihm das Vertrauen aussprechen. Minister- und Staatspräsident durften dabei nicht aus derselben Republik kommen. Die Rechtsprechung lag bei einem Verfassungsgericht, einem Obersten Gerichtshof und den Gerichten der Republiken. Die bisherigen Organe der SFRJ nahmen bis zur Konstituierung der Organe der Bundesrepublik Jugoslawien ihre Funktionen weiterhin war. Am 4. Mai stellte das jugoslawische Staatspräsidium fest, dass die Angelegenheiten der Jugoslawischen Volksarmee in Bosnien und Herzegowina nicht mehr in die Zuständigkeit der jugoslawischen Behörden fielen.
Am 31. Mai siegte die Sozialistische Partei des serbischen Präsidenten Milošević bei der Wahl zum jugoslawischen Bundesparlament und erhielt die absolute Mehrheit. Die Oppositionsparteien Serbische Erneuerungsbewegung (SPO) von Vuk Drašković und Demokratische Partei (DS) boykottierten die Wahlen. Die nationalistische Serbische Radikale Partei (SRS) von Vojislav Šešelj wurde in Serbien mit 28 % zweitstärkste Kraft und kam in Montenegro auf 10 %; eine neuformierte kommunistische Partei kam in Montenegro auf etwa 10 %. Die Kosovo-Albaner boykottierten die Parlamentswahlen. Es fanden auch Kommunalwahlen in der BR Jugoslawien statt. Wahlbeobachter der KSZE stellten fest, dass die Bedingungen für freie und faire Wahlen nicht erfüllt waren. Nach der Konstituierung beider Parlamentskammern wählte das Parlament am 15. Juni Dobrica Ćosić zum Staatspräsidenten. Der parteilose Milan Panić wurde am 1. Juli zum Ministerpräsidenten ernannt und bildete eine Regierung der Sozialisten. Der serbische Präsident Milošević blieb jedoch der mächtigste Mann in der BR Jugoslawien. In einem Referendum in den mehrheitlich serbischen Gebieten Kroatiens und Bosniens stimmte im Juni 1992 die Mehrheit für den Verbleib bei Restjugoslawien; die bosnischen Serben riefen unter ihrem Führer Radovan Karadžić die Republika Srpska aus. Milošević und die jugoslawische Regierung unterstützten die Serben in Kroatien und in Bosnien-Herzegowina.
Am 1. Juli wurde der neue Dinar eingeführt, der 10 alten Dinar entsprach und an den US-Dollar gekoppelt wurde. Im Mai 1992 wählten die Kosovo-Albaner bei autonom organisierten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen Ibrahim Rugova von der Demokratischen Liga des Kosovo (LDK) zum Präsidenten und die LDK zur stärksten Partei. Am 26. September 1991 stimmten 90 % der Kosovaren für die Unabhängigkeit des Kosovo. Die neue Führung der Kosovo-Albaner erkannte die BR Jugoslawien nicht an. Das Parlament der Kosovaren und die Regierung gingen nach Albanien ins Exil. Die LDK rief zum passiven Widerstand auf.
Die EG und die USA zogen im Mai ihre Botschafter aus Jugoslawien zurück und erkannten die Bundesrepublik Jugoslawien nicht als Rechtsnachfolger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien an. Die EG beschloss am 27. Mai 1992 die Verhängung von Sanktionen gegen die BR Jugoslawien. Sie umfassten ein Handelsembargo, die Sperrung jugoslawischer Konten im Ausland mit der Unterbindung der meisten Überweisungen und die Aussetzung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Gewährung von Exportkredithilfen. Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete am 30. Mai die Resolution 757 zu schärferen Sanktionen gegen die BR Jugoslawien. Diese enthielten ein vollständiges Handelsembargo, ein Verbot von Öllieferungen und die Einstellung des Flugverkehrs in die BR Jugoslawien. Die jugoslawischen Auslandsguthaben wurden eingefroren und Finanztransaktionen unterbunden. Diese Resolution enthielt die Forderung an die BR Jugoslawien, früheren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nachzukommen, den Abzug der jugoslawischen Armee aus Bosnien-Herzegowina, die Entwaffnung jugoslawischer Soldaten, die in Bosnien-Herzegowina blieben, und die Beendigung der Zwangsumsiedlungen. Am 8. Juni gab der jugoslawische Generalstab den Abschluss des Abzuges der jugoslawischen Armee aus Bosnien-Herzegowina bekannt. Entgegen den Resolutionen blieben die Soldaten der jugoslawischen Armee aus Bosnien-Herzegowina und die Ausrüstung unter Kontrolle der serbischen Bosnier. Nach der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs wurde die BR Jugoslawien nicht direkt für den Krieg in Bosnien-Herzegowina verantwortlich gemacht, doch habe sie nichts unternommen, um den Krieg zu verhindern, und sei in diesem Sinne mitverantwortlich gewesen.
Der UN-Sicherheitsrat beschloss am 19. September 1992 mit der Resolution 777, dass die aus Serbien und Montenegro bestehende Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) nicht automatisch die Rechtsnachfolge der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien als Mitgliedsstaat der UNO antreten könne, sondern sich ebenso wie die anderen Nachfolgestaaten neu um eine Mitgliedschaft bewerben müsse. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York City bestätigte dies durch Mehrheitsbeschluss (Billigung von 127 Ländern bei 26 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen). Die Bundesrepublik Jugoslawien dürfe deshalb den Sitz der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien in der UN-Vollversammlung nicht mehr wahrnehmen. Da die BRJ sich aber stets unbeirrt als völkerrechtlich identisch mit dieser angesehen hatteVgl. dazu ausführlich Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 141), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2000, ISBN 3-540-66140-9, S. 98 ff., 308. und sich weigerte, den konträren Beschluss zu akzeptieren, verlor sie ihren Sitz in der UN-Vollversammlung.
Am 20. Dezember 1992 fanden in der Bundesrepublik Jugoslawien vorgezogene Neuwahlen zur Kammer der Bürger sowie in den beiden Republiken Serbien und Montenegro Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die Sozialistische Partei Serbiens blieb stärkste Partei, verlor jedoch die absolute Mehrheit, die Serbische Radikale Partei gewann stark dazu und wurde zweitstärkste Kraft. Die bürgerlichen Oppositionsparteien erhielten 40 Sitze. In beiden Teilrepubliken wurden die Sozialistischen Parteien bei den Parlamentswahlen bestätigt. Slobodan Milošević wurde im ersten Wahlgang gegen Milan Panić wiedergewählt, Momir Bulatović wurde als montenegrinischer Präsident bei der Stichwahl am 10. Januar 1993 wiedergewählt. Internationale Wahlbeobachter stellten Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen fest.
mini|Inflation infolge des Wirtschaftsembargos: Ein 10-Millionen-Dinar-Schein von 1994 Die Sanktionen gegen Jugoslawien wurden ab 1. Januar 1993 überwacht. Sie führten zu einer schweren Wirtschaftskrise. Der jugoslawische Dinar verlor sehr stark an Wert und es kam zu einer galoppierenden Inflation. Die Arbeitslosigkeit stieg stark an. Russland und Rumänien lieferten trotz des Embargos Waffen an Restjugoslawien. Am 1. Januar 1993 wurden UN-Friedenstruppen an der Grenze zwischen Jugoslawien und Mazedonien stationiert. Nach der Konstituierung der Kammer der Bürger im Januar 1993 stürzte die Bundesversammlung mit großer Mehrheit den jugoslawischen Ministerpräsidenten Panić. Staatspräsident Dobrica Ćosić beauftragte den Montenegriner Radoje Kontić (DSP) am 9. Februar mit der Regierungsbildung. Am 2. März wurde Kontić von der Bundesversammlung zum Ministerpräsidenten gewählt und am 3. März 1993 sprachen beide Kammern der Bundesversammlung der neuen Minderheitsregierung das Vertrauen aus. Die Regierung wurde durch die SRS von Šešelj toleriert. Im Februar 1993 beschloss der UN-Sicherheitsrat in einer Resolution die Einrichtung eines UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien. Im März 1993 erhob Bosnien und Herzegowina gegen die BR Jugoslawien Anklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Am 1. Juni 1993 beschloss das jugoslawische Parlament auf Antrag der SRS und unterstützt von SPS und DPS die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Staatspräsident Ćosić wegen Verletzung der Verfassung. Beide Kammern der Bundesversammlung setzten Ćosić ab und wählten am 25. Juni den bisherigen Parlamentspräsidenten des serbischen Parlaments Zoran Lilić (SPS) zum neuen jugoslawischen Staatspräsidenten. Der Führer der Serbischen Erneuerungsbewegung (SPO) Vuk Drašković wurde zeitweise verhaftet und schwer misshandelt.
mini|Der serbische Präsident Milošević und die Präsidenten Tuđman (Kroatien) und Izetbegović (Bosnien und Herzegowina) bei der Unterzeichnung des Dayton-Abkommens