Raubach war ein Ortsteil der ehemaligen Gemeinde Rothenberg und ist seit dem 1. Januar 2018 der westlichste Stadtteil von Oberzent im südhessischen Odenwaldkreis.

Geographie Der Ort liegt, völlig in ein Waldgebiet eingebettet, im südlichen Odenwald im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald im Buntsandsteingebiet. Durch den Ort verlaufen keine Hauptverkehrsstraßen.

Geschichte Gründung Raubach wurde 1749 gegründet als Grafenwitwe Anne Sophie zu Erbach-Fürstenau ein 128 Morgen großes gräfliches Waldstück des Falken-Gesäßer Forstes an sieben besitzlose Untertanen abgab.

Herrschafts- und Verwaltungsgeschichte Raubach gehörte zur Grafschaft Erbach-Fürstenau, wo es im Amt Freienstein lag. Mit der Rheinbundakte wurden die Grafen von Erbach zugunsten des Großherzogtums Hessen mediatisiert. Art. 24 Rheinbundakte. Ihnen blieben jedoch ihre überkommenen Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Verwaltung und Rechtsprechung weiter erhalten. Diese Rechte wurden im „standesherrlichen Amt Freienstein“ wahrgenommen. Solche Ämter waren eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt.

1822 kam es nach einer Abmachung zwischen dem Staat und der Standesherrschaft zur Eingliederung auch des Amtes Freienstein in die staatliche Struktur. Auch auf unterer Ebene wurden Rechtsprechung und Verwaltung in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen getrennt. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Die Standesherrschaft Erbach einigte sich mit dem Staat 1822, diese Struktur zu übernehmen. Raubach lag so nun im neu eingerichteten Landratsbezirk Erbach.Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden betreffend vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199f.

Bei der nächsten Verwaltungsreform, die 1832 stattfand und die Landratsbezirke durch Kreise ersetzte, blieb der Bereich der Grafschaft Erbach ausgespart. Es hätte erneuter Absprachen zwischen Staat und Standesherrschaft bedurft, was offenbar vermieden werden sollte. In der Grafschaft Erbach blieben so die Landratsbezirke bestehen. Erst die Revolution 1848 beseitigte weitgehend die staatsrechtliche Sonderstellung der Standesherren, ebenso wie die bestehende Verwaltungsstruktur. Raubach kam nun zum Regierungsbezirk Erbach. Der wurde aber schon 1852 in der Reaktionsära wieder aufgelöst. Da der Staat aber durchaus an den in der Revolution gewonnenen Kompetenzen festhielt, die verlorenen Privilegien der Standesherren nicht wiederherstellte, wurde nun auch hier ein Kreis geschaffen, der Kreis Erbach. 1939 wurde er in „Landkreis Erbach“ umbezeichnet§ 1 Abs. 3 der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938 (RGBl. I S. 1675)., 1972 in „Odenwaldkreis“.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Am 1. August 1972 wurde Raubach im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Gemeinde Rothenberg eingegliedert, die wiederum am 1. Januar 2018 mit weiteren Gemeinden die Stadt Oberzent bildete. Für die Orte Raubach, Hinterbach und Finkenbach wurde ein gemeinsamer Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet. Dieser Ortsbezirk umfasst die Gemarkungen Finkenbach und Raubach.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Raubach angehört(e):

vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Erbach-Fürstenau, Amt Rothenberg ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande),Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Rothenberg (zur Standesherrschaft Erbach gehörig) ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung. (Souveränitätslande), Amt Freienstein (zur Standesherrschaft Erbach gehörig) ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk ErbachTrennung zwischen Justiz (Landgericht Beerfelden) und Verwaltung. ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Erbach ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis ErbachIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach, Gemeinde RothenbergAm 1. August 1972 als Ortsteil zur Gemeinde Rothenberg. ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Odenwaldkreis, Gemeinde Rothenberg ab 2018: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Odenwaldkreis, Stadt OberzentAm 1. Januar 2018 als Ortsteil zur Stadt Oberzent.

Justiz Nach Auflösung der überkommenen Ämter-Struktur 1822 war für Raubach das Landgericht Beerfelden örtlich zuständig. Bei Gründung trug es die Bezeichnung: Großherzoglich Hessisches Gräflich Erbach Erbachisches und Erbach Fürstenauisches Landgericht Beerfelden. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199f.

Durch die Verwaltungsreformen von 1832, 1848 und zuletzt 1852 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte. In der Folge wurde Raubach dem Landgericht Waldmichelbach zugeordnet.Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (224). Das aber wurde noch im gleichen Jahr wieder rückgängig gemachtBekanntmachung, die Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 1. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640. und Raubach blieb beim Landgericht Beerfelden.

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden die Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 wurden im Großherzogtum Hessen die Landgerichte aufgehoben und durch Amtsgerichte ersetzt. Die Aufgaben des Landgerichts Beerfelden übernahm nun das Amtsgericht Beerfelden. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f. Zum 1. Juli 1968 wurde dann der Amtsgerichtsbezirk Beerfelden aufgelöst und dem Amtsgericht Michelstadt zugeordnet.

Bevölkerung Einwohnerentwicklung 1961: 68 evangelische (= 91,89 %), 6 katholische (= 8,11 %) Einwohner

Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Raubach 51 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 3 Einwohner unter 18 Jahren, 24 zwischen 18 und 49, 9 zwischen 50 und 64 und 12 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 21 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 6 Paare ohne Kinder und 6 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Kultur und Sehenswürdigkeiten Vier Objekte sind als Kulturdenkmal des Ortes ausgewiesen, darunter das Forsthaus Saubuche:

Persönlichkeiten Jakob Ihrig (1866–1941), Odenwälder Original, bekannt als Raubacher Jockel

Weblinks

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise Einwohnerzahlen aus dem Webarchiv

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