Bückwitz ist ein Ortsteil der Gemeinde Wusterhausen/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg). Der Ort war bis zur Eingemeindung nach Wusterhausen/Dosse im Jahr 2001 eine selbständige Gemeinde.
Geographie Bückwitz liegt etwa 3,5 Kilometer Luftlinie ostnordöstlich von Neustadt (Dosse) und etwa 3 Kilometer Luftlinie südöstlich von Wusterhausen/Dosse am Südufer des Bückwitzer See. Die Gemarkung bzw. der Ortsteil Bückwitz grenzt im Norden an die Gemarkung der Stadt Wusterhausen/Dosse, im Nordosten an Metzelthin, im Osten an Barsikow, im Süden an Segeletz und im Westen an die Gemarkung der Stadt Neustadt (Dosse). Bückwitz liegt verkehrstechnisch günstig gelegen an der Bundesstraße 167, der Bundesstraße 5 und der Bundesstraße 102. Zum Ortsteil Bückwitz gehört der Wohnplatz Bückwitz-Ausbau, südöstlich des Ortskerns an der B 5. Ein zweiter Wohnplatz dieses Namens liegt östlich des Ortskerns südlich der B 167.
Obwohl Bückwitz direkt am Bückwitzer See liegt, gehört der See selber nicht zur Gemarkung Bückwitz. Im Nordosten bilden der Rohrlacker Graben die Grenze zur Gemarkung Metzelthin. Die Gemarkung wird von mehreren Gräben durchzogen. Der Ortskern liegt bei . Der höchste Punkt liegt bei Bücknitz-Ausbau ganz im Süden der Gemarkung bei etwas über ; tiefster Punkt ist der Seespiegel des Bückwitzer Sees mit .
Geschichte Bückwitz ist erstmals in einer Urkunde von 1308 erwähnt. Der Name leitet sich von einer altpolab. Grundform *Bukovica bzw. *Bukovec = Ort am/beim Buchenwald ab.Elżbieta Foster: Brandenburgisches Namenbuch Teil II Die Ortsnamen des Landes Ruppin. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, S. 81. Das Dorf ist seiner Struktur nach ein Sackgassendorf; die Sackgasse endet am Bückwitzer See. mini|Bückwitz auf dem Urmesstischblatt 3140 Neustadt (Dosse) von 1841
Besitzgeschichte Bückwitz war Zubehör zur Burg in Neustadt (Dosse), die noch 1375 zur Prignitz gerechnet wurde. Städtchen und Burg waren 1375 im Besitz des Lippoldus de Bredow, einem markgräflichen Gefolgsmann. Um 1407 war die Burg Neustadt mit Zubehör, darunter auch Bückwitz in den Besitz der Grafen von Lindow übergegangen. Nach dem Landbuch von 1491 wurde Bückwitz nun zum Land Wusterhausen gerechnet. Der Besitz des Dorfes war schon vor 1491 geteilt. Die Hebungen von den Bauern gingen an einige Adlige und Institutionen. Sogar Hebungen von einem Bauernhof gingen an verschiedene Nutznießer. Insgesamt lassen sich im ausgehenden Mittelalter und der Frühen Neuzeit 13 Besitzer/Nutznießer von Abgaben in Bückwitz nachweisen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Besitzverhältnisse in Bückwitz um das Jahr 1491.
Abgaben der Bauern in Bückwitz und deren Nutznießer 1491:Adolph Friedrich Riedel (Hrsg.): Dat landt von Ruppin. F. H. Morin, Berlin 1838, S. 110 ff. Uni-Bib. Paderborn. (PDF) Bauer/Kossät Anzahl Hufen Abgaben Nutznießer Schulte 3 Hufen (2 Freihufen) ½ Wispel Roggen, ½ Wispel Hafer Hermann von Brunn in Segeletz Peter Krun 2 Hufen 2 Wispel hartes Korn, 16 Schillinge, Dienst Claus von Rohr Marcus Nateheyde 2 Hufen alle Rechte Claus von Rohr Marcus Krun 2 Hufen alle Pächte, Dienst Claus von Rohr Claus Witze 2 Hufen (Pfarrhufen) 2 Wispel hartes Korn, 6 Schillinge, Dienst einem Priester Henning Valvisch 2 Hufen Pacht, 16 Schillinge, Dienst Claus Metzmacher Achim Rulen 2 Hufen 16 Schillinge, Dienst Probst von Gransee Matthis Brendeke 2 Hufen 6 Schillinge, Dienst Lenze von Quitzow Brendeke Krun 2 Hufen alle Rechte Lenze von Quitzow Mechil Tidemann 2 Hufen Dienst Probst von Gransee Hanns Brendeke 2 Hufen 16 Scheffel Roggen, 16 Scheffel Gersten Achim von Kahlbutz dito dito 8 Scheffel Roggen, 8 Scheffel Gersten, Dienst Berthold von Kahlbutz Bartolomeus Stepell 2 Hufen alle Rechte Fritz von Schütte Claus Varland 2 Hufen 1 Wispel, 8 Schillinge, halber Dienst Kersten von Meseberg dito dito 1 Wispel 8 Schillinge, halber Dienst Lutke von Rathenows Kinder Coppe Wagenitz 2 Hufen alle Pächte, Dienst Mönche von Havelberg Balte Brendeke 2 Hufen alle Pächte, Dienst Mönche im Kloster zu Havelberg 15 Bauernhöfe 31 Hufen, 2 Schulzenhufen, 2 Pfarrhufen - -
Bereits vor 1491 hatte die Herrschaft Neustadt in Bückwitz drei Viertel des Gerichts inne und drei Viertel des Patronats. 1525 war das Dorf bzw. die drei Viertel der Herrschaft Neustadt dem Domkapitel in Havelberg versetzt.Adolph Friedrich Johann Riedel: Codex Diplomaticus Brandenburgensis Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten. A. Erster Haupttheil oder Urkundensammlung für die Orts- und spezielle Landesgeschichte, 4. Band. G. Reimer, Berlin 1844, S. 191 (books.google.de). Im weiteren Verlauf der Geschichte kamen weitere Anteile und Hebungen an die Herrschaft bzw. später Amt Neustadt, sodass das Amt im Vollbesitz des Dorfes mit Ausnahme eines Rittergutes war. 1572 trat Elisabeth von Grabow, Witwe des Georg von Kröcher, den Viertel Teil des Straßengerichts und des Patronats an das Amt ab.Adolph Friedrich Johann Riedel: Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten. A. Erster Haupttheil oder Urkundensammlung für die Orts- und spezielle Landesgeschichte. 4. Band. G. Reimer, Berlin 1844, S. 493 (books.google.de).
Der Schulzenhof war 1491 im Besitz des Hermann von Brunn in Segeletz. Er wurde 1705 an das Amt Neustadt verkauft. Achim und Bertold von Kalebutz zu Kampehl hatten 1491 zusammen einen Zweihufenbauern, den Christian Friedrich von Kahlbutz 1699 an das Amt Neustadt verkaufte. Ein weiterer Zweihufenhof gehörte dem Lentze von Quitzow, der zudem noch geringere Hebungen von einem zweiten Zweihufenhof bezog. 1491 hatte auch der Probst in Gransee geringe Abgaben von einem Zweihufenbauern und den Dienst eines weiteren Zweihufenbauern. Ein Bürger Claus Metzmacher hatte Hebungen von einem Zweihufenhof. Die Mönche von Havelberg (Prämonstratenser-Domkapitel) hatten zwei Zweihufenbauern mit allen Pächtern und Diensten. Die weitere Geschichte dieser Besitzanteile ist bisher noch nicht im Einzelnen geklärt. Sie müssen später jedenfalls an das Amt Neustadt gekommen sein.
Die Kinder des verstorbenen Lutke von Rathenow zu Plänitz hatten einen Zweihufenhof gemeinsam mit Kersten von Meseberg zu Rohrlack. Der Anteil der von Rathenow kam 1596 in den Besitz der Familie von Gühlen zu Rohrlack und Wustrau. 1613 ging er an die Familie von Lüderitz zu Nackel. Die genannten von Meseberg konnten ihren halben Anteil bis 1693 behaupten. 1693 verkauften die von Lüderitz und die von Meseberg den Bauernhof an das Amt Neustadt.
Fritz von Schütte gehörte 1491 ein Zweihufenhof in Bückwitz mit allen Rechten. 1542 hatten, vermutlich seine Söhne, Achim und Jacob von Schütte einen Wohnhof in Bückwitz. 1572 war ein Fritz Schutz zu Buckewitz (verschrieben für Schütte?) auf dem Landtag in Berlin anwesend.Carl von Eickstedt: Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg: Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen, oder Roßdienst und Lehnwahr. Creutz, Magdeburg 1840, S. 82 (books.google.de).
Claus von Rohr auf Katerbow und Netzeband hatte 1491 drei Höfe, vermutlich als Pfandinhaber von einem Viertel der „Herrschaft Neustadt“. 1525 gehörte dem Baltzer (von) Rohr auf Katerbow ein Viertel des Dorfes. 1675 verkauften die Rohr ihren Anteil an die hier noch bürgerliche Familie Criegern, an Dietrich Criegern.Vater Dietrich Criegern. Sohn Friedrich Dietrich von Criegern, auf Mez(z)eltien, Manker, Buckwitz und Zermützel. Fürstl meckl. Hof-und Landesrichter. ⚭ mit Anna Elisabeth von Jetzken. In: Gothaisches Genealogisches Taschenbuch. Alter Adel und Briefadel. 1922. 16. Jahrgang. Justus Perthes, Gotha 1921, S. 159 f. () Dessen nobilitierter Sohn, Friedrich Dietrich von Criegern, erhielt am 15. September 1717 die königlich Preussische Confirmation (Anerkennung) des bereits am 1. Juli 1711 erteilten kursächsischen Reichs-Vicariats-Adel und erbte die väterlichen Güter samt Bückwitz.Friedrich Dietrich (von) Criegern. Erhielt am 15. September 1717 die k(gl). Preussische Confirmation des am 1. Juli 1711 ertheilten Kursächs. Reichs-Vicariats-Adel, in: Leopold Freiherr von Ledebur: Archiv für Deutsche Adels-Geschichte. Genealogie, Heraldik und Sprhagistik, Vierteljahresschrift, I. Theil, L. von Warnsdorff, Berlin 1863, S. 284.Standeserhebung für, u. a. Criegern. Friedrich Dietrich. Erbgesessen zu Mancker, Zermützel u. Buckwitz. In: Maximilian Gritzner: Standes-Erhebungen und Gnaden-Acte Deutscher Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte. Nach amtlichen Quellen. C. A. Starke, Görlitz 1881, S. 680 (books.google.de).
1733 wurde der Besitz weiter gereicht an den Amtsrat Belchow, der ihn bis 1741 innehatte. Auf ihn folgte bis 1745 der Pastor Schneider aus Barsikow. 1745 ging der Anteil an die Familie von Wartenberg, 1751 an die derer von Grumbkow. 1761 bis 197 gehörte er dem Amtmann Clausius des Amtes Neustadt. Auf ihn folgte bis 1803 ein Herr von Werdeck, auf diesen ein von Wartenberg auf Metzelthin. 1817 war Stadtrichter Jesse im Besitz des Anteils, ebenso noch 1828Carl von Eickstedt: Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg: Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen, oder Roßdienst und Lehnwahr. XX, 590 S., Creutz, Magdeburg 1840, S. 500 (books.google.de). und 1841. Auf diesen folgten bis 1862 die von Winterfeld auf Metzelthin. 1850 war nach Berghaus Philipp Otto von Winterfeld in Metzelthin ansässig.Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder-Lausitz in der Mitte des 19. Jahrhunderts; oder geographisch-historisch-statistische Beschreibung der Provinz Brandenburg, auf Veranlassung des Staatsministers und Ober-Präsidenten Flottwell. Erster Band. Druck und Verlag von Adolph Müller, Brandenburg 1854, S. 682 (books.google.de). Das Matrikelbuch von Karl Friedrich Rauer nennt 1857 nur einen Herr von Winterfeld.Karl Friedrich Rauer (Hrsg.): Hand-Matrikel der in sämtlichen Kreisen des Preussischen Staats auf Kreis- und Landtagen vertretenen Rittergüter. Selbstverlag, Berlin 1857, S. 112. Im Raucherschen Adressbuch vom gleichen Publikationsjahr ist dagegen Philipp Otto von Winterfeld als Besitzer von Bückwitz und Metzelthin erwähnt.Karl Friedrich Rauer (Hrsg.): Alphabetischer Nachweis (Adressbuch) des in den Preussischen Staaten mit Rittergütern angesessenen Adels. Selbstverlag Rauer, Berlin 1857, S. 254 (books.google.de).