mini|Carsten Linnemann (CDU), Bundesminister für Gesundheit mini|Einfahrt zum Dienstsitz Bonn mini|Dienstsitz in Berlin
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzentwürfe dieses Ministeriums werden im Ausschuss für Gesundheit als vorbereitendem Beschlussorgan des Bundestages erörtert und dort in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages so beschlossen werden kann. Das BMG hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Zuständiger Bundesminister im Kabinett Merz ist seit dem 29. Juli 2026 Carsten Linnemann (CDU).
Geschichte Das Bundesministerium wurde 1961 als Bundesministerium für Gesundheitswesen (BMG) gegründet und 1969 dem Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert, das fortan Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (heute Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hieß.
Nach einer Umbenennung 1986 in Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erfolgte 1991 die Abspaltung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), sodass die ursprüngliche Trennung der Ressorts wiederhergestellt war. Bei dieser Abspaltung erhielt das BMG die für die Gesundheitspolitik wesentliche Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ vom (damaligen) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und ist erst seitdem der zentrale Akteur in der Gesundheitspolitik. 2002 wurde es um den Bereich Soziales (Renten- und Pflegeversicherung) erweitert (da das Arbeitsministerium mit dem Wirtschaftsministerium zusammengelegt wurde) und nannte sich infolgedessen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). 2005 wurde die Zuständigkeit für die Rente wieder an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen, und seitdem heißt das Ressort erneut Bundesministerium für Gesundheit.
Aufbau Das Ministerium ist gegliedert in
den Leitungsbereich mit Bundesminister Parlamentarische Staatssekretäre: Details siehe im entsprechenden unteren Abschnitt Beamtete Staatssekretäre: Details siehe im entsprechenden unteren Abschnitt Leitungsabteilung sowie die Fachebene mit den Abteilungen Zentralabteilung, Europa und Internationales Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung Medizin- und Berufsrecht, Prävention Pflegesicherung Digitalisierung und Innovation Öffentliche Gesundheit
Aufgaben des BMG Erhalt der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung der Gesetzlichen Pflegeversicherung Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems Stärkung der Interessen der Patienten Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze Krankheitsprävention Infektionsschutzgesetz Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Ziele dabei sind: Qualität, Medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit Sicherheit biologischer Arzneimittel, wie Blutprodukte Prävention der Drogen- und Suchtgefahren Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik medizinische und berufliche Rehabilitation Betreuung und Förderung behinderter Menschen Europäische und Internationale Gesundheitspolitik; zugeordnet sind dabei unter anderem: Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Hendrik Streeck Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten: Stefan Schwartze Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Claudia Moll
Geschäftsbereich Untergeordnete Bundes-Behörden Das BMG hat die Dienst- und Fachaufsicht über folgende Behörden (Institute): Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn und Köln Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Köln, vormals bis zum 12. Februar 2025 unter dem Namen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) in Langen (Hessen) Robert Koch-Institut (RKI, Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten) in Berlin Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zählt nicht dazu.
Weisungsrechte und Beteiligungen Das BMG ist darüber hinaus mit Rechtsaufsichten, Prüfungsrechten, Weisungsrechten und Einflussmöglichen über verschiedene Institutionen ausgestattet, dazu gehören unter anderem: Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist seit Juli 2021 der Rechtsaufsicht durch das BMG unterstellt. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung des InEK beteiligt. Das BMG ist Gesellschafter der Gematik und seit dem Jahr 2019 hat das BMG das Weisungsrecht bzw. die Kontrolle über die Gematik-Gesellschaft, da sie seitdem 51 Prozent der Anteile an der Gematik hält. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung der Gematik beteiligt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist der Rechtsaufsicht durch das BMG unterstellt. Das bedeutet, dass das BMG alle Richtlinienbeschlüsse dahingehend prüft, ob sich das Gremium im Rahmen seiner Rechtsetzungskompetenzen bewegt und ob die in der Verfahrensordnung festgelegten Schritte bis zum Beschluss eingehalten wurden. Eine inhaltliche Prüfung findet dabei nicht statt. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung des GBA beteiligt. Das BMG hat die Rechtsaufsicht über den GKV-Spitzenverband. Diese erstreckt sich insbesondere auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Dazu kann das BMG als Aufsichtsbehörde die Geschäfts- und Rechnungsführung des GKV-Spitzenverbands prüfen. Die Bestellung der Institutsleitung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) muss stets im Einvernehmen mit dem BMG erfolgen. Nach eigenen Angaben der BAG SELBSTHILFE wird diese Bundesarbeitsgemeinschaft u. a. vom BMG (und auch von Seiten der GKV) finanziell gefördert. Nach eigenen Angaben des privatwirtschaftlichen Instituts für Qualität & Patientensicherheit (BQS) fördert das BMG bei ihm u. a. deren umfangreiche Betreuung, Weiterentwicklungen und den Betrieb von Medizinischen Registern in Deutschland. Das BMG fördert finanziell in Form der Bund-Länder-Förderung nach Grundgesetz gemeinsam mit den Bundesländern institutionell die Forschungsinstitute Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM), Leibniz-Institut für Virologie (LIV), Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID), Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ) und das Forschungszentrum Borstel (FZB) der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie die Stiftung Georg-Speyer-Haus – Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie (GSH) und die Cochrane Deutschland Stiftung. Die Leitung des BMG beruft die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Dies erfolgt in der Regel jeweils für die Dauer von vier Jahren. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dem BMG gemäß Abs. 2 Satz 2 SGB IV unterstellt.
Informationsangebote des BMG Seit Herbst 2020 betreibt das BMG mit „gesund.bund.de“ ein eigenes deutsches Online-Gesundheitsportal, z. T. unter Beteiligung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Allerdings ist „gesund.bund.de“ dabei weiterhin mit dem Vorwurf konfrontiert, mit seinem Angebot u. a. gegen die deutsche Pressefreiheit zu verstoßen. Daneben betrieb das BMG seit Mai 2024 mit dem Bundes-Klinik-Atlas ein eigenes Online-Krankenhausverzeichnis, das ebenfalls auf gemischte Reaktionen stieß und in Konkurrenz zu bereits seit Längerem bestehenden und anderweitig finanzierten Online-Krankenhausverzeichnissen, wie u. a. dem der DKG, trat. Seit April 2026 wird der Bundes-Klinik-Atlas vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) betrieben.
Weitere Informationsangebote des BMG sind die Bürgertelefone zur
Krankenversicherung Pflegeversicherung gesundheitlichen Prävention
sowie für hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger das Gebärdentelefon (Videotelefonie) unter gebaerdentelefon.de/bmg/. Die Rufnummern der Bürgertelefone sind auf der Homepage des BMG zu finden.
Finanzen des BMG Höhe des jährlichen Haushalt Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der jährlichen Finanzausstattung und somit des jährlichen Haushalts des BMG in den vergangenen Jahren ab dem Jahr 2017. Datenquelle ist das Tool „Bundeshaushalt digital“, das Interessierten im Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Verfügung steht. Die Euro-Angaben sind hier alle in Form von Tausend-Euro-Beträgen angegeben. Jahr / Spalte SOLL-Höhe Haushalt Bund (in T-Euro) IST-Höhe Haushalt Bund (in T-Euro) davon BMG (in T-Euro) BMG-Anteil vom Bund =/ 2017 329.100.000 331.038.991 15.183.097 4,59 % 2018 343.600.000 348.292.848 15.240.283 4,38 % 2019 356.400.000 357.121.422 15.332.585 4,29 % 2020 508.529.758 443.431.974 36.266.411 8,18 % 2021 572.725.714 557.093.046 48.437.021 8,69 % 2022 495.791.475 481.304.311 65.474.081 13,6 % 2023 461.211.782 457.663.395 22.821.409 4,99 % 2024 476.807.656 474.753.728 16.707.714 3,52 % 2025 * 503.006.410 o.A. 19.299.283 --% 2026 * 520.500.000 o.A. 20.088.787 --% 2027 ** 507.500.000 o.A. o.A. --% 2028 ** 546.400.000 o.A. o.A. --% 2029 ** 572.100.000 o.A. o.A. --% Zu den Spalten und : Ab dem Jahr 2025 gibt es neben dem hier aufgeführten „Kernhaushaltetat“ zusätzlich das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie vom Jahr 2022 bis einschließlich dem Jahr 2027 das „Sondervermögen Bundeswehr“ * bedeutet dabei: Datenstand per August 2025 gemäß den geplanten Zahlen, d. h. den SOLL-Beträgen, des Bundesministeriums der Finanzen für die Jahre 2025 und 2026 ** bedeutet dabei: Gemäß Entwurf eines „Kernhaushalt“-Etats 2026 und der ministeriellen Finanzplanung vom 30. Juli 2025 Insgesamt: Die starken vorübergehenden Anwächse insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 waren durch Sonderumstände und -Ausgaben der COVID-19-Pandemie bedingt.
Hauptverwendung der jährlichen Finanzmittel Im Jahr 2024 verfügte das BMG insgesamt über Soll-Mittel von 16.708.527 T€. Davon betrugen die drei größten Einzelpositionen der jährlichen Finanzmittel des BMG: 14.650.580 T€ und somit rund 87,7 % sollten in die finanzielle Unterstützung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung fließen, für Prävention und Gesundheitsverbände 6,52 % sowie für Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1,05 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 verfügte das BMG insgesamt über IST-Mittel von 15.183.097T€. Davon betrugen die drei größten Einzelpositionen der jährlichen Finanzmittel des BMG: 14.500.076 T€ und somit rund 95,5 % flossen in die finanzielle Unterstützung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung, für das Robert Koch-Institut 0,72 % sowie für Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0,56 %.
Bundeszuschuss Dieser jährliche Bundeszuschuss hat den Hintergrund, dass er aus Steuermitteln pauschal für als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnete Leistungen bzw. als „Beteiligung des Bundes an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die gesetzliche Krankenversicherung“, wie das zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft sind, als ein finanzieller Ausgleich dafür an die GKV gezahlt wird. Dabei wird verstärkt angemerkt, dass dieser Zuschussbetrag des Bundes deutlich zu gering ist, auch weil die deutlich unterfinanzierten Leistungen für ALG II-Beziehende bzw. Bezieher von Bürgergeld trotz Milliardenkosten nur kaum berücksichtigt sind. 2025 betrugen allein die jährlichen Kosten, mit denen die GKV zu ihren Lasten und in den Vorjahren Bürgergeldempfänger subventionierte, rund 10 Mrd. Euro.