Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht. Zur Promotion ist neben der Vorlage der Dissertation (Hochschulschrift) entweder eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder eine mündliche Verteidigung der Dissertation (Disputation) notwendig. Teilweise muss auch ein Doktoratsstudium absolviert werden. In Deutschland besteht überdies eine Publikationspflicht für Dissertationen.

Die Dissertation ist heute der bei weitem aufwendigste und wichtigste Leistungsbestandteil der Promotion zum Doktor, der mehrere hundert Seiten umfassen kann. Die Regeln und der Ablauf des Promotionsverfahrens unterscheiden sich je nach Rechtsrahmen, Universität und Fakultät.

Das Wort „Dissertation“ stammt vom lateinischen Wort dissertatio ab, das „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“ bedeutet. Ursprünglich war die dissertatio eine Art Thesenpapier, das die damalige Kernleistung der Promotion, die disputatio, ergänzen und vorbereiten sollte. Im 19. Jahrhundert kehrte sich die Gewichtung von Dissertation und mündlichem Verfahren um, weshalb man die vor 1800 publizierten Dissertationen generell als „ältere Dissertationen“ bezeichnet. Sie sind nicht mit heutigen Dissertationen vergleichbar.

Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die im Regelfall nur den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist eine Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die einen forschungsbasierten Wissenszuwachs enthalten soll. Sie wird meistens an einem universitären Institut unter Betreuung eines Hochschullehrers erstellt, der traditionell „Doktorvater“ (bzw. „Doktormutter“ im Fall von Professorinnen und Privatdozentinnen), Mentor oder Betreuer genannt wird. Nach den meisten deutschen und österreichischen Promotionsordnungen muss ein Zweitbetreuer von Anfang an festgelegt werden; hierbei kann es sich auch um Angehörige einer anderen Universität handeln. Im Normalfall müssen die Betreuer habilitiert sein, an den meisten deutschen Universitäten dürfen daneben auch Juniorprofessoren Promotionen betreuen. Die Dissertation kann dabei auch außerhalb der Hochschule, also ohne Anstellung oder Immatrikulation bei einer Universität, angefertigt und „extern“ bei dieser eingereicht werden.

In Deutschland darf ein Doktorgrad in der Regel erst geführt werden, nachdem die Dissertation publiziert wurde. Daneben erlauben manche Prüfungsordnungen die vorübergehende Führung eines „Dr. des.“ (Doctor designatus) nach erfolgreicher mündlicher Prüfung. Die Publikationspflicht für Doktorarbeiten ist eine deutsche Besonderheit und wurde im 19. Jahrhundert ausgehend von den preußischen Universitäten eingeführt, um die Qualität der Dissertationen zu erhöhen. Weder Österreich oder die Schweiz noch andere europäische Länder verpflichten die Promovierten zur Publikation der Doktorarbeit.

Inhalt und Form von Dissertationen Dissertationen werden entweder als Monographie oder, je nach Promotionsordnung, im Rahmen einer kumulativen Dissertation angefertigt.

Monographie Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation theoretisch, hermeneutisch oder historisch mit einem Gegenstand oder sie beschreibt und interpretiert empirisch oder experimentell gewonnene Erkenntnisse. Als Sprachen sind in vielen deutschen Promotionsordnungen Deutsch und Englisch gleichermaßen zugelassen, weitere Sprachen sind je nach Fachgebiet möglich. Vor allem dann, wenn die Arbeiten innerhalb eines internationalen Kooperationsprojekts entstanden sind, ist Englisch heutzutage oft verpflichtend, vor allem in den Naturwissenschaften.

Eine Dissertation soll belegen, dass der Kandidat selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten versteht. Sie soll im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Eine Dissertation ist damit eine vollwertige Forschungsarbeit. Wichtig zum Nachweis der Fähigkeit zum eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Arbeiten sind auch die Kenntnis der relevanten Forschungsliteratur und der üblichen Arbeitsweise des Fachgebiets, das Ziehen überprüfbarer Rückschlüsse sowie die Einbettung der eigenen Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext. Zur Textmenge einer Dissertation gibt es meist keine Vorschriften. Der Umfang variiert stark je nach dem Gebiet und liegt bei Monografien zwischen 200 und 2200gsoflog.lfo.tu-dortmund (zur sporthistorischen Arbeit des Historikers Joachim Schuhmacher). Seiten in den geisteswissenschaftlichen Fächern, während er in den Naturwissenschaften nur etwa 30 bis 150 Seiten beträgt.

Einen Sonderfall stellen deutsche medizinische Dissertationen dar: Abhängig von der Art der Arbeit (klinisch/experimentell, prospektiv/retrospektiv) variiert der Arbeits- und Zeitaufwand hier stark. Während manche Arbeiten forschungsbasiert und vergleichbar mit denen in anderen naturwissenschaftlichen Fächern sind, gibt es auch viele Dissertationen, die innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden. Aus diesem Grund gibt es eine Debatte über eine Vereinheitlichung der Promotionsanforderungen.sueddeutsche.de, 8. Juli 2009.

Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich oder in der Promotionsordnung der Fakultät bzw. des Fachbereichs vorgeschrieben. Betrug (etwa durch Hinzuziehung eines Ghostwriters), ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch noch im Nachhinein zur Aberkennung des Doktorgrades und gegebenenfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Arbeit ist je nach Promotionsordnung in drei bis fünf Exemplaren in gebundener Form und meist zusammen mit der PDF-Datei beim fachlich zuständigen Dekanat einzureichen. Die Arbeit ist heute in der Regel auch als Datei vorzulegen, denn durch Plagiatsaffären ist in vielen Fakultäten zu einer Prüfung der Arbeit mit entsprechender Software übergegangen worden.

In der Phase nach der Disputation wird das Werk zur Publikation vorbereitet, wobei je nach Promotionsordnung auf eigene Kosten bis zu sechs Belegexemplare in gedruckter Form vorzulegen sind (hier ist dann doppelseitiger Druck gängig). Verfügt die Hochschule über eine Online-Publikationsstelle, sind die Belegexemplare dort abzuliefern, zusammen mit dem Hochladen des PDF-Dokuments auf den jeweiligen Publikationsserver. In manchen Promotionsordnungen sind auch noch Veröffentlichungen in Mikroform (z. B. Microfiche) als Möglichkeit zugelassen, diese sind heute aber weitgehend unüblich geworden.

Einige Fakultäten bzw. Fachgebiete bieten den Promovenden zusätzlich an, ihre Dissertationen im Rahmen einer Schriftenreihe zu publizieren und im wissenschaftlichen Schriftenaustausch zu versenden, beispielsweise die DGK-Serie C der deutschen Geowissenschaften. In vielen Fächern gilt es allerdings noch immer als sehr viel prestigeträchtiger, wenn die Dissertation als Monografie in einem etablierten Fachverlag erscheint. Hierbei stellt sich zumeist das Problem der Finanzierung, da in der Regel vom Verlag ein Druckkostenzuschuss verlangt wird, auch weitere Kosten, beispielsweise für den Erwerb von Bildrechten, können je nach Art der Arbeit hinzukommen. Nur einige besonders renommierte, begutachtete Schriftenreihen verzichten auf die Einforderung von Druckkostenzuschüssen.

Die Ablieferungsvarianten sind von der Kultusministerkonferenz harmonisiert worden. In der aktuellen Fassung dieser Grundzüge für die Veröffentlichung von Dissertationen,Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen vom 29.04.1977 in der Fassung vom 30.10.1997; Beschluss der Kultusministerkonferenz. Online (PDF, 2 Seiten; 14 kB) die seit 1997 in dieser Fassung gültig ist, wird explizit bereits die Möglichkeit der Elektronischen Dissertation erwähnt. Dieser Beschluss müsste seither deutschlandweit in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten und Universitäten umgesetzt worden sein.

Kumulative Dissertation Insbesondere in Naturwissenschaften sind im Gegensatz zu einer früher üblichen Monografie als Promotionsleistung auch zunehmend kumulative Dissertationen (auch Sammeldissertationen) zugelassen. In anderen Ländern sind sie bereits länger üblich. Hierbei reicht der Doktorand statt der Monografie eine Anzahl von inhaltlich zusammengehörigen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ein; meistens werden drei Fachartikel verlangt, obwohl sie zum Zeitpunkt der Einreichung je nach Fakultät nicht zwangsläufig alle bereits veröffentlicht sein müssen. Da kumulative Dissertationen inhaltlich auch in einem unabhängigen Verfahren, etwa im Peer-Review-Prozess anerkannter Fachzeitschriften, auf wissenschaftliche Qualität geprüft werden, erhalten die Forschungsergebnisse auch ein größeres Publikum verglichen mit vielen naturwissenschaftlichen Monografien, die bislang in nur wenigen Bibliotheken zugänglich waren, solange sie nicht gesondert als Buch in einem Verlag publiziert wurden. Der Qualitätsanspruch dieser Veröffentlichungen entspricht damit international gültigen Konventionen. Andererseits ist der zeitliche Aufwand schwieriger zu bestimmen als bei Monografien.Gerhard Wiegleb: Die kumulative Dissertation, in: Aus Forschung und Lehre, Juni 2013 (academics.at). Außer der Veröffentlichungsform unterscheidet sich die kumulative Dissertation in ihrem Wesen kaum von einer üblichen Monografie-basierten Dissertation.

Doktorand Ein Doktorand, Dissertant (in Österreich übliche Bezeichnung) oder Promovend ist ein Student, der den akademischen Grad des Doktors anstrebt. Meistens geschieht dies heute nach einem Masterstudium, vor den Bolognareformen hingegen nach einem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder dem Staatsexamen. Doktoranden, die nicht als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule beschäftigt sind, können sich zur Finanzierung ihrer Arbeit beispielsweise bei einem Begabtenförderungswerk oder einem thematisch passenden Graduiertenkolleg um ein Stipendium bewerben oder von einem anderen Arbeitgeber als der Hochschule für die Zeit der Promotion finanziert werden (sogenannte „externe Promotion“). Auch kommt es vor, dass während einer Promotion der Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Ersparnissen oder Zuschüssen z. B. der Eltern finanziert wird.

Voraussetzungen Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute, bis auf wenige Ausnahmen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen). Die sogenannte grundständige Promotion, bei der das Studium direkt mit einer Promotion abgeschlossen wurde, war in der Vergangenheit in manchen Fachrichtungen möglich, ist mittlerweile aber weitgehend abgeschafft. Näheres regelt die Promotionsordnung des das Forschungsgebiet betreffenden Fachbereichs an der jeweiligen Hochschule. Grundsätzlich ist auch ein Forschungsvorhaben in einem anderen als dem studierten Fachgebiet möglich. Es gibt jedoch Promotionsordnungen, die ein abgeschlossenes Studium im selben Fachgebiet oder eine Mindestnote für die Zulassung als Doktorand vorsehen.

Im Regelfall beantragt der Interessent nach Abschluss des Studiums beim Dekanat die Zulassung als Doktorand und benennt sein Forschungsthema. Falls er vorab bereits einen potenziellen Betreuer für das gewünschte Forschungsthema gefunden oder mit einem potenziellen Betreuer zusammen ein Thema festgelegt hat, kann er diesen in seinem Antrag vorschlagen. Ansonsten kann das Dekanat in der Regel helfen, einen Betreuer zu suchen, der mit dem Themengebiet vertraut ist. Aber auch eine unbetreute Promotion ist möglich.