mini|Apothekerin mit Feinwaage, 1980

Apotheker (von griechisch-lateinisch apot[h]ecarius, etwa „Krämer“ oder „Gewürzkrämer“, als Betreiber einer apotheca) sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen (in Deutschland gemäß Abs. 3 BApO). Hierzu sind profunde Kenntnisse der Galenik, Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Analytik und Qualitätssicherung notwendig, welche im Pharmaziestudium erworben werden. Der Beruf zählt als akademischer Heilberuf zu den klassischen Kammerberufen.

Geschichte mini|750 Jahre Beruf des Apothekers: deutsche Briefmarke von 1991 mini|Apotheker in Bergen, Norwegen. 19. Jahrhundert

Im in Süditalien verfassten Circa instans, einer im 12. Jahrhundert publizierten Schrift aus der Schule von Salerno, wird bezüglich der apothecarii bereits kritischKonrad Goehl, Gundolf Keil: „apothecarii nostri temporis“ – Eine Kritik am Apothekerstand aus der Frühzeit der Pharmazie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 261–267. vor Medikamentenfälschungen gewarnt, werden diese exemplarisch dargestellt und Apothekerkritik wird dahingehend geübt, was das betrügerische Abwiegen von Arzneidrogen, die Bevorzugung schlechterer Ware und die Substitution wertvoller durch billige Zutaten betrifft.Konrad Goehl: Beobachtungen und Ergänzungen zum ‘Circa instans’. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte und Fachprosaforschung. Band 34, 2015 (2016), S. 69–77, hier: S. 71–73. 1231 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. ein von zahlreichen Gelehrten zusammengestelltes Gesetzeswerk initiiert, das als „Liber Augustalis“ (auch „Constitutiones regni utriusque Siciliae“ – Bestimmungen für das Königreich beider Sizilien) auf dem Hoftag in Melfi (Basilicata) beraten wurde und ab September 1231 Gültigkeit erlangte. In den folgenden Jahren gab es zahlreiche Nachträge, darunter um 1241 als „Edikt von Salerno“ mehrere Paragraphen, die das Medizinalwesen betrafen. In einem dieser Nachträge wird der Arztberuf von dem des im Mittelalter häufig auch therapeutisch tätigen ApothekersGundolf Keil: Zur Frage der kurativ-konsiliarischen Tätigkeit des mittelalterlichen deutschen Apothekers. In: Peter Dilg u. a. (Hrsg.): Perspektiven der Pharmaziegeschichte. Festschrift Rudolf Schmitz. Graz 1983, S. 181–196. abgegrenzt: Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein; Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern; der Apotheker musste einen Eid leisten. Es ist davon auszugehen, dass es Arzneibereiter/Apotheker (dort confectionarii genannt) in diesem bzw. im mediterranen GebietWolfgang-Hagen Hein, Kurt Sappert: Die Medizinalordnung Friedrichs II. Eine pharmaziehistorische Studie (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge 12). Eutin 1957, S. 19–20. bereits gab, denn einer gesetzlichen Regelung bedarf nur etwas, für das es auch Regelungsnotwendigkeit gibt, beispielsweise durch Überschneidung von Berufsbildern. So wird das Berufsbild des vom Arzt unterschiedenen apothecarius bereits um das Jahr 1100 im sogenannten „Liber iste“ (sowie um 1170 im „Liber mitis“ von dem an der Domschule von Parma unter anderem Medizin lehrenden Guido d’Arezzo (Guido von Arezzo der Jüngeren)Konrad Goehl, Gundolf Keil: Guido von Arezzo der Jüngere. In: Lexikon des Mittelalters. Band 4. München/Zürich 1989, Sp. 1773–1774.Konrad Goehl: Guido d’Arezzo der Jüngere und sein ‚Liber mitis‘ (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 32). 2 Bände. Horst Wellm, Pattensen 1984, ISBN 3-921456-61-4. der auch chirurgische Vorlesungen des Roger Frugardi redigiert herausgegeben hat) deutlich greifbar.Konrad Goehl, Gundolf Keil: „apothecarii nostri temporis“. Eine Kritik am Apothekerstand aus der Frühzeit der Pharmazie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 261–267. Auch wenn das Datum 1241 als „Gründungsdatum“ des Apothekerstandes gilt: Der Liber Augustalis hatte ausschließlich im Königreich Sizilien Gültigkeit. Er beeinflusste aber eine Reihe von Rechtsverordnungen auch nördlich der AlpenArmin Wankmüller: Zur Frage der Trennung des ärztlichen und pharmazeutischen Berufs in Deutschland. In: Medizinische Monatsschrift. Band 7, 1953, S. 590–594. und wurde letztlich zum Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Einen direkten Einfluss auf die deutsche Medizinalgesetzgebung hatten die in Melfi erlassenen Gesetze bzw. Medizinaltitel Friedrichs II. nicht. Den zunächst im unteritalienischen Reich gültigen Bestimmungen ähnliche und die Trennung von Arzt und Apotheker betreffende Gesetze entstanden im deutschen Reich in der ersten Hälfte des 14. JahrhundertsBernhard Schnell: Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben (= Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-36050-X, S. 58. und führten etwa zu den Apothekereiden in Basel (ab 1309) und Nürnberg (ab 1338).Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarbeit von Franz-Josef Kuhlen. Band I: Von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters. Band II: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Eschborn 1998–2005, Band I, S. 514–521.

Im deutschen Sprachraum kamen Apotheken und Apotheker im heutigen SinnVgl. auch Josef Anton Häfliger: Basels mittelalterliche Apothekenordnungen. In: Pharm. Act. Helv. Band 1, 1926, S. 133–202, passim. im Laufe des 14. Jahrhunderts auf. In Würzburg etwa ist der erste „moderne“ Apotheker, Meister Heinrich der Apotheker, ab 1406 belegt.Peter Kolb: Das Spital- und Gesundheitswesen. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I–III/2 (I: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. 2001, ISBN 3-8062-1465-4; II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814. 2004, ISBN 3-8062-1477-8; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9), Theiss, Stuttgart 2001–2007, Band 1, 2001, S. 386–409 und 647–653, hier: S. 407–408 (Apotheker).

Vom 16. bis ins 20. Jahrhundert hinein vertrieben Buckelapotheker Olitäten in ganz Mitteleuropa.

Einer der neben Konrad Schreck von Aschaffenburg († um 1523) bedeutendsten, auch als pharmazeutischer Fachautor und medizinischer Berater tätigen Apotheker des deutschen Mittelalters war der an der Apotheke des Jakob Schwarzmurer im Haus Zum Kiel tätige Zürcher Pharmakognost und Verfasser eines im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts erschienenen und als Thesaurus medicaminumUrsula Schmitz: Hans Minners ‚Thesaurus medicaminum‘. Pharmaziehistorische Untersuchungen zu einer alemannischen Drogenkunde des Spätmittelalters (= Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie. Band 13). jal-Verlag, Würzburg 1974, ISBN 3-7778-0096-1; zugleich Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation Marburg an der Lahn 1973. betitelten KräuterbuchsBernhard Schnell: Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben (= Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-36050-X, S. 16. Hans Minner (* um 1415/20; † nach 1480).Gundolf Keil: Minner, Hans. In: Verfasserlexikon. 2. Auflage. Band 6, Sp. 585–593.Gundolf Keil: Minner, Hans. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 994 f.Gundolf Keil: „blutken – bloedekijn“. Anmerkungen zur Ätiologie der Hyposphagma-Genese im ‚Pommersfelder schlesischen Augenbüchlein‘ (1. Drittel des 15. Jahrhunderts). Mit einer Übersicht über die augenheilkundlichen Texte des deutschen Mittelalters. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 8/9, 2012/2013, S. 7–175, hier: S. 116–118.

Heute erfährt der Apotheker in einem mehrjährigen Studium eine umfassende Ausbildung unter anderem zu den Themen: Arzneimittel, Arzneimittelherstellung, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelwirkungen inklusive Wechsel- und Nebenwirkungen sowie Physiologie und klinischer Pharmazie.

mini|rechts|Das Ölgemälde „Christus als Apotheker“ im rechten Querschiff der Heilig-Geist-Kirche in Werder

Schutzpatrone, „Christus als Apotheker“ Schutzpatrone der Apotheker sind die heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian, die Kranke unentgeltlich behandelten, und der Erzengel Raphael.

Ein Ausdruck des Vertrauens, dass der Apotheker zur Heilung beitragen kann, ist das Gemälde Christus als Apotheker in der Heilig-Geist-Kirche in Werder. Theodor Fontane beschreibt es in seinen Wanderungen durch die Mark Brandenburg: „Christus […] steht an einem Dispensir-Tisch, eine Apotheker Wage in der Hand. Vor ihm, wohlgeordnet, stehen acht Büchsen, die auf ihren Schildern folgende Inschriften tragen: Gnade, Hilfe, Liebe, Geduld, Friede, Beständigkeit, Hoffnung, Glauben.“Theodor Fontane: Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Band 3: Ost-Havelland. Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung), Berlin 1873, S. 223.

Deutschland Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 69.798 berufstätige Apotheker (Frauenanteil: 71,3 %), davon 53.178 in der öffentlichen Apotheke.Zahl und Alter der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (PDF, 125 kB) auf abda.de. Abgerufen am 24. November 2024. Die Zahl der Pharmaziestudierenden betrug 16.064 im Jahr 2022.Pharmaziestudierende und Approbationen (PDF, 30 kB) auf abda.de. Abgerufen am 24. November 2024.

Der Beruf des Apothekers ist nach dem berufsständischen Selbstverständnis ein „freier Beruf“.Das Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers, verabschiedet von der Bundesapothekerkammer am 16. Juni 2016, auf abda.de (PDF-Datei). Apotheker absolvieren ein vierjähriges Studium, an das sich eine praktische Ausbildung von einem Jahr anschließt.

Das Betreiben einer Apotheke ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1960 an die Approbation des betreibenden Apothekers gebunden. Die zuvor bestehende traditionelle Konzessionierung wurde als verfassungswidrig erklärt.Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 943.

Pharmazeutische Ausbildung mini|Apothekerzeugnis aus Rothenburg ob der Tauber, 1691. Die gesetzliche Grundlage der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland bilden die Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker. Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Pharmazie an einer Universität und umfasst mindestens acht Semester (vier Jahre) mit einer achtwöchigen Famulatur in der vorlesungsfreien Zeit. Es folgt für den zukünftigen Apotheker das Praktische Jahr (PJ), von dem mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abgelegt werden müssen. Die restliche Zeit kann wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, an einem Universitätsinstitut bzw. vergleichbarer Einrichtung oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden, wobei ein Apotheker als ausbildungsberechtigte Person zugegen sein muss.