mini|Erzbistum (Hamburg-)Bremen vom Verlust der baltischen Suffragane 1245 bis zur Reformation mini|hochkant|Wappen des Erzbistums und des Erzstiftes Bremen

Das Bistum Bremen war ein Bistum der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Das Bistum Bremen bestand von 788 bis zum Westfälischen Frieden. Es war ein Suffraganbistum des Erzbistums Köln, wurde dann aber, im 9. Jahrhundert, selbst Metropolitansitz. Seit 1566 wählte das Domkapitel Lutheraner zu Erzbischöfen, die dann keine päpstliche Approbation mehr erhielten. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde aus dem weltlichen Besitz des Erzbistums, dem „Erzstift“, das Herzogtum Bremen, welches Teile des Elbe-Weser-Dreiecks umfasste.

Geschichte

Gründung des Bistums mini|Gemälde von 1532 im Bremer Rathaus: Karl der Große und Bischof Willehad neben dem Bremer Dom Während der Sachsenkriege Karls des Großen wurde der Missionar Willehad als Bischof für das Gebiet zwischen Weser- und Emsmündung eingesetzt. Darüber gibt es zwei Dokumente, die sich mit etwas unterschiedlichen Formulierungen auf weitgehend gleich zugeschnittene Sprengel beziehen. Am 13. Juli 787 wurde er in Worms zum Bischof von Wigmodi, Laras, Riustri, Asterga, Nordendi und Wanga (an der unteren Weser und zwischen der Mündung von Weser und Ems) geweiht.Urkunden zum 13. Juli 787 = RI I n. 290d, in: Regesta Imperii Online, (Abgerufen am 1. März 2015).Bremeisches Urkundenbuch 1. Band (1863), Lieferung 1 (Nr. 1 - Nr. 89), S. 1 Urk. Nr. 1, Urkunde König Karls des Grossen über die Stiftung des Bisthums Bremen. (Auszug.) Speier, 14. Juli 787.1) Am 14. Juli 788 errichtete Karl der Große in Speyer das Bistum Bremen für den nördlichen Teil Sachsens und verlieh Willehad diese neue Diözese im Auftrag von Papst Hadrian I. und nach Rat Lullus’, des Erzbischofs von Mainz, sowie der anwesenden Bischöfe.Urkunden zum 14. Juli 788 = RI I n. 295, in: Regesta Imperii Online. Bremen war damit das älteste Bistum auf sächsischem Boden. Willehad machte Bremen zu seiner Residenz und weihte 789 den ersten Bremer Dom auf den Namen des Apostels Petrus.

848 beschloss die Synode von Mainz, das vakante Bistum Bremen an Ansgar zu vergeben, der als Missionserzbischof von Hamburg von seinem Sitz jenseits der Elbe vor den Normannen geflohen war. Dies löste heftige Proteste des Erzbischofs von Köln Hilduin aus. Auch dessen Nachfolger Gunthar wehrte sich dagegen, das Bistum an das Erzbistum Hamburg abzutreten. Erst 870 bestimmte Papst Nikolaus I., dass das Bistum Bremen dem Erzbistum Hamburg zuzuführen sei, wodurch beide zum Erzbistum Hamburg-Bremen vereinigt wurden. Rimbert, Ansgars Nachfolger seit 865, bezeichnete sich nun als Erzbischof von Bremen. Erzbischof Adalgar erlangte 905 von Papst Sergius III. nochmals eine Bestätigung der Zusammenlegung, jedoch unter der Vorgabe, dass das Erzbistum keine Suffragane erhalte.„Bremensem ecclesiam et ipsam Hamburgensem ecclesiam non duas, sed unam esse ecclesiam“, zitiert nach: Josef Dolle: Papsturkunden in Niedersachsen und Bremen bis 1198 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Bd. 306). Wallstein Verlag, Göttingen 2019, ISBN 978-3-8353-3581-3, Urkunde 18 S. 99–101 (Inhaltsangabe Dolle: „Papst Sergius III . widerruft die von Papst Formosus und König Arnulf erlassenen Bestimmungen über die Rückkehr des Bremer Bistums in den Kölner Metropolitanverband und bestätigt die erzbischöfliche Hoheit über die Dänen, Norweger, Schweden und die übrigen Völker des Nordens sowie die Vereinigung des Erzbistums Hamburg mit dem Bistum Bremen, suspendiert die Erzbischöfe Hermann von Köln und Hatto von Mainz und fordert die Bischöfe von Verden, Minden, Halberstadt, Osnabrück und Paderborn zur Unterstützung des Erzbischofs Adalgar auf“); Dolle zum Text: „Bei der verloren gegangenen Ausfertigung handelte es sich offenbar um ein Scheinoriginal “siehe auch Digitalisat Corpus Corporum: „Bremensem Ecclesiam, et ipsam Hamburgensem Ecclesiam non duas, sed unam esse Ecclesiam,“ dort nach PL 131 0974D: IV. EPISTOLA SERGII III AD ADALGARIUM HAMBURGENSEM. (Anno 905.)

Diese Beschränkung wurde später hinfällig, vor allem, als Papst Leo IX. 1053 die Erzdiözese bis zum Eismeer ausdehnte.Dieter Strauch Mittelalterliches Nordisches Recht bis 1500: eine Quellenkunde, Verl. Walter de Gruyter, 2011 (Googlebuchsuche) Darin: Adam III, 78 (Werner Trillnich S. 430f.; Philipp Jaffe Nr. 4290, Cu, nr. 23, S. 49 ff.) vom 6. Jan. 1053 (Vgl. Otto May Nr. 241) Schließlich blieben ihr aber nur noch drei Suffragane.

1224 bestätigte Papst Honorius III. das Doppelbistum mit Sitz in Bremen endgültig, wobei jedoch das Domkapitel von Hamburg bestehen bleiben sollte und zur Bischofswahl den Propst, den Dekan und den Scholaster nach Bremen entsenden sollten. Der Bremer Dom wurde vom 11. Jahrhundert an über den Fundamenten älterer Vorgängerbauten errichtet und seit dem 13. Jahrhundert im Stil der Gotik umgebaut. In Hamburg wurde im 13. Jahrhundert nach einigen Vorgängerbauten der Alte Mariendom als Kathedralkirche im gotischen Stil erbaut.

Bereich der Erzdiözese Da Bremen und Hamburg Zentren der Skandinavienmission waren, gewannen die Erzbischöfe zeitweise die Kontrolle über die Bistümer des Nordens. Erzbischof Adalbert bemühte sich während seines Episkopates, 1043 bis 1072, um die Erlangung einer Patriarchenwürde. Der Versuch, zum Patriarchen des Nordens aufzusteigen, misslang jedoch. Stattdessen wurde 1104 die Kirchenprovinz Lund aus der Metropolie Bremen-Hamburg ausgegliedert, wodurch Bremen die meisten seiner Suffragane verlor. Noch im selben Jahrhundert wurde das Erzbistum Lund geteilt: 1158 entstand das Erzbistum Nidaros für Norwegen einschließlich der nordatlantischen Inseln. Schweden bekam 1164 ein eigenes Erzbistum, das 1179 seinen Sitz in Uppsala nahm.

Bremen-Hamburg verblieben: Bremen (erzbischöflich) Hamburg (erzbischöflich) Bistum Oldenburg, 972–1066 und ab 1149, seit 1160 Bm. Lübeck Bistum Ratzeburg, 1060–1066 und ab 1158 Bistum Schwerin, 1060–1066 und ab 1158Erzbistum Lund, 1104 (Dänemark): Bistum Lund, 1060, Abspaltung aus Bm. Roskilde, (1658 zu Schweden) Bistum Dalby, 1060, Abspaltung aus Bm. Roskilde, 1066 mit dem Bistum Lund vereinigt Bistum Århus, 948 Bistum Fünen, 988, in Odense Bistum Ribe, 948 Bistum Roskilde, 991, 1022–1066 auch Verbindung zum Erzbistum Canterbury Bistum Schleswig, 948 (1864 zu Deutschland) Bistum Vendelbo, 1060/65 in Vestervig, 1554 in Aalborg Bistum Viborg, 1065 Erzbistum Lund, 1104; Erzbistum Nidaros, 1158 (Norwegen): Bistum Nidaros in Trondheim, 1080 Bistum Bjørgvin 1067, seit 1170 in Bergen Bistum Oslo, 1070 Bistum Skálholt, Island, 1056 (Bistum Färöer in Kirkjubøur, 1111) (Bistum Garðar, Grönland, 1126–1378) Bistum der Schotten, 8. Jh., zunächst exempt, im 11. Jh. bis 1072 von York beansprucht, 1472 selber ErzbistumErzbistum Lund, 1104; Erzbistum Uppsala, 1179 (Schweden): Bistum Uppsala, 1164 (11. Jh. in Sigtuna) Bistum Linköping, 11. Jh., 1120 in Linköping Bistum Strängnäs, 1129 (~1100 in Eskilstuna) Bistum Skara, 1014 Bistum Västerås, 11. Jh., in Vesterås 1164 (Bistum Växjö, 1163)

Bald nach dem Verlust der Suffragane im Norden konnte das Erzbistum Bremen vor und während der Ausbreitung des Ordensstaates neue Bistümer östlich der Ostsee gründen und eine Zeit lang beaufsichtigen. Dann richtete 1255 Papst Alexander IV. das Erzbistum Riga ein und unterstellte diesem sämtliche Bistümer im Gebiet des Ordensstaates, auch die nicht mit Bremen verbundenen.

Erzbistum Riga, 1255: Bistum Riga, 1186 Bistum Leal, nominell ab 1211/13, effektiv ab 1225 Bistum Dorpat (Tartu) Bistum Ösel-Wiek, 1227/28 in Leal (Lihula) Bistum Kurland in Pilten, 1234

Der verbliebene deutsche Rest des Bremer Erzbistums reichte im 12. bis 16. Jahrhundert von Ostfriesland im Westen und der Grafschaft Hoya im Süden bis an die Eider im Norden und nach Mecklenburg und Rügen im Osten. Die südlich angrenzenden Bistümer Münster, Osnabrück, Minden unterstanden dem Erzbistum Köln, das Bistum Verden dem Erzbistum Mainz.

Reformation Schon der 1558 gewählte und auch päpstlich approbierte Erzbischof Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel tolerierte den Übertritt von Gemeinden seiner Diözese zur Reformation wohlwollend. Mit Heinrich von Sachsen-Lauenburg wählte das Domkapitel erstmals einen Lutheraner zum Erzbischof, der selbstverständlich keine päpstliche Approbation mehr erhielt, allerdings das Bistum Paderborn, dessen Bischofsamt er in Personalunion innehatte, immer noch katholisch regierte. Nach dem Erlöschen des seither evangelischen Erzbistums 1648 oblag die theologische Aufsicht über seine Gemeinden dem Konsistorium in Stade, das dem jeweiligen Landesherren unterstand, zunächst dem König von Schweden, dann dem König von Dänemark, dann dem (hannöverschen) Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg.

Landgebiet des Erzstiftes

mini|Das Herzogtum Bremen um 1655. Die Karte gibt die schwedische Rechtsauffassung wieder.

Das mit der Zeit erworbene weltliche Herrschaftsgebiet der Erzbischöfe wird heute zumeist als Erzstift bezeichnet. In mittelalterlichen Dokumenten wird das niederländisch-niederdeutsche Wort „sticht“ verwendet. Es steht für die Verwaltung durch das Domkapitel. Die eigentlich genauere Bezeichnung Fürstbistum ist für Bremen unüblich. Zu Zeiten der (erz-)bischöflichen Herrschaft war man mit der begrifflichen Unterscheidung ungenau. Da wurde auch die Landesherrschaft gerne als „Archiepiscopatus“ oder „Dioecesis“ bezeichnet.

Im Lauf Jahrhunderte gelang es den Erzbischöfen, ihrem Amt eine ausgedehnte Territorialherrschaft zu gewinnen, welche etwa ein Drittel des Diözesangebietes umfasste. Hierbei kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit benachbarten Fürsten. Die Erzbischöfe schreckten auch nicht vor dem Einsatz kriegerischer Mittel zurück, so z. B. bei den Kreuzzügen gegen die Stedinger 1233 und 1234 oder dem Einsatz großer Söldnerheere gegen die freiheitsliebenden Wurster Bauern. Zu nennen sind hier u. a. die Schlacht am Wremer Tief mit 300 getöteten friesischen Männern und Frauen am 23. Dezember 1517 oder die Schlacht an der Kirche in Mulsum am 9. August 1524 mit 700 getöteten Wurstern.

Das Verhältnis zwischen Erzbischof bzw. Domkapitel und dem Bremer Rat war zwiespältig. Das Gelnhauser Privileg, das die Civitas Bremen der Justitia Imperialis unterstellte, war auf Betreiben eines Erzbischofs erteilt worden, aber etliche Erzbischöfe versuchten die Stadt zu bevormunden. Späterer stadtbremischer Landbesitz wurde zunächst gemeinsam verwaltet, etwa das Vieland. Nicht selten paktierte die Stadt aber mit den Grafen von Oldenburg gegen den Erzbischof. Im eigentlichen erzbischöflichen Territorium hatte die Stadt keine Befugnisse. Schon bevor Bremen mit dem Linzer Diplom von 1646 auch formal eigenständig reichsunmittelbar wurde, regierten Stadt und Stift jeweils ihren eigenen Territorialbesitz. Die Erzbischöfe wählten ihren Aufenthalt zunehmend außerhalb der Stadt, zeitweise in Bücken, schließlich aber definitiv in ihrer Hauptburg Vörde, heute Bremervörde. Innerhalb der Ummauerung Bremens blieb jedoch die Domfreiheit unter erzbischöflicher Hoheit. Seit 1500 gehörten sowohl das Erzstift als auch die Stadt Bremen zum Niedersächsischen Reichskreis.