Konfessionslosigkeit (auch Konfessionsfreiheit) bezeichnet, dass eine Person keiner Konfession angehört. Gelegentlich wird auch ohne Bekenntnis (o. B.) gebraucht. Im westlichen und mittleren Europa wurde der Status der Konfessionslosigkeit im 19. Jahrhundert in das Rechtssystem eingeführt.
Begriff Konfession Der Begriff Konfession ( ‚Geständnis‘, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen), die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet. Mittlerweile spricht man teils auch von islamischerDie neue islamische Konfession, Wiener Zeitung am 17. Dezember 2010 oder jüdischer Konfession.
Konfessionslosigkeit im Sinne von Religionslosigkeit Zum Teil wird der Begriff Konfessionslosigkeit im Sinne von Religionslosigkeit gebraucht, was generell den weltanschaulichen Strömungen des Atheismus, Agnostizismus, dem Freidenkertum und Säkularen Humanismus entspricht.
Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Giordano-Bruno-Stiftung bevorzugen den Begriff „konfessionsfrei“ gegenüber „konfessionslos“, da die Endung „-los“ das Fehlen von etwas ausdrücke, aber keine Konfession zu haben kein Mangel sei.http://humanismus.de/wir-ueber-uns
Konfessionslosigkeit im Sinne von Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft Mitunter wird der Begriff Konfessionslosigkeit für die äußere Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gebraucht. Dazu zählen neben den oben genannten Religionslosen jedoch auch Menschen, die zwar keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sich aber dennoch nicht als religionslos ansehen. Dies inkludiert (vor allem) ehemalige Mitglieder von Religionsgemeinschaften, welche die jeweiligen Institutionen ablehnen, diverse esoterische Strömungen oder generell eine sogenannte Spiritualität ohne Religion.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren der Begriff „gottgläubig“ eingeführt. Als „gottgläubig“ galt, wer sich von den bestehenden Konfessionen abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war.
Aus Sicht des österreichischen Staates gelten jene Personen als „ohne Bekenntnis“, die keiner staatlich anerkannten oder eingetragenen Religionsgemeinschaft angehören:
Das heißt, dass man dem österreichischen Staat gegenüber rein rechtlich sogar dann als „ohne Bekenntnis“ gilt, wenn man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die sich (nur) in Form eines Vereins konstituiert hat. Dennoch gewährleistet das österreichische Staatsgrundgesetz jeder natürlichen Person die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit: „Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist.“Artikel 63 Abs. 2 StV v St. Germain. Mit dieser Bestimmung wurde Art 16 StGG derogiert. Benutzte Quelle: Kurzkommentar, S. 622
Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Insa aus dem Jahr 2013 war sich nur etwa ein Drittel der Konfessionslosen in Deutschland sicher, dass es keinen Gott gebe. Viele Konfessionslose glauben laut dieser Umfrage „an irgendeinen Gott“, rund 16 % beschäftigen sich sogar intensiv mit der Gottesfrage.Deutsche und die Frage nach Gott Millionen Kirchenmitglieder glauben nicht an Gott, Focus Online, zuletzt gesehen am 22. August 2017. Eine Umfrage aus dem Jahr 2014 in der Schweiz brachte ähnliche Ergebnisse. Unter den Konfessionslosen betrachteten sich rund 32 % als atheistisch. 31 % glauben an eine „höhere Macht“, 25 % sind agnostisch und 11 % glauben an einen einzigen Gott.Fünf Mal pro Jahr in den Gottesdienst, zuletzt gesehen am 29. Mai 2017.
Kritik am Begriff Der Begriff Konfessionslosigkeit steht in der Kritik, da er einen Mangel impliziere, ähnlich wie in „mittellos“, „wohnungslos“, „heimatlos“ und so weiter und somit einen negativen Eindruck hinterlasse. Menschen, die Religionen ablehnen, verwenden daher häufig den Begriff konfessionsfrei.
Situation nach Staat Deutschland Rechtliche Situation Ein Kirchenaustritt war seit 1847 in Preußen möglich. Andere deutsche Staaten schufen diese Möglichkeit in Dissidentengesetzen ab Anfang der 1870er Jahre. Aktuell gilt in Deutschland das Staatskirchenrecht aus der Weimarer Reichsverfassung. Es ist durch den Weimarer Kirchenkompromiss geprägt und beinhaltet umfangreiche staatskirchenrechtliche Verträge, Konkordate und Regelungen, insbesondere bei Einrichtungen der sozialen Arbeit nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Verbandslandschaft Für die Interessenvertretung der Konfessionslosen in Deutschland haben sich Organisationen, wie z. B. der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) oder der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) gebildet. Traditionell stammten solche Verbände aus einer bewusst antiklerikalen Abgrenzung von den Kirchen und einer Propagierung der Feuerbestattung oder der Jugendweihe aus der Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts. Unter dem Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften vereinen sich verschiedene freireligiöse, monistische und unitarische Strömungen. Ein eigenständiger DDR-Freidenker-Verband wurde erst 1989 gegründet, im Wesentlichen auf Betreiben der DDR-Staatssicherheit.
Seit 2008 gibt es den deutschen Zentralrat der Konfessionsfreien (bis September 2021 Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) e. V.), ein Zusammenschluss säkularer Organisationen in Deutschland, der sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien in Deutschland versteht.Humanistischer Pressedienst: KORSO fordert „Konfessionsfreien-Konferenz“, vom 17. November 2008 Allerdings haben die verschiedenen Einzelverbände einen relativ geringen Mitgliederanteil.REMID (2015)
Die Mehrheit der Konfessionslosen in Deutschland gehört keiner einschlägigen Organisation an.
Bevölkerungsanteile In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demografischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z. B. bei einer Volkszählung) erfragt werden. 1970 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von 3,9 % Konfessionslosen in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt (evangelisch 49 %, römisch-katholisch 44,6 %, muslimisch 1,3 %). Nach der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland stieg der Anteil der Bevölkerung ohne Konfession bis 1987 auf 11,4 %. Im Gefolge der Wiedervereinigung stieg der Anteil im vereinigten Deutschland auf 22,4 %. Der Anteil der Menschen ohne Konfession in den neuen Bundesländern war signifikant höher, da dort – je nach Statistik – zwischen 65 % und 80 % der Bevölkerung keiner Konfession angehören. Ursächlich für diesen hohen Wert war die atheistische Ausrichtung der DDR, die bekennende Christen zur Flucht und andere zum Kirchenaustritt motivierte. Von 32,3 % im Jahr 2004 stieg der Anteil der Konfessionslosen auf 36,6 % im Jahr 2013 und auf 37,8 % im Jahr 2018 an. 2021 waren weniger als die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche. Mit 639.000 Kirchenaustritten hatten diese 2021 einen neuen Höchststand erreicht.Vögele, Ferdinand / Valkovic, Vanessa: Darum treten so viele Menschen aus der Kirche aus. Website von SWR3 vom 26. September 2022, abgerufen am 18. Dezember 2022. Bei einer Studie der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) lag die subjektive Selbstzuordnung der Befragten für „konfessionsfrei“ im Frühjahr 2022 bei 41,3 %.fowid: Religionszugehörigkeiten, gefühlt, 2022. Website von fowid vom 31. Mai 2022, abgerufen am 18. Dezember 2022. Es bestehen allerdings große regionale Unterschiede beim Anteil der konfessionslosen Bevölkerung. Tendenziell bezeichnet sich die Mehrheit der Bevölkerung in Ostdeutschland als „nicht gläubig“ oder „atheistisch“; in Westdeutschland trifft dies je nach Bundesland nur auf ein Fünftel bis ein Drittel der Bevölkerung zu. In den ostdeutschen Bundesländern war der Anteil der „nicht gläubigen“ Bevölkerung in den Jahren 2021/2022 in Sachsen-Anhalt mit 70 % am höchsten, in Berlin dagegen mit 44 % am niedrigsten. Berlin ist damit auch das einzige ostdeutsche Bundesland, in welchem sich nicht die Mehrheit der Bevölkerung als „nicht gläubig“ oder „atheistisch“ bezeichnet. Unter allen westdeutschen Bundesländern hingegen erreichte der Anteil der Konfessionsfreien im Saarland mit 20 % den niedrigsten Wert, in Schleswig-Holstein mit 38 % den höchsten.
Entwicklung des Anteils an Konfessionsfreien in Deutschland (in %):https://fowid.de/
Aktuelle Tendenzen Aktive Religionspolitik wurde aufgrund des lange vorherrschenden Postulats einer zunehmenden Säkularisierung wenig beachtet oder betrieben.Religionspolitik – Öffentlichkeit – Wissenschaft: Studien zur Neuformierung von Religion in der Gegenwart Martin Baumann, Frank Neubert, Theologischer Verlag, Zürich 2011.Europäische Religionspolitik Politik und Religion Volume 14, 2013, S. 141–151. Zur Genese des europäischen Religionsverfassungsrechts als responsiver Ordnung – oder: Der europäische Stiersprung, Michael Droege In der jüngsten Vergangenheit kam es zu einer Neuformierung eines Religionsverfassungsrechts auf europäischer Ebene.Europäische Religionspolitik Politik und Religion Volume 14, 2013, S. 175–196. Auf dem Weg zu einem europäischen Religionsverfassungsrecht? – Aktuelle Überlegungen aus deutscher Perspektive, Ansgar Hense International wie im europäischen Rahmen wird eine wieder zunehmende Bedeutung und Neuformierung von Religion(en) in einer postsäkularen Gesellschaft konstatiert.vgl. Charismatisch-pfingstliches Christentum: Herkunft, Situation, ökumenische Chancen, Walter J. Hollenweger, Vandenhoeck & Ruprecht, 1997 Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen konstatiert einigen Verbänden, so dem HVD, gegenüber anderen, etwa den als überaltert und eher lethargisch bezeichneten Freidenkern, eine beachtliche, insbesondere auch soziale Arbeit. Die im HVD versammelten „neuen“ Freidenker fordern demnach nicht mehr die radikale Trennung von Staat und Kirche (bzw. Weltanschauung) im Sinne eines traditionellen Laizismus, sondern reklamieren die spezifische deutsche staatliche Unterstützung des Staates für Religionsgemeinschaften auch für sich. Unter anderem in Berlin unterhält der HVD etliche soziale Einrichtungen und will analog zur kirchlichen Seelsorge in der Bundeswehr eine Art „humanistische Beratung“ aufbauen., Andreas Fincke EKD EZW In einigen Bundesländern besitzen Verbände von Konfessionsfreien den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Österreich Das österreichische Staatsgrundgesetz schließt in Artikel 14 in Zusammenhang mit der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit explizit auch jeden Zwang zur Religionsausübung aus.Artikel 14 StGG. Siehe hierzu auch Art. 15 und 17 Abs. 4 StGG, >Art. 63 Abs. 2 StV v St. Germain und Art 9 MRK. Benützte Quelle: DDr. Heinz Mayer, Das Österreichische Bundes-Verfassungsrecht, 4. Auflage, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 2007, im Folgenden kurz: Kurzkommentar genannt, S. 618 Der Status der Konfessionslosigkeit und die damit verbundene Möglichkeit eines Kirchenaustritts wurde in Österreich mit dem Interkonfessionellen Gesetz von 1868 eingeführt.Gesamte Rechtsvorschrift für Regelung der Interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger, Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts, Fassung vom 16. Januar 2017