mini|Kampfpilot während eines Übungsfluges mini|Arbeitsplatz der Piloten in einem Airbus A380 Ein Pilot oder eine Pilotin (entlehnt von , von , ältere Form pedotta „Steuermann“, zu ), ist eine Person, die ein Luftfahrzeug steuert oder dazu berechtigt ist. Daher wird im offiziellen Sprachgebrauch auch Luftfahrzeugführer als Begriff benutzt. Mitunter wird der Ausdruck „Pilot“ im übertragenen Sinne auch für Führer anderer Fahrzeuge verwendet, um deren Professionalität auszudrücken.

Kategorisierung Piloten und Luftfahrzeugführer lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten kategorisieren: Der zu führenden Luftfahrzeugkategorie nach der Klassifizierung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation: Flugzeug, Drehflügler, Luftschiff, Freiballon, Segelflugzeug und Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit mit nationalen Kategorien: Luftsportgeräte in Deutschland: Dreiachs-Ultraleichtflugzeug, Ultraleicht-Tragschrauber, Ultraleicht-Hubschrauber, Trikes, Gleitflugzeuge, Fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge, Leichte Luftsportgeräte Light Sport Aircraft in den Vereinigten Staaten Der benötigten Lizenz mit Verkehrspiloten mit Verkehrspilotenlizenz (ATPL) und als Copilot mit Multi-Crew Pilot Licence (MPL) Berufspiloten mit der Berufspilotenlizenz (CPL) Privatpiloten mit der Privatpilotenlizenz (PPL) Segelflugzeugpiloten mit der Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) den nicht ICAO-konformen Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL) in Europa, und Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer aus Deutschland, wobei Luftsportgeräteführer oft keine Piloten sind, z. B. als Fallschirmsportler Ultraleichtschein für Ultraleichtpiloten in Österreich Sport Pilot Certificate und Recreational Pilot Certificate aus den Vereinigten Staaten Den offiziellen oder nichtoffiziellen Titeln oder Berufsbezeichnungen während der Tätigkeit als Pilot, wie Flugschüler, Fluglehrer, Kommandant, verantwortlicher Pilot, Flugkapitän, Copilot, Testpilot, Chefpilot oder Buschpilot Der Tätigkeit in einem Luftfahrzeug mit mehreren Piloten, wie Pilot Flying, Pilot not Flying, Pilot Monitoring Militärluftfahrzeugführer, der ein militärisches Luftfahrzeug mit oder ohne Kampfauftrag fliegt Kampfpilot (z. B. Kampfjet) Jagdflieger (z. B. Jagdflugzeug) Bomberpilot (z. B. Bombenflugzeug oder Jagdbomber) Schlachtflieger (z. B. Erdkampfflugzeug) Aufklärungsflieger (z. B. bemanntes „Aufklärungsflugzeug“) Transportfliegerpilot (z. B. mil. „Transportflugzeug“) Hubschrauberpiloten (z. B. Hubschrauber) Kampfhubschrauberpilot (z. B. Kampfhubschrauber) Transporthubschrauberpilot (z. B. Transporthubschrauber) Pilot, Controller oder Drohnenpilot eines zivilen oder militärischen unbemannten Luftfahrzeugs (z. B. mil. Unmanned Aeral Vehicle (UAV) oder Remote Control Vehicle (RCV)) Militärluftfahrzeugführer außerhalb der Luftstreitkräfte der Marineflieger der Heeresflieger Führen von Luftfahrzeugen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizeihubschrauber, Rettungshubschrauber und Löschflugzeuge Führen von unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodelle

Verantwortlicher Pilot Rechte und Pflichten mini|Ballonfahrer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit Fahrgästen Ein verantwortlicher Luftfahrzeugführer, PIC, (auch Flugkapitän oder Kommandant) ist der Pilot, der vom Halter des Luftfahrzeuges hierzu bestimmt ist. Voraussetzungen hierfür sind eine gültige Fluglizenz und notwendige Flugerfahrung, zusätzlich Musterberechtigung, Medizinisches Tauglichkeitszeugnis und Sprechfunkzeugnis. Er ist für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich und ist Inhaber der sogenannten Bordgewalt, , international geregelt im Tokioter Abkommen. Damit ist er gegenüber jedem an Bord weisungsbefugt, einschließlich Flugsicherheitsbegleitern, und kann seine Weisungen bei Notwendigkeit mit Gewalt durchsetzen, z. B. Fesselung von Passagieren oder Fluggästen.

Verkehrsflugzeuge werden meistens von mindestens zwei Piloten geflogen oder, bei Langstreckenflügen, mit mehreren Besatzungen. Unabhängig davon gibt es an Bord immer nur einen verantwortlichen Piloten.

Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht Der verantwortliche Pilot unter Aufsicht ( PICUS) ist ein Pilot, der unter Aufsicht des verantwortlichen Piloten die Aufgaben und Funktionen eines verantwortlichen Piloten ausführt, ohne dass der verantwortliche Pilot eingreift.

Verantwortlicher Pilot in Ausbildung Der verantwortliche Pilot in Ausbildung ( SPIC) ist ein Flugschüler, der bei einem Flug mit einem Fluglehrer als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Fluglehrer den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug nimmt.

Privatpilot mini|Fliegen als Freizeitbeschäftigung Privatpiloten fliegen Luftfahrzeuge im nicht gewerblichen Betrieb und Luftsportgeräte, meist als Freizeitbeschäftigung, und dürfen für ihre Tätigkeit mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Fluglehrer für Luftsportgeräte in Europa, kein Entgelt bekommen. Das bedeutet, dass jede Beförderung von Passagieren gegen Bezahlung verboten ist. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Lizenzen, die privat das Fliegen ermöglichen. Abhängig von den entsprechenden Berechtigungen gibt es für Privatpiloten keinerlei Größen- oder Gewichtsbeschränkung auf die geflogenen Luftfahrzeuge. Privatpiloten tragen keine Uniform.

Die einzig weltweit gültige Lizenz für den Privatbereich ist die Privatpilotenlizenz nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Sie erlaubt das weltweite nichtgewerbliche Führen von Luftfahrzeugen verschiedener Kategorien und Klassen auf Luftfahrzeugen des Staates der ausstellenden Behörde. Sie stellte bis heute für die meisten Luftfahrzeugklassen die Einstiegslizenz dar und ist meist notwendige Voraussetzung für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz.

Berufspilot mini|Zwei Piloten im Cockpit einer Passagiermaschine.Links: Kapitän, rechts: Erster Offizier Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf Pilot. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t MTOW, die von einem einzelnen Piloten geflogen werden können, ist die Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence, CPL) vorgeschrieben. Dagegen benötigen verantwortliche Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die Verkehrspilotenlizenz (ATPL) oder die Multi-Crew Pilot Licence (MPL). Für Kopiloten genügt die Berufspilotenlizenz mit Theorieprüfung der ATPL und ergänzender praktischer Ausbildung (frozen ATPL). Insgesamt hatten 2017 in Deutschland ca. 19.000 Personen eine ATPL- oder MPL-Lizenz.

Bei Luftfahrzeugen bis auf Flugzeuge wird die Ausbildung in Stufen durchgeführt. Nach dem Erhalt der Privatpilotenlizenz wird die Berufspilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Es erfolgt eine Ausbildung auf mehrmotorigen Maschinen, für Luftfahrzeuge mit mehreren Personen im Cockpit und eine Musterberechtigung. Nach dieser Ausbildung erfolgt der Berufseinstieg als Kopilot, um nach Erlangung der benötigten Flugstunden die Prüfung zum Verkehrspiloten abzulegen, um als verantwortlicher Luftfahrzeugführer arbeiten zu können. Verkehrspiloten mit dieser Ausbildung sind berechtigt, die Rechte der untergeordneten Lizenzen wahrzunehmen.

Seit 2008 wird an Verkehrsflugschulen die Ausbildung direkt zur Multi-Crew Pilot Licence angeboten. Die Ausbildung ist direkt auf den Einsatz als Kopilot in einer Verkehrsmaschine mit Mehrbesatzungscockpit ausgerichtet. Andere Pilotenlizenzen werden nicht mehr erworben, Alleinflüge während der Ausbildung sind nicht vorgesehen. Erhalten nach der benötigten Flugzeit diese Piloten die Berechtigung zum Verkehrspiloten, so sind sie nicht berechtigt, Flugzeuge im Alleinflug zu fliegen und die Rechte eines Berufspiloten oder Privatpiloten auszuüben. Es wird deshalb kritisiert, dass diese Ausbildung rein auf die Tätigkeit in großen Fluggesellschaften zugeschnitten ist und den Arbeitsmarkt für den Piloten einschränkt. Der Pilot ist damit aufgrund der beschränkten Lizenz nicht für alternative gewerbliche Tätigkeiten in der Luftfahrt geeignet, wie z. B. eine Tätigkeit als Pilot in der Allgemeinen Luftfahrt.

Cockpit-Besatzung Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten sie zusammen:

Der Flugkapitän oder Kommandant () ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs (Pilot In Command, PIC), der die Verantwortung für die Koordination im Cockpit sowie die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt und hierzu zu jeder Zeit die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat. Er muss jedoch nicht die gesamte Flugzeit auch die Steuerung übernehmen; meistens wird dies während des Fluges mit den Ersten Offizieren (siehe Arbeitsaufteilung während der Flugdurchführung) abgewechselt. Checkkapitäne sind für die Aus- und Weiterbildung von fliegendem Personal einschließlich Praxis zuständig. Der Erste Offizier (), auch Kopilot bzw. Copilot genannt, unterstützt und vertritt den Flugkapitän. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch, hat jedoch nicht die Kommandogewalt an Bord. Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Kopiloten als Zweiter Offizier (). Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit entweder nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als Cruise Relief Copilot (CRC), der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt. Der Senior First Officer (SFO) stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen (als solcher dann Pilot In Command Relief, PICR). Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km wird bei den meisten Linienfluggesellschaften ein SFO eingesetzt. Der Flugingenieur () steuert das Luftfahrzeug nicht, sondern bedient dessen technische Systeme. Hierzu zählten in der Vergangenheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler. Flugingenieure arbeiten heute nur noch auf älteren Flugzeugtypen mit Drei-Mann-Cockpit, während heute die modernen Langstreckenflugzeuge mit teilweise automatisierten Zwei-Mann-Cockpits ausgestattet sind, in denen nur die zwei Piloten tätig sind.

Früher gehörten oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Diese wurden ab den 1960er-Jahren durch den Ausbau des Sprechfunkverkehrs und durch die Einführung automatischer Navigationssysteme wie INS ersetzt.

Arbeitsaufteilung während der Flugdurchführung Während der Flugkapitän oder Kommandant die absolute Verantwortung und letzte Entscheidungsgewalt innehat, wird die Verantwortung für die Steuerung des Flugzeuges sowie für die übrigen überwachenden Tätigkeiten und beispielsweise die Durchführung des Funkverkehrs zwischen dem Kapitän und dem ersten Offizier in der Regel abgewechselt. Derjenige der Piloten, der auf einem Flugabschnitt die Steuerführung innehat, wird in der Regel als Pilot Flying bezeichnet, derjenige, der den Pilot Flying überwacht, gewisse Eingaben beispielsweise im Flight Management System vornimmt oder den Funkverkehr durchführt als Pilot Monitoring (PM) oder Pilot Non-Flying (PNF).

Es hängt im Einzelfall von der Fluggesellschaft ab, bei der die Pilot beschäftigt sind, welche genauen Aufgaben dem Pilot Flying und dem Pilot Monitoring zukommen, ob es eine Unterscheidung zwischen Pilot Monitoring oder Pilot Non-Flying gibt oder ob nur eine der beiden Bezeichnungen verwendet wird und welche.

Dienstgradabzeichen der Cockpit-Besatzung Folgende Dienstgradabzeichen sind am Beispiel der Lufthansa gewählt – sie können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft abweichen, bzw. um weitere Ränge ergänzt werden.