mini|Ortsteile von Vöhl mini|Westliches Ende des Edersees beim Ortsteil Herzhausen

Vöhl ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Überregional bekannt ist Vöhl durch seine Lage am Edersee und im Naturpark Kellerwald-Edersee und Nationalpark Kellerwald-Edersee. In Bezug auf diesen trägt die Gemeinde seit dem 21. Februar 2019 die amtliche Zusatzbezeichnung Nationalparkgemeinde.

Der Ortsteil Oberorke ist ein anerkannter Luftkurort, der Kernort Vöhl sowie die Ortsteile Asel und Marienhagen sind als Erholungsorte anerkannt.

Geografie Geografische Lage Der Kernort der Gemeinde Vöhl liegt etwa 40 km (Luftlinie) westsüdwestlich von Kassel im Nordteil des Naturparks Kellerwald-Edersee auf den nördlich des Edersees gelegenen Anhöhen; südlich des Stausees erstreckt sich der Nationalpark Kellerwald-Edersee. Das Gemeindegebiet befindet sich auf beiden Seiten des Edersees an dessen westlichem Ende.

Der Kernort Vöhl liegt in einem Talkessel des Aselbachs, der sich in Richtung Süden entlang des Bachlaufs zum Edersee hin öffnet. Insbesondere westlich, südlich und östlich ist er von Wald umgeben, in nördlichen Richtungen erstrecken sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Nachbargemeinden Vöhl grenzt im Norden an die Stadt Korbach, im Osten an die Stadt Waldeck und die Gemeinde Edertal, im Süden an die Städte Frankenau und Frankenberg, sowie im Westen an die Stadt Lichtenfels (alle im Landkreis Waldeck-Frankenberg).

Gemeindegliederung Die Vöhler Ortsteile, die nach Einwohnerzahl zumeist nur sehr klein sind, breiten sich – nordwestlich und südöstlich  – am westlichen Ende des Edersees aus (alphabetisch sortiert): Asel Basdorf Buchenberg Dorfitter Ederbringhausen Harbshausen Herzhausen Kirchlotheim Marienhagen Niederorke Obernburg mit Weiler Hof Lauterbach Oberorke Schmittlotheim Thalitter Vöhl (Sitz der Gemeindeverwaltung)

Gewässer Zu den Gewässern im Gemeindegebiet von Vöhl gehören (alphabetisch sortiert):

Fließgewässer: Aselbach (Zufluss von Eder/Edersee; zwischen Asel und Asel-Süd) Eder (Zufluss von Edersee/Fulda; bei Herzhausen) Itter (Zufluss von Eder/Edersee; bei Herzhausen) Lorfe (Lorfebach; Zufluss der Eder; bei Schmittlotheim) Orke (Zufluss der Eder; bei Ederbringhausen) Sasselbach (Zufluss der Orke; bei Ederbringhausen) Stillgewässer: Edersee (Stausee an der Eder) See bei Kirchlotheim (ehem. Kiesbaggersee; heutiger Badesee)

Geschichte mini|

Urgeschichte Bodenfunde belegen eine kontinuierliche Besiedelung der Gegend seit der Steinzeit.

Mittelalter Im Frühmittelalter verlief hier die Grenze zwischen sächsischem und fränkischem Stammesgebiet, was sich noch heute an der Sprachgrenze zwischen Mitteldeutsch und Niederdeutsch erkennen lässt, die das Gemeindegebiet in West-Ost-Richtung durchquert.

Das Gebiet der Gemeinde Vöhl deckt sich im Wesentlichen mit dem der ehemaligen Herrschaft Itter, die sich im Hochmittelalter im vormaligen Ittergau ausbildete. Nach dem Tod des letzten Herrn zu Itter im Jahre 1356 wurde die Herrschaft zwischen der Landgrafschaft Hessen und Kurmainz geteilt. Nach zwischenzeitlicher Verpfändung an die Grafen von Waldeck und die Herren Wolff von Gudenberg gelangte die Herrschaft Itter endgültig und vollständig 1589 an Hessen. Ab 1604 zwischen den Landgrafen von Hessen-Kassel und ihren Vettern von Hessen-Darmstadt umstritten, fiel sie 1650 endgültig als Exklave an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Der Kernort Vöhl wurde erstmals im Jahre 1144 als „Vohulen“ urkundlich erwähnt, bestand vermutlich aber schon viel früher. Er gehörte zur Herrschaft Itter.

1381/83 wurde Thile I. Wolff von Gudenberg Besitzer der Herrschaft Itter, da Waldeck und Hessen ihm ihre jeweiligen Anteile verpfändeten. Er verlegte seine Residenz nach Vöhl, wo er südlich des Dorfes eine Burg errichten ließ.

Frühe Neuzeit 1542 lösten die Waldecker, 1562 schließlich auch die Landgrafen von Hessen ihr Pfand ein.

Während der nächsten Jahrzehnte wechselte die Herrschaft Itter mehrmals den Besitzer, insbesondere auch während des Dreißigjährigen Krieges. Am 14. Mai 1639 – die Herrschaft gehörte gerade zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt – übertrug Landgraf Ludwig V. die Herrschaft Itter mit Schloss und zugehörigen Dörfern als Paragium an seinen Bruder Philipp, der allerdings weiter in seinem Schloss in Butzbach residierte. Allerdings kam Philipp noch im Mai für kurze Zeit nach Vöhl, um sich von seinen neuen Untertanen huldigen zu lassen. Nach seinem Tod 1643 wurde die Herrschaft Itter wieder direkt dem Darmstädter Landgrafen unterstellt. 1650, infolge der Friedensschlüsse zum Dreißigjährigen Krieg, wurde die Herrschaft Itter endgültig Hessen-Darmstadt zugesprochen, bei dem sie über 200 Jahre verblieb.

Nach dem Tod des Landgrafen Georg II. wurde die Herrschaft Itter 1661 als Paragium seinem zweiten Sohn Georg übertragen. Dieser ließ 1663 das alte Schloss der Wolff von Gudenberg in Vöhl renovieren und zur barocken Residenz ausbauen. Auf Georgs Bitten hatte sein Bruder, der regierende Landgraf Ludwig VI., schon am 12. September 1661 Vöhl zu einem Marktflecken erhoben und ihm das Recht verliehen, jährlich drei Märkte abzuhalten: am Mittwoch nach Judika (2. Sonntag vor Ostern), am Laurentiustag (10. August) und am Martinstag (11. November). 1852 wurden diese drei Krammärkte auf den 7. Mai, den 4. August und den 8. Oktober verlegt und mit Viehmärkten verbunden. Nur der Martinsmarkt behielt mit Zwischenpausen eine längere Tradition und wurde am 28. Oktober 1978 neu belebt und wieder alljährlich mit einer Gewerbeschau abgehalten. Georg III. von Hessen zu Itter starb am 19. Juli 1676 in Hof Lauterbach ohne männliche Nachkommen und sein Paragium fiel an die Hauptlinie des Geschlechts in Darmstadt zurück. 1691, unter Landgraf Ernst Ludwig, wurde die Herrschaft Itter für 80.000 Gulden an Johann Matthäus Koch von Gailenbach verpfändet.Matthäus Koch d. J. (1610–1680) und Johann Koch (1614–1693), Söhne des Augsburger Kaufmanns Matthäus Koch (1581–1633), der 1622 u. a. das Gut Gailenbach bei Augsburg gekauft hatte, wurden 1653 von Kaiser Ferdinand III. nobilitiert („Koch von Gailenbach“) und 1654 ins Augsburger Patriziat aufgenommen. Johann studierte in Leipzig, machte sich am Wiener Kaiserhof als Mathematiker einen Namen und übernahm 1669 das Rittergut. Sein Sohn Johann Matthäus (1646–1713) war 1701–1710 Mitglied des Geheimen Rates in Augsburg. () Bereits 1695 löste Ernst Ludwig das Pfand wieder ein.

Neuzeit Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde 1806 zum Großherzogtum Hessen. Dort lag Vöhl in dessen Provinz Oberhessen. 1821 wurden im Zuge einer hessen-darmstädtischen Verwaltungsreform die Ämter aufgelöst und die Verwaltung von der Rechtsprechung getrennt; dabei wurde aus der bisherigen Herrschaft Itter der Landratsbezirk Vöhl und der Gerichtsbezirk des Landgerichts Vöhl. In einer weiteren Verwaltungsreform wurden 1832 die Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Vöhl ging dabei gemeinsam mit den Landratsbezirken Battenberg und Gladenbach in dem neuen Kreis Biedenkopf auf, aber aufgrund der abseitigen Lage des Landratsbezirks Vöhl wurde diese Reform nicht wirklich vollzogen: Er behielt einen Sonderstatus, wurde nicht vollständig in den Kreis Biedenkopf integriert und der bisherige Landrat amtierte mit dem Titel „Kreisrat“ weiter. Dieses Konstrukt endete mit der Märzrevolution 1848, als im Großherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden. Diese Verwaltungsreform wurde nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht und ein eigenständiger Kreis Vöhl geschaffen.

Der Kreis Vöhl gehörte zu den Landesteilen, die das Großherzogtum nach dem verlorenen Krieg von 1866 mit dem Friedensvertrag vom 3. September 1866 an Preußen abtreten musste. Aus dem Landgericht Vöhl wurde das Amtsgericht Vöhl. Der Kreis Vöhl blieb als eigener Verwaltungsbezirk in der von Kassel aus verwalteten Provinz Hessen-Nassau erhalten, aber der Amtmann wurde dem Landrat in Frankenberg unterstellt. 20 Jahre lang behielt der frühere Kreis Vöhl noch besondere Rechte, doch am 1. April 1886 wurde der Verwaltungsbezirk aufgehoben und dem Kreis Frankenberg eingegliedert. Das Amtsgericht Vöhl blieb noch bis 1932 bestehen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Februar 1971 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen die freiwillige fusionierten die Gemeinden Dorfitter, Herzhausen und Thalitter zur Gemeinde Ittertal sowie der Gemeinden Asel, Basdorf und Vöhl zur erweiterten Gemeinde Vöhl. Am 31. Dezember 1971 bildete sich die neue Gemeinde Hessenstein aus den bis dahin eigenständigen Gemeinden Buchenberg, Ederbringhausen, Harbshausen, Kirchlotheim, Niederorke, Oberorke und Schmittlotheim. Die Gemeinden Marienhagen und Obernburg blieben vorerst selbständig.

Am 1. Januar 1974 wurden die Gemeinden Hessenstein, Ittertal, Marienhagen, Obernburg und Vöhl kraft Landesgesetz zur Großgemeinde Vöhl zusammengeschlossen. Verwaltungssitz ist der Ortsteil Vöhl. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Vöhl angehört(e):

vor 1356: Heiliges Römisches Reich, Herrschaft Itter 1356–1590: Heiliges Römisches Reich, Landesherrschaft strittig zwischen Landgrafschaft Hessen, Kurmainz und Grafschaft Waldeck, Herrschaft Itter ab 1590: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Herrschaft Itter 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt (Hessenkrieg)Die Zugehörigkeit der Herrschaft Itter anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Herrschaft Itter ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Amt Herrschaft Itter ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen (1803–1816), Amt Herrschaft Itter ab 1816: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Herrschaft Itter ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk VöhlTrennung von Justiz (Landgericht Vöhl) und Verwaltung. ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Biedenkopf ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Vöhl ab 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Frankenberg ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Frankenberg ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Frankenberg ab 1942: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Waldeck ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Kurhessen, Landkreis Waldeck ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Waldeck ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Waldeck ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Waldeck ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011