Die Verwaltungsgliederung Preußens war die Grundlage einer sehr modernen Landesverwaltung, die durch die Preußischen Reformen von 1815/1818 geschaffen wurde. Zwischen der Landesregierung und der Gemeindeebene wurden drei regionale Ebenen der staatlichen Verwaltung geschaffen: die Provinzen, die Regierungsbezirke und die Kreise.
Ebenen Die drei preußischen Verwaltungsebenen wurden zum Vorbild für die Verwaltungsgliederung auch im übrigen Deutschland. Landkreise und Regierungsbezirke sind bis heute Bestandteil der deutschen Verwaltungsgliederung. Die Provinzen entsprachen in ihrer Größe etwa den heutigen Ländern und wurden nach der Auflösung Preußens zur Grundlage der Neugliederung der deutschen Länder durch die Besatzungsbehörden 1945/1946.
Provinzen
Da nach der Reichsgründung 1871 über die Hälfte des Reichsgebiets zu Preußen gehörte, spielten im traditionell föderal geprägten Deutschland die preußischen Provinzen eine ähnliche Identifikationsrolle wie ansonsten nur die Länder außerhalb Preußens, denen sie (im Gegensatz zum preußischen Gesamtstaat) nach Größe, Bevölkerung und wirtschaftlicher Bedeutung vergleichbar waren. Dabei war hilfreich, dass die Abgrenzung und Benennung der Provinzen in den meisten Fällen auf gewachsene historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge Rücksicht nahm. Für die Identifikation der (ggf. ehemaligen) Bewohner mit ihrer Heimat spielen die ehemaligen preußischen Provinzen bis heute eine wichtige Rolle, vor allem in den Regionen, die heute nicht mehr als einheitliche Verwaltungseinheit existieren, wie etwa in Westfalen, Schlesien, dem Rheinland oder Ostpreußen.
Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung. Dies spiegelte sich in entsprechenden doppelten Institutionen wider. Land- und Stadtkreise entsandten Abgeordnete in die Provinziallandtage mit jeweils sechsjähriger Legislaturperiode. Der Provinziallandtag wählte aus seiner Mitte eine provinziale Regierung, den Provinzialausschuss, und dessen Leiter, den Landesdirektor (für 6 bis 12 Jahre), später Landeshauptmann genannt. Provinziallandtag, -ausschuss und Landesdirektor erfüllten kreisübergreifende Aufgaben des Provinzialverbands wie z. B. Pflege von Kultur und Gesundheitsversorgung (Provinzialnervenheilanstalten). Der preußische Innenminister berief für die Staatsregierung in jeder Provinz einen Oberpräsidenten, dem ein eingesetzter Provinzialrat zur Seite stand. Oberpräsident und Rat übten im provinzialen Rahmen Aufsichtsfunktionen für die Staatsregierung aus.
Die heutigen Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg gehen unmittelbar auf preußische Provinzen zurück, die Länder Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt entstanden durch den Zusammenschluss preußischer Provinzen mit ihren selbständig gebliebenen nichtpreußischen Nachbarstaaten. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bestehen fast ausschließlich oder zu großen Teilen (Rheinland-Pfalz) aus den Gebieten der früheren preußischen Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und Randgebieten der Provinz Hessen-Nassau, wobei aber die preußische Vergangenheit im Saarland (wegen der Prägung durch die langjährige Verbindung mit Frankreich nach 1918 und nach 1945) und in Rheinland-Pfalz (wegen der nichtpreußischen Herkunft erheblicher Landesteile, wie der Pfalz, Rheinhessen oder auch Birkenfeld) für die Landesidentität eine geringere Rolle spielt.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts und nach 1919 (bedingt durch die ausschließlich preußische Provinzen betreffenden Gebietsverluste gegenüber Belgien, Dänemark, Polen, Litauen und der Tschechoslowakei) gab es mehrere Umgliederungen, Zusammenschlüsse und Teilungen preußischer Provinzen. In der Zeit dazwischen blieb die Einteilung stabil, so dass sich die zwölf Provinzen dieser Zeit als „klassisch“ im deutschen Bewusstsein etablieren konnten:
Die sechs bzw. sieben östlichen Provinzen Ostpreußen Westpreußen Brandenburg Pommern Posen Schlesien Sachsen
Die westlichen Provinzen Westfalen Rheinprovinz Schleswig-Holstein (ab 1867) Hannover (ab 1867) Hessen-Nassau (ab 1867)
West- und Ostpreußen bildeten 1824–1877 eine gemeinsame Provinz Preußen.
Der Spitzenbeamte einer Provinz hatte die Bezeichnung Oberpräsident, die anfangs ständische, später gewählte Legislative Provinziallandtag.
Regierungsbezirke
Unterhalb der Provinzebene wurden „königliche Regierungen“ eingerichtet, die später als Regierungsbezirk bezeichnet und als Mittelinstanz auch von anderen Ländern eingeführt wurden. Pro Provinz gab es zwischen einem (Schleswig-Holstein) und sechs (Hannover, Rheinprovinz) Regierungsbezirken; Schlesien, Sachsen, Pommern und Westfalen drei, die übrigen Provinzen zwei. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand, wie heute, ein Regierungspräsident.
Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fällen nicht im größten Ort. So wurden etwa das östliche Ruhrgebiet von Arnsberg, das südliche Westpreußen von Marienwerder und die Stadt Frankfurt am Main von Wiesbaden aus regiert. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk, wie heute, gering war.
Ausnahmen bestanden dort, wo die Regierungsbezirke traditionelle Teilregionen ihrer Länder (Provinzen) abbildeten, auch wenn dies nicht im Namen zum Ausdruck kam: So entsprach etwa der Regierungsbezirk Stettin dem historischen Vorpommern und der Regierungsbezirk Oppeln konnte als hinreichende geographische Definition für Oberschlesien gelten. In der Weimarer Republik bildete er sogar eine eigene Provinz unter diesem Namen.
Kreise
Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt.
Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man damals wie heute Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus.
Die Größe eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen.
Größere Städte blieben außerhalb der Zuständigkeit der Landkreise, da sie selbst über eine professionelle Verwaltung verfügten und ihre Amtsgeschäfte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen Stadtkreis, später als kreisfreie Stadt bezeichnet. Auch dieses Phänomen ist bis heute Teil des deutschen Verwaltungsaufbaus. Da die Ära des hier beschriebenen Verwaltungsaufbaus (1815–1945) auch die für Europas Städte extrem bedeutende Zeit der Industrialisierung umfasst, die unter anderem von einem rasanten Wachstum der Städte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Städte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstädte oder gar Dörfer innerhalb weniger Jahrzehnte fünf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der für ländliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landräte, aus ihren Landkreisen austreten durften.
Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehörenden Stadt lag, wurden Landkreis genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen Stadtkreis. Alle übrigen Kreise hießen amtlich Kreis.
Geschichte
1701–1807 mini|Die Landesteile Brandenburg-Preußens am Ende des 17. Jahrhunderts mini|Gebietszuwächse im 18. Jahrhundert
Die hohenzollernschen Gebiete, aus denen sich nach der Krönung Friedrichs I. im 18. Jahrhundert ein Staat unter dem Namen „Preußen“ entwickelte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Preußen (dem Königreich), Brandenburg, Pommern, Herzogtum Geldern, Herzogtum Kleve, Grafschaft Moers, Grafschaft Tecklenburg, Grafschaft Lingen, Fürstentum Minden, Grafschaft Mark, Grafschaft Ravensberg, Lippstadt, Herzogtum Magdeburg, Fürstentum Halberstadt, Fürstentum Neuenburg und Grafschaft Valangin.
1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittelmark, Uckermark und Altmark Neumark-Pommern-Kaschubei Herzogtum Preußen, das „Königreich“ Geldern-Kleve Minden-Mark-Ravensberg Magdeburg-Halberstadt Kanton Neuenburg Valangin
1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen, darunter 1742 das Herzogtum Schlesien und 1744 das Fürstentum Ostfriesland.
Durch territoriale Neuerwerbungen zu Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts erweiterte sich auch die Zahl der Gesamtprovinzen Preußens.
+ Provinzen des altpreußischen Staats bis 1806 mit Angabe von statistischen KennzahlenGeorg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. Erster Theil. Verlag, Braunschweig 1805, ab S. 5. (PDF) Provinzgruppe Nummer Provinz Anfall Abgang km² EW EW/km² Städte Städte >5.000 EW Städte 2.000–5.000 EW Städte <2.000 EW Ost 1. 176.596 4.104.000 23,24 525 18 73 434 100px 1.1 (Alt-)Ostpreußen 1618 1945 39.424 990.000 25,11 67 6 25 36 1.2 Neuostpreußen 1795 1807 51.240 877.000 17,12 129 0 8 121 1.3 Westpreußen 1772/76 1920/45 32.256 817.000 25,33 94 6 18 70 1.4 Südpreußen 1793 z. T. 1807 53.676 1.420.000 26,46 235 6 22 207 Zentral 2. 109.310 4.203.400 38,45 380 33 104 243100px 2.1 Herzogtum Schlesien 1741 1945 40.656 2.047.000 50,35 147 11 43 93100px 2.2 Mark Brandenburg 1415 z. T. 1945 35.728 1.177.000 32,94 123 13 34 76100px 2.3 Herzogtum Pommern 1648, 1721 z. T. 1945 24.761 518.000 20,92 56 3 14 39100px 2.4 Herzogtum Magdeburg mit Grafschaft Mansfeld 1648, 1680 (z. T. 1807–1813) 6.093 320.000 52,52 36 3 5 28 2.5 Grafschaft Hohnstein, Fürstentum Halberstadt, Quedlinburg 1648 1807–1813 2.072 141.400 68,24 18 3 8 7 2.6 Fürstentum Erfurt und Eichsfeld 1802 1806 2.716 158.000 58,17 9 3 3 3 Nord-West 3. 17.645 873.000 49,48 104 8 21 75 3.1 Grafschaft Kleve und Grafschaft Mark 1612 1801/07–1815 4.004 202.000 50,45 36 3 10 23 3.2 Fürstentum Minden und Grafschaft Ravensberg 1648 1807–1815 1.951 166.000 85,08 14 1 2 11 3.3 Grafschaft Lingen und Grafschaft Tecklenburg 1702 1807–1815 728 46.000 63,19 8 0 0 8 3.4 Fürstentum Münster 1802 1807–1815 2.744 127.000 46,28 9 1 1 7 3.5 Fürstentum Paderborn 1802 1807–1815 2.800 98.500 35,18 23 0 2 21 3.6 Fürstentum Hildesheim 1802 1807–1866 2.240 114.000 50,89 9 2 3 4 3.7 Fürstentum Ostfriesland 1744 1807–1866 3.178 119.500 37,60 5 1 3 1 Süd 4. 7.658 540.600 70,59 48 8 8 32 4.1 Fürstentum Ansbach 1791 1806 3.514 270.000 76,84 25 5 3 17 4.2 Fürstentum Bayreuth 1791 1807 3.220 223.000 69,25 18 3 3 12 4.3 Fürstentum Neufchatel 1707 1806 924 47.600 51,52 5 0 2 3 Preußische Monarchie 311.209 9.721.000 31,24 1057 67 206 784
1815–1866