mini|Gesundheits- und Krankenpflegerin bei der Schreibtischarbeit Die Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. der Gesundheits- und Krankenpfleger (GuKP) ist ein reglementierter Heilberuf im deutschen Gesundheitswesen. Die Berufsbezeichnungen lösten von 2004 bis einschließlich 2019 die vorherigen, weiterhin geschützten Berufsbezeichnungen Krankenschwester und Krankenpfleger ab. Das Berufsbild umfasst die professionelle eigenständige Pflege, Beobachtung, Betreuung und Beratung von Patienten und Pflegebedürftigen in einem stationären oder ambulanten Umfeld sowie die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen. Zu den Aufgaben gehört auch die Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen.

Die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wurde seit 2004 nach einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule und erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung auf Antrag erteilt. Ab dem 1. Januar 2020 schließt die laut des Pflegeberufegesetzes (PflBG) mindestens dreijährige generalistische Berufsausbildung mit der neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ab. Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. -pflegerin bleiben weiterhin gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Nach den Übergangsregelungen des Pflegeberufegesetz konnten vor dem 31. Dezember 2019 begonnene Ausbildungen bis zum 31. Dezember 2024 nach den vorherigen gesetzlichen Vorgaben beendet werden.§ 66 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz. Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) mit Geltung ab 1. Januar 2020.

Im Anschluss an die pflegerische Grundausbildung gibt es für nahezu alle spezialisierten Bereiche der Pflege weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten, die im Rahmen schulischer Fachweiterbildungen zu einer erweiterten Berufsbezeichnung führen (Fachgesundheits- und Krankenpfleger). Weitere Qualifikationsmöglichkeiten bieten pflegewissenschaftliche, -pädagogische und -wirtschaftliche Studiengänge, für die in der Regel die abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege vorausgesetzt wird.

Berufsbezeichnung Mit der Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG) aus dem Jahre 1985 durch Beschluss des Bundestages im Juli 2003 trat am 1. Januar 2004 das vierte Krankenpflegegesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dabei wurde für die nach dem 1. Januar 2004 ausgebildeten Pflegefachkräfte eine neue staatlich geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger eingeführt, die die bisherigen Bezeichnungen Krankenschwester (welche aus dem christlichen Ordensschwesternwesen stammt) beziehungsweise Krankenpfleger ablöste. Der gesetzliche Schutz der ehemaligen Berufsbezeichnungen wurde dabei nicht aufgehoben, die nach dem dritten KrpflG ausgebildeten Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger dürfen wahlweise die bisherige Berufsbezeichnung weiterführen oder die neue Bezeichnung verwenden.§23 des Krankenpflegegesetzes

Mit der Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger sollte dem veränderten beruflichen Selbstverständnis der Pflege Rechnung getragen, die eine zunehmende Eigenständigkeit und Professionalisierung der Pflege betont, und ein erweitertes Aufgabenspektrum der beruflichen Pflege in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck gebracht werden. Gleichzeitig sollte damit die „ideologisch geprägte“ Berufsbezeichnung der Krankenschwester abgelöst werden. Mit der schrittweisen Zusammenführung der Krankenpflegeausbildung mit der in der Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege zu einem generalistischen Pflegeberuf durch das Pflegeberufegesetz wurde ab 2020 die Berufsbezeichnung zum Teil in Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann geändert. Primärqualifizierte Hochschulabsolventen verwenden die neue Berufsbezeichnung in Verbindung mit dem akademischen Grad ( PflBG). Eine vorgesehene Evaluation der künftigen Berufswahl soll über die zunächst bestehende Weiterführung der Berufsabschlüsse Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger entscheiden. (u. a. Rede des Ministers Gröhe am 22. Juni 2017 im Bundestag zur dritten Lesung)

Berufsbezeichnungen für Pflegepersonen in anderen Ländern wie der Schweiz (Diplomierter Pflegefachmann), Frankreich (Infirmier), Schweden (Sjuksköterska) oder dem angloamerikanischen Raum (Nurse) beruhen in der Regel auf akademischen Ausbildungen und lassen sich mit der dualen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland nicht vollständig gleichstellen. Die Abschlüsse sind jedoch meist gegenseitig anerkannt. Im Rahmen der EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen ist es deutschen Pflegekräften möglich, innerhalb der EU und der Schweiz berufstätig zu werden.

Die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt; aus Bequemlichkeit werden die Berufsbezeichnungen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger weiterhin neben den neuen, geschützten und den mehrdeutigen, ungeschützten Bezeichnungen wie Pfleger und Krankenpflegerin verwendet.

Berufliche Tätigkeit und Arbeitsfelder Neben Feuerwehrleuten und Ärzten gehören die Gesundheits- und Krankenpflegenden konstant zu den drei vertrauenswürdigsten Berufen Deutschlands. 87 % der Bevölkerung sprechen ihnen ein „sehr hohes“ bzw. „ziemlich hohes“ Vertrauen aus.Diesen Berufen vertrauen die Deutschen. ZWP, abgerufen am 17. Mai 2013.

Aufgabenbereiche und Tätigkeiten Gesundheits- und Krankenpflegende betreuen und versorgen eigenverantwortlich Pflegebedürftige aller Altersgruppen in stationären Einrichtungen oder im Rahmen ambulanter Versorgung. Diese Aufgaben im Bereich der Grundpflege umfassen die Unterstützung in allen alltäglichen Lebensbereichen, beispielsweise bei der Nahrungsaufnahme im Rahmen der Krankenhausverpflegung, der Positionsunterstützung oder der Körperpflege. Sie begleiten Schwerstkranke und Sterbende, versorgen Verstorbene und dienen als Ansprechpartner für Angehörige oder andere betroffene Personen. Pflegefachkräfte planen die Pflege im Rahmen des Pflegeprozesses, dokumentieren die Durchführung und beurteilen den Erfolg der angewandten pflegefachlichen Maßnahmen. Die anfallenden pflegedienstbezogenen Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten werden durch Pflegeassistenzprogramme erleichtert, die Material und Medikamentenvorräte überwachen und bestellen. Sie geben Auszubildenden, Pflegehelfern, Praktikanten und hauswirtschaftlichen Kräften Hilfestellungen und Anleitung.

Pflegefachkräfte sind Bindeglieder zwischen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und Patienten, führen im Rahmen der Behandlungspflege ärztliche Anordnungen eigenständig aus, bereiten die Patienten auf therapeutische und diagnostische Maßnahmen vor oder führen angeordnete erforderliche medizinische Behandlungen durch. Sie assistieren bei der Durchführung therapeutischer Maßnahmen und übernehmen die psychische Betreuung. Sie erfüllen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, koordinieren Termine mit anderen Fachabteilungen und den Mitgliedern des therapeutischen Teams, nehmen an Visiten und Besprechungen teil. Im Rahmen der Patientenbeobachtung ermitteln und dokumentieren sie die für die Therapie erforderlichen Daten wie Blutdruck, Puls und Temperatur und beurteilen Schlafverhalten, Atmung und Verhalten.

Gesundheits- und Krankenpflegende beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige über Pflegemaßnahmen, Gesundheitsförderung und leiten sie zur Selbsthilfe an. Sie helfen bei der Beschaffung benötigter Hilfsmittel, wirken bei der Kommunikation mit Krankenkassen und der Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) mit.

Dies umfasst insbesondere: mini|Krankenschwestern im OP-Saal (1910) mini|Krankenpflegeausbildung in den USA (1942) Eigenverantwortliche Tätigkeitsbereiche Pflegeanamnese Pflegediagnose Pflegeplanung Pflegeintervention Pflegeevaluation Information über gesundheitsfördernde Maßnahmen Psychosoziale Betreuung Dokumentation Organisation der Pflege Anleitung und Überwachung von Schülern und Hilfspersonal Mitwirkung an der Pflegeforschung Mitverantwortliche Tätigkeitsbereiche Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung Verabreichung von Arzneimitteln Vorbereitung von Injektionen Verabreichung von subkutanen und intramuskulären Injektionen Vorbereitung und Anschluss von Infusionen Blutentnahme aus der Vene und Kapillaren Setzen von transurethralen Blasenkathetern Durchführung von Darmeinläufen Legen von Magensonden Interdisziplinärere Tätigkeitsbereiche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen Vorbereitung auf die Entlassung Gesundheitsberatung Beratung während und nach einer physischen Erkrankung

Eignung Berufstätige in der direkten pflegerischen Versorgung sollten den damit einhergehenden Anforderungen gesundheitlich gewachsen sein; sowohl physisch als auch psychisch. So sollten keine Allergien auf bestimmte Substanzen oder Materialien vorliegen, mit denen Pflegende regelmäßig in Kontakt kommen, wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel.Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Die Tätigkeit im Überblick. Durch Schichtarbeit mit Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten können zusätzliche körperliche Belastungen entstehen.ausbildungnet, Gesundheits- und Krankenpfleger/in Ausbildungsbetriebe verlangen in der Regel ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Die Arbeit mit Kranken und Sterbenden ist belastend.

Manche Krankenpflegeschulen verlangen zusätzlich ein Führungszeugnis.

Arbeitsorte Typische Arbeitsorte sind die Fachabteilungen in Allgemeinkrankenhäusern, Fachkrankenhäusern (beispielsweise für Psychiatrie), Sanatorien und Rehabilitationseinrichtungen, sowie in Dialysezentren, Pflegeheimen, Altenheimen und Hospizen und bei allgemeinen oder spezialisierten ambulanten Pflegediensten. Manche Gesundheits- und Krankenpflegenden arbeiten auf selbstständiger Basis als Pflegeberatende oder sind beim MD, in Beratungsstellen, Gesundheitsämtern, Pflegestützpunkten und bei Kranken- oder Pflegekassen in beratenden oder gutachtenden Funktionen tätig. Im Case Management erstellen sie Hilfepläne und verknüpfen in der Übergangspflege ärztliche Betreuung, pflegerische Versorgung, soziale Unterstützung und die hauswirtschaftliche Hilfe. Einige Pflegefachkräfte sind als Unteroffizier im Sanitätsdienst der Bundeswehr tätig, arbeiten in der Schifffahrt als Schiffspfleger oder als verbeamtete Gesundheits- und Krankenpflegende in Vollzugskrankenhäusern und Krankenstationen in Justizvollzugsanstalten.

Ausbildung Ausbildungsvoraussetzungen Voraussetzung für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege war mindestens ein Schulabschluss mit Mittlerer Reife oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung bzw. einer Ausbildung als Krankenpflegehelfer oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer. Außerdem musste die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden.berufenet.arbeitsagentur.de Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung. Ein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn war rechtlich nicht vorgeschrieben. Unter 16-Jährige wurden jedoch oft im Bewerbungsverfahren zurückgestellt.

Ausbildungsdauer und Inhalte