mini|hochkant=1.3|La liberté guidant le peuple (deutsch „Die Freiheit führt das Volk“). Gemälde von Eugène Delacroix (1830) Mit dem Wort Volk werden allgemein (große) Gruppen von Menschen bezeichnet, die durch kulturelle Gemeinsamkeiten, reale oder fiktive gemeinsame Abstammung oder einen politisch und rechtlich organisierten Personenverband zu einer unterscheidbaren Einheit zusammengefasst sind. Eine verbindliche Definition gibt es nicht.
Der Begriff umfasst ein breites Spektrum unterschiedlicher soziologischer, ethnischer, nationaler und vornationaler politischer, demokratietheoretischer, staatsrechtlicher und theologischer Bedeutungen. Seit dem 18. Jahrhundert ist er emotional hoch aufgeladen und wird zur Legitimation von Revolutionen, Kriegen und verschiedenen Herrschaftsformen verwendet. Dabei wird regelmäßig um Inklusion und Exklusion gerungen, also um die Frage, wer zum Volk im jeweils definierten Sinne gehört und wer nicht. Heute wird davon ausgegangen, dass ein Volk ein soziales Konstrukt ist, das heißt, dass es erst durch Fremd- und Selbstzuschreibung der Mitglieder im Diskurs entsteht.
Verwandte Begriffe mit zum Teil überschneidender Bedeutung sind Ethnie, gens, Stamm, Nation, Bevölkerung und Staatsvolk.
Etymologie Der Ausdruck Volk (über mittelhochdeutsch volc aus althochdeutsch folc, dies aus urgermanisch *fulka- „Kriegsschar“) ist laut Friedrich Kluges Etymologischem Wörterbuch der deutschen Sprache erstmals im 8. Jahrhundert,Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage; Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (online). laut dem Sprachwissenschaftler Günter Herold erst im 9. Jahrhundert belegt.Günter Herold: Der Volksbegriff im Sprachschatz des Althochdeutschen und Altniederdeutschen. Akademischer Verlag, Halle 1941, zitiert nach Katja Jung: Volk – Staat – (Welt-)Gesellschaft. Zur Konstruktion und Rekonstruktion von Kollektivität in einer globalisierten Welt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, S. 29. Zu Grunde liegt dieselbe indogermanische Wortwurzel, von der auch die Wörter voll und viele abgeleitet werden können. Die ursprüngliche Bedeutung war Kriegsschar, Kriegerhaufen.Reinhard Stauber, Florian Kerschbaumer: Volk. In: Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 14: Vater–Wirtschaftswachstum. J.B. Metzler, Stuttgart 2011, S. 376–384 (doi:10.1163/2352-0248_edn_COM_375140). Darauf weist auch urslawisch *pъlkъ „Truppe, Schar“ hin, das allgemein als frühe Entlehnung aus dem Germanischen gilt und später (aus polnisch pułk „Truppenabteilung, Regiment“) ins Deutsche als Pulk zurückentlehnt worden ist, wo sich die spezielle Bedeutung „Menschenauflauf“ bildete.Lutz Mackensen: Ursprung der Wörter. Das etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache. Aktualisierte Neuausgabe, Bassermann, München 2013, S. 313 und 431. Eine Wurzelverwandtschaft mit dem lateinischen Wort plebs für „Volksmenge“ (zu lateinisch plere „füllen“) ist möglich.Duden, Bd. 7: Etymologie. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1963, S. 747.
Bedeutungsspektrum Es gibt keine feststehende Definition des Begriffs. Die verschiedenen Bedeutungsschattierungen lassen sich nach dem Historiker Reinhart Koselleck diachron durch alle Zeiten in eine „Oben-unten-Relation“ und in eine „Innen-außen-Relation“ einteilen. Im erstgenannten Sinn wird das Volk nach oben (vom Adel, der Oberschicht, den Eliten) oder nach unten (von Sklaven, Metöken, Unterschichten) abgegrenzt, im zweitgenannten Sinn von den Fremden, die nicht am selben Ort wohnen und nicht zur selben politischen Handlungseinheit gehören.Reinhart Koselleck: Volk, Nation, Nationalismus, Masse. In: Otto Brunner, Werner Conze (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 7, Klett-Cotta, Stuttgart 1992, S. 145 f. In der Staatslehre wird zwischen dem vorstaatlichen, also dem soziologisch-ethnologisch-politischen Volksbegriff und dem staatlich verfassten Volk unterschieden, um den Begriff dadurch in einen staatsrechtlichen Kontext einordnen zu können.Rolf Grawert: Staatsvolk und Staatsangehörigkeit. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band I: Historische Grundlagen. C.F. Müller, Heidelberg 1987, S. 663–691, hier S. 664 Rn. 2.
Der Politikwissenschaftler Karl W. Deutsch (1912–1992) definierte: „Ein Volk ist ein ausgedehntes Allzweck-Kommunikationsnetz von Menschen. Es ist eine Ansammlung von Individuen, die schnell und effektiv über Distanzen hinweg und über unterschiedliche Themen und Sachverhalte miteinander kommunizieren können.“ Voraussetzung hierfür seien eine gemeinsame Sprache und eine Kultur: Bedeutungen und Erinnerungen würden geteilt, wodurch es wahrscheinlich sei, dass die dem Volk angehörenden Menschen auch in der nahen Zukunft Vorlieben und Wahrnehmungen teilen und sich in Gewohnheiten und Charakterzügen ähneln bzw. ergänzen würden.Karl W. Deutsch: Entwicklungsprozeß der Nationen. Einige wiederkehrende Muster politischer und sozialer Integration. In: derselbe: Nationenbildung – Nationalstaat – Integration. Bertelsmann Universitätsverlag, Düsseldorf 1972, S. 204. Zitiert nach Friedrich Heckmann: Ethnische Minderheiten, Volk und Nation. Soziologie inter-ethnischer Beziehungen. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1992, ISBN 3-432-99971-2, S. 49 f.
Laut dem österreichisch-amerikanischen Soziologen Emerich K. Francis (1906–1994) ist unter Volk „eine jede dauerhafte, durch ein gemeinsames kulturelles Erbe gekennzeichnete, zahlreiche Verwandtschaftsverbände (kinship groups) zu einer unterscheidbaren Einheit zusammenfassende Gesamtgesellschaft zu betrachten. ‚Verwandtschaftsverband‘ soll dabei heißen: ein auf tatsächlicher oder fiktiver Abstammung beruhendes, zahlreiche Familien sowohl gleichzeitig als auch in zeitlicher Abfolge zu einer Einheit verbindendes Sozialgebilde“. Dabei trennt er zwischen dem Demos, dem Staatsvolk, und Ethnos, der Abstammungsgemeinschaft.Emerich K. Francis: Ethnos und Demos. Soziologische Beiträge zur Volkstheorie. Duncker & Humblot, Berlin 1965, das Zitat S. 196.
Auch der Rechtswissenschaftler Reinhold Zippelius unterscheidet zwei Volksbegriffe: Das Staatsvolk definiert er als „Gesamtheit der Menschen unter einer Staatsgewalt“. Es sei nicht notwendig identisch mit dem Volk im soziologischen Sinne, das heißt, der „Gesamtheit von Menschen […], die sich vorwiegend durch Stammesverwandtschaft, gemeinsame Kultur (insbesondere Sprache und Religion), gemeinsame Geschichte und als politische Schicksalsgemeinschaft verstehen“. Aus der Differenz beider Begriffe entstehe das Minderheitenproblem. Die objektiven Merkmale des soziologischen Volksbegriffs müssten nicht alle erfüllt sein, vielmehr bestehe ein Bedeutungsspielraum. Wichtig sei immer das „völkische Zusammengehörigkeitsgefühl“.Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. Politikwissenschaft. Ein Studienbuch. C.H. Beck, München 1969, hier zitiert nach der 16. Auflage 2010, S. 63–67.
Der Historiker Otto Dann definiert Volk als soziale Großgruppe, die durch gemeinsame Sprache, Kultur, Religion oder Geschichte gekennzeichnet sei. Auf Grundlage eines oder mehrerer dieser Merkmale könne es eine Kommunikationsgemeinschaft bilden und sich enger zusammenschließen. Ein Volk könne die Grundlage einer Nationsbildung darstellen, doch gebe es einerseits auch Völker, die keine Nationsbildung durchlaufen hätten, andererseits Nationen mit mehreren Völkern oder Volksgruppen.Otto Dann: Nation und Nationalismus in Deutschland 1770–1990. 2. Auflage, C.H. Beck, München 1994, S. 13.
Die Soziologen Günter Hartfiel und Karl-Heinz Hillmann sehen sieben Bedeutungen des Wortes: es könne die Bevölkerung in einem bestimmten Kulturgebiet bedeuten, eine ethnisch bestimmte Menschengruppe, eine politische Kollektivpersönlichkeit, die als ideelle Einheit vorgestellt wird, die Gesamtheit der Staatsbürger im demokratischen Verfassungsstaat, die breite Masse der Bevölkerung als Gegenbegriff zur Elite oder Oberschicht, eine vornationale Gemeinschaft oder in marxistischer Interpretation die sozialen Klassen, die ein vermeintlich objektives Interesse am gesellschaftlichen Fortschritt haben.Günter Hartfiel und Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie. 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, Kröner, Stuttgart 1982, S. 794.
Der Soziologe Friedrich Heckmann definiert Volk als „das umfassendste ethnische Kollektiv, das durch den Glauben an eine gemeinsame Herkunft, Gemeinsamkeiten von Kultur und Geschichte sowie ein bestimmtes Identitäts- und Zusammengehörigkeitsbewußtsein gekennzeichnet ist“. Das Wort stehe sowohl für bloße Vorstellungen als auch für reale Beziehungen, die kooperativ oder konfliktär sein könnten, und biete Chancen für ein Gemeinschaftshandeln derer, die sich zugehörig fühlten.Friedrich Heckmann: Ethnische Minderheiten, Volk und Nation. Soziologie inter-ethnischer Beziehungen. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1992, ISBN 3-432-99971-2, S. 50 f.
Der Historiker Peter Brandt nennt drei Bedeutungen des Wortes im aktuellen Sprachgebrauch: „1. die Bewohner eines Staates, namentlich die Inhaber der Souveränität in der Demokratie, 2. die Angehörigen einer Ethnie mit gemeinsamer Herkunft, Sprache und Kultur bzw. einer sich als auch außerstaatliches Volk verstehenden Großgruppe, 3. die ‚einfachen‘ Mitglieder oder unteren Schichten einer Gesellschaft“.Peter Brandt: Volk. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 11, Schwabe Verlag, Basel 2001 (online, Zugriff am 24. Juni 2020); ähnlich derselbe: Volk. In: Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. 8. Auflage, Bd. 6: Volk–Zweites Vatikanisches Konzil. Herder, Freiburg 2022, ISBN 978-3-451-39516-1, Sp. 1–9, hier Sp. 1; diese drei Aspekte auch bei Jörn Retterath: „Was ist das Volk?“ Volks- und Gemeinschaftskonzepte der politischen Mitte in Deutschland 1917–1924. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2016, ISBN 978-3-11-046454-2, S. 64 ff.
Laut der Definition des Ethnologen Dieter Haller sind Völker „über Abstammung und Kultur miteinander verbunden und verfügen über eine Organisationsform, die nicht notwendigerweise staatl[icher] Natur sein muss.“Dieter Haller (Text), Bernd Rodekohr (Illustrationen): dtv-Atlas Ethnologie. 2., vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2010, ISBN 978-3-423-03259-9, S. 95. Auch nach Harald Haarmann ist mit eigenständigen Kulturen zwar meist auch eine „selbständige politische Organisation“ verbunden, aber „Staatlichkeit“ und „Volkstum“ seien nicht deckungsgleich.Harald Haarmann: Lexikon der untergegangenen Völker. Von Akkader bis Zimbern. 2., durchges. u. aktualisierte Auflage, C.H. Beck, München 2012, S. 9.
Der Ethnologe Jens Wietschorke definiert Volk als „Kollektiv, das auf der politischen Ebene durch staatlich-institutionelle Regeln und Praktiken sowie auf der kulturellen Ebene durch den Glauben an eine gemeinsame Herkunft, Geschichte und Identität bestimmt ist.“ Als Ordnungsbegriff bezeichne er nicht etwas, das bereits bestehe, vielmehr erzeuge er die Wissensordnung des Bezeichneten mit. Volk sei ein relationaler Begriff, der stets in Beziehung zu allen, die von der Zugehörigkeit ausgeschlossen sind, zu verstehen sei.Jens Wietschorke: Volk. In: Brigitta Schmidt-Lauber, Manuel Liebig (Hrsg.): Begriffe der Gegenwart. Ein kulturwissenschaftliches Glossar. Böhlau, Wien 2022, S. 271–277, hier S. 271 und 275.