mini|Der Verhandlungssaal mit Blick auf den Richtertisch; in diesem Saal wurde der Dachau-Hauptprozess geführt, 4. Dezember 1945 Der Dachau-Hauptprozess war der erste Kriegsverbrecherprozess der United States Army in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. In diesem Prozess waren 40 Personen angeklagt, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Dachau und dessen Nebenlagern zur Last gelegt wurden. Das Verfahren endete mit 40 Schuldsprüchen, darunter 36 Todesurteile, von denen 28 vollstreckt wurden. Offiziell wurde der Fall als United States of America vs. Martin Gottfried Weiss et al. – Case 000-50-2 bezeichnet.Michael S. Bryant: Nazi Crimes and Their Punishment, 1943–1950. A Short History with Documents. Hackett, Cambridge 2020, ISBN 978-1-62466-861-6, S. 154. Dem Dachau-Hauptprozess schlossen sich 121 Nebenverfahren mit etwa 500 Angeklagten an, die sich auf den Hauptprozess als Musterprozess (Parent Case) stützten. Der Dachau-Hauptprozess war der erste und damit wegweisende Konzentrationslagerprozess im Rahmen der Dachauer Prozesse. Bis 1948 folgten noch weitere Haupt- und Nebenprozesse gegen das Lagerpersonal anderer Konzentrationslager.Ute Stiepani: Die Dachauer Prozesse und ihre Bedeutung im Rahmen der alliierten Strafverfolgung von NS-Verbrechen. In: Gerd R. Ueberschär: Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952. Frankfurt am Main 1999, S. 229ff.
Vorgeschichte mini|Häftlingsleichen im Evakuierungszug aus Buchenwald, zwischen 29. April und 1. Mai 1945 Als die United States Army in der Endphase des Zweiten Weltkrieges weiter auf das Gebiet des Deutschen Reiches vorrückte, wurde sie unvorbereitet, teilweise mitten im Kampfgeschehen, mit den Spuren der Konzentrationslagerverbrechen konfrontiert. Die Versorgung der größtenteils ausgemergelten und schwerkranken „Muselmänner“, sowie die Bestattung der auf den Todesmärschen durch Entkräftung oder Erschießung zu tausenden umgekommenen Häftlinge stellten die United States Army vor eine schwierige Aufgabe.Katrin Greiser: Die Dachauer Buchenwaldprozesse – Anspruch und Wirklichkeit – Anspruch und Wirkung. In: Ludwig Eiber, Robert Sigl (Hrsg.): Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945–1948. Göttingen 2007, S. 160f.
Bereits kurz vor der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau, die am 29. April 1945 stattfand, hatten US-amerikanische Soldaten die Nebenlager erreicht, so auch den KZ-Außenlagerkomplex Kaufering. Ebenso wie andere Außenlager war auch das KZ-Außenlager Kaufering IV – Hurlach kurz vor dem Einmarsch der US-Armee am 28. April 1945 evakuiert worden. Im Zuge der Lagerauflösung zündeten SS-Männer die Häftlingsbaracken an. Amerikanische Soldaten fanden etwa 360 Leichen von Häftlingen in Kaufering IV vor; es ist nicht gesichert, ob diese Marschunfähigen bei lebendigem Leibe verbrannt wurden oder zuvor ermordet worden waren.Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 2: Frühe Lager, Dachau, Emslandlager. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52962-3, S. 367f. Im Stammlager trafen sie zunächst auf den Evakuierungszug aus Buchenwald, wo sich in mehr als 38 Waggons bis zu 2.000 tote Häftlinge befanden. Auch im Lagerinneren entdeckten Angehörige der US Army viele unbestattete Leichen. Diese und weitere Endphaseverbrechen, die im KZ Dachau und den Nebenlagern begangen wurden, verursachten in den letzten Kriegswochen außerordentlich viele Opfer. Auch nach der Befreiung starben noch mehr als 2.200 ehemalige Häftlinge an den Folgen der Konzentrationslagerhaft und der noch immer grassierenden Typhusepidemie.Stanislav Zámečník: Das war Dachau. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 360f, 387f, 398f.
Vor diesem Hintergrund begannen amerikanische Ermittler im Rahmen des War Crimes Program bereits ab dem 30. April 1945 mit den Untersuchungen zur Feststellung der Verantwortlichen für diese Verbrechen und schlossen sie am 7. August 1945 ab. Es wurden Zeugenaussagen aufgenommen, Beweismittel gesichert und Fotografien der Verbrechen erstellt. Viele Täter wurden bald gefasst und interniert, so auch Martin Weiß, Vorgänger des letzten Lagerkommandanten Eduard Weiter. Der Untersuchungsbericht war am 31. August 1945 fertiggestellt und schuf die Basis für die Anklageerhebung und damit das Dachau-Hauptverfahren.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., S. 48.
Rechtsgrundlagen und Anklage Basis der Anklage bildete die Direktive JCS 1023/10, die am 15. Juli 1945 durch die Joint Chiefs of Staff erlassen wurde. Diese Direktive, die später durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 abgelöst wurde, ermächtigte den amerikanischen Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower zur Durchführung von Militärgerichtsprozessen gegen Kriegsverbrecher in besetzten Gebieten. Weitere Verordnungen regelten die Zuständigkeit, verhandelbare Straftatbestände, Rechtsprechungsgewalt und die Rechte der Angeklagten bei Militärgerichtsprozessen.Michael Bryant: Die US-amerikanischen Militärgerichtsprozesse gegen SS-Personal, Ärzte, und Kapos des KZ Dachau 1945–1948. In: Ludwig Eiber, Robert Sigl (Hrsg.): Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945–1948. Göttingen 2007, S. 109–111.Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Baden-Baden 1993, S. 58ff.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Frankfurt am Main 1992, S. 35f.
mini|Die Angeklagten im Dachau-Hauptprozess, 15. November 1945 Die Anklageschrift, am 2. November 1945 ausgefertigt und anschließend den Angeklagten zugestellt, umfasste zwei Hauptanklagen, die unter dem Titel „Verletzung der Kriegsgebräuche und -gesetze“ zusammengeführt wurden. Inhalt der Klageschrift waren Kriegsverbrechen, die während des Zeitraums von Anfang Januar 1942 bis Ende April 1945 im KZ Dachau und den Außenlagern an alliierten Zivilisten und (alliierten) Kriegsgefangenen verübt worden waren. Verfolgt wurden anfangs nur Verbrechen an Staatsbürgern der Alliierten beziehungsweise der mit ihnen verbündeten Staaten; Verbrechen von deutschen Tätern an deutschen Opfern blieben lange ungesühnt und wurden in der Regel erst später vor deutschen Gerichten verhandelt. Die Angeklagten wurden beschuldigt, im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens an Misshandlungen und Tötungen alliierter Zivilisten und Kriegsgefangener rechtswidrig und vorsätzlich teilgenommen zu haben. Neben der generellen Beteiligung an den Verbrechen im KZ Dachau waren zudem in der Anklageschrift Exzesstaten aufgeführt, die den einzelnen Angeklagten zugeordnet wurden.Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 3ff.Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Baden-Baden 1993, S. 83f.
Den Beschuldigten wurde ein gemeinschaftliches Vorgehen (Common Design) angelastet, das eine billigende Teilnahme an einem System von Tötungen, Misshandlungen und inhumaner Vernachlässigung unterstellte und daher eine Schuldvermutung implizierte.Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 3ff. Daher musste die Anklagevertretung den Nachweis führen, dass „jeder der Angeklagten sich über dieses System im klaren war, dass er wusste von dem, was mit den Häftlingen geschah, und sie musste jedem nachweisen, dass er an seinem Platz der Verwaltung, der Organisation des Lagers durch sein Verhalten, seine Tätigkeit, das Funktionieren dieses System unterstützte, an diesem Funktionieren teilhatte“.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Frankfurt am Main 1992, S. 44. Wurde dieser Nachweis erbracht, variierte die individuelle Strafzumessung nach Art und Umfang dieser Teilnahme. Dieses juristische Konstrukt war in der europäischen Rechtstradition nicht geläufig, da bei den alliierten Kriegsverbrecherprozessen für die Begehung einer Straftat nicht der individuelle Tatnachweis erbracht werden musste.Florian Freund: Der Dachauer Mauthausenprozess. In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. Jahrbuch 2001, Wien 2001, S. 35–66.
Ursprünglich sollten 42 Angehörige der ehemaligen Lagerverwaltung im Dachau-Hauptprozess angeklagt werden. Da Hans Aumeier und ein Beschuldigter namens Hans Beier jedoch nicht anwesend waren und ihnen auch die Anklageschrift nicht zugestellt werden konnte, wurden sie bei Prozessbeginn von der Liste der Angeklagten gestrichen. Aumeier wurde im Krakauer Auschwitzprozess zum Tode verurteilt und im Januar 1948 in Krakau hingerichtet. Die Gruppe der 40 verbliebenen Angeklagten setzte sich aus 32 Angehörigen der Lagermannschaft, fünf Ärzten und drei Funktionshäftlingen zusammen. Unter den 32 Angehörigen der Lagermannschaft befanden sich auch der ehemalige Lagerkommandant Martin Weiß, sein Adjutant Rudolf Suttrop, der Leiter der Politischen Abteilung Johann Kick sowie Schutzhaftlager- und Rapportführer. Die Gruppe der angeklagten Ärzte umfasste den Tropenmediziner Claus Schilling, drei Lagerärzte und einen Truppenarzt. Die drei Funktionshäftlinge bekleideten als Kapos leitende Funktionen im KZ Dachau. Bis auf den Österreicher Fridolin Puhr und Johann Schöpp, Volksdeutscher aus Rumänien, waren alle Angeklagten deutsche Staatsangehörige.Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Baden-Baden 1993, S. 91f.
Prozessdurchführung und Urteilsverkündung mini|Captain John Barnett bezeugt vor dem Hauptankläger William D. Denson die Authentizität der bei der Befreiung des KZ Dachau gemachten Fotografien am 17. November 1945 mini|Der Lagerarzt Hans Eisele folgt den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen am 17. November 1945 Am 30. Oktober 1945 wurde die Einrichtung eines Militärgerichts zur Durchführung des Dachau-Hauptprozesses durch das Hauptquartier der United States Army angeordnet und am 2. November 1945 eingesetzt. Den Vorsitz des Militärgerichtes übernahm Generalmajor John M. Lentz, der, wie auch seine sieben beisitzenden Richter, während der Verhandlung eine Uniform trug. Die Anklagevertretung unter dem Oberstaatsanwalt William D. Denson setzte sich aus insgesamt vier amerikanischen Offizieren zusammen. Die Verteidigung der Angeklagten wurde von fünf amerikanischen Offizieren und dem deutschen Rechtsbeistand Hans von Posern übernommen. Da die Gerichtssprache Englisch war, mussten Dolmetscher auf Englisch und Deutsch zwischen dem Gericht und den Angeklagten übersetzen. Prozessbeobachter aus alliierten Staaten sollten an dem Verfahren teilnehmen.Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Baden-Baden 1993, S. 82f., S. 91f.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Frankfurt am Main 1992, S. 40f.