Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (, kurz EUIPO; bis 23. März 2016: HABM) mit Sitz in Alicante (Spanien) ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken und Unionsdesigns sowie der geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU zuständig ist. Das EUIPO ist nicht zuständig für andere Schutzrechte, z. B. Patente. Allerdings wurden dem Amt durch die Verordnung (EU) Nr. 386/2012 eine Reihe von weiteren Aufgaben in den Bereichen Forschung, Kommunikation, Verbreitung bewährter Verfahren und Unterstützung der Durchsetzung aller Arten von Rechten des so genannten „geistigen Eigentums“ übertragen. Die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die seit 2012 vom EUIPO betrieben wird, ist auch für die Einrichtung und den Betrieb der EU-Datenbank verwaister Werke und des öffentlichen zentralen Online-Portals für vergriffene Werke zuständig.

Über das Amt Die Arbeitssprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Es ist finanziell unabhängig vom Haushalt der Union und finanziert sich über die Erhebung von Gebühren. Im Jahre 2007 hat das Amt mit etwa 650 Mitarbeitern Gesamteinnahmen von über 200 Mio. Euro erwirtschaftet und dadurch einen Überschuss von ca. 60 Mio. Euro erzielt.

Im Jahr 2021 erwirtschaftete das Amt mit rund 1100 Mitarbeitern Gesamteinnahmen von knapp 305 Mio. Euro und ein Finanzergebnis von ca. 27,5 Mio. Euro.

Geschichte Das Amt wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke (so die damalige Bezeichnung) errichtet. Erst mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde es jedoch tatsächlich zu mehr als einem Markenamt. In den Beratungen um die Ansiedlung des Amtes setzte sich Spanien durch, dabei entschied man sich jedoch nicht für Madrid – dort waren mehrere internationale Abkommen zum Markenrecht geschlossen worden –, sondern für Alicante als Sitz des Markenamtes. Durch Verordnung (EU) 2015/2424 wurden mit Wirkung vom 23. März 2016 die Behörde von Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), kurz HABM, in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und die Gemeinschaftsmarke in Unionsmarke umbenannt. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde mit 1. Mai 2025 in Unionsgeschmacksmuster umbenannt. Die Verordnung (EU) 2017/1001 von 2017 ersetzte und konsolidierte die vorherigen Verordnungen.

Die Einrichtung des zentralen Online-Portals für vergriffene Werke erfolgte seit 2022 aufgrund der Regelungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit vergriffener Werke in Art. 8 bis 10 der Richtlinie 2019/790 EU über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.

Per 1. Juli 2026 wurden die Unionsgeschmacksmuster-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign ersetzt.Art. 163 und 164 der Zeitgleich trat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/137 an die Stelle der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002.Art. 27 und 28 der

Rechtsgrundlagen Historisch

Aktuell

Siehe auch Europäisches Patentamt Deutsches Patent- und Markenamt

Literatur

Weblinks * EUIPO – offizielle Website der Agentur Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) – Auftritt auf der offiziellen Website der Europäischen Union

Einzelnachweise

Kategorie:Europarecht Kategorie:Organisation (Alicante) Kategorie:Agentur der Europäischen Union Amt der Europaischen Union fur geistiges Eigentum Kategorie:Behörde (Spanien)