Europol (offiziell Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung) oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der Europäischen Union mit Sitz im niederländischen Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (OK) koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (), Schengener Abkommen und der (EDU). Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Direktorin von Europol ist seit Mai 2018 die Belgierin Catherine De Bolle.
Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie CEPOL und Eurojust. Die offiziellen Arbeitssprachen der Europol sind die Amtssprachen der Europäischen Union. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – ). Über diese Verbindungsbeamten wird Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt.
Die Zweigstellen von Europol finden sich mittlerweile in jedem EU-Mitgliedstaat, gegenwärtig sind die Nationalen Stellen Europols für die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beim deutschen und beim österreichischen Bundeskriminalamt eingerichtet. Neben einigen Ausnahmen kann Europol grundsätzlich dann ermitteln, wenn Verbrechen in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten verübt wurden und zum Zuständigkeitskatalog der EU gehören.
Organisation mini|Die Europäische Union
Organisationsstruktur und Leitung Die Leitung von Europol hat einen Exekutivdirektor (eng. ) (siehe Organe). Diesem Direktor sind direkt Stellvertretende Exekutivdirektoren (eng. ) zugeordnet, die die verschiedenen, funktional gegliederten Departments leiten. Der Exekutivdirektor und die stellvertretenden Exekutivdirektoren werden gemäß Artikel 54–55 der Europol-Verordnung vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste mit Bewerbern ernannt.
Die Abteilungen in den Departments werden von geleitet.
Europol – Executive Director Catherine De Bolle Governance Department – Deputy Executive Director Jürgen Ebner G1 = Cabinet Corporate Communications (Öffentlichkeitsarbeit) G2 = Corporate Services Strategy and External Affairs (Strategie und externe Angelegenheiten) G5 = Security Capabilities Department – Deputy Executive Director Andrei Lințǎ C1 = ICT ICT Engineering (Informations und Kommunikationstechnologie – Technik) ICT Operations (Informations und Kommunikationstechnologie – Operationen) Operations Department – Deputy Executive Director Jean-Phillippe Lecouffe O1 = Info Hub Operational Centre (Operatives Zentrum) O2 = SOC Organised Crime (Organisiertes Verbrechen) Economic Crime (Wirtschaftskriminalität) O3 = Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Operations and Fusion (Operation und Daten-Fusion) Strategy, Research & Development (Strategie, Forschung und Entwicklung) O4 = Counter Terrorism Counter Terrorism (Terrorismusabwehr) Financial Intelligence (Finanzermittlungen)
Direktoren (1999–2004) (2004–2008) (2009–2018) (seit 2018)
Mitarbeiterzahlen + Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Mitarbeiter 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Verbindungsoffiziere 73 66 64 82 93 103 114 124 121 129 155 144 157 185 205 201 220 243 262 252 264 285 295 Gesamt 323 386 426 493 536 566 592 605 662 698 777 802 858 912 940 1065 1203 1294 1299 1323 1432 1594 1701
Ziele Die Ziele von Europol sind in Artikel 3 der Europol-Verordnung festgelegt. Sie bestehen im Wesentlichen darin, „die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität“.
Die daraus resultierenden Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Artikeln 4 und 5 zusammengefasst: Informationen und Erkenntnisse sammeln, speichern, verarbeiten, analysieren und austauschen Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen Erstellung von Analysen und Lageberichten Unterhaltung der nötigen Informationsinfrastruktur Fortbildung und Forschung in den Bereichen Prävention, kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.
Seit 2002 ist Europol befugt, sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten zu beteiligen, und kann einzelne Mitgliedstaaten auffordern, Ermittlungen aufzunehmen.
Finanzierung Europol wird durch die Mitgliedstaaten finanziert, der Beitrag wird anhand des Bruttosozialproduktes ermittelt. 2001 betrug das Budget 35,4 Mio. Euro, im Jahr 2003 belief es sich auf 58,8 Millionen Euro, 2008 auf 66,61 Millionen Euro. Für das Jahr 2018 wurden 122 Millionen Euro veranschlagt.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Budget (in Mio. Euro) 28 37 53 58 59 63 64 68 65 68 80 85 84 83 84 94 102 119 122
Organe Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, die Vorsitzregelung orientiert sich an der Ratspräsidentschaft. Beschlüsse bedürfen in der Regel der Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Strategie von Europol sowie sein jährliches Arbeitsprogramm, überwacht die Amtsführung des Direktors und erlässt den Haushaltsplan.
Die Leitung des Polizeiamtes selbst obliegt dem Exekutivdirektor, der gesetzlicher Vertreter von Europol ist.Art. 54 Europol-Verordnung Er wird vom Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit aufgrund eines Dreiervorschlags des Verwaltungsrates ernannt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben, die laufende Verwaltung, die Personalverwaltung und zugewiesene Aufgaben. Die Finanzgebarung wird vom Europäischen Rechnungshof geprüft.
Die einzelnen Mitgliedstaaten benennen nach Artikel 7 der Europol-Verordnung jeweils eine nationale Stelle, über die der Kontakt zur Europol verläuft. Sie ist eine Einrichtung des jeweiligen Mitgliedstaates und kein Organ von Europol. Die nationalen Stellen entsenden jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die in Den Haag die Interessen des Mitgliedstaates vertreten. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten bestehen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Australien, Kanada, Kolumbien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die Vereinigten Staaten und die internationale Polizeibehörde Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte.
IT-Infrastruktur Zur Lösung der gestellten Aufgabe wurde Europol in den Artikeln 17–22 der Europol-Verordnung die Informationsverarbeitung zur Verwirklichung der Ziele aufgetragen. Diese Datenbank wurde unter dem Namen Europol Information System (EIS) eingerichtet. Anfänglich erfolgte der Zugang zu EIS über das Information Exchange System (InfoEx), welches Mitte 2009 durch die Secure Information Exchange Network Application (SIENA) abgelöst wurde. Aus den Daten in EIS können fallbezogene oder strategische Analysis Work Files erstellt werden, in denen die Rohdaten miteinander in Beziehung gesetzt werden. Zugang zu der Infrastruktur haben relevante Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten sowie dritte Parteien, ggf. über einen Kontakt bei Europol.
In einem Bericht des Europarats vom Januar 2015 werden das Secure Information Exchange Network Application, (SIENA), das Europol Information System (EIS), das Europol Analysis System (EAS) und die Europol Platform for Experts (EPE) als „Kernapplikationen“ Europols bezeichnet.
Ergebnisse Die Ergebnisse eines Nachrichtendienstes oder einer Polizeiorganisation sind Berichte, Warnungen, Analysen über verschiedene Aufgabengebiete wie Spionageabwehr, Terrorismus, Menschenhandel. Auch Europol verteilt regelmäßig Berichte und Analysen.
European Terrorism Situation & Trend Report (TE-SAT) Bekämpfung von Terrorismus ist eine der höchsten Prioritäten von Europol. Der Bericht TE-SAT wird jährlich veröffentlicht. Er enthält Daten über terroristische Aktivitäten in der Europäischen Union sowie Analysen für Polizeikräfte der Länder. Die Analysen befassen sich mit den verschiedenen terroristischen Gruppierungen, beispielsweise Separatisten oder religiös motivierte Gruppen, Altersstrukturen der Täter oder Anzahl der Festnahmen usw. Serious and Organised Crime Threat Assessment OCTA/SOCTA OCTA/SOCTA befasst sich hauptsächlich mit der organisierten Kriminalität und der schweren Kriminalität. Die Zielgruppe sind die Führungsebenen der nationalen Polizeikräfte sowie Politiker, die mit der Planung und Zielsetzung befasst sind. Die wichtigsten Bereiche befassen sich mit Drogenkriminalität, Fälschungen, Verbrechen gegen Personen, organisierte Eigentumsdelikte, Wirtschaftskriminalität, Cybercrime, Umweltvergehen und Waffenschmuggel. Trendberichte (OCSCAN) OCSCAN sind zeitnahe Berichte über verbrecherische Praktiken, die in der näheren Vergangenheit auffällig häufig vorkamen.
Arbeitsweise Der Kern von Europol waren von Anfang an und sind bis in die Gegenwart spezialisierte Datenbanken zu Aktivitätsfeldern.Soweit nicht anders angegeben, beruht das Kapitel Arbeitsweise auf: c't: Die Rolle der IT im Kampf gegen Kriminalität, 13. Juni 2014 Gründungsdirektor Jürgen Storbeck baute die ersten Analysis Work Files auf, inzwischen werden diese Sammlungen als Focal Points bezeichnet. Die erste AWF entstand 1994 zum Thema grenzüberschreitende Rockerkriminalität. Anhand der so genannten Operation Monitor entwickelte Europol die IT-Anwendungen einschließlich Fragestellungen um Datensicherheit und Datenschutz. Jedes Projekt enthält allgemeine Lageberichte, Bedrohungsanalysen und Risikoanalysen. Die Mitgliedstaaten erhalten durch die Analysen Ermittlungsansätze.
Ein Beispiel kann die Reise einer Person sein, die in einer kriminellen Vereinigung für Waffen zuständig ist. Daraus kann sich der Verdacht ergeben, dass im Zielland ein Waffendepot unterhalten wird.
Der Kern jedes Projektes ist es, verschiedene mit einer Gruppierung verbundene Kriminalitätsfelder zusammenzuführen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang fast immer Geldwäsche, weshalb Europol in besonderem Maß Finanzermittler beschäftigt.
Ein AWF oder Focal Point kann nur für drei Jahre betrieben werden und wird anschließend aus Datenschutzgründen gelöscht.
Geschichte mini|Ehemaliger Europol-Hauptsitz in Den Haag mini|Neuer Europol-Hauptsitz in Den Haag
Erste Impulse Erste Impulse für die Schaffung eines europäischen Polizeiamtes gibt es in den 1970er Jahren, ausschlaggebend dafür waren die Kritikpunkte an der Interpol und die hauptsächliche Nutzung durch europäische Mitglieder, worauf es zur Gründung der TREVI-Gruppe durch die Innen-/Justizminister der EG-Staaten kam. Dies war der Beginn der „Zusammenarbeit im Rahmen der inneren Sicherheit und damit auch für die polizeiliche Kooperation“. Die Zusammenarbeit erfolgte aber nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, sondern nur zwischen den einzelnen Regierungen.
Neue Impulse