Der Londoner Vertrag 1915 () wurde während des Ersten Weltkriegs am 26. April 1915 als Geheimvertrag zwischen Italien auf der einen und den Alliierten (Großbritannien, Frankreich und Russland) auf der anderen Seite geschlossen. Darin verpflichtete sich Italien zum Kriegseintritt gegen die Mittelmächte auf der Seite der Triple Entente, wofür ihm die Anerkennung verschiedener territorialer Ansprüche zugesichert wurde.
Vorgeschichte Vor dem Ersten Weltkrieg war Italien als Mitglied des Dreibundes mit den späteren Mittelmächten Deutsches Reich und Österreich-Ungarn verbündet. Italien hatte 1902 mit Frankreich sowie 1908 mit Russland Neutralitätsabkommen abgeschlossen. Für Italien lag durch die Julikrise nach der Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand in Sarajewo kein Bündnisfall (casus foederis) vor, da Österreich-Ungarn die Krise mit seinem Ultimatum heraufbeschworen hatte sowie Italien nicht als gleichberechtigten Partner behandelt und von dem geplanten Ultimatum in Kenntnis gesetzt hatte. Ein Kriegseintritt wäre von der italienischen Regierung und der österreichfeindlichen Bevölkerung aber auch nicht befürwortet worden. Auch hätte Italiens lange Küste im Kriegsfall eine offene Angriffsfläche für ein feindliches Großbritannien geboten, so dass die Haltung Großbritanniens ebenfalls eine ausschlaggebende Rolle spielte.Annika Mombauer: Die Julikrise – Europas Weg in den Ersten Weltkrieg. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66108-2. S. 94 f. Am 2. August 1914 beschloss Italien, sich für neutral zu erklären, weil sich Österreich gegen Geist und Buchstaben des Dreimächtepaktes nicht mit Italien abgestimmt hatte.C. J. Lowe, F. Marzari: Italian Foreign Policy 1870-1940. Band 8, Routledge 2013, ISBN 978-0-415-27372-5, S. 134.
Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges war das Mächtegleichgewicht in Europa nicht mehr vorhanden und es begannen nach der damaligen politischen Logik zwischenstaatliche Verhandlungen, um über potentielle Gebietsabtretungen und Entschädigungen die Unterstützung anderer Staaten zu erhalten. Das Vorgehen Österreich-Ungarns auf dem Balkan drohte das Gleichgewicht in einer für Italien zentralen Region zugunsten Österreich-Ungarns zu verschieben und der italienische Irredentismus, der die „Befreiung“ überwiegend italienischsprachiger Regionen („unerlöste Gebiete“) wie des Trentinos und Istriens von Österreich anstrebte, führte zum politischen Konflikt mit Österreich-Ungarn. Der neue italienische Außenminister Sidney Sonnino setzte sich entschlossen für die geopolitischen Interessen Italiens auf dem Balkan und im Adriaraum ein und er wollte Italien den Status einer Großmacht verschaffen. Von Dezember 1914 bis Mai 1915 führte die Regierung von Antonio Salandra Verhandlungen mit Österreich-Ungarn.Gian Enrico Rusconi: Das Hasardspiel des Jahres 1915. In: Der Kriegseintritt Italiens im Mai 1915 Hrsg.: Johannes Hürter und Gian Enrico Rusconi, Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Oldenbourg 2007, ISBN 978-3-486-58278-9, S. 31 f. Innenpolitisch gab es im italienischen Parlament und Volk eine Mehrheit der Neutralisten (Kriegsgegner) hinter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Giovanni Giolitti, während nur eine Minderheit aus Irredentisten und Interventionisten für einen Kriegseintritt waren. Salandra versicherte Giolitti noch im März 1915, an dessen Neutralitätskurs festhalten zu wollen, und Giolitti wiegte sich im Glauben, dass Salandra nur Druck auf Wien ausüben wolle.Holger Afflerbach: Vom Bündnispartner zum Kriegsgegner. S. 63–65.
Die trilateralen Verhandlungen (Berlin wollte wegen der kriegswichtigen Bedeutung Italiens vermitteln) um die italienische Neutralität waren anfangs bis Herbst 1914 in Erwartung eines schnellen Sieges der beiden Mittelmächte nicht dringlich. Ab der Jahreswende verschleppte der österreichische Außenminister Stephan Burián die Verhandlungen, obwohl Italien immer offener mit Krieg drohte. Berlin drängte Wien in der angespannten militärischen Lage des Februar/März 1915 zu Konzessionen und bot seinerseits Österreich-Ungarn ein Stück Schlesiens als Kompensation an, um die Italienische Neutralität doch noch zu sichern. Ein zentraler Hinderungspunkt in den Verhandlungen war die geforderte sofortige Abtretung der verhandelten Gebiete, auf die Italien bestand, die aber administrativ nicht durchführbar gewesen wäre. Die italienische Regierung verlor die Geduld und wandte sich daraufhin an die Westmächte, die zu Lasten Österreich-Ungarns immer mehr bieten konnten als die beiden Mittelmächte.Holger Afflerbach: Vom Bündnispartner zum Kriegsgegner. In: Der Kriegseintritt Italiens im Mai 1915 S. 61. Dabei hatte die italienische Regierung keine Kenntnis der beschränkten militärischen Kapazitäten und kultivierte die Illusion eines kurzen Krieges.Gian Enrico Ruscon: Das Hasardspiel des Jahres 1915. In: Der Kriegseintritt Italiens im Mai 1915 S. 32. Generalstabschef Luigi Cadorna, der von kompetenter Stelle vor dem Krieg in den Schützengräben gewarnt worden war und den Krieg bereits neun Monate beobachten konnte, verkündete im April 1915 sorglos, einen Monat nach Kriegseintritt werde die italienische Armee in Triest sein.Holger Afflerbach: Vom Bündnispartner zum Kriegsgegner. S. 62.
Zustandekommen und Inhalt der Vereinbarungen Der italienische Botschafter Carlotti deutete in Sankt Petersburg gegenüber dem russischen Außenminister Sasonow nach der italienischen Neutralitätserklärung an, dass Italien möglicherweise der Triple Entente beitreten könnte, wenn es im Gegenzug das Trentino und die Region um die strategisch wichtige albanische Hafenstadt Vlora erhalten könnte. Russland war begeistert von der Aussicht, Österreich-Ungarn durch den Beitritt Italiens in einen Dreifrontenkrieg zu zwingen. Aus Rom wurde aber schnell klar, dass Italien nicht in den Krieg eintreten konnte, sondern dass Salandra die nächsten Monate nutzen wollte, um die möglichst besten Bedingungen für einen Kriegseintritt auszuhandeln und erst danach selbst den Eintrittszeitpunkt wählen zu können. Die weiteren Gespräche sollten zwischen London und Italien stattfinden, da es keine italienisch-britischen Interessenkonflikte gab, während Italien befürchtete, Russland und Frankreich würden nach dem erhofften Sieg den Mittelmeerraum beherrschen wollen. Auch hatte Italien irredentistische Expansionsansprüche auf Nizza, Savoyen, Triest, Dalmatien und Tunesien. Deswegen erschien das Vereinigte Königreich als einzig geeigneter Vermittler. Der britische Außenminister Edward Grey wollte, dass Italien zuerst seine Beitrittsabsicht erklären solle. Als der italienische Außenminister San Giuliano Mitte September erklärte, dass Italien neutral bleiben müsse, ermatteten diese ersten Gespräche, weil Grey hypothetische Verhandlungen hinter dem Rücken der Bündnispartner ablehnte.C. J. Lowe: Britain and Italian Intervention, 1914-1915. The Historical Journal, Vol. 12, Nr. 3, 1969, S. 534–536.
hochkant=2.75|miniatur|zentriert|Die laut Vertrag an Italien fallenden Gebiete an der Adria (rote Linie) miniatur|Teile Tirols (Südtirol und Trentino), die Italien zugesichert wurden Am 4. März 1915 beauftragte der italienische Außenminister Sonnino den Botschafter Guglielmo Imperiali in London, die Forderungen Italiens für einen Kriegseintritt auf Seiten der Triple Entente vorzulegen, nachdem die italienische Regierung die weniger weitreichenden Angebote Österreich-Ungarns als nicht befriedigend erachtete. In London wurden die italienischen Forderungen akzeptiert, wobei insbesondere Südtirol als Tauschobjekt für die italienischen Forderungen am Balkan stand, welche Russland strikt ablehnte. Die weitreichenden italienischen Gebietsansprüche (Südtirol, Trentin, Dalmatien und türkische Gebiete) waren zum Teil irredentistisch auf nationale Befreiung von österreichischer Herrschaft (Fortsetzung des Risorgimento) gerichtet aber darüber weit hinausgehend expansionistisch und sogar imperialistisch motiviert. Dabei gingen die italienischen Verhandlungspartner davon aus, dass das Habsburger Reich über den Krieg hinaus fortbestehen würde und der Vertrag Verhandlungsspielraum bei der künftigen Gestaltung der Nachkriegsordnung bieten würde.Vanda Wilcox: From Neutrality to Intervention, 1914–15. S. 51 f. Der „Geheimvertrag“ wurde am 26. April 1915 im Rahmen einer Konferenz von Grey, Imperiali, Paul Cambon für Frankreich und Alexander von Benckendorff für Russland unterzeichnet. Es wurde zudem vereinbart, dass entsprechende Heeres- und Marineabkommen zur Koordinierung der Kriegsanstrengungen gegen die Mittelmächte abgeschlossen werden sollten. Insbesondere verpflichtete sich Russland zu Entlastungsangriffen gegen Österreich-Ungarn, falls dieses seine Hauptmacht gegen Italien richten sollte; Frankreich und Großbritannien verpflichteten sich zur aktiven Bekämpfung der österreichischen Flotte im Mittelmeer. Im Gegenzug verpflichtete sich Italien, innerhalb eines Monats in den Krieg einzutreten und gegen alle Gegner der Triple Entente mit allen verfügbaren Kräften zu kämpfen.
mini|Betroffene Gebiete Für den späteren Friedensschluss wurden Italien große Gebietsgewinne zugesichert: Tirol bis zum Brenner Triest und Istrien außer Rijeka (Fiume) das nördliche und mittlere Dalmatien mit den vorgelagerten Inseln der Besitz des bereits von Italien besetzten Dodekanes in der Ägäis wurde garantiert der Besitz des bereits besetzten Libyen wurde garantiert Italien solle einen gerechten Anteil bei einer möglicherweise erfolgenden Aufteilung der Türkei erhalten (das Gebiet von Antalya und angrenzende Gebiete bis einschließlich Konya und Smyrna) im Falle einer Aufteilung der deutschen Kolonien wurden Italien Kompensationen in Afrika zugesagt Italien wurde das Recht zugesprochen, die Außenbeziehungen Albaniens zu leiten
Italien wiederum verpflichtete sich, die Ansprüche Serbiens und Montenegros auf einen Küstenstreifen um Rijeka sowie im südlichen Dalmatien anzuerkennen und sich einer Aufteilung Albaniens auf Serbien, Montenegro, Griechenland und einen kleinen albanischen Reststaat um Durazzo nicht zu widersetzen.
Folgen Kriegszeit mini|hochkant|Gabriele D’Annunzio spricht auf einer Kundgebung gegen den „giolittismo“, illustrierte Beilage des Corriere della Sera, 27. Mai 1915 Am 3. Mai 1915 kündigte Italien die Mitgliedschaft im Dreibund auf.Holger Afflerbach: Vom Bündnispartner zum Kriegsgegner. S. 66.