Die Medizinethik (oder Medizinische Ethik) beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethik entwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten. Nahestehende Disziplinen sind die Medical Humanities und die Bioethik.
Als grundlegende Werte gelten heutzutage das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde.
Vielfach diskutierte Themen sind Schwangerschaftsabbruch bzw. der Anfang des menschlichen Lebens, die Reproduktionsmedizin, die Sterbebegleitung, Organtransplantation, Gentherapie oder Stammzelltransplantation. Institutionen, die sich mit diesen Themenfeldern beschäftigen sind verschiedene Ethikräte oder das Deutsche Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften. Diese entstanden nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Versagensmomente der Medizin gegenüber heutigen Grundsätzen und Zielen, vgl. Eugenik oder Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.
Geschichte Von Antike bis Neuzeit In fast allen Kulturkreisen finden sich feierliche Selbstverpflichtungen der Ärzte bezüglich ihrer ärztlichen Kunst, des Verhältnisses zu Patienten und zum eigenen Berufsstand. In Europa, wo sich mit der auf einem hohen Berufsbewusstsein bei den Ärzten fußenden hippokratischen Heilkunde eine ärztliche Ethik herausgebildetJutta Kollesch, Diethard Nickel: Antike Heilkunst. Ausgewählte Texte aus dem medizinischen Schrifttum der Griechen und Römer. Philipp Reclam jun., Leipzig 1979 (= Reclams Universal-Bibliothek. Band 771); 6. Auflage ebenda 1989, ISBN 3-379-00411-1, S. 16 f. hatte, dürfte der sogenannte Eid des Hippokrates (ca. 4. Jahrhundert v. Chr.) am bekanntesten sein. Er wurde im Genfer Ärztegelöbnis (1948, 1968, 1983, 2017)Das Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes, doi:10.1007/s00481-018-0471-2 zeitgemäß neu formuliert. Im europäischen Mittelalter beruhte die medizinische Ethik vor allem auf theologischer Ethik und die ärztliche Ethik wurde insbesondere durch christliche Nächstenliebe und Barmherzigkeit bestimmt, wobei die Scholastik die dabei zu diskutierenden Aspekte von christlicher Theologie und aristotelischer Philosophie zu verbinden suchte.Dietrich von Engelhardt: Ethik, medizinische (Mittelalter). In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. 2005, S. 371–373; hier: S. 371.
Moderne Medizinethik ab dem 19. Jahrhundert Begründer der heutigen Medizinethik ist der englische Arzt Thomas Percival, der ein Jahr vor seinem Tod 1803 das Werk Medical Ethics publizierte und damit auch den Begriff prägte.Karl-Heinz Leven: Der Arzt: ein „Diener der Kunst“. In: Deutsches Ärzteblatt. Jahrgang 115, Nr. 24, 15. Juni 2018, S. A1164-1167.
Nach 1945 Euthanasie-Programme und Menschenversuche im Nationalsozialismus, japanische Experimente mit Kriegsgefangenen, der Missbrauch der Psychiatrie in der Sowjetunion, gewisse Forschungsexperimente in den USA und andere leidvolle Erfahrungen zeigten auf, dass das ärztliche Berufsethos nicht ausreicht, um kriminellen Missbrauch ärztlichen Wissens und Ehrgeizes zu verhindern. Beim Nürnberger Ärzteprozess (1947) wurde ein Nürnberger Kodex aufgestellt, der die Grundlage zur Durchführung von notwendigen und ethisch haltbaren medizinischen Versuchen mit Menschen darstellt. Der Weltärztebund verabschiedete 1964 eine „Deklaration zu Ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen“ (Deklaration von Helsinki), die später mehrfach aktualisiert wurde (zuletzt 2013https://www.degruyter.com/abstract/j/jfwe.2015.19.issue-1/jwiet-2015-0116/jwiet-2015-0116.xml Die neue Deklaration von Helsinki) und in vielen Ländern angewandt wird.
Zu einer Differenzierung der medizinischen Ethik führten schließlich die Herausforderungen durch neue Entwicklungen in der Medizin ab den 1970er Jahren (z. B. zur pränatalen Diagnose, Klonen etc.). Auch der Umgang mit Ressourcen im Gesundheitswesen ist unter ethischen Aspekten zu diskutieren.
Ethikkommissionen Für die humanmedizinische Forschung wurden in Deutschland in den 1980er Jahren Ethikkommissionen bei den medizinischen Fakultäten oder bei den Landesärztekammern angesiedelt. Bei der Prüfung von Forschungsvorhaben orientieren sie sich an gesetzlichen Vorschriften und an den jeweiligen Berufsordnungen für Ärzte. Sie haben den Status eines beratenden Gremiums und werden nur auf Antrag tätig.
Die deutsche Bundesärztekammer hat 1995 eine Zentrale Ethikkommission eingerichtet: sie hat Stellungnahmen unter anderem zur Forschung mit Minderjährigen, zur (Weiter-)Verwendung von menschlichen Körpermaterialien, zur Stammzellforschung, zum Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen, zum Schutz persönlicher Daten in der medizinischen Forschung und zu Prioritäten in der medizinischen Versorgung veröffentlicht.
Seit 2001 besteht in Deutschland zur Aufarbeitung medizinethischer Fragestellungen im zivilgesellschaftlichen Diskurs ein politikberatendes Gremium in Form des Deutschen Ethikrats.
Medizinethik an Hochschulen Die Ethik der Medizin ist an deutschen Hochschulen ein eigenes Forschungs- und Lehrfach. Gegenwärtig (Stand Juni 2019) existieren an 20 deutschen Universitäten Lehrstühle, die sich mit der Medizinethik befassen. Mit der vergleichsweise geringen Zahl an eigenen Professuren gehört die Ethik der Medizin damit zur Gruppe der kleinen Fächer (siehe auch Liste der Kleinen Fächer). Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Ethik der Medizin in den vergangenen Jahren an Relevanz an den Universitäten hinzugewonnen hat: seit 1997 hat sich die Zahl der Standorte und Professuren etwa verfünffacht. Im Jahr 2019 wurde die Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) gegründet.Eigendarstellung der GEHBa. Ihr gehören 14 Hochschulen an. Sie beurteilt nichtmedizinische Forschung an Hochschulen.
Zahnmedizinische Ethik
Für Zahnärzte gibt es einen Arbeitskreis Ethik in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), ferner in einigen Bundesländern bei der Landeszahnärztekammer angesiedelte Ethikkommissionen. Er beschäftigt sich mit der Erarbeitung ethischer Grundregeln in der Zahnheilkunde.Hans-Jürgen Gahlen: In: Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift. Band 75, Nr. 2, 2020.
Die Prinzipienethik von Tom Beauchamp und James Childress Tom Lamar Beauchamp und James F. Childress entwickeln in ihrem Buch Principles of Biomedical EthicsBeauchamp, Childress: Principles of Biomedical Ethics. 2019. eine Prinzipienethik. Zentraler Bestandteil davon sind vier medizinethische Grundprinzipien. Die vier Prinzipien sind Respekt vor der Autonomie des Patienten, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit. Ausgangspunkt der Prinzipienethik ist unsere Alltagsmoral. Sie soll in den Prozess der ethischen Begründung und Entscheidungsfindung einbezogen werden. Beauchamps und Childress haben mit ihrer ethischen Theorie besonders deswegen so viel Anklang in der Medizin gefunden, da sie die Prinzipien so allgemein gehalten haben, dass sie im angewendeten Fall Freiraum für Abwägungen und Priorisierung einzelner Prinzipien in bieten. Die Anwendung dieser vier Prinzipien erfolgt in zwei Schritten. Grundsätzlich muss jedes Prinzip in jedem konkreten Fall ausgelegt werden. Man spricht hier von der Interpretation. Daraufhin muss überprüft werden, ob diese Prinzipien in so einem konkreten Fall in Konflikt zueinander stehen oder harmonieren. Wenn Ersteres der Fall ist, muss abgewogen werden. Diesen Prozess bezeichnet man als Gewichtung.G. Marckmann. 2000, S. 499–502.
Begründung mittlerer moralischer Prinzipien Die Prinzipienethik von Beauchamp und Childress ist einerseits eine Ethik für die Anwendung in medizinischen Kontexten, andererseits stellt sie auch eine philosophische Position dar, die sich von traditionellen Theorien unterscheidet. Seit zwei Jahrhunderten konkurrieren verschiedene ethische Theorien untereinander (wie bspw. Utilitarismus, Kantische Ethik oder kontraktualistische Ethiken). Bisher konnte sich jedoch keine dieser Ethiken durchsetzen. Aufgrund dessen und aufgrund der Notwendigkeit und der Dringlichkeit mit der eine Ethik in der Medizin gebraucht wurde, entschieden sich Beauchamp und Childress für eine Herangehensweise, die sich von dem Ansatz einer umfassenden ethischen Theorie mit einem obersten moralischen Prinzip abwandte und sich auf „mittlere“ Prinzipien konzentrierte, welche mit verschiedenen Moraltheorien vereinbar sein sollen. Dabei nahmen sie ursprünglich die Idee der Prima-facie-Pflicht von William David Ross auf.Siehe Beauchamp und Childress 1979. Diese Prinzipien sollen laut Beauchamp und Childress an unsere moralischen Alltagsüberzeugungen (common morality) geknüpft sein. Diese werden dann in einem weiteren Prozess der Interpretation, der Konkretisierung und der Gewichtung rekonstruiert und in einen kohärenten Zusammenhang gebracht. Man spricht deshalb von einem rekonstruktiven oder kohärentistischen Begründungsansatz. Beauchamp und Childress nehmen hier die Idee vom Überlegungsgleichgewicht von John Rawls auf, geben jedoch den moralischen Alltagsüberzeugungen einen größeren Stellenwert. Nun stellen unsere moralischen Alltagsüberzeugungen nicht nur den Ausgangspunkt dieser ethischen Theorie dar, sondern sie sind gleichzeitig auch eine Art Korrektiv. Somit stehen ethische Theorie und moralische Praxis in einer Wechselbeziehung. So bietet die ethische Theorie Orientierung in der Praxis, jedoch muss sie sich dann da auch beweisen. Diese „mittleren“ Prinzipien sind nicht absolut, sondern vielmehr subsidiär zu allgemeinen Moralprinzipien. Somit kommen sie nur zur Geltung, wenn sie nicht mit höher- oder gleichgestellten Verpflichtungen kollidieren. Dementsprechend müssen die unterschiedlichen Prinzipien häufig gegeneinander abgewogen werden.Siehe Marckmann 2000, S. 499.
Die vier Prinzipien 1. Autonomie Das Prinzip der Autonomie (auch Respekt vor der Autonomie, englisch respect for autonomy) gesteht jedem Patienten Kompetenz, Entscheidungsfreiheit und das Recht auf Förderung der Entscheidungsfähigkeit bzw. auf Selbstbestimmungsfähigkeit zu. Es beinhaltet die Forderung der informierten Einwilligung vor jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme und die Berücksichtigung des Willens, der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten. Äußerer Zwang und Manipulationen sind zu unterlassen und sorgfältige Aufklärung zu garantieren.
2. Schadensvermeidung (Non-Malefizienz) Das Prinzip der Schadensvermeidung (englisch non-maleficence) fordert, schädliche Eingriffe zu unterlassen (unter Berücksichtigung der Nutzen-Risiko-Relation und Beachtung individueller Werte). Dies basiert auf dem ärztlichen traditionellen Grundsatz „primum non nocere“. Dies scheint zunächst selbstverständlich. Es gibt jedoch Fälle, in denen sehr schwer zu entscheiden ist, was dem Patienten hilft oder eher schaden wird. Dies ist vor allem bei stark eingreifenden Therapien wie einer Chemotherapie der Fall.
3. Fürsorge (Benefizienz) Das Prinzip der Fürsorge (auch Hilfeleistung, englisch beneficence) verpflichtet den Behandler zu aktivem Handeln, das das Wohl (insbesondere Leben, Gesundheit und Lebensqualität) des Patienten fördert und ihm nützt. Die traditionelle ärztliche Ethik formuliert ein ähnliches Prinzip (Salus aegroti suprema lex), welches jedoch allen anderen übergeordnet ist. In der Prinzipienethik sind vier Prinzipien auf gleicher Stufe. Das Fürsorgeprinzip steht häufig im Konflikt mit dem Autonomieprinzip und dem Prinzip der Schadensvermeidung. Hier sollte eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schaden einer Maßnahme unter Einbeziehung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten vorgenommen werden.
4. Gerechtigkeit