Die Hepatitis D ist eine Infektionskrankheit, die ausschließlich bei Menschen mit bereits vorliegender Hepatitis-B-Infektion vorkommt. Der Erreger, das Hepatitis-D-Virus (früher Delta-Agens oder Delta-Virus genannt), kann sich nur mit Hilfe des vom Hepatitis-B-Virus stammenden Oberflächenproteins HBsAg vermehren. Eine Impfung gegen Hepatitis B schützt gleichzeitig gegen Hepatitis D.
Erreger
Das Hepatitis-D-Virus (HDV) ist aufgrund seiner genetischen Struktur und seines Replikationsweges eine Seltenheit der Natur. Es ist ein defektes Virus, ein Virusoid, das nur aus einem stark verdrillten (negativen) RNA-Ring besteht. Dieses Virus hat also keine eigenen Hüllproteine und braucht das Hepatitis-B-Virus als Hüllenspender. Es hat die Eigenschaft, die Hüllproteine (HBsAg) des Hepatitis-B-Virus zu binden, und besitzt damit den gleichen Infektionsweg wie das HBV.
Aufgrund dieses Defektes kann es nur zu einer Infektion kommen, wenn auch das Hepatitis-B-Virus gleichzeitig vorhanden ist. Das heißt, nur Patienten mit einer HBV-Infektion können sich auch mit HDV infizieren.
Auch hier kann es zu einer chronischen Entzündung der Leber kommen.
Verbreitung Das HDV ist im Mittelmeerraum, in Rumänien, auf der arabischen Halbinsel, in Teilen von Afrika und Mittel- und Südamerika endemisch. Die beim RKI für Deutschland gemeldeten Fallzahlen haben sich seit dem Jahr 2005 folgendermaßen entwickelt:
Jahr gemeldete Fallzahlen 2005 15Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 111 KB) 19. Januar 2007. 2006 21Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 107 KB) 18. Januar 2008. 2007 9Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 124 KB) 19. Januar 2009. 2008 7Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 116 KB) 25. Januar 2010. 2009 7Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 113 KB) 24. Januar 2011. 2010 10Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 121 KB) 23. Januar 2012. 2011 16Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 117 KB) 21. Januar 2013 2012 18Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 116 KB) 20. Januar 2014. 2013 31 2014 15Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 307 KB) 19. Januar 2015. 2015 20Epidemiologisches Bulletin Nr. 2 des RKI (PDF; 2,5 MB) 18. Januar 2016. 2016 12Epidemiologisches Bulletin Nr. 7 des RKI (PDF; 273 KB) 16. Februar 2017. 2017 36Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 238 KB) 18. Januar 2018. 2018 59Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 des RKI (PDF; 2,5 MB) 16. Januar 2020. 2019 75Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI (PDF) 7. Januar 2021. 2020 40Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI (PDF; 3,5 MB), 6. Januar 2022. 2021 50Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI, 5. Januar 2023 2022 111Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI, 4. Januar 2024 2023 132Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI, 2. Januar 2025 2024 116Epidemiologisches Bulletin Nr. 1 des RKI, 2. Januar 2026 2025 8
Übertragungsweg Hepatitis D wird vorwiegend durch Kontakt mit Blut oder Blutprodukten übertragen. Ebenso ist eine Übertragung durch Geschlechtsverkehr möglich.Benno Wölk: Virushepatitis. in Sebastian Suerbaum, Gerd-Dieter Burchard, Stefan H. E. Kaufmann, Thomas F. Schulz (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie. 9. Auflage, Berlin, 2020, S. 772–774, doi:10.1007/978-3-662-61385-6 Diagnostik Die Diagnose der Erkrankung wird durch Laboruntersuchungen aus Blutproben gestellt. Hierbei sind Antikörper der Klassen IgG und IgM nachweisbar, wobei letztere zuerst auftreten allerdings auch lange bei chronischer Infektion persistieren. Antikörper gegen das Virus sind ab 3–8 Wochen nach Ansteckung nachweisbar. Ebenso kann das Antigen des HD-Virus mittels Antikörperreaktion nachgewiesen werden. Außerdem ist es möglich das Erbmaterial des Erregers mittels Polymerasekettenreaktion im Blut nachzuweisen. Diese Methode ist bei Hepatitis D geeignet um zwischen abgeheilter und noch aktiver Infektion zu unterscheiden.
Symptome Die Symptome sind ähnlich denen bei Infektion mit Hepatitis B.
Verlauf Für die Prognose des Patienten ist es von Bedeutung, ob die Infektion mit Hepatitis D gleichzeitig mit Hepatitis B erfolgte (Simultaninfektion) oder nachträglich (Superinfektion). Im letzteren Fall leidet die Leber deutlich stärker. Das entspricht der allgemeinen Beobachtung bei Hepatitis, dass der „second hit“, der zweite schwere Schädigungseinfluss, oft das Fass zum Überlaufen bringen und schnell zu einer Leberzirrhose und/oder Leberkrebs führen kann.
Vorbeugung Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, ist damit gleichzeitig auch gegen Hepatitis D geschützt.
Therapie Bislang sind die Therapiemöglichkeiten gegen Hepatitis D noch eingeschränkt. Eine 12-monatige Behandlung mit pegyliertem Interferon kann das Hepatitis-D-Virus in einigen Fällen ausheilen. Oft steigt die Virusmenge nach Therapieende wieder an, der Verlauf der Hepatitis-D-Erkrankung scheint jedoch dennoch langsamer zu sein. Gegen Hepatitis B wirksame Nukleosid- und Nukleotidanaloga wirken nicht gegen das Hepatitis-D-Virus; falls die begleitende Hepatitis B behandlungsbedürftig ist, sollte diese möglichst optimal therapiert werden. Bei stark fortgeschrittener Leberkrankheit können Hepatitis-B- und -D-Koinfizierte transplantiert werden.
Im Jahr 2020 wurde das Medikament Bulevirtid (ehemals Myrcludex B, Markenname Hepcludex) von der Europäischen Kommission zur Behandlung von Hepatitis-D-Infektionen zugelassen.Erstes Medikament gegen Hepatitis D von der Europäischen Kommission zugelassen Website des DZIF, vom 4. August 2020, abgerufen am 30. Mai 2023.Hepcludex (Bulevirtid): Übersicht über Hepcludex und warum es in der EU zugelassen ist. Website der EMA, abgerufen am 30. Mai 2023 (PDF)S. Nkongolo, J. Hollnberger, S. Urban: Bulevirtide als erster spezifischer Wirkstoff gegen Hepatitis-D-Virusinfektionen – Mechanismus und klinische Wirkung. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz. Band 65, Nummer 2, Februar 2022, S. 254–263, , PMID 35028672, (Review).
Meldepflicht In Deutschland ist jede akute Virushepatitis (also auch akute Hepatitis D) gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtig. Dies betrifft den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod. Zudem ist auch jeder Nachweis des Hepatitis-D-Virus nach IfSG namentlich meldepflichtig. Die erste Meldepflicht betrifft vor allem die feststellenden Ärzte, die zweite vor allem die Leitungen von Laboren ( IfSG).
In Österreich sind nach Absatz 1 Nummer 1 Epidemiegesetz 1950 Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an infektiöser Hepatitis (Hepatitis A, B, C, D, E), also auch an Hepatitis D, anzeigepflichtig. Zur Anzeige verpflichtet sind unter anderem Ärzte und Labore ( Epidemiegesetz 1950).
Weblinks
hepatitis-delta.org Nationales Referenzzentrum für Hepatitis-B- und -D-Viren. Institut für Medizinische Virologie Gießen Leitlinien. (PDF; 812 kB) dgvs
Einzelnachweise
Kategorie:Virale Infektionskrankheit des Menschen Kategorie:Hepatologie Kategorie:Krankheitsbild in der Gastroenterologie Kategorie:Meldepflichtige Krankheit