mini|hochkant=2|Übersicht des Korruptionswahrnehmungsindexes nach Ländern (Stand: 2021) Korruption (von ) ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung. Der Missbrauch beginnt, wenn im Rahmen einer öffentlichen, privaten, wirtschaftlichen oder politischen Verantwortung Vorteile erlangt werden oder erlangt werden sollen. Auftreten kann sie z. B. bei Genehmigungen, Posten- oder Auftragsvergaben, Verträgen oder gesellschaftspolitischen Handlungen. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen oder zu gewähren, auf die keine Ansprüche bestehen. Korruption hat vielfache negative Auswirkungen, sowohl finanzielle als auch immaterielle, etwa einen Machtverlust der allgemeinen Bevölkerung gegenüber wenigen mächtigen oder reichen Akteuren und damit einen Mangel an Fairness, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Etymologie Im Deutschen erscheint im 15. Jahrhundert zunächst die Form korrupt als Lehnform des lateinischen Adjektivs corruptus, wobei hier zunächst nicht die Bedeutung „bestechlich“, sondern vielmehr die allgemeinere Bedeutung „verderbt“ gemeint ist. Das Wort korrumpiert wird teilweise auch heute noch in diesem Sinne verwendet. Das Substantiv Korruption, von lateinisch corruptio, folgt erst im 17. Jahrhundert.

Definitionen

Im ökonomischen Sinne Man kann Korruption von anderen Austauschbeziehungen (z. B. auf einem Markt) unterscheiden, wenn man sie als ein Phänomen mit drei beteiligten Akteuren betrachtet: dem Bestechenden, dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestochenen.

In der ökonomischen Literatur werden diese als Klient, Agent und Prinzipal bezeichnet (siehe Prinzipal-Agent-Theorie). Prinzipal und Agent haben eine vertragliche Beziehung, in der der Prinzipal den Agenten mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe ein Mittel überlässt und einen Spielraum gibt, innerhalb dessen er agieren kann. Dies ist die erwähnte Machtposition. Diese nutzt der Agent aus (oft gegen die Interessen des Prinzipals), um dem Klienten etwas im Tausch anbieten zu können.

Korruption bezeichnet sowohl die Aktivität des „Gebenden“ als auch die des „Empfängers“ (vgl. die Definition von Myrdal 1989: 405). Viele Gesetzbücher nennen dies „aktive Bestechung“ und „passive Bestechung“ (Bestechlichkeit). Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen partikularistischen Normen und universalistischen Normen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die Risiken (die erwartbaren negativen Sanktionen) bei einer möglichen Aufdeckung. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als einen speziellen Vorteil, für den ein allgemeines Interesse verletzt wird.Arnold A. Rogow, Harold Dwight Lasswell: Power Corruption and Rectitude. Prentice-Hall, Englewood Cliffs NJ 1963, S. 132–133. Wörtlich: Relativ allein stehen die Wirtschaftswissenschaftler Boycko, Shleifer und Vishny mit ihrer Position, dass Korruption ein wirksames Gegenmittel privater Investoren bei Staatsversagen und ineffizienter Ressourcenallokation sein kann.

Nach deutschem Recht Das Strafrecht kennt keine übergreifende Korruptionsstrafvorschrift, sondern sanktioniert das mit Korruption verbundene Unrecht in verschiedenen Straftatbeständen.Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien vom 20. August 2014; recht.nrw.de Der deutsche Gesetzgeber hat den Begriff Korruption weder definiert noch im Strafrecht benutzt.

Strafrechtliche Korruptionsdelikte:

StGB Vorteilsannahme StGB Bestechlichkeit StGB Vorteilsgewährung StGB Bestechung StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung StGB Ausländische und internationale Bedienstete StGB Unterlassen einer Diensthandlung (i. S. v. §§ 331 bis 335a StGB) StGB Schiedsrichtervergütung (i. S. v. §§ 331 bis 335 StGB) StGB Abgeordnetenbestechung StGB Wählerbestechung StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung) StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen StGB Bestechung im Gesundheitswesen StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Damit werden in der Regel weitere Straftatbestände, sogenannte Begleitdelikte, verwirklicht. Die Begleitdelikte werden oftmals durch die Korruptionsdelikte ermöglicht.

Strafrechtliche Begleitdelikte:

§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt StGB Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens StGB Betrug StGB Subventionsbetrug StGB Kreditbetrug StGB Untreue StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen StGB Unterlassen einer Diensthandlung StGB Rechtsbeugung StGB Verfolgung Unschuldiger StGB Vollstreckung gegen Unschuldige StGB Falschbeurkundung im Amt StGB Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen StGB Verletzung des Steuergeheimnisses StGB Parteiverrat StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat AO Steuerhinterziehung § 23 GeschGehG Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Des Weiteren sind auch für Deutschland die Strafnormen des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und des EU-Bestechungsgesetzes (EUBestG), aber auch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption relevant.BKA Korruption Lagebild 2011, S. 5). Die Korruptionsdelikte nach § 299 StGB Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr werden nach nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Deutsches Bundeskriminalamt Das deutsche BKA verweist bei der Definition auf die kriminologische Forschung. Demnach ist Korruption der „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft).“

Situative Korruption erfolgt mit spontanem Willensentschluss. Demgegenüber beruht strukturelle Korruption auf längerfristig angelegten, korruptiven Beziehungen, und wurde bereits im Vorfeld bewusst geplant.

Transparency International Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. (Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain.) Diese Definition steht im Gegensatz zu der oben zitierten alten amerikanischen Definition von Harold Dwight Lasswell: „…violations of the common interest for special advantage are corrupt“ (dt. etwa „das Verletzen allgemeiner Interessen zum Vorteil im Besonderen ist korrupt“). Sie wurde seinerzeit als Richtlinie für den Entwurf des amerikanischen Anti-Korruptionsgesetzes „Foreign Corrupt Practices Act“ von 1977 und (erst) zwanzig Jahre später der OECD – angewendet. In beiden wird die Verantwortung für die Straftat (Korruption) auch und insbesondere bei den Initiatoren im eigenen Land gesehen. Indem Lasswell lediglich den bewusst herbeigeführten Schaden an einer öffentlichen oder privatrechtlichen Gemeinschaft zur Selbstbereicherung als Korruptions-Kriterium identifiziert, bezieht er den aktiven und den passiven Partner gleichermaßen mit ein – vor dem Hintergrund, dass fast in allen Fällen der „Aktive“ Hauptnutznießer und Initiator von Korruption ist. Nach der Definition von TI jedoch, wird der Missbrauch der eigenen Position als einziges Kriterium herausgestellt. Die Philosophie dahinter ist, dass nur derjenige, der die Korruption ermöglicht (annimmt), im juristischen Fokus stehen müsste. Letztendlich impliziert TI, dass, weil von der „aktiven“ Privatindustrie keine Moral zu erwarten ist (vgl. Wilhelm Busch),Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert. deshalb der „passive“ Amtsträger die volle Verantwortung zu tragen habe.

Diese „moderne“ Sichtweise hatte in den 1990er Jahren „Kritik an Transparency International“ ausgelöst. Insbesondere auch, weil TI just in derselben Legislaturperiode (1991–1994) ins Leben gerufen wurde, als im Bonner Parlament die Korruption gegen Amtsträger der Europäischen Süderweiterung explizit legitimiert und gegen die Empfehlungen der UN und der OECD entsprechende Schmiergelder ins Ausland nunmehr als steuerabzugsfähig zugelassen wurden. Im TI Jahresbericht für 2015 gibt es dem Korruptionswahrnehmungsindex CPI zufolge mehr Länder, in denen im Vergleich zum Jahr 2014 weniger Korruption wahrgenommen/empfunden () wurde, als solche, bei denen die Korruption im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hatte. Die Dänen nehmen sich dem Index zufolge als Spitzenreiter unter den korruptionsärmsten Ländern der Welt wahr. Deutschland befindet sich auf Platz 10 und hat sich nach eigenem Empfinden somit verbessert: Im Jahr 2014 belegte Deutschland noch Platz 12 in der Selbstwahrnehmung der Geschäftswelt.Korruptionsindex von Transparency International 2015. Zeit Online, Januar 2016; abgerufen am 27. Januar 2016. Insgesamt empfindet sich die weltweite Geschäftswelt als weniger korrupt im Vergleich zu Beginn der Finanzkrise.

Über das tatsächliche Ausmaß der Korruption, allerdings, sagt der CPI nichts aus. Er gibt aber Geschäftsleuten durchaus einen Eindruck für die Sensibilität, wie schädlich Korruption auf dem nationalen Markt empfunden wird und ob deshalb der politische Wille vorherrsche, evtl. dagegen vorzugehen. Als Beispiel sei die jahrzehntelang gängige Schmiergeld-Praxis in der Bundesrepublik Deutschland genannt, wobei Parlamentarier von der Strafverfolgung ausgeschlossen waren, wenn sie für spezifische politische Entscheidungen nachträglich entlohnt wurden. Nur wenn die Entlohnung vorher entrichtet wurde, war sie juristisch als Korruption verfolgbar. Mit dieser ungewöhnlich „liberalen“ Regelung hatte die deutsche Geschäftswelt jahrelang die OECD-Konvention gegen die Korrumpierung von ausländischen Amtsträgern (1997) unterlaufen und sich selbst trotzdem einen extrem hohen CPI (Platz 10–20) vergeben. Kurioserweise selbst zu jener Zeit, als Schmiergelder legal von der Steuer absetzbar waren (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG, gültig bis 19. März 1999). Erst 2014 wurde die „legale Korruption“ auf Druck der UN abgeschafft, sodass Deutschland als letzter Staat auch die UNCAC erfüllte. 2015 fühlten sich deutsche Geschäftsleute noch „korruptionsärmer“.

Situation in der EU Das Politische Mehrebenensystem der Europäischen Union hat weitreichende Auswirkungen auf Gesetzgebung und Politik und ist wie die Mitgliedstaaten und der substaatlichen Einheiten Ziel für Korruption.

Gemäß Daten der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 schädigt Korruption die Wirtschaft in der Europäischen Union pro Jahr um 120 Milliarden Euro. Die Lage ist jedoch in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. Als Spitzenreiter unter den durch Korruption Geschädigten erweisen sich Griechenland, Italien, Kroatien, Zypern, Spanien und Bulgarien.Thomas Mayer: Korruption blüht in EU-Krisenländern. In: Der Standard, 3. Februar 2014. Korruption kostet Europa 120 Milliarden pro Jahr. In: Die Welt, 3. Februar 2014.

Laut Jahresbericht von Transparency International für 2025 tritt Korruption innerhalb der EU am häufigsten in Ungarn auf. Das Land erreichte in der Analyse den bis dahin niedrigsten Punktestand eines EU-Staates.Korruption steigt weltweit an. Mitteldeutsche Zeitung vom 11. Februar 2026, S. 4.

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