mini| Bhimrao Ramji Ambedkar leitete den Redaktionsausschuss, der auf Grundlage der zuvor ausgearbeiteten Vorschläge einen Verfassungsentwurf erstellen sollte.
Die Verfassung der Republik Indien bildet die rechtliche Grundlage und das politische Grundgerüst des größten Landes Südasiens. Indien wird darin als parlamentarische Bundesrepublik definiert. Die von verschiedenen westlichen Vorbildern beeinflusste Verfassung wurde am 26. November 1949, im dritten Jahr der Unabhängigkeit, verabschiedet und trat am 26. Januar 1950 in Kraft. Sie ist in englischer Sprache verfasst, daneben gibt es eine rechtsverbindliche Übersetzung auf Hindi.
Geschichte
Die heute gültige indische Verfassung von 1950 geht zu großen Teilen auf den Government of India Act 1935 zurück, die letzte koloniale Verfassung, die das direkte Wahlrecht einführte und den Provinzen Britisch-Indiens innere Selbstverwaltung zugestand. 1946 vereinbarten die Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung mit einer Delegation des britischen Premierministers Clement Attlee, dass eine Versammlung zur Erarbeitung einer Verfassung für ein unabhängiges Indien gebildet werden solle. Die verfassungsgebende Versammlung (Constituent Assembly of India) wurde im Sommer 1946 von den Provinzparlamenten gewählt und trat erstmals am 9. Dezember 1946 unter dem Vorsitz Sachidananda Sinhas zusammen. Nachdem Indien am 15. August 1947 seine Unabhängigkeit erlangt hatte, fungierte sie vorübergehend als Volksvertretung des jungen Staates.
Am 29. August 1947 wurde ein Redaktionsausschuss unter der Leitung von Bhimrao Ramji Ambedkar gebildet, der auf Grundlage der zuvor ausgearbeiteten Vorschläge einen Verfassungsentwurf erstellen sollte. Der erste Entwurf lag im Februar 1948 vor. Nach mehreren Sitzungen einigten sich die Abgeordneten der verfassungsgebenden Versammlung, nun unter dem Vorsitz des späteren ersten Staatspräsidenten Rajendra Prasad, am 17. Oktober 1949 auf eine endgültige Fassung, die am 26. November 1949 verabschiedet wurde. Die Bestimmungen zu Staatsbürgerschaft, Wahlen und Übergangsparlament sowie einige provisorische Bestimmungen traten sofort in Kraft, die Verfassung als Ganzes am 26. Januar 1950. Seitdem hat es zahlreiche Korrekturen und Ergänzungen gegeben, zuletzt trat am 12. Juni 2006 das 94. Gesetz zur Änderung der Verfassung in Kraft.India Code: The Constitution (Amendment) Acts
Aufbau
Die indische Verfassung gliedert sich in eine Präambel, den Hauptkorpus und zwölf Anhänge (Schedules). Der eigentliche Verfassungskorpus umfasste 22, jetzt 25 Abschnitte, die wiederum zum Teil in Kapitel untergliedert sind. Einige der ursprünglich 395 Artikel sind inzwischen außer Kraft. Nachträglich aufgenommene Artikel sind durch Großbuchstaben gekennzeichnet. Heute enthält die Verfassung deutlich mehr als 400 Artikel und gehört somit zu den umfangreichsten Staatsverfassungen der Welt.
Der Aufbau der Verfassung ist wie folgt (englischer Originaltext kursiv):
Präambel Teile (Parts): Teil I – Die Union und ihr Staatsgebiet (Union and its Territory) Teil II – Bestimmungen zur Staatsangehörigkeit (Citizenship) Teil III – Grundrechte (Fundamental Rights) Teil IV – Leitlinien der staatlichen Politik (Directive Principles of State Policy) Teil IVA – Grundlegende Pflichten (Fundamental Duties) Teil V – Die Union (The Union) Teil VI – Die Bundesstaaten (The States) Teil VII – Staaten im Abschnitt B von Anhang I (mittlerweile aufgehoben, States in the B part of the First schedule) Teil VIII – Die Unionsterritorien (The Union Territories) Teil IX – Die Panchayats (The Panchayats) Teil IXA – Die Gemeinden (The Municipalities) Teil IXB – Die Kooperativen Vereinigungen (The Co-operative Societies) Teil X – Die gelisteten Stammesgebiete (The scheduled and Tribal Areas) Teil XI – Beziehungen zwischen der Union und den Bundesstaaten (Relations between the Union and the States) Teil XII – Finanzen, Eigentum, Verträge und Gesuche (Finance, Property, Contracts and Suits) Teil XIII – Handel und Gewerbe innerhalb Indiens (Trade and Commerce within the territory of India) Teil XIV – Unternehmungen in Regie der Union oder der Bundesstaaten (Services Under the Union, the States) Teil XIVA – Gerichte (Tribunals) Teil XV – Wahlen (Elections) Teil XVI – Besondere Vorkehrungen in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsklassen (Special Provisions Relating to certain Classes) Teil XVII – Sprachen (Languages) Teil XVIII – Notstandsbestimmungen (Emergency Provisions) Teil XIX – Verschiedenes (Miscellaneous) Teil XX – Ergänzung der Verfassung (Amendment of the Constitution) Teil XXI – Zeitlich begrenzte Bestimmungen, Übergangs- und spezielle Bestimmungen (Temporary, Transitional and Special Provisions) Teil XXII – Kurzer Titel, Zeitpunkt des Inkrafttretens, autorisierter Text in Hindi und Außerkraftsetzungen (Short title, Date of Commencement, Authoritative Text in Hindi and Repeals)
Anhänge (Schedules): Anhang 1 (First Schedule, Artikel 1 und 4) – Auflistung der Staaten und Territorien mit einschlägigen Grenzänderungen und den zugehörigen Gesetzen, Anhang 2 (Second Schedule, Artikel 59(3), 65(3), 75(6), 97, 125, 148(3), 158(3), 164(5), 186 und 221) – Auflistung von Gehältern von Angestellten in öffentlichen Diensten, Richtern etc., Anhang 3 (Third Schedule, Artikel 75(4), 99, 124(6), 148(2), 164(3), 188 und 219) – Liste von Eidesformeln für Staatsbediensteten, gewählte Volksvertreter und Richter, Anhang 4 (Fourth Schedule, Artikel 4(1) und 80(2)) – Beschreibung der Sitzzuteilung in der Rajya Sabha bezogen auf die Bundesstaaten und Unionsterritorien, Anhang 5 (Fifth Schedule, Artikel 244(1)) – Verwaltung der Scheduled Areas mit den Scheduled Tribes, Anhang 6 (Sixth Schedule, Artikel 244(2) und 275(1)) – spezielle Bestimmungen für die Verwaltung von Stammesgebieten in Assam, Meghalaya, Tripura, und Mizoram, Anhang 7 (Seventh Schedule, Artikel 246) – Pflichten der Unionsregierung und der Regierungen der Bundesstaaten, Anhang 8 (Eighth Schedule, Artikel 344(1) und 351) – die offiziellen Staatssprachen, Anhang 9 (Ninth Schedule, Artikel 31-B) – Validierung bestimmter Gesetze und Regulatorien, Anhang 10 (Tenth Schedule, Artikel 102(2) und 191(2)) – Bestimmungen, um das Überlaufen von gewählten Parlamentsabgeordneten zu anderen Parlamentsfraktionen zu erschweren, Anhang 11 (Eleventh Schedule, Artikel 243-G) – Panchayati Raj (ländliche Selbstverwaltung), Anhang 12 (Twelfth Schedule, Artikel 243-W) – Gemeinden (städtische Selbstverwaltung).
Anlagen (Appendices): Appendix I— Anwendung der Verfassung auch auf Jammu und Kashmir, Appendix II – Verfassungsbestimmungen, die für Jammu und Kashmir gelten, bzw. nicht gelten, Appendix III – Auszüge aus dem Gesetz zum 44. Verfassungszusatz 1978, Appendix IV – Gesetz zum 86. Verfassungszusatz 2002, Appendix V – Gesetz zum 88. Verfassungszusatz 2003.
Grundcharakter und wesentliche Inhalte
mini|Präambel der Originalurkunde
Die indische Verfassung kombiniert Merkmale liberaler Verfassungen verschiedener westlicher Länder mit den Grundzügen einer britischen Kolonialverfassung. Sie trägt Züge einer Präsidialverfassung, die auf die zentrale Position des früheren britisch-indischen Vizekönigs zurückzuführen sind, obwohl der Präsident in der Praxis vorwiegend repräsentative Aufgaben übernimmt und die eigentliche Exekutivgewalt nach britischem Vorbild beim Premierminister liegt. Die Machtbefugnisse des Präsidenten sind unter anderem durch Art. 74 begrenzt, wonach er nur auf Ratschlag des Ministerrats mit dem Premierminister an der Spitze handeln darf. Dem britischen Westminster-System sind auch die starke Rolle des Zweikammerparlaments und das Gesetzgebungsverfahren nachempfunden. Das Indische Parlament besteht aus Rajya Sabha, dem „Haus der Staaten“ (entspricht dem Oberhaus), und Lok Sabha, dem „Haus des Volkes“ (entspricht dem Unterhaus).
Präambel
Das Selbstverständnis des indischen Staates spiegelt die Präambel der Verfassung wider. Indien wird darin als „souveräne, sozialistische, säkulare, demokratische Republik“ definiert.„WE, THE PEOPLE OF INDIA, having solemnly resolved to constitute India into a SOVEREIGN SOCIALIST SECULAR DEMOCRATIC REPUBLIC“ (aus der Präambel der indischen Verfassung) Weiterhin lehnt sich die Präambel an die Ideale der Französischen Revolution an, indem sie ihren Bürgern soziale, wirtschaftliche und politische Gerechtigkeit Freiheit der Gedanken, der Meinungsäußerung, des Glaubens, des Bekenntnisses und der Religionsausübung und politische Gleichberechtigung und Chancengleichheit zusichert. Die Zusätze „sozialistisch“ – Ausdruck der sozial- und wirtschaftspolitischen Ausrichtung Indiens – und „säkular“ wurden erst 1976 in die Präambel aufgenommen (42. Änderungsgesetz). India Code: The Constitution (Forty-Second Amendment) Act, 1976, § 2(a).
Grundrechtekatalog
Den freiheitlichen Grundcharakter der Verfassung zementiert der Grundrechtekatalog in Teil III. Darin sind allgemeine Menschenrechte wie Gleichheit vor dem Gesetz und die Nichtdiskriminierung aufgrund von Religion, Rasse, Kaste, Geschlecht oder Herkunft verankert (Art. 12 bis 18). Besondere Bedeutung hat Art. 17, der das Konzept der Unberührbarkeit abschafft und jedwede Benachteiligung von „Unberührbaren“ unter Strafe stellt. Neben diesen allgemeinen Grundrechten werden fünf weitere Grundrechtarten benannt:
Freiheitsrechte (Art. 19 bis 22): Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit (Art. 19); Rechtsstaatlichkeit (Art. 20); Recht auf Leben, Freiheit der Person (Art. 21); Schutz vor Festnahme und Verhaftung in bestimmten Fällen (Art. 22) Schutz vor Ausbeutung (Art. 23 und 24): Verbot von Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit Religionsfreiheit (Art. 25 bis 28): hier besonders Gewissensfreiheit, Freiheit des Glaubensbekenntnisses, der Glaubensausübung und der missionarischen Tätigkeit (Art. 25) Minderheitenrechte (Art. 29 und 30): Schutz von Minderheiten (Art. 29); Recht der Minderheiten auf eigene Bildungseinrichtungen Recht auf Verfassungsbeschwerden (Art. 32 bis 35): Fühlt sich jemand in seinen Grundrechten beeinträchtigt, so darf er gemäß Art. 32 vor den Obersten Gerichtshof ziehen und eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Besonders umstritten war und ist die Streichung des Art. 31, der das Recht auf Eigentum garantierte, im Jahre 1978.
Leitprinzipien des Staates
Die indische Verfassung benennt in Teil IV eine Reihe von Leitprinzipien, nach denen sich die Regierungen und Parlamente auf Bundes- und Länderebene richten sollen. Hierzu gehören vor allem soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung und staatliche Fürsorge sowie soziale Verpflichtungen des Staates wie die allgemeine Steigerung des Lebensstandards sowie die Schaffung einer gerechten Gesellschaftsordnung, menschlicher Arbeitsbedingungen und geeigneter Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Arbeitnehmern an Unternehmen. Gemäß Art. 43 hat der Staat für ein Existenzminimum Sorge zu tragen. In Art. 45 verpflichtet er sich zur Einführung der kostenlosen Schulpflicht für alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und in Art. 46 zur Förderung benachteiligter Bevölkerungsschichten (insbesondere der niederen Kasten und der Adivasi).
Neben den genannten sozialen Zielen enthält Teil IV der indischen Verfassung auch einige politische Prinzipien, so die Gewaltenteilung von Judikative und Exekutive (Art. 50) und die Bildung von Panchayats (Räten der kommunalen Selbstverwaltung der Dörfer; Art. 40).
Sehr allgemein formuliert sind die Artikel zum Umwelt- und Naturschutz (Art. 48A), Denkmalschutz (Art. 49) sowie zur Wahrung des internationalen Friedens und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen (Art. 51).
Im Gegensatz zu ihrem sonstigen, sehr detail- und umfangreichen Wesen ist die Verfassung an dieser Stelle sehr vage. Keines der vorgenannten Leitprinzipien ist gerichtlich durchsetzbar. Sie haben somit eher ideellen Charakter.
Gewaltenteilung