Die Roschacher-Affäre, auch Roschacher-Blocher-Affäre, GPK-Affäre oder Fall Roschacher, war eine Reihe von Ereignissen im Herbst 2007, unmittelbar vor den Schweizer Parlamentswahlen mit einer Vielzahl von Akteuren rund um schweizerische Bundesanwaltschaft, Bundesrat und Parlament. Je nach Standpunkt liegt der eigentliche Kern der Affäre in den Ermittlungsmethoden von Bundesanwalt Valentin Roschacher, in den Weisungen von Justizminister Christoph Blocher an Roschacher bezüglich Medieninformationen, in den Umständen des Abgangs von Roschacher unter Blocher, in der mangelnden Sorgfalt und Unausgewogenheit der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (GPK) in ihrem Bericht, im von der Subkommissionpräsidentin angedeuteten Komplottverdacht gegen Blocher bei der Präsentation des Berichts, in der Irreführung der GPK durch die Bundesanwaltschaft, möglicherweise zum Zweck einer Intrige gegen Blocher, oder in der Skandalisierung und Instrumentalisierung der Ereignisse im Wahlkampf der Parlamentswahlen.

Namensgebend war der umstrittene ehemalige schweizerische Bundesanwalt Valentin Roschacher (CVP), der Mitte 2006 wegen mangelnder Effizienz in der Strafverfolgung und fragwürdiger Ermittlungsmethoden in die Kritik geriet und unter Justizminister Christoph Blocher zurücktrat. Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission, die die Umstände dieses Abgangs zu untersuchen hatte, kritisierte in ihrem Ende 2007 vorgelegten Bericht Blocher scharf. Bei der Präsentation des Berichts wurde zudem angedeutet, dass Blocher in ein Komplott zur Absetzung von Roschacher verwickelt sein könnte (Holenweger-Papiere). Letzteres erwies sich kurz danach allerdings als haltlos.

Die Heftigkeit der gegenseitigen Schuldzuweisungen und die Fülle von Berichten und Gegenberichten ist in der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates ohne Beispiel. Die Präsentation des GPK-Berichts fiel mitten in den Wahlkampf für die Schweizer Parlamentswahlen 2007 und trug massgeblich dazu bei, dass dieser als einer der gehässigeren in die Geschichte einging.

Kritik an Valentin Roschacher Valentin Roschacher (CVP) nahm Anfang 2000 unter Justizministerin Ruth Metzler (CVP) seine Arbeit als schweizerischer Bundesanwalt auf«Valentin Roschacher neuer Bundesanwalt», Pressemitteilung des EJPD vom 20. Dezember 1999 und sollte als Chef der Bundesanwaltschaft u. a. Ermittlungen in grossen Geldwäschereifällen leiten.

Der Bundesanwalt, jeweils vom Gesamtbundesrat für vier Jahre gewählt, führt die Bundesanwaltschaft auf der Website des EJPD, die Strafverfolgungsbehörde des EJPD, das dem Justizminister untersteht. Die Bundesanwaltschaft leitet gerichtspolizeiliche Ermittlungen und grössere Vorabklärungen der Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei auf der Website des EJPD des Bundesamtes für Polizei (fedpol) des EJPD. An diese Vorabklärungen anknüpfende Voruntersuchungen werden vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt geführt.

Trotz einiger spektakulärer Aktionen (z. B. der Beschlagnahmung von 6,5 Mio. Fr. Yukos-GeldernWeltwoche: «Wer behindert wen?», Artikel vom 8. Juni 2006) und grossem Ermittlungsaufwand konnte Roschacher nur wenige verwertbare Ergebnisse liefern. In einem Aufsichtszwischenbericht vom Juli 2006 heisst es: «Mit einem gewissen Befremden stellt die Beschwerdekammer schliesslich fest, dass insbesondere der Bundesanwalt und seine engsten Mitarbeiter die Ursache der ausbleibenden Anklagen überall sonst, nur nicht bei der eigenen Behörde orten. [...] Das klar ungenügende Resultat lässt sich in Anbetracht der vorhandenen Ressourcen vernünftigerweise nicht erklären. Verantwortlich dafür ist letztlich der Bundesanwalt als Leiter der Bundesanwaltschaft und Aufsichtsinstanz über die BKP»Aufsichtszwischenbericht «Anklagen» der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 14. Juli 2006 (unveröffentlicht), auszugsweise wiedergegeben in GPK-Bericht vom 5. September 2007

Mitte 2006 wurden mehrere Fälle von Ermittlungen bekannt, in denen sich die Bundesanwaltschaft in einer rechtlichen Grauzone bewegte.

Fall Ramos Besonders schwer wog der sogenannte Fall Ramos, der vom Journalisten Daniel Ammann in der Weltwoche in mehreren Artikeln ab Mitte 2005 publik gemacht wurde.

Auf Veranlassung von Valentin Roschacher reiste Ende 2002 José Manuel Ramos in die Schweiz ein. Ramos war 1991 in den USA als führendes Mitglied des Medellín-Kartells wegen bandenmässigen Drogenhandels und Geldwäscherei zu zweimal lebenslänglich plus 20 Jahre verurteilt worden. Im Gegenzug zur versprochenen massiven Reduktion der Strafe verpflichtete er sich gegenüber dem US-Justizministerium zu einer «undercover role» und zu Aussagen zu seiner Führungsrolle im Kokainhandel. Sein Gesuch um Haftentlassung wurde 1998 vom Richter abgelehnt, weil sich Ramos nicht an die Abmachung gehalten und wahrheitswidrige Informationen geliefert habe. Im Juli 2001 kam er aus ungeklärten Gründen trotzdem frei.Weltwoche: «Neues vom Hexer», Artikel vom 24. August 2006

Roschacher zufolge verfügte Ramos über wertvolle «Informationen und Beweise zu Drogenkonten in der Schweiz», womit man «Drogengelder in grosser Menge» werde aus dem Verkehr ziehen können. Als sogenannte «Vertrauensperson» sollte er «aktiv Kontakte knüpfen», um Geldwäschereifälle aufzudecken, und erhielt dafür insgesamt rund 270'000 Franken. Hauptziel war, die Struktur des kolumbianischen Drogenkartells in der Schweiz aufzudecken und in der Schweiz angelegte Gewinne zu beschlagnahmen., Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 5. September 2007

Ramos’ Hinweise lösten in der Folge zwar aufwändige Ermittlungen aus, die jedoch ins Leere liefen. Von Mitarbeitern der Bundeskriminalpolizei soll der Verdacht geäussert worden sein, Ramos generiere die Tipps zuweilen gleich selber. Weil er mehrfach gegen schriftlich vereinbarte Regeln verstossen hatte und «mit ausländischen, wahrscheinlich mit amerikanischen Behörden unbefugterweise in Kontakt getreten war», wurde er Mitte 2004 aus der Schweiz ausgewiesen. In einem AufsichtsberichtAufsichtszwischenbericht «Ramos» der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 18. September 2006 (unveröffentlicht), auszugsweise wiedergegeben in GPK-Bericht vom 5. September 2007 wird festgehalten, «die Vermutung lasse sich nicht von der Hand weisen, dass Ramos während seines Aufenthaltes in der Schweiz insbesondere auch für die Strafverfolgungsbehörden der USA gearbeitet habe.»

Kurz nach einem vielbeachteten Weltwoche-ArtikelWeltwoche: «Er ist sein heikelster Fall», Artikel vom 1. Juni 2006 vom 1. Juni 2006 ordneten die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und der Vorsteher EJPD ausserordentliche Untersuchungen je in ihrem Aufsichtsbereich an. Die Ergebnisse wurden im Aufsichtszwischenbericht «Ramos» vom 18. September 2006 der Beschwerdekammer (Bernard Bertossa und Andreas Keller) und im Bericht zur Administrativuntersuchung in der Bundesanwaltschaft vom 15. September 2006 (Bericht «Lüthi») zusammengefasst. Diese Berichte bezeichneten das Engagement von Ramos «formell korrekt» und stellten fest, dass kein «geltendes Gesetz verletzt» worden sei.Tages-Anzeiger: «Hat Roschacher ein neues Problem?», Artikel vom 15. Dezember 2006 Sie beleuchteten das Vorgehen der Bundesanwaltschaft hauptsächlich unter formaljuristischen Gesichtspunkten; ob es angemessen und sinnvoll war, wurde nicht beurteilt.

Geldwäschereiermittlungen gegen Oskar Holenweger José Manuel Ramos informierte im Frühling 2003 die Bundeskriminalpolizei, er habe von der Existenz eines «Bankers» erfahren, welcher vorgegeben habe, in Zürich an der Geldwäscherei von aus dem Drogenhandel des Pablo-Escobar-Clans stammenden Vermögenswerten beteiligt gewesen zu sein. Dieser Bankier sei nach wie vor in diesem Bereich tätig und habe sich unaufgefordert bereit erklärt, die Anlage von Vermögenswerten illegalen Ursprungs gewährleisten zu können. Er hätte gar die Möglichkeit der Geldwäscherei von aus dem Drogenhandel stammenden Vermögen erwähnt.

Damit lieferte Ramos den Anfangsverdacht gegen Oskar Holenweger, damals Hauptaktionär und Geschäftsführer der Tempus Bank.

Im August 2003 setzte die Bundesanwaltschaft einen verdeckten Ermittler auf Holenweger an, einen deutschen Polizeibeamten beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Er gab sich Holenweger gegenüber als Vermögensverwalter aus, der sein Vermögen anlegen wolle, und brachte rund 830’000 Euro in bar vorbei. Kurz darauf forderte er Holenweger auf, das Geld so rasch wie möglich zurück zu überweisen. Den Beweis, dass er Holenweger über die fingierte «Drogenherkunft» der Gelder informiert habe, habe er auf Tonband aufgenommen. Die Tonband-Aufnahmen erwiesen sich jedoch als «nicht lesbar».

Ende 2003 wurde dieser von einem bewaffneten Einsatzkommando in seiner Wohnung abgeholt und in Untersuchungshaft gesteckt. Von der Bundeskriminalpolizei wurde das Ermittlungsverfahren damit begründet, Holenweger biete sich «in Kreisen der internationalen organisierten Kriminalität als Geldwäscher» an und habe «bereits für die kolumbianischen Drogenkartelle gearbeitet».Weltwoche: «Die Fallensteller vom Dienst», Artikel vom 30. Juni 2005

Nach zweijährigen Ermittlungen, im Lauf derer Holenweger beschattet, sein Telefon überwacht, die Mitarbeiter befragt und die Bankgeschäfte analysiert worden waren, konnte die Bundeskriminalpolizei keine konkreten Beweise für ihre Anschuldigungen finden. Eine Wirtschaftsprüfung durch KPMG im Auftrag der Eidgenössischen Bankenkommission ergab, dass von den geprüften Transaktionen einzig diejenigen des verdeckten Ermittlers «Zeichen von Geldwäscherei» aufwiesen. Oskar Holenweger musste, nicht zuletzt wegen der Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft, im April 2004 seine Bank aufgeben.

Im Mai 2010 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Holenweger. Sie warf ihm Geldwäscherei, Urkundenfälschung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Bestechung vor. Die Anschuldigungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei von Drogengeldern haben sich nicht weiter erhärtet, dies ist nur noch ein Nebenpunkt der Anklage, da Holenweger angebliches Drogengeld bewusst angenommen habe.NZZ Online: "Bundesanwalt erhebt Anklage gegen Holenweger" Artikel vom 6. Mai 2010. Holenweger bestritt sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe.sf.tv: . Artikel mit Video vom 6. Mai 2010 in tagesschau.sf.tv. Am 21. April 2011 wurde Holenweger vom Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen. «Der Fall Holenweger ist zum Fall Bundesanwaltschaft geworden» bemerkte DRS Info auf DRS 3. Die Bundesanwaltschaft verzichtete im Oktober 2011 auf einen Weiterzug des Urteils an eine höhere Instanz, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Rücktritt von Roschacher Zwischen Roschacher und Metzlers Amtsnachfolger Christoph Blocher (SVP) war das Verhältnis von Anfang an gespannt; Roschacher hatte seinem (administrativen) Chef mehrfach Auskünfte verweigert und war tagelang für Blocher nicht erreichbar.Tages-Anzeiger: «Der Streit Roschacher – Blocher spitzt sich zu», Artikel vom 21. Juni 2006 Nach Aussage eines GPK-Mitglieds war bereits das Verhältnis zwischen Roschacher und Ruth Metzler ein «besonderes» gewesen; Roschacher habe schon Jahre vor Blocher «immer wieder Schwierigkeiten gemacht».

Schliesslich erklärte Roschacher am 5. Juli 2006 seinen Rücktritt auf Ende 2006NZZ Online: , Artikel vom 6. Juli 2006, Rücktrittserklärung und -Begründung von Valentin Roschacher, wobei ihm Blocher eine Abgangsentschädigung von einem JahresgehaltNZZ Online: «Meier-Schatz gibt Austritt aus GPK bekannt», Artikel vom 8. Januar 2008 zusprach, ohne das Geschäft dem Gesamtbundesrat vorzulegen. Der Rücktritt erfolgte rund einen Monat nach dem erwähnten Weltwoche-Artikel zum Fall Ramos.

Ob Roschacher unter Druck des Bundesrates zurücktrat, ist umstritten.

Untersuchung des Abgangs von Roschacher durch die GPK-N