Freigabe steht für:

rechtlich: allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung im Straßenverkehrsrecht das Recht, eine Fläche zu nutzen, die sonst anderen Verkehrsteilnehmergruppen zugewiesen ist (z. B. Gehweg, Radverkehr frei) im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle Bestätigung über das Einhalten von Zensurregeln, siehe Zensur (Informationskontrolle) Genehmigung eines Flugplanes oder Flugmanövers: Start- und Landefreigabe oder Überflugerlaubnis, siehe Flugverkehrskontrolle die Entlassung eines Vermögensgegenstandes aus der Insolvenzmasse, siehe Freigabe (Insolvenzrecht) im Strahlenschutzrecht die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich, siehe Freigabe (Strahlenschutz)

technisch: in Computernetzen die Zugriffsrechterteilung an andere Benutzer, siehe Ordnerfreigabe in der Softwareentwicklung die Veröffentlichung (release) einer neuen Programmversion, meist zum allgemeinen Gebrauch, siehe Releasemanagement in der Programmierung das Wiederfreigeben (release) von dynamischem Speicher durch eine Allokation (Informatik) Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse für den Gebrauch von Geräten oder Einrichtungen, siehe Entriegelungssystem

sowie: die Zeit der Grünphase einer Ampelanlage, siehe Freigabezeit in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder die Druckerlaubnis, siehe Imprimatur im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten einer Sendung, siehe Frankatur im Bauwesen speziell der positive Asbestsanierungsnachweis, siehe Freigabemessung

Siehe auch: Clearance (englisch für „Freigabe“) Clearing'