mini|hochkant|Energie sparen: Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1979 Energieeinsparung bezeichnet das Ziel, den Energieverbrauch zu verringern. In einem engeren Sinne bezeichnet sie vor allem Maßnahmen, die den Energieverbrauch aus fossilen Energiequellen verringern und dadurch den Klimawandel verlangsamen. Ziel der Energieeinsparmaßnahmen ist sowohl die Steigerung der Energieeffizienz, also die verbesserte Nutzung der verbrauchten Energiemenge, als auch die Substitution fossiler Energiequellen durch erneuerbare Energien in allen energieabhängigen Bereichen der Volkswirtschaft (vor allem für Gebäudeheizung, Produktion, Verkehr und Dienstleistungen).
Der Begriff Energieeinsparung fand mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG – vollständiger Titel: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) in Folge der ersten Ölkrise 1976 Eingang in die deutsche Gesetzgebung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2001 basierte auf dessen Grundlage und betraf ebenfalls den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland. Sie wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dessen Novelle („Heizungsgesetz“) vom 1. Januar 2024 abgelöst. Die EU-Staaten haben 2024 mit der Verabschiedung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden ehrgeizige Ziele vorgegeben. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren.
Die 1992 eingeführte Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten sowie die Besteuerung von Energieverbrauch (Ökosteuer) dienen dem Zweck der Energieeinsparung in Privathaushalten. Sie wurde ab 1990 um die CO2-Steuer ergänzt, um sukzessive klimaschädliche gegenüber klimafreundlichen Energiequellen zu verteuern und dadurch klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.
mini|Moderner digitaler Wechselstromzähler (moderne Messeinrichtung)
Ursachen und methodische Ansätze mini|Energiekostenmessgerät zur Messung des Strombedarfs einzelner Verbraucher. In den 1970er Jahren etablierte sich die UmweltpolitikUwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 5., aktual. Auflage. Leske+Budrich, Opladen 2003. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2003. und das Umweltbewusstsein für ökologisches Handeln nahm deutlich zu. Energieverbrauch von fossilen Energiequellen verursacht Gesundheits- und Umweltschäden beispielsweise durch Abgase, Lärm, Radioaktivität oder die globale Erwärmung durch erhöhte CO2-Konzentration.
Neben der Wandlung des Umweltbewusstseins mit einer verstärkten Anwendung von erneuerbaren Energien ist die Senkung hoher (heutiger und/oder zukünftig erwarteter) Energiekosten die wesentliche Motivation für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung:
aktuelle oder prognostizierte Preissteigerungen wegen Knappheit von Energieträgern (u. a. die Ölpreiskrisen von 1973 und 1979, Erschöpfung der fossilen Energiequellen), verbesserte Energienutzung durch Einsatz neuer Technologien (z. B. Brennwertkessel, Wärmepumpe), sukzessive Verteuerung fossiler Energiequellen (z. B. durch Ökosteuer oder CO2-Abgabe) Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude zur energetischen Sanierung von Gebäuden),
gesetzliche Maßnahmen (z. B. Austauschpflicht veralteter Heizungsanlagen, Ersatz von Glühlampen durch LED-Leuchtmittel, verbindliche Vorgabe von Energiestandards und Immissionsschutz, Vorlage Energieausweis bei Vermietung).
Methodisch bieten sich folgende Ansätze zur Energieeinsparung bzw. Reduzierung des CO2-Ausstosses an: Verringern des Endenergieverbrauchs durch intelligenten Einsatz von Technologie und Vermeidung von Energieverschwendung, z. B. durch bessere Wärmedämmung, intelligente Heizungsregelung oder die Reduzierung der Gebäudeheizung in nicht genutzten Räumen,
Nutzung bisher ungenutzter Energieanteile (etwa Wärmerückgewinnung oder zusätzliche Nutzung der Abwärme, z. B. durch Brennwertheizungen), Einsatz von Systemen mit höherem Wirkungsgrad (z. B. Wärmepumpenheizung, effiziente Kühl- und Gefriergeräte, Fernsehgeräte mit LCD-Technologie),
Intelligente Steuerungen der Betriebsparameter von Maschinen, Geräten und anderen Systemen (z. B. effizientere Verbrennungsmotoren, Bremsenergierückgewinnung bei Elektroautos, Sparprogramme bei Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen), Einsatz von erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik, thermische Solaranlage).
Rebound-Effekte können den Einspareffekt deutlich verkleinern. Häufig wird aus Komfortgründen die Raumtemperatur erhöht, aber auch zunehmender Individualverkehr, die Benutzung größerer Bildschirme sowie der Export von energiehungrigen Altgeräten reduzieren die möglichen Einsparungen.
Anreize Wirtschaftliche Energiesparanreize Das wirtschaftlich realisierbare Einsparpotenzial für den Gesamtverbrauch (Strom, Heizung, Transport) durch Effizienzsteigerungen in Haushalten, Produktionsstätten und Bürogebäuden war häufig erstaunlich hoch, 20 % bis 30 % waren laut einer Abschätzung der Deutschen Energieagentur im Jahr 2006 durchaus erreichbar. (PDF). Das Wuppertal Institut ging damals sogar von 40 % aus. Optionen und Potenziale für Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (PDF) In vielen Fällen – insbesondere in Privathaushalten – sind auch Einsparungen weit darüber hinaus wirtschaftlich machbar, etwa 50 % beim Gesamtverbrauch und noch wesentlich höhere Werte (selbst weit über 90 % je nach vorherigem Zustand) in einigen Teilbereichen, etwa bei der Heizung. Nationale und internationale Klimaschutzziele (Kyoto-Protokoll) gehen demgegenüber von deutlich niedrigeren Potenzialen aus. Die praktische Umsetzung fällt oft weit hinter diese bescheideneren Richtlinien zurück; teilweise kann es schon als Erfolg gewertet werden, wenn der Verbrauch durch Wirtschaftswachstum und/oder Rebound-Effekte wenigstens nicht steigt.
Im Zusammenhang mit dem Informationsdefizit der Energienutzer entstand der Begriff der Energietransparenz für die Darstellung aller Energieflüsse und der resultierenden Kosten in einem bestimmten Gebäude oder einem Unternehmen. Diese basiert auf einer systematischen Messung und Darstellung des Orts und des Zeitverlaufs des Energieverbrauchs, vor allem über Kennzahlen.
Verursachergerechte Kostenverteilung Der Verbrauch fossiler Primärenergie hat weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt und verursacht Kosten, die nicht gemäß Verursacherprinzip in betriebs- bzw. volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen enthalten und somit nicht direkt im Energiepreis enthalten sind. Bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen fallen Gesundheitsrisiken, langfristige Kosten zerstörter Biotope, Unfälle und wirtschaftliche Schäden durch die Klimaänderung an. Energiepreise wurden auch noch im Jahr 2023 weltweit oft subventioniert, sei es zur Senkung der Lebenshaltungskosten oder zur Förderung von Arbeitsplätzen in der Wirtschaft.Rekordhohe Subventionen weltweit für fossile Energien, SRF, 27. August 2023. Im Rahmen der Umweltökonomie versucht man externe Kosten zu internalisieren, indem man den physischen Ressourcenverzehr monetär bewertet. Dies kann durch sogenannte Umweltzertifikate oder gezielte Steuern, wie die deutsche Ökosteuer oder die schweizerische CO2-Abgabe, erfolgen.
Politische Maßnahmen zur Vermeidung der Umweltbeeinflussungen führten zu reduzierter Umweltbelastung (Katalysator, Rauchgasentschwefelung, Umweltschutzauflagen), jedoch nicht zu einer Energieeinsparung.
In gewerblichen Gebäuden sind Gebäudeeigner, -nutzer und -betreiber häufig nicht identisch. Die Akteure, die in solchen Konstellationen Energiesparmaßnahmen umsetzen könnten, profitieren häufig nicht davon. Andererseits sind die Akteure, die den Verbrauch bestimmen (etwa Mitarbeiter), selten auch die Kostenträger. Auch im privaten Bereich werden viele Kosten, etwa Wasser oder Heizung in gemeinschaftlich genutzten Bereichen, auf die Nutzer verteilt. In solchen Situationen ist der Anreiz zur Energieeinsparung gering.
Bei Mietwohnungen zahlt der Mieter bei direkter Abrechnung mit dem Energieversorger die Heizkosten, und der Vermieter erfährt nicht einmal zeitnah die aktuellen Verbrauchswerte – während bauliche Sanierungsmaßnahmen Sache eben dieses Vermieters sind (vgl. Nutzer-Investor-Dilemma).
Fifty/fifty-Modell In öffentlichen Gebäuden und Schulen kann allein durch das Verhalten der Nutzer 20 % Energie eingespart werden. Vielerorts werden in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) Erfolgsbeteiligungsmodelle „fifty/fifty“ angeboten, beispielsweise in Hannover, Potsdam, Leipzig, Athen und weiteren Städten und Einrichtungen. Diese Projekte sind ein Beitrag zum Klimaschutz und vermitteln diese Zukunftsfragen auch an Kinder und Jugendliche.
Gebäudeenergiegesetz Seit 2020 ist in Deutschland mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Zusammenführung des vormaligen Energieeinspargesetzes (EnEG), der vormaligen Energieeinsparverordnung (EnEV) und des vormaligen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erreicht worden. Es wurde am 8. August 2020 erlassen; inkraftgetreten ist es am 1. November 2020. Das Thema berührt neben dem „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ auch die Verantwortungsbereiche des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV); in letzterem tangiert es namentlich den Bereich „Umwelt“.
Die Bundesregierung hatte sich mit dem Energiekonzept 2010 zum Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch zunächst bis zum Jahr 2020 um 20 %, danach bis 2030 um 30 % und bis zum Jahr 2050 um 50 % gegenüber 2008 zu senken. Im Jahr 2020 betrug der Rückgang jedoch nur 17,3 % gegenüber 2008. Damit wurde das 20-Prozent-Ziel verfehlt. Im Jahr 2021 stieg der Verbrauch wieder an und lag mit 12.193 Petajoule ungefähr 6 % über dem Zielwert für das Jahr 2020.Primärenergieverbrauch. www.umweltbundesamt.de-Internetportal (Umweltbundesamt, BRD), 18. Dezember 2025.
Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, wonach „ab dem 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss“.
Einsparmöglichkeiten im Privathaushalt mini|316x316px|Verteilung des Endenergieverbrauchs der Privathaushalte in Deutschland, 2024
Übersicht Zur Energieeinsparung trägt neben technischen Maßnahmen (effizientere Bereitstellung, Energierückgewinnung) auch die Senkung des Verbrauchs durch das individuelle Verhalten jedes Verbrauchers bei.
Der Endenergieverbrauch der Gesamtwirtschaft Deutschlands stagnierte zwischen 1990 und 2018. Erst seit 2019 ging er zurück, unter anderem in Folge der Corona-Pandemie sowie des Russisch-Ukrainischen Kriegs (Energiekrise 2022), wobei die gesunkene Bruttowertschöpfung in der Industrie diesen Rückgang spürbar verstärkte. Dadurch lag der Endenergieverbrauch im Jahr 2024 12,6 % unter dem Niveau von 2008, verfehlte jedoch den Zielpfad gemäß EnEfG deutlich. Nachdem der Endenergieverbrauch zwei Jahre in Folge deutlich zurückgegangen war, reduzierte er sich 2024 nur leicht um 0,3 %.
Der Energieverbrauch der Privathaushalte betrug in Deutschland (Stand 2024, ohne Verbrauch für den Individualverkehr) etwas mehr als 25 % des Gesamtenergieverbrauchs, davon 66 % für das Heizen und 16 % für Warmwasser. Obwohl der Energieverbrauch für Heizung pro Wohnfläche seit 2008 um 40 % sank, reduzierte er sich insgesamt nur um ca. 10 %, weil die Anzahl der Haushalte und die Größe der Wohnflächen zunahm. Dabei ging der Heizölverbrauch um fast 50 % zurück und wurde durch erneuerbare Energien ersetzt.