mini|Mitgliedsausweis der Bekennenden Kirche, Berlin-Dahlem 1934 (Unterschrift: Niemöller, Vorder- und Rückseite) mini|Stempel der Bekennenden Gemeinde Potsdam mit Motto „Teneo quia teneor“, ca. 1945

Die Bekennende Kirche (BK) war eine Oppositionsbewegung evangelischer Christen gegen Versuche einer Gleichschaltung von Lehre und Organisation der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) mit dem Nationalsozialismus. Solche Versuche unternahmen bis 1934 die Deutschen Christen, dann staatlich eingesetzte Kirchenausschüsse und teilweise direkte Staatskommissare, die die Kirchenvertreter absetzten.

Die BK reagierte darauf mit einer Abgrenzung ihrer Lehre, Organisation und Ausbildung, später auch mit politischen Protesten (Kirchenkampf). Sie beanspruchte seit ihrer Gründung im April 1934, die einzige rechtmäßige Kirche zu sein, und schuf sich mit einem kirchlichen „Notrecht“ seit Oktober 1934 eigene Leitungs- und Verwaltungsstrukturen. Viele ihrer Pfarrer blieben Bedienstete der jeweiligen Landeskirche (besonders in Württemberg, Bayern und Hannover). Eine einheitliche Opposition gegen das NS-Regime bildete die BK nicht; große Teile auch der bekennenden Christen blieben dem „Führerstaat“ treu und bejahten auch den Zweiten Weltkrieg.

Überblick Ausgangspunkt der Bildung einer innerkirchlichen Opposition gegen deutschchristliche und staatliche Gleichschaltungsbestrebungen war die Kirchenpolitik des NS-Regimes. Diese folgte dem Totalitätsanspruch der nationalsozialistischen Ideologie. Dabei verfolgte die NSDAP seit ihrer Gründung eine Doppelstrategie: Ihr Programm erklärte das „positive Christentum“ einerseits zur Volksreligion aller Deutschen, um die Christen zu vereinnahmen, und ordnete es andererseits dem Rassismus und Nationalismus unter. Dabei strebten Teile der NSDAP eine langfristige Auflösung und Ersetzung des Christentums durch ein Neuheidentum (Neopaganismus) an.

Die Bekennende Kirche entstand, weil das in der Machtergreifung formierte NS-Regime direkten Einfluss auf die innere Gestaltung der Kirche nahm. Diese Übergriffe des Staates vollzogen sich in drei deutlich unterschiedenen Phasen: Parteinahme des Reichskanzlers Adolf Hitler für die Deutschen Christen in den aufgezwungenen Kirchenwahlen am 23. Juli 1933, um deren Mehrheit für eine Selbstgleichschaltung der Landeskirchen auszunutzen, Bildung von staatlich eingesetzten „Kirchenausschüssen“ nach dem Scheitern der Deutschen Christen, um die nun gespaltene evangelische Kirche unter staatlicher Kontrolle zu halten (1935–1937), direkte Unterdrückung ab 1937 (Ausbildungsverbot, Verhaftung führender Mitglieder, Einzug ihrer Pastoren zum Wehrdienst, Kontrolle der Gehaltsauszahlungen für BK-Pastoren, Publikationsverbote) und exemplarische organisierte Entmachtung (Vereinsrecht im Warthegau mit dem Ziel einer „Verkümmerung“ kirchlichen Einflusses auf die Gesellschaft).

Entsprechend dieser staatlichen Kirchenpolitik vollzog die BK ihre Gründung mit einer Abgrenzung ihrer Lehre von allen politischen Ideologien und staatlichen Totalitätsansprüchen (Barmer Theologische Erklärung Mai 1934) mit einer eigenen Organisation, die sich jeder Zusammenarbeit mit staatlichen Kontrollorganen verweigerte (Zweite Bekenntnissynode von Dahlem, Oktober 1934) mit direkten Eingaben und Protesten gegen staatliche Politik, nicht nur die Kirche betreffend, durch Organe und führende Vertreter der BK. Die Konsequenzen, vom Protest bis zum gemeinsamen Widerstand gegen das NS-Regime, die aus dem Zusammenprall des kirchlichen Glaubensbekenntnisses mit der totalitären NS-Staatsideologie hätten folgen müssen, blieben aus.

Ein Teil der Theologen und Pfarrer in der BK, wie Walter KünnethWalter Künneth: Antwort auf den Mythus. Die Entscheidung zwischen dem nordischen Mythus und dem biblischen Christus. Wichern-Verlag, Berlin 1935. und Rudolf HomannRudolf Homann: Der Mythus und das Evangelium. Die evangelische Kirche in Abwehr und Angriff gegenüber dem „Mythus des 20. Jahrhunderts“ von Alfred Rosenberg. Unter Berücksichtigung der soeben erschienenen neuesten Schrift „An die Dunkelmänner unserer Zeit“. Westdeutscher Lutherverlag, Witten 1935., vertraten einen entpolitisierten Kirchenkampf und beschränkten sich in ihren Schriften darauf, evangelische „Antworten“ auf die kirchenfeindlichen ideologischen Angriffe in Alfred Rosenbergs Schrift Der Mythus des 20. Jahrhunderts zu geben – in „Abwehr“ der von ihm propagierten „völkischen Religion“ und Kirche eines nationalsozialistischen „Neuheidentums“, dessen antisemitische Ausrichtung und Umsetzung im nationalsozialistischen Staat sie andererseits zu affirmieren bereit waren.Harald Iber: Christlicher Glaube oder rassischer Mythus. Die Auseinandersetzung der Bekennenden Kirche mit Alfred Rosenbergs „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“. P. Lang, Frankfurt 1987.

Das Motto der Bekennenden Kirche war Teneo, quia teneor – „Ich halte, weil ich gehalten werde“.Vorgeschlagen von Paul Humburg, Pastor in Barmen-Gemarke, dem das Wort auf einem Grabstein in den Niederlanden begegnet war (wuppertal-barmen.de).

Geschichte mini|Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlem mini|Gedenktafel am Ort des ehemaligen CVJM-Hauses in Berlin-Kreuzberg, Wilhelmstraße 36, einem Treffpunkt von Mitgliedern der Bekennenden Kirche miniatur|Gedenktafel zur Dahlemer Bekenntnissynode 19./20. Oktober 1934 Als Reaktion auf die Übernahme des staatlichen Arierparagraphen, mit dem getaufte Juden als „Nichtarier“ aus der Evangelischen Kirche ausgeschlossen werden sollten, gründeten einige Berliner Pfarrer, darunter Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer, im September 1933 den Pfarrernotbund. Dieser erklärte die Unvereinbarkeit des kirchlichen Arierparagraphen mit dem christlichen Glaubensbekenntnis und organisierte Hilfe für die Betroffenen. Damit wurde er mit anderen Gruppen wie der Jungreformatorischen Bewegung zu einem Vorläufer der Bekennenden Kirche.

Zur Geburtsstunde der Bekennenden Kirche wurde die auf Anregung von Hans Asmussen in die Ulmer Erklärung vom 22. April 1934 aufgenommene Selbstprädikation der in Ulm versammelten Bekenntnisgemeinschaften „als rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands“.Kurt Dietrich Schmidt: Fragen zur Struktur der Bekennenden Kirche. Erstveröffentlichung 1962. In: Manfred Jacobs (Hrsg.): Kurt Dietrich Schmidt: Gesammelte Aufsätze. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1967, S. 267–293.

Diese Selbstprädikation wurde auf der ersten Bekenntnissynode vom 29. bis zum 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen aufgenommen; sie verabschiedete dort die „Barmer Theologische Erklärung“ als ihr theologisches Fundament. Die Erklärung stellte Jesus Christus als einzigen Glaubensgrund der Kirche gegen fremde Kriterien und Instanzen und wies damit auch den Totalitätsanspruch des Staates und die Vereinnahmung des Evangeliums für sachfremde politische Zwecke zurück. Diese Auseinandersetzung um den wahren Glauben innerhalb der Kirche und um sein Verhältnis zur Staatspolitik im „Dritten Reich“ bezeichnet man als Kirchenkampf.

Nach dieser Synode bildeten sich viele sogenannte Bekenntnisgemeinden, die von Bruderräten geleitet wurden. Sie lehnten die offizielle Kirchenleitung ab und wandten sich damit auch gegen den nationalsozialistischen Staat, dem gemäß These 5 der Barmer Erklärung der Anspruch bestritten wurde, „die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens [zu] werden und also auch die Bestimmung der Kirche [zu] erfüllen“. Dieser Widerstand war aber zunächst kaum oder gar nicht politisch begründet, sondern richtete sich gegen die von den Deutschen Christen beherrschten Kirchenleitungen.

Auf der zweiten Reichsbekenntnissynode, am 19. und 20. Oktober 1934 in Berlin-Dahlem, verabschiedete die Bekenntnissynode das „Dahlemer Notrecht“ und proklamierte den Reichsbruderrat als legitime Leitung der Kirche, während den offiziellen Kirchenbehörden keine Autorität mehr zuzuerkennen sei. Auf Betreiben der intakten Kirchen wurde ihm im November eine Vorläufige Kirchenleitung an die Seite gestellt, die bis Februar 1936 im Amt blieb. Die theologische Rechtfertigung war dabei zwischen den reformierten bzw. unierten Christen einerseits und den lutherischen andererseits zwar sehr ähnlich, aber nicht in allen Details deckungsgleich. Für die Lutheraner war sie der in der evangelisch-lutherischen Kirche festgeschriebene Bekenntnisstand oder Bekenntnisnotstand (status confessionis), der gegeben ist, wenn die Kirchenoberen sich vom lutherischen Bekenntnis – festgehalten im Augsburger Bekenntnis – entfernen. Das sahen die lutherischen Synodalen als gegeben in der Theologie der Deutschen Christen von den „Schöpfungsordnungen“, zu denen diese Volkstum, Rasse und Staat zählten.

Der Anspruch der oppositionellen Pfarrer wurde im Reich auf einigen sogenannten „Bekenntnistagen“ verkündet. Allein in Frankfurt am Main nahmen 12.000 Personen an dem Bekenntnistag teil, auf dem der Ende Oktober 1934 gebildete Landesbruderrat den Anspruch erhob, die rechtmäßige Leitung der Kirche Nassau-Hessen zu sein; 140 Pfarrer der Landeskirche kündigten ihrem nationalsozialistischen Bischof den Gehorsam auf. Bis Ende September 1934 schlossen sich von den insgesamt 800 Geistlichen der Landeskirche Nassau-Hessen 361 amtierende und weitere 90 noch nicht ordinierte Vikare, also mehr als die Hälfte, der Bekennenden Kirche an.

Innerhalb der Evangelischen Kirche gab es Gemeinden und Pfarrer, die der Bekennenden Kirche angehörten, und von Gemeinden, deren Pfarrer sich mit einem Teil der Gemeindeglieder den Deutschen Christen zugewandt hatte, gab es bekenntnistreue Abspaltungen. Hier fungierten angehende Pfarrer (Vikare und damals noch so genannte Hilfsprediger) illegal und neben den kirchlichen Strukturen, ohne Vergütung oder nur aus Spenden vergütet, als Prediger; für die Gottesdienste wurden Notkirchen in Gaststätten und, als das verboten wurde, in Fabrikhallen und Schuppen eingerichtet. Nach der Zeit des Nationalsozialismus hat die evangelische Kirche diese informellen Dienstverhältnisse nur teilweise nachträglich legalisiert: Die Dienstzeit wurde angerechnet, aber kein Gehalt nachgezahlt.

Ende 1935 verteilte Elisabeth Schmitz ihre Denkschrift Zur Lage der deutschen Nichtarier über die alltägliche Verfolgung der Juden im NS-Staat an 200 Mitglieder der Bekennenden Kirche, darunter Karl Barth, Dietrich Bonhoeffer und Helmut Gollwitzer. Ihre aus Sicherheitsgründen anonym verfassten Appelle an die verantwortlichen Kräfte der Bekennenden Kirche, den Verfolgten Beistand zu leisten, blieben erfolglos.