Eine Diözese, auch Bistum, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Im Bereich der orthodoxen Kirchen entspricht dem die Eparchie. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung des spätantiken Römischen Reiches in Diözesen her. Der Ausdruck Bistum (von Bischoftum) hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs. Alte Bezeichnungen dafür sind Sprengel oder Kirch(en)sprengel,Kirchsprengel. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 11, Spalte 826. Abgerufen am 25. September 2010. die meist nur noch für Pfarreien verwendet werden (allerdings ist die evangelisch-lutherische Nordkirche in drei Sprengel aufgeteilt, die jeweils von einem Bischof oder einer Bischöfin geleitet werden). Als Bistum wird auch das Mensalgut (die Pfründe) eines Bischofs als Körperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.Neuausrichtung des Bistums Gurk: Bischof Marketz stellt Weichen für positive wirtschaftliche Entwicklung. Katholische Kirche Kärnten, Pressestelle der Diözese Gurk, 26. Februar 2021. Auf Kath-Kirche-Kaernten.at, abgerufen am 14. Juni 2022.

Griechenland und Römisches Reich

Das Wort Diözese (griech. διοίκηση dioikese oder διοίκησις dioikesis, Verwaltung/Geschäftsführung/Administration eines Unternehmens, einer Organisation, einer staatlichen Einrichtung, einer πόλις, latinisiert dioecesis) bezeichnete im alten Rom die staatliche Finanzverwaltung und wurde von Kaiser Diokletian (284–305) aufgegriffen, als er das Reich neu untergliederte. Diese Untergliederung wurde in der folgenden Spätantike beibehalten.

Die Regionaleinteilung Diokletians wurde im 4. Jahrhundert von der alten Kirche für die geographische Strukturierung ihrer Einflusssphäre übernommen. Während die orthodoxen Kirchen für übergeordnete Struktureinheiten die Bezeichnung Eparchie verwenden, kam im katholischen Westen ab dem 13. Jahrhundert der Ausdruck Diözese allgemein in Gebrauch, im deutschsprachigen Raum auch Bistum. Diese Form des Kirchenaufbaus wird außer in der katholischen Kirche noch in verschiedenen anderen Kirchen verwendet, z. B. in der orthodoxen Kirche, der anglikanischen Kirche, der methodistischen Kirche, altkatholischen Kirche und Teilen des Luthertums.

Römisch-katholische Kirche In der römisch-katholischen Kirche ist eine Diözese eine in der Regel territorial abgegrenzte Körperschaft. Konstitutiv für eine Diözese sind nach dem Dekret Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils der Bischof, Presbyterium und Gottesvolk.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 316. Zudem ist eine Diözese in der Regel an einen Ritus gebunden.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 317.

Neben territorialen kann es auch personal-umschriebene Diözesen geben. Dazu gehören die Teilkirchen für die Gläubigen eines anderen Ritus auf dem Gebiet einer oder mehrerer lateinischer Teilkirchen oder die Militärordinariate.

Im Jahr 2023 gab es in der römisch-katholischen Kirche 3.036 Diözesen. Jede Diözese gilt zugleich als Partikularkirche der römisch-katholischen Kirche. Für die Errichtung neuer Diözesen ist der Papst zuständig. Eine Diözese muss in Pfarreien untergliedert sein, die zu Dekanaten zusammengefasst werden können.

Errichtung Die Errichtung, Umschreibung und Aufhebung von Diözesen ist in der Regel dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (). Eine Ausnahme hiervon macht lediglich das Kanonische Recht der Orientalischen Kirchen (CCEO), das dem Patriarchen und der jeweiligen Synode gewisse Rechte bei der Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Diözesen zuweist. In diesem Fall ist der Apostolische Stuhl jedoch zumindest zu konsultieren.can 85 § 1 CCEO

Bei der Errichtung, Umschreibung oder Aufhebung von Diözesen ist die betreffende Bischofskonferenz zu hören (). Zudem kann es, wie in Deutschland, aufgrund von Verträgen notwendig sein, für die Errichtung oder Umschreibung von Diözesen Vereinbarungen mit den betreffenden Staaten zu treffen.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 318

Gliederung Jede Diözese ist in Pfarreien zu untergliedern (). Dies gilt auch für die Personaldiözesen. In Militärordinariaten findet eine entsprechende Gliederung statt, die von Fall zu Fall verschieden sein kann. Angehörige des Militärordinariates sind rechtlich nicht vollständig aus ihrer Diözese ausgegliedert,Aymans -Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 326. wie es die Angehörigen der gegenwärtig bestehenden Personalprälatur, des Opus Dei, nicht sind..

Leitung Vorsteher einer Diözese ist der Bischof. Dieser besitzt volle Jurisdiktion und wird daher auch, zur Unterscheidung vom Titularbischof (Weihbischof), Diözesanbischof genannt. Er ist zur Residenz in seiner Diözese verpflichtet ().

Vertreter des Bischofs ist der Generalvikar, dem die ausführende Gewalt zukommt, die auch der Bischof innehat. Keinen Anteil dagegen hat er an der gesetzgeberischen Gewalt des Diözesanbischofs.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 378. Zudem soll er nicht an der richterlichen Gewalt teilhaben. Die Ernennung eines Generalvikars durch den Diözesanbischof ist verpflichtend ().

Neben dem Generalvikar können durch den Diözesanbischof Bischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich die Kompetenzen des Generalvikars zukommen.

Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist der Offizial und in der Priesterausbildung der Regens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung in der Weihegewalt ein Weihbischof beigegeben, der jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom Diözesanbischof abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eine Visitation durch einen Apostolischen Visitator angeordnet werden.

Zusammenschluss von Diözesen miniatur|Erzbischof Julian Barrio Barrio bei einem Besuch in Biberach/Riß am Jakobsweg

Eine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Diözesen zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den Titel Metropolit. Dieser ist selbst Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, die als Erzdiözese oder Erzbistum bezeichnet wird. Es gibt jedoch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt dem Apostolischen Stuhl (Papst) unterstehen, so zum Beispiel die Diözesen in der Schweiz, das Erzbistum Vaduz und das Erzbistum Straßburg. Sie werden exemte oder immediate Diözesen genannt.

Eine Erzdiözese ist rechtlich von der Diözese nicht verschieden. Der Name zeigt eine historische Bedeutung oder den Sitz eines Metropoliten an. Die Erzdiözese bildet in letzterem Fall zusammen mit weiteren Diözesen, den Suffragandiözesen, die Kirchenprovinz. In seltenen Fällen kann eine Erzdiözese jedoch auch Suffragandiözese einer weiteren Erzdiözese sein. So untersteht z. B. die Erzdiözese Aix dem Metropoliten in Marseille.

Umgrenzung Üblicherweise halten sich die Diözesangrenzen der römisch-katholischen Kirche an politische Grenzen. Entsprechend bilden die Bischöfe eines Landes eine Bischofskonferenz. Nur in wenigen Fällen wie in der Karibik, im Nahen Osten oder beim Bistum Urgell erstreckt sich eine Diözese über mehrere Länder. In Deutschland umfassten zur Zeit der deutschen Teilung die (Erz-)Bistümer Osnabrück, Paderborn, Fulda, Würzburg und Berlin west- und ostdeutsche Gebiete.

Die Größe der Diözesen ist von Land zu Land verschieden, im Allgemeinen sind die Bistümer in den altchristlichen Gebieten der Mittelmeerländer sowohl von der Fläche als auch von der Bevölkerungszahl her wesentlich kleiner als in später christianisierten Gebieten wie Deutschland.

Ersatzformen der Diözese Faktisch im Range einer Diözese stehen auch die Jurisdiktionsbezirke in Missionsgebieten, wie Mission sui juris, Apostolische Präfektur, Apostolisches Vikariat und Apostolische Administratur. Gleiches gilt für die Territorialabteien und Territorialprälaturen. Die Vorsteher dieser Teilkirchen sind den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 340. Siehe auch: Partikularkirche.

Diözesen in deutschsprachigen Ländern miniatur|130px|Karte der 27 Bistümer in Deutschland, Erzbistümer in dunklerem Farbton

Deutschland

In der römisch-katholischen Kirche in Deutschland gibt es (Stand 2024) 27 Bistümer (7 Erzbistümer und 20 Bistümer). Erzbistum Bamberg: Bistum Eichstätt, Bistum Speyer, Bistum Würzburg Erzbistum Berlin: Bistum Dresden-Meißen, Bistum Görlitz Erzbistum Freiburg: Bistum Mainz, Diözese Rottenburg-Stuttgart Erzbistum Hamburg: Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück Erzbistum Köln: Bistum Aachen, Bistum Essen, Bistum Limburg, Bistum Münster, Bistum Trier Erzbistum München und Freising: Bistum Augsburg, Bistum Passau, Bistum Regensburg Erzbistum Paderborn: Bistum Erfurt, Bistum Fulda, Bistum Magdeburg

Österreich In Österreich gibt es zwei Erzdiözesen, die die Kirchenprovinzen darstellen, und sieben territoriale Diözesen (Suffragandiözesen), weiters eine Militärdiözese und eine Territorialabtei (Immediat, direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt). Die Grenzen der Diözesen entsprechen dabei weitgehend denen der österreichischen Bundesländer, die Erzdiözese Wien umfasst aber neben der Stadt selbst auch einen Teil Niederösterreichs, und der Osten Nordtirols gehört zur Erzdiözese Salzburg.

Erzdiözese Salzburg (errichtet 798) mit den Suffragandiözesen: Diözese Feldkirch Diözese Graz-Seckau Diözese Gurk-Klagenfurt Diözese Innsbruck Erzdiözese Wien (errichtet 1469) mit den Suffragandiözesen: Diözese Eisenstadt Diözese Linz Diözese St. Pölten Österreichische Militärdiözese (errichtet 1986) Territorialabtei Wettingen-Mehrerau (1854)

Schweiz miniatur|250px|Karte der Bistumseinteilung der Schweiz 2006 In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen mit einer Kirchenprovinz. Die Aufgaben einer Erzdiözese übernimmt direkt die römische Kurie. Die Schweizer Diözesen sind demnach allesamt immediat (auch als exemt bezeichnet). Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit, die schon verschiedentlich in der Diskussion stand.

Es bestehen sechs Diözesen (üblicherweise als Bistümer bezeichnet): Bistum Basel mit Bischofssitz in Solothurn Bistum Chur Bistum Lausanne, Genf und Freiburg mit Bischofssitz in Freiburg Bistum Lugano Bistum St. Gallen Bistum Sitten

Weiter gibt es die zwei Territorialabteien Abtei Saint-Maurice und Abtei Maria Einsiedeln.

Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein bildet das Erzbistum Vaduz, das direkt der römischen Kurie unterstellt ist.

Luxemburg Das Großherzogtum Luxemburg bildet das Erzbistum Luxemburg.

Belgien mini|Karte der Bistumseinteilung in Belgien Die katholische Kirche von Belgien besteht aus einer Kirchenprovinz mit acht Bistümern. Der Erzbischof ist zugleich Primas. Erzbistum Mecheln-Brüssel Bistum Antwerpen Bistum Brügge Bistum Gent Bistum Hasselt Bistum Lüttich Bistum Namur Bistum Tournai

Diözesen in anderen Ländern Übersicht über alle katholischen Diözesen weltweit siehe: Liste der römisch-katholischen Diözesen.

Statistik Mitte 2019 bestanden 2241 Bistümer (wovon ca. 70 immediat waren) sowie 636 Erzbistümer. Letztere verteilten sich auf 4 ostkirchliche Großerzbistümer 555 Metropolitanbistümer, davon 5 ostkirchliche Metropolitanbistümer eigenen Rechts 535 Metropolitanbistümer mit Suffraganen 15 Metropolitanbistümer ohne Suffragane (Beispiele: Erzbistum Udine, Erzeparchie Kottayam) 77 Erzbistümer, davon 22 immediate Erzbistümer (Beispiel: Erzbistum Gaeta) 24 patriarchale Erzbistümer 31 suffragane Erzbistümer. (Stand: 6. Juni 2019)

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