mini|Der damalige Bischof von Rom, Papst Franziskus, und der Bischof von Konstantinopel, Patriarch Bartholomäus, in Jerusalem, 2014 Ein Bischof (von ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘)Vgl. Joachim Grzega, Ae. bisc(e)op und seine germanischen Verwandten, in Anglia 120 (2002): 372-383. ist in christlichen Kirchen der Inhaber eines Leitungsamtes geistlicher und administrativer Art. Meistens handelt es sich um die Leitung innerhalb eines bestimmten Gebietes mit mehreren Lokalgemeinden. Das Bischofsamt und auch die Gesamtheit der Bischöfe werden als Episkopat bezeichnet. Die Bischöfe sind Teil des Bischofskollegiums.
Neues Testament und frühes Christentum Das Neue Testament der Bibel bietet einige Anhaltspunkte für das Wesen des christlichen Bischofs: Der Gemeindeleiter – :
Einsetzung geeigneter Bischöfe und Ältester – :
Das Bischofsamt in einer frühchristlichen Kirchenordnung (2. Jh.) – Didache 15,1–2:
Alte Kirche mini|hochkant|Heiliger Timotheus Im Neuen Testament bezeichnen die griechischen Wörter epískopos (ἐπίσκοπος, „Aufseher“), presbýteros (πρεσβύτερος, „Ältester“, die Wurzel des Wortes „Priester“) und diákonos (διάκονος, „Diener“) Dienste in der Gemeinde.
Die frühen Christengemeinden wurden nicht von Einzelnen, sondern – wie auch in anderen religiösen Gemeinschaften im Altertum üblich – von einer Gruppe Ältester geleitet. Diese setzten bei Bedarf und meist zeitlich befristet einen epískopos ein oder wählten ihn auch wieder ab. Erst im Verlauf des zweiten und dritten Jahrhunderts und abhängig vom Organisationsgrad der jeweiligen Gemeinde entwickelte sich neben dem Ältestenrat auch das Amt des Bischofs und des Diakons als Dauereinrichtungen mit definierten Zuständigkeiten. In dieser Zeit entstand also schrittweise und in regional sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit das sogenannte „monarchische Episkopat“ oder „Monepiskopat“, in dem schließlich dem Bischof allein (mónos, ) die Führung (archía, ) übertragen wurde, nachdem ihn der Ältestenrat vorgeschlagen und die Gemeinde bestätigt hatte.Vgl. Stefan Rebenich: Monarchie. In: Reallexikon für Antike und Christentum, Bd. 24, Stuttgart 2012, S. 1170 f. Denn es galt der Grundsatz: „Wer allen vorsteht, muss von allen gewählt werden.“Heinrich Fries: Leiden an der Kirche. In: Christ in der Gegenwart, Jg. 41, Nr. 7 vom 12. Februar 1989. Nach geltender katholischer Lehre bestand das monarchische Episkopat hingegen bereits in der Mitte des ersten Jahrhunderts, und Simon Petrus sei der erste Bischof von Rom gewesen. mini|hochkant|Ignatius von Antiochien, wahrscheinlich von Cesare Fracanzano, 17. Jahrhundert Erstmals zeitgenössisch belegt ist ein Monepiskopat im zweiten Jahrhundert in den Schriften des Ignatius von Antiochien,Ign. Ant. Smyrn. 8,1 f. doch erst in der Spätantike wurden die Presbyter systematisch von der Leitung der Gemeinde ausgeschlossen und eine eindeutige Hierarchie geschaffen.Pedro Barceló: Das Römische Reich im religiösen Wandel der Spätantike. Kaiser und Bischöfe im Widerstreit. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2013, ISBN 978-3-7917-2529-1, S. 54. Im späten 2. und 3. Jahrhundert war der Bischof hingegen zumeist lediglich der Leiter einer lokalen Gemeinde, die teils weniger als 20 Personen umfasste,Vgl. etwa Gregor von Nyssa, Vita Gregorii, 10,1,15. predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten Kirchen vorhanden.
Nach dem Ende des apostolischen Zeitalters der Kirche etablierten sich seit dem ausgehenden zweiten Jahrhundert mehr und mehr auch Bischöfe, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone, waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde seit dem 4. Jahrhundert Diözese (von griech. dioíkēsis ‚Verwaltung[sbezirk]‘) genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. Die Kirche übernahm damit die administrative Struktur des spätantiken Römischen Reiches, in dem es ebenfalls Diözesen gab: Die kirchliche Hierarchie (Bistum, Diözese und Patriarchat) entsprach teils sogar in der Grenzziehung der Sprengel genau der weltlichen von Provinz bzw. Civitas, Diözese und Prätorianerpräfektur. Sie bewahrte sie über das Ende der römischen Herrschaft hinaus.
Als Nord- und Mitteldeutschland sowie andere nord- und osteuropäischen Gebiete jenseits der römischen Grenzen christianisiert wurden, gab es dort noch keine Städte, daher wurden die neuen Diözesen dort ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als im einstigen Gebiet des Imperium Romanum, wo es schon in der Antike Städte gab.
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um die christliche Glaubenslehre von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht
In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).
Bischofsamt in den christlichen Denominationen
Römisch-katholische Kirche
mini|Katholische Bischöfe bei der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils auf dem Petersplatz in Rom (1961) In der römisch-katholischen Kirche ist der Bischof ein Kleriker, der die höchste Stufe des Weihesakramentes, die Bischofsweihe, empfangen hat. Das Bischofsamt wird nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstanden als brüderlicher Dienst (diakonia, ministerium) am und im Volk Gottes, zu dessen Wohl es ausgeübt werden soll., unter Bezug auf Lumen gentium 18 und 24.
In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (apostolische Sukzession) sind die heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Dabei ist nicht der „formaljuristische Beweis“ der Nachfolge entscheidend. Die Sukzession ist ein Zeichen der Nachfolge nur im Zusammenhang mit der Übereinstimmung mit dem Glauben der voraufgehenden Bischöfe. Das Kollegium der Bischöfe hat eine Autorität in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt und unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen.Zweites Vatikanisches Konzil: Lumen gentium Nr. 22.
Der Diözesanbischof hat in Ausübung seines Hirtenamtes (munus pascendi)Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Presbyterorum ordinis über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7. in seiner Diözese im Rahmen seiner Pflichten gegen den Papst die Fülle der Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt inne (CIC, Can. 381: „alle ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt“ entsprechend dem dreifachen Amt Christi „als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“Zweites Vatikanisches Konzil: Lumen gentium Nr. 20.) und ist damit auch der erste Spender der Sakramente. Er teilt diese Aufgaben mit den Priestern und Diakonen, die ihm unterstehen.
Ein römisch-katholischer Bischof ist, wie die katholischen Priester, männlich.
Orthodoxe Kirchen
Die Ostkirche schließt sich in ihrem Verständnis des Bischofsamts eng an das der alten Kirche an. Die orthodoxen Bischöfe stehen ebenso wie die katholischen (römisch-katholisch, alt-katholisch, anglikanisch) in der apostolischen Sukzession.
Es gibt das dreifache Amtsverständnis und beim Bischofsamt verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen. Die orthodoxe Kirche kennt jedoch keine geistliche Hierarchie der Bischöfe: Patriarch und Metropolit sind nur Primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchtum – ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für „er ist würdig“) als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche. Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen. mini|hochkant|Bischof Ján Babjak SJ mit Sakkos und Omophorion, 2018 Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten, sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester gespendet. Das Wesen der altkirchlichen Tradition der Herabbittung des Heiligen Geistes auf den Getauften durch den Bischof wird dennoch beibehalten, indem das zur Firmung verwendete Öl nur von bestimmten Bischöfen geweiht werden darf (meist durch den Vorsteher der jeweiligen autokephalen Kirche oder sogar nur durch den Ökumenischen Patriarchen).
Zur liturgischen Kleidung orthodoxer Bischöfe gehört der Sakkos, das dem römisch-katholischen Pallium entsprechende Omophorion, die mit einem Kreuz versehene Mitra oder Stephanos und das auf der rechten Seite getragene Epigonation.
Kirchen der Reformation
mini|Lutherische Bischöfe aus Norwegen, Schweden, Finnland u. a. (2021) mini|hochkant|Bischof Hans-Jörg Voigt, von der SELK (2014)
Lutherische Kirchen In den lutherischen Territorialkirchen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation übernahmen die jeweiligen Landesherren faktisch die Leitung der Kirchen („Landesherrliches Kirchenregiment“). Als „Ersatzbischöfe“ übten sie ihre Kompetenzen aber nicht direkt, sondern durch Konsistorien aus. Versuche, das Bischofsamt auf evangelischer Grundlage zu reformieren, waren erfolglos.Vgl. Dorothea Wendebourg: Die Reformation in Deutschland und das bischöfliche Amt. In: Dies.: Die eine Christenheit auf Erden. Aufsätze zur Kirchen- und Ökumenegeschichte. Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 195–224. Im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts wurden in fast allen Territorien Generalsuperintendenten zur Ausübung der geistlichen Aufsicht eingesetzt. Das änderte sich in den deutschen Monarchien erst durch deren Abschaffung durch die Revolutionen 1918/1919. Im Ergebnis der Debatten in den 1920er Jahren entstand im Deutschen Reich ein „synodal-episkopales Mischsystem“.Friedrich Wilhelm Graf: Der Protestantismus. Geschichte und Gegenwart (C.H. Beck Wissen). 3. Auflage. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70824-4, S. 38. In Dänemark wurden im Zuge der Reformation 1537 die Bischöfe durch Superintendenten ersetzt, deren Kompetenzen den deutschen Generalsuperintendenten entsprachen. Nur in Schweden blieb das historische Bischofsamt weitgehend erhalten.
Heute gibt es in den lutherischen Kirchen sowohl in Deutschland (VELKD) als auch in Nordeuropa in der Regel das Amt des Bischofs, der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), eine altkonfessionelle lutherische Kirche in Deutschland, wird von einem Bischof geleitet. Er ist Bischof seiner Kirche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.