mini|Ein Triebfahrzeugführer im Führerstand eines Desiro ML der GySEV Triebfahrzeugführer (Abkürzung in Deutschland: Tf, in Österreich: Tfzf) oder Lokomotivführer (Lokf, Lf), im allgemeinen Sprachgebrauch auch verkürzt zu Lokführer,Jürgen Janicki: Systemwissen Eisenbahn. Berlin 2011, ISBN 978-3-9808002-6-6, S. 42. sind Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, die das Triebfahrzeug oder den Steuerwagen eines Zuges oder einer Rangierfahrt bedienen bzw. diese Fahrten als Lotse oder Beimann begleiten.

Bezeichnung In den meisten deutschen und österreichischen gesetzlichen und betrieblichen Regelwerken wird vom „Triebfahrzeugführer“ gesprochen. Fachsprachlich wurden bis in die 1960er-Jahrevgl. Signalbuch (SB) DV 301 der Deutschen Reichsbahn, gültig ab 1959 und Fahrdienstvorschriften (FV) DV 408 der Deutschen Reichsbahn, gültig ab 1970 die Bezeichnungen Lokomotivführer oder Lokführer gebraucht, die heute noch umgangssprachlich breite Verwendung finden. Beim Begriff des Triebfahrzeugführers werden jedoch neben Lokomotiven auch Triebwagen, also sämtliche zu bedienende Triebfahrzeuge, einbezogen. Anfang der 2000er-Jahre wurde die Bezeichnung Eisenbahnfahrzeugführer (Ef) geprägt, die die verschiedenen Bezeichnungen in einem Begriff zusammenfassen sollte und beispielsweise noch immer in diversen Publikationen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Anwendung findet.vgl. Webseite des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen zu Regelwerken: Betrieblich-technische Regelwerke, abgerufen am 23. Januar 2021 Mittlerweile wird aber wieder gehäuft die Bezeichnung Triebfahrzeugführer genutzt, so auch in der 2011 erlassenen deutschen Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Die Schweizer Gesetzessprache verwendet den geschlechtsneutralen Begriff Triebfahrzeugführende, bei den Bahnunternehmen ist nach wie vor der Begriff Lokführer/in gebräuchlich.

Die Begriffe „Triebfahrzeugführer“ und „Zugführer“ werden oft verwechselt,Das geschieht häufig in der Presseberichterstattung, aber selbst der deutsche Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, scheint den Unterschied nicht zu kennen (vgl.: Pressekonferenz nach dem Eisenbahnunfall von Bad Aibling; vgl.: , abgerufen am 17. Februar 2016). Auch in Eisenbahnliteratur kommt diese begriffliche Verwechslung inzwischen vor (vgl.: Tim Parks: Italien in vollen Zügen. München 2014, ISBN 978-3-88897-971-2, S. 203). obwohl sie ganz unterschiedliche Aufgaben haben. Allerdings obliegen Triebfahrzeugführern bei Zügen ohne besondere Zugführer auch deren Aufgaben; sie sind dann zugleich Triebfahrzeugführer und Zugführer. In der deutschen Fahrdienstvorschrift Ril 408.21-27 der DB Netz AG wurde im Rahmen einer Aktualisierung die Bezeichnung „Zugführer“ gestrichen. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen seither in ihrem Betriebsregelwerk unterscheiden, inwieweit überhaupt neben dem Triebfahrzeugführer ein getrennter Zugführer notwendig ist.

Die aktuelle fachsprachliche Bezeichnung für die Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zum Triebfahrzeugführer in Deutschland lautet Eisenbahner im Betriebsdienst in Fachrichtung Lokführer und Transport oder kurz EiB L/T, sie bezeichnet jedoch nicht die Tätigkeit.

Aufgabenprofil eines Triebfahrzeugführers mini|Triebfahrzeugführer bei seiner Elektrolokomotive ÖBB 1144 084 in St. Pölten Hauptbahnhof Vorbereiten der Schicht Am Anfang einer jeden Schicht werden persönliche Vorbereitungen getroffen. Neue Weisungen und Bekanntmachungen werden gelesen, dienstliche Unterlagen und Aufträge, wie das Verzeichnis der Langsamfahrstellen, der während der Schicht befahrenen Strecken und sonstige Besonderheiten müssen um gegebenenfalls neu hinzugekommene Einträge ergänzt werden. Nach der persönlichen Vorbereitung begibt sich der Triebfahrzeugführer auf den Fußweg von der Meldestelle zum Ablöseort oder Abstellplatz. Auch Fahrgastfahrten mit Zügen, Taxifahrten und selbst durchgeführte Fahrten mit Dienstwagen kommen vor.

Auch die innerhalb der Schichten durchgeführten Zug- und Rangierleistungen müssen vorbereitet werden. Der Arbeitsaufwand bei Übernahme eines Fahrzeuges richtet sich nach dessen vorherigem Einsatz. Am einfachsten ist die Übernahme durch Ablösung eines anderen Triebfahrzeugführers, bei der der ablösende Tf nur durch ein Ablösegespräch über Besonderheiten und Unregelmäßigkeiten an den übernommenen Fahrzeugen unterrichtet wird. Umfangreicher gestaltet sich die Vorbereitung bei Übernahme zuvor abgestellter Fahrzeuge, wenn das oder die Fahrzeuge außer Betrieb (abgerüstet) waren. Dann muss das ihm zugeteilte Triebfahrzeug vollständig in Betrieb gesetzt werden. Dazu gehören neben der Einsichtnahme in das Übergabebuch, der Prüfung z. B. des Kühlwasserstandes bei Brennkraftfahrzeugen und individuell fahrzeugtypabhängig verschiedener technischer Handlungen auch die Prüfung technischer Funktionen und der Sicherheitseinrichtungen. Bei lokbespannten Zügen kann es auch Aufgabe des Triebfahrzeugführers sein, Funktionsprüfungen und Einstellungen am Wagenpark vorzunehmen, wie z. B. die volle Bremsprobe, sowie das Zusammenrangieren des Zuges und das Aufschreiben seiner bremstechnischen Daten.

Durchführung einer Schicht Bei Rangierfahrten ohne Rangierstraße trägt der Triebfahrzeugführer ein hohes Maß an Mitverantwortung für seinen Fahrweg. Er stimmt sich mit dem Weichenwärter über Ziel, Zweck und Besonderheiten einer jeden Rangierfahrt ab und beachtet dabei die für ihn gültigen ortsfesten wie auch durch Mitarbeiter gegebenen Signale. Ferner ist auch die Kenntnis über örtliche Besonderheiten von Bedeutung.

Bevor eine Zugfahrt durchgeführt wird, muss die Zuggarnitur abfahrbereit sein. Die Feststellung der Abfahrbereitschaft obliegt in erster Linie dem Triebfahrzeugführer, dazu gehören die Betriebsbereitschaft der Zuggarnitur, das Vorhandensein gültiger Fahrplanunterlagen, die Beendigung des Reisendenwechsels oder des Ladegeschäfts und auch die auf verschiedene Weise erteilte Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt. Die Abfertigung erledigt der Triebfahrzeugführer je nach Zuggattung und technischer Ausrüstung zusammen mit dem oder den Zugbegleiter(n), der örtlichen Aufsicht oder auch allein. Während der Fahrt steuert und überwacht der Triebfahrzeugführer das Triebfahrzeug im Rahmen technischer und betrieblicher Grenzwerte. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die sich aus den Fahrplanangaben, der Signalisierung an der Strecke, teils sogar aus den Signalbezeichnungen, der Zugzusammenstellung sowie auch fahrzeugtechnischer Beschränkungen ergeben. Hieraus hat der Triebfahrzeugführer stets die geringste erlaubte Höchstgeschwindigkeit abzuleiten. Immer wieder erfordern auch betriebliche Besonderheiten oder Ausfälle technischer Einrichtungen gewissenhaftes und souveränes Handeln sowie genaue Kenntnis der Regelwerke. Bei der Deutschen Bahn obliegt dem Triebfahrzeugführer im Regionalverkehr während der Zugfahrt auch die Information der Reisenden, sofern ihm diese Aufgabe nicht durch den Zugbegleiter und/oder technische Ausrüstung erleichtert oder abgenommen wird.

Die Sicherheitsfahrschaltung („Sifa“) überwacht die Dienstfähigkeit des Triebfahrzeugführers, in dem er in der Regel einen Fußtaster, oder auch einen Handtaster in einem bestimmten Zeitraum (ca. 30 Sek.) loslässt und wieder dauerhaft betätigt.

Treten an einem Fahrzeug Störungen und/oder Defekte auf, so versucht der Tf diese im Rahmen von Abhilfetexten, Störlisten und auch seiner persönlichen Erfahrung und Qualifikation zu beheben oder deren Auswirkungen einzugrenzen, um die Zugfahrt sicher und möglichst unbeeinträchtigt durchführen zu können.

Nachbereiten einer Schicht In etwa spiegelbildlich zur Vorbereitung erfolgen die nachbereitenden Tätigkeiten. Die Übergabe eines Triebfahrzeugs oder eines Zuges an den Ablöser erfolgt wiederum mittels Ablösegespräch. Findet jedoch zunächst keine Folgeleistung des Triebfahrzeugs statt, obliegen dem Triebfahrzeugführer Außerbetriebnahme und Sichern der Fahrzeuge. Hierbei ergänzt er bei Bedarf Betriebsstoffe (Kraftstoff, Heizöl, Lokstreusand, Kühlwasser, Motor- und andere Öle, Kesselspeisewasser) oder veranlasst die Ergänzung von Betriebsstoffen und Ausrüstungsgegenständen. Bei einigen EVU ist es auch Aufgabe des Triebfahrzeugführers, die Versorgung mit Brauchwasser und Entleerung der WC-Abwasserbehälter durchzuführen. Während der Außerbetriebnahme überprüft und dokumentiert der Tf im Rahmen eines Rundgangs um das Triebfahrzeug dessen technisch einwandfreien Zustand, peilt alle Betriebsstoffe und prüft z. B. die Radsatzlager auf Erwärmung, die Drehgestelle bzw. Laufwerke auf Beschädigungen sowie die korrekte Funktion der Sandstreueinrichtung etc. Bei sicherheitsrelevanten Beschädigungen lässt der Triebfahrzeugführer in Absprache mit der Transportleitung (TP) das defekte Fahrzeug außer Dienst nehmen. Das Abrüsten selbst variiert technisch von Fahrzeug zu Fahrzeug. Die persönliche Nachbereitung besteht in der Regel nur aus dem Einholen von Informationen über die nächste Dienstleistung. Insbesondere im Fernverkehr kommen auch auswärtige Übernachtungen vor, Dienstbeginn und -ende sind dann nicht am gleichen Ort, die Folgeschicht beginnt dann dort, wo zuvor die Vorschicht beendet wurde. Die Übernachtung ist bei den meisten EVU keine Arbeitszeit, die Unterkunft wiederum wird von den meisten EVU bezahlt.

Ausbildung Welche Triebfahrzeuge ein Triebfahrzeugführer fahren darf, richtet sich nach seiner Ausbildung. Er muss die Fahrberechtigung für jede Triebfahrzeugart und jede Baureihe gesondert erwerben (vgl. Type Rating). Seit einiger Zeit gibt es in der Europäischen Union einen harmonisierten Triebfahrzeugführerschein, der bei allen deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen und grundsätzlich auch im europäischen Ausland gilt.

Voraussetzungen Triebfahrzeugführer müssen in Deutschland mindestens 20 Jahre alt sein (EBO wurde angepasst an die EU-Norm). Sind sie bei Beendigung der Ausbildung noch nicht 20 Jahre alt, benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und dürfen in der Regel nur im Rangier- und Bereitstellungsdienst eingesetzt werden. Es dürfen keine Wahrnehmungsstörungen (im Besonderen keine Farbenfehlsichtigkeit), keine Geh- oder Stehbehinderungen und keine Handamputation vorliegen. Aufgrund der hohen Verantwortung und des Gefahrenpotenzials sind psychologische Eignungstests Standard, ebenso Drogentests. Die Tauglichkeit wird von einem durch die zuständige Behörde zugelassenen Arzt festgestellt und regelmäßig überprüft. Triebfahrzeugführer müssen eine abgeschlossene Schulbildung haben. In der Schweiz und in Österreich ist eine Berufslehre oder eine bestandene Matura nötig, um Lokführer zu werden. Ähnlich verhält es sich auch in Deutschland für Quereinsteiger.

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

In Deutschland gibt es unterschiedliche Wege, um Triebfahrzeugführer zu werden. Diese reichen von der klassischen Berufsausbildung, über den Quereinstieg bei einem EVU bis hin zum Quereinstieg per Weiterbildung für Arbeitsuchende (finanziert über Kostenträger wie der Agentur für Arbeit oder die Jobcenter).