mini|Flugblatt zum ersten Jubeljahr (1617) der Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen Der Reformationstag, das Reformationsfest oder der Gedenktag der Reformation wird von evangelischen Christen in Deutschland und Österreich am 31. Oktober im Gedenken an den Beginn der Reformation der Kirche durch Martin Luther im Jahr 1517 gefeiert. In der Schweiz gilt der erste Sonntag im November als Reformationssonntag, der zeitlich in Anlehnung an den Reformationstag in Deutschland und Österreich festgelegt ist.

Ursprung und Geschichte Am 31. Oktober 1517, dem Tag vor Allerheiligen, stellte der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther in Briefen an mehrere Bischöfe 95 in lateinischer Sprache verfasste Thesen zu Buße und Ablass auf, um eine akademische Disputation herbeizuführen. Er kritisierte die damalige Praxis des Ablasshandels und betonte, eine Erlösung von der Sünde sei schon durch das Opfer Jesu Christi am Kreuz geschehen. Damit leitete er die Reformation der Kirche ein. Der Überlieferung zufolge soll Luther die Thesen auch an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben. Ob dieser Thesenanschlag tatsächlich stattgefunden hat, ist jedoch nicht zweifelsfrei erwiesen und wird kontrovers diskutiert.Diskussion über den Thesenanschlag infolge des Fundes einer Notiz im Nachlass des Luther-Assistenten Georg Rörer im Jahr 2007 in der Bibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena: . In: Sammlung Georg Rörer, Reformationsportal Mitteldeutschland. Der Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann hält Luthers Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung (1520) ohnehin für wesentlich wichtiger als die Thesen.Thomas Kaufmann: Luthers kopernikanische Wende. Was wollen die Protestanten 2017 eigentlich feiern? Die 95 Thesen? Viel wichtiger ist Luthers Lehre vom Priestertum aller. Sie unterscheidet die evangelische Kirche vom Katholizismus. Auch beim Umgang mit Geld. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 28. Oktober 2013, Nr. 250, S. 7.

Bereits im Reformationsjahrhundert finden sich vereinzelte Jahresfeiern. Zunächst wurden auch der 10. November und der 18. Februar (Luthers Geburts- und Todestag) als Gedenktage gefeiert. Zudem galt der 25. Juni als Tag der Augsburger Konfession als Festtag.

17. bis 19. Jahrhundert mini|Denkmünze zum Reformationsjubiläum 1617 Zur Säkularfeier 1617 wurde in den meisten lutherischen und reformierten Gebieten des Thesenanschlags gedacht. Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen setzte ab 1667 den 31. Oktober als Gedächtnistermin für alle Protestanten einheitlich fest und stellte damit die Verbindung zum legendären Thesenanschlag Luthers an der Wittenberger Schlosskirche her.

Nach den Jubiläen 1717 und 1817 setzte sich das Reformationsfest weiter durch, „meist wurde es allerdings auf den Sonntag nach dem 31. Oktober gelegt“,Theologische Realenzyklopädie. Band 11, 1983, S. 128. zum Beispiel in Preußen.Silvio Reichelt: Der Erlebnisraum Lutherstadt Wittenberg: Genese, Entwicklung und Bestand eines protestantischen Erinnerungsortes. 2013, S. 84 (online)

20. Jahrhundert In Deutschland kamen zu den regionalen, historisch gewachsenen Unterschieden noch die großen Umbrüche – einige Schlaglichter:

Bis zum 21. Oktober 1921 war in Thüringen der Reformationstag bereits ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag, wurde jedoch durch ein Notgesetz des thüringischen Staatsministeriums für Kultur außer Kraft gesetzt, ohne den Landtag zu befragen.Gesetzessammlung für Thüringen, Ausgabe vom 27. Oktober 1921.

Bis einschließlich 1966 wurde der Feiertag in den meisten Bezirken der DDR begangen.s. a. Feiertage in der DDR; Michael Kühne: Die Protokolle der Kirchlichen Ostkonferenz 1945–1949. S. 363.

21. Jahrhundert Im Jahr 2017 war der 31. Oktober als 500. Jahrestag einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Nachfolgend wurde der Reformationstag in einigen historisch protestantisch geprägten deutschen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Durch die Erhebung des Reformationstags in den Rang eines gesetzlichen Feiertags in vier norddeutschen Ländern verringerte sich dort die Differenz der Zahl gesetzlicher Feiertage gegenüber den süd- und ostdeutschen Ländern. Vorher gab es in den betreffenden Ländern neun gesetzliche Feiertage, während es in den meisten Gemeinden Bayerns dreizehn, in AugsburgDas Augsburger Hohe Friedensfest ist der einzige gesetzliche Feiertag in Deutschland, der diesen Status nur in einer Gemeinde hat. sogar vierzehn sind.

Liturgie Der Gottesdienst zum Reformationstag findet dort, wo der Tag nicht gesetzlicher Feiertag ist, gewöhnlich am Abend des 31. Oktober statt. Sein Thema ist weniger das Gedächtnis des Thesenanschlags als die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben, die für Luther Auslöser und Kern der Reformationsbewegung war. Die Epistellesung des Tages ist daher , als Evangelium sind die Seligpreisungen der Bergpredigt vorgesehen .

Das Lied des Tages ist Nun freut euch, lieben Christen g’mein, Luthers „Erzähllied“ von seiner reformatorischen Entdeckung (EG 341), sowie Die ganze Welt hast du uns überlassen (EG 360). Oft wird auch das Lied Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich von Paul Gerhardt (EG 351) im Gottesdienst verwendet, das bis zur Reform der Perikopenordnung 2018 ebenfalls ein Tageslied des Reformationstags war. Kaum ein Reformationsgottesdienst endet außerdem ohne Luthers Ein feste Burg ist unser Gott (EG 362).

Die liturgische Farbe ist Rot, die Farbe des Heiligen Geistes und der Kirche.

Gesetzliche Stellung als Feiertag oder schulfreier Tag mini|hochkant|Bundesländer Deutschlands, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist Deutschland

Der Reformationstag war auch in der Sowjetischen Besatzungszone ein traditioneller Feiertag, der auf dem Befehl Nr. 361 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. Dezember 1946 an die Landesregierungen beruhte; darin wurden diese ermächtigt, den Reformationstag in Gemeinden mit vorwiegend evangelischer Bevölkerung zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. In Sachsen-Anhalt allerdings kam keine Regelung zustande und für den Ostteil Berlins traf die SMAD keine Anordnung. Folglich wurde in Sachsen-Anhalt und Berlin am 31. Oktober weiterhin gearbeitet.

Da nach Auflösung der Länder in der DDR im Jahr 1952 das Länderrecht in den jeweiligen Gebieten zunächst bis 1959 weiter gültig war, wurde in den neu gegründeten Bezirken Magdeburg und Halle sowie in der Hauptstadt Berlin der 31. Oktober weiterhin als Werktag behandelt. Dies machte die Lage vor allem im Bereich des Mitteldeutschen Braunkohlereviers unübersichtlich: So galt für das Gebiet der Braunkohlentagebaue um Borna und Espenhain im Bezirk Leipzig der Tag als Feiertag; Werktätige mit Wohnsitz im Bezirk Halle hatten einen Tag Urlaub zu nehmen. Umgekehrt galt im Revier um Bitterfeld der Tag als Werktag; Beschäftigte aus dem Bezirk Leipzig erhielten entweder einen bezahlten freien Tag oder für ihre Arbeit den Feiertagszuschlag. An diesem Tag verkehrten beispielsweise in Leipzig alle Linien des öffentlichen Nahverkehrs nach dem Feiertagsfahrplan; nur die damalige Straßenbahnlinie 29 nach Schkeuditz verkehrte nach Werktagsfahrplan, da dort der 31. Oktober kein Feiertag war. Auch für die bezirksübergreifenden Eisenbahnlinien, insbesondere den Verkehr zwischen den Städten Halle und Leipzig, galten Sonderregelungen; meistens, jedoch nicht überall, verkehrten sie nach dem Werktagsfahrplan.

Erst 1967, als nach Einführung der Fünf-Tage-Woche der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde, vereinfachte sich die Situation. 1990 wurde er durch die letzte DDR-Regierung wieder eingeführt.Wissenswertes um den Reformationstag. mdr Geschichte, 30. Oktober 2018, abgerufen am 16. Mai 2022.

Der Reformationstag am 31. Oktober ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie (seit 2018) in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei, liegt allerdings häufig ohnehin in den Herbstferien.FTG § 4 Abs. 3 Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg In Niedersachsen hatten evangelische Schüler zuvor frei, ebenso wie katholische Schüler am Folgetag Allerheiligen frei hatten.

Im Jahr 2017, dem 500. Jahr des Beginns der Reformation, war der 31. Oktober einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag.Warum ist der Reformationstag 2017 ein bundesweiter Feiertag? In: augsburger-allgemeine.de, 16. Oktober 2017. Dafür hatten alle Bundesländer, in denen der Reformationstag normalerweise kein Feiertag ist, Gesetze bzw. Verordnungen erlassen, die den 31. Oktober 2017 zum Feiertag erklärten: Baden-Württemberg,Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ArbZ 1.3.1 Bayern,Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 12. April 2016 (GVBl, S. 50.) Berlin,Abgeordnetenhaus Berlin, Plenarprotokoll, 25. Juni 2015 parlament-berlin.de Bremen,Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache des Landtags vom 7. Mai 2013 bremische-buergerschaft.de Hamburg,Fünfte Verordnung zum Feiertagsgesetz (Verordnung über den Reformationstag 2017) vom 30. April 2013 landesrecht-hamburg.de Hessen, Niedersachsen,Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) Nordrhein-Westfalen,Gesetz über die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der Reformation zum Feiertag in Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2015 (GV. NRW, S. 496.) Rheinland-Pfalz,Mitteilung der Landesregierung vom 17. November 2015 das SaarlandVerordnung zur Erklärung des 500. Reformationsjubiläums am 31. Oktober 2017 zum Feiertag vom 18. Juni 2014, Amtsbl., S. 283, und Schleswig-Holstein.Landesverordnung über den Reformationstag 2017 vom 24. November 2014 schleswig-holstein.de

Am 2. Februar 2018 empfahlen die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen sowie der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland (KND) in Berlin, den Reformationstag in den von ihnen regierten Bundesländern als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Über eine Umsetzung hatten die jeweiligen Landesparlamente zu entscheiden. Ein Grund für die Einführung eines zusätzlichen Feiertags in den norddeutschen Ländern war das Ungleichgewicht der Anzahl der Feiertage zwischen Nord- und Süddeutschland. Am 22. Februar 2018 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Am 28. Februar 2018 folgte die Hamburgische Bürgerschaft, am 19. Juni 2018 der Niedersächsische Landtag, tags darauf die Bremische Bürgerschaft.

Kritik Der Zentralrat der Juden in Deutschland sprach sich gegen den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag aus. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen bezeichnete den Feiertag als „eine Belastung und ein[en] Affront“ für das christlich-jüdische Verhältnis. Er erwarte von der evangelischen Kirche mehr Demut angesichts der Tatsache, was Christen im Anschluss an Luthers antisemitische Ausfälle angerichtet hätten. Der Reformationstag sei ohne Luther nicht denkbar, und Luthers „gnadenloser Antisemitismus“ habe Jahrhunderte überdauert und schließlich in den Holocaust geführt. Im Nationalsozialismus seien die Worte des Reformators wortwörtlich umgesetzt worden.

Das Katholische Büro Niedersachsen erklärte, dass der Reformationstag immer noch primär an die Kirchenspaltung erinnere, was „für uns kein Grund zum Feiern“ sei.

Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union argumentierte, dass der Reformationstag spalte, anstatt zu integrieren, und vor allem den Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität in Religions- und Weltanschauungsfragen missachte.

mini|Kunstaktion Der nackte Luther („Luthers Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt“)