miniatur|hochkant=1.2|Adam und Eva werden aus dem Paradies vertrieben. Fresko von Michelangelo in der Sixtinischen Kapelle, Anfang des 16. Jahrhunderts Erbsünde bzw. Ursünde (lateinisch peccatum originale oder peccatum hereditarium) ist ein Begriff der christlichen Theologie für einen Unheilszustand, der durch den (seit der Aufklärung häufig auch nur symbolisch verstandenen) Sündenfall Adams und Evas herbeigeführt worden sei und an dem seither jeder Mensch als Nachfahre dieser Ureltern teilhabe.

Bezeichnungen mini|Der Fall von Adam und Eva, ein Werk von Antonio Rizzo aus dem Jahr 1476, das das Kapitell der südwestlichen Ecke des Dogenpalasts in Venedig schmückt. Die deutsche Bezeichnung Erbsünde ist zuerst in mittelhochdeutscher Zeit seit etwa 1225 belegt.Tom Kleffmann: Die Erbsündenlehre in sprachtheologischem Horizont. Mohr Siebeck, Tübingen 1994 (= Beiträge zur historischen Theologie, 86), S. 29 Der zugrundeliegende lateinische Ausdruck peccatum originale (wörtlich ‚ursprüngliche Sünde‘, ‚Ursünde‘) umfasste in seiner Bedeutung sowohl die Sünde Adams und Evas infolge ihres Sündenfalls (lapsus Adami, peccatum primorum parentum, primum peccatum) als auch die dadurch entstandene Erbsünde der Menschheit allgemein. Zur begrifflichen Unterscheidung zwischen dem aktiv begangenen peccatum originale der ersten Eltern und dem nur passiv durch Abstammung aus leiblicher bzw. libidinöser Zeugung erworbenen peccatum originale ihrer Kinder und Nachfahren unterschied die Scholastik seit Alain de Lille zwischen dem (peccatum) originale active (Erbsünde ‚im aktiven Verständnis‘) und (peccatum) originale passive (‚im passiven Verständnis‘), seit Petrus von Tarantasia auch zwischen (peccatum) originale originans (‚erzeugend‘) und (peccatum) originale originatum (‚erzeugt‘).Heinrich Köster: Handbuch der Dogmengeschichte, hrsg. von Michael Schmaus, Band II, Faszikel 3b, Herder, Freiburg i.Br. 1979, S. 103 Beide Unterscheidungen wurden seither zum Gemeingut der theologischen Literatur und werden zu Begriffsklärungen auch in neuerer Zeit noch herangezogen. Im Zentrum der theologischen Betrachtung steht in jüngerer Zeit zumeist nicht der Sündenstand der Ureltern, sondern der der Menschheit allgemein, so dass sich die Bedeutung des Ausdrucks Erbsünde zumindest in der Tendenz weitgehend auf das (passive) peccatum originale originatum fokussiert hat.

Der Urstand als Bezeichnung des Zustands von Adam und Eva vor dem Sündenfall ist der Gegenbegriff zur Erbsünde; das Konzept des Urstands entstand bereits in der Antike.

Erbsünde im Christentum Der Begriff wird in orthodoxen, römisch-katholischen und verschiedenen evangelischen Traditionen unterschiedlich aufgefasst. Gemeinsam ist in allen christlichen Traditionen die Lehre der Trennung des Menschen von Gott, bedingt durch die Erbsünde. Mit Hilfe Jesu Christi kann die Gemeinschaft mit Gott wiederhergestellt werden. Der Mensch allein besitzt nicht die Kraft dafür. Unterschiede bestehen innerhalb der christlichen Konfessionen hinsichtlich der Art des Weges, welcher zur Erlösung gegangen werden muss (Rechtfertigungslehre).

Biblische Grundlagen In den Evangelien sprechen weder Jesus Christus noch die Autoren der Evangelien vom Sündenfall Adams, dessen Fehler Jesus rückgängig zu machen habe. Es sind jedoch deutliche Aussagen über die Verderbtheit der Welt enthalten, die mit der späteren Erbsündenlehre inhaltlich in Einklang gebracht werden können (vgl. ; ).

Der Apostel Paulus entwickelt eine Theologie der Sünde und eine damit zusammenhängende Anthropologie, die als Grundlage der späteren Erbsündenlehre gelten kann, . Paulus parallelisiert darin den für die ganze Menschheit stehenden ersten Menschen, Adam (das hebräische Wort Adam bedeutet einfach „Mensch“), mit dem für die neue Menschheit stehenden zweiten Adam, Christus. So wie aufgrund der Sünde des Ersten die Menschheit dem Tod ausgeliefert war, wird sie aufgrund der Erlösungstat des Zweiten aus diesem Tod errettet: „Durch einen einzigen Menschen kam die Sünde in die Welt und durch die Sünde der Tod, und auf diese Weise gelangte der Tod zu allen Menschen, weil (eph' hô) alle sündigten. […] sind durch die Übertretung des einen die vielen dem Tod anheim gefallen, so ist erst recht die Gnade Gottes und die Gabe, die durch die Gnadentat des einen Menschen Jesus Christus bewirkt worden ist, den vielen reichlich zuteil geworden.“ Der zentrale Punkt wird im ersten Brief an die Korinther nochmals betont:

Die Erbsünde stellt somit ein spezifisch christliches, aus dem Erlösungsbegriff hergeleitetes Dogma dar, das im Judentum kein direktes lehrmäßiges Vorbild hat.

Dogmengeschichtliche Entwicklung Der erstmals vom Kirchenschriftsteller Tertullian gelehrte Generatianismus besagt, dass nicht nur der Körper, sondern auch die Seele im Zeugungsvorgang vom Vater über den Samen an das Kind vermittelt wird. Hingegen besagt die von Laktanz formulierte Lehre des Kreatianismus, dass die Seele zum Zeitpunkt der Zeugung von Gott neu erschaffen wird. Der Generatianismus erklärt gut die später postulierte Erbsündenlehre, denn so vererbt sich die Sünde Adams auf alle nachfolgenden Geschlechter. Hingegen ist beim Kreatianismus zunächst nicht einsichtig, wieso die neu geschaffene Seele die Sünde ihrer leiblichen Vorväter erben soll.

Der Kirchenvater Augustinus von Hippo formulierte die Erbsündenlehre. Er konnte sich nicht zwischen Generatianismus und Kreatianismus entscheiden, da er zwar mit dem Kreatianismus sympathisierte, jedoch erkannte, dass dieser seine Erbsündenlehre nicht unterstützt. Augustinus kam mutmaßlich auf die Erbsündenlehre, weil der griechische Begriff eph' hô aus in der lateinischen Bibelübersetzung, der Vulgata, als in quo wiedergegeben wurde, also: „In ihm (Adam) haben alle gesündigt“.

Augustinus bezog sich wahrscheinlich auf die Vetus Latina:

Augustinus lehrte: Der Mensch komme beladen mit der Erbsünde auf die Welt. Er benötige deshalb zur Erlösung die Gnade Gottes. Dies wurde durch die Menschwerdung, Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht. Aus diesem Grund habe der Apostel Paulus von Christus als dem „neuen Adam“ gesprochen. Die Erlösung finde der Mensch durch das Sakrament der Taufe, da der Getaufte nicht mehr der Erbsünde unterliegt. Daher war für Augustinus die Säuglingstaufe besonders empfehlenswert, um das unmündige Kind der Verdammnis zu entreißen, die ihm drohe, falls es ungetauft sterbe. Gleichwohl verbleibe der Mensch in der sterblichen Welt mit den Folgen der Erbsünde behaftet und diese rechtfertige auch eine ewige Bestrafung der Sünder in der Hölle.

Im Gegensatz zu Augustinus’ Erbsündenlehre steht der von seinem britischen Zeitgenossen Pelagius vertretene Pelagianismus. Nach ihm trage der Mensch die volle Verantwortung für sein eigenes Seelenheil. Adams Sünde habe sich nicht auf alle späteren Menschen vererbt. Pelagius sah seine These der möglichen Sündlosigkeit auch durch die große Zahl der Heiligen in der Schrift belegt.Pelagius, De natura, in Augustinus: De nat. et grat. 36,42 (263) Im Pelagianismus ist die Rolle der Gnade Gottes zweitrangig und auch Christus dient dem Menschen nur als gutes Beispiel, nicht aber als Erlöser. Somit bestehe auch keine Notwendigkeit einer Säuglingstaufe. Augustinus hingegen hielt die Lehre des Pelagius, der Mensch könne, ja müsse sich sein Seelenheil selbst „verdienen“, für eine Überforderung. Dagegen setzte er, in seelsorglicher Absicht, die Erinnerung an die biblischen Schriften, denen zufolge der Mensch eben nicht fehlerlos und sündenfrei ist. Für Augustinus war das Wissen um die Erbsünde ein Schutz vor einem unerfüllbaren Selbstanspruch an die eigene Vollkommenheit – und insofern entlastend und keineswegs bedrückend.Peter Brown: Der Schatz im Himmel. Der Aufstieg des Christentums und der Untergang des römischen Reiches. Klett-Cotta, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-608-94849-3, S. 529 ff. Der Pelagianismus wurde auf dem Konzil von Ephesos im Jahre 431 als Häresie verurteilt.

Die Erbsündenlehre ist bis heute zentral für das westliche Christentum, obwohl der sie unterstützende Generatianismus von der katholischen Kirche mehrfach verurteilt wurde und ihre verbindliche Lehrmeinung heute der Kreatianismus ist, der mit der Erbsündenlehre eher im Konflikt steht.

Positionen in den orthodoxen Kirchen Nach Ansicht der Orthodoxen Kirche wurde nicht Adams Sünde als solche, wohl aber die Folge der Sünde Adams, der Tod, auf seine Nachkommen vererbt und versklavte damit die gesamte Schöpfung, die dabei von ihrer eigentlich guten Natur in einen widernatürlichen schlechten Zustand überging. Die Angst vor dem Tod wird in einem „Teufelskreis“ zur Hauptursache weiterer Sünden. Menschen haben aber auch nach dem Sündenfall noch ihren freien Willen und sind innerlich immer noch fähig und gewillt zu den guten Taten, die ihrer eigentlichen, gottgewollten Natur entsprechen; in der versklavten Schöpfung sind gute Taten jedoch nur sehr schwer auszuüben. Da der Mensch nach dem Sündenfall nicht mehr zu Gott kommen konnte, kam Gott in Christus zu den Menschen und versöhnte die Menschen und die ganze Schöpfung so wieder mit sich; der versöhnte Mensch verlässt allmählich den widernatürlichen Zustand und wird frei, seine Fesselung an den Tod und die von diesem unterjochte Welt wird gelockert, wodurch auch die Auferstehung und damit die völlige Überwindung der Fessel möglich wird. Gute Taten werden für ihn mehr und mehr selbstverständlich. Es wird dabei betont, dass der Mensch mit Gott wieder versöhnt wurde und nicht Gott mit dem Menschen. Der Ausdruck eph’ hô aus Röm 5,12 kann auch als „deshalb (also wegen des Todes) haben alle gesündigt“ verstanden werden.

Positionen reformatorischer Theologen von Luther bis heute Im Verständnis Martin Luthers und der meisten Reformatoren ist der Mensch immer schon im Zustand der Sünde, der das eigene Handeln von Anfang an negativ beeinflusst. Selbst das neugeborene Kind ist nach diesem Verständnis sündig und bedarf daher der Erlösung. Durch die Taufe kommt es zu keiner Aufhebung der Erbsünde; der Christ wird von Gott gerecht gesprochen (Rechtfertigungslehre), nicht gerecht gemacht. Besonders im Calvinismus wird betont, dass die menschliche Natur an und für sich bereits sündig sei, noch vor jeder konkreten Tat.

Positionen in der katholischen Theologie vom Konzil von Trient bis heute Das Konzil von Trient befasste sich, ausgelöst durch die Reformation, abschließend mit diesem Thema und stellte im Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in Nachfolge des Adam, mit Ausnahme von Maria (Mutter Jesu), von der Erbsünde betroffen sind. Dabei wird die Erbsünde durch die Taufe allerdings „vollkommen“ getilgt. Die Erbsünde ist mithin definitionsgemäß derjenige Mangel im Menschen, der bereits durch die Taufe (oder eine ihr entsprechende Zuwendung zu Gott, siehe Begierdetaufe) restlos überwunden wird.

Aus katholischer Sicht zieht der Mensch durch den Sündenfall Adams das Missfallen Gottes auf sich, da der Mensch die übernatürliche Ausstattung der Gnade verloren hat.Trid. d. 30 q. 1 a. 3 Der Mensch kann ohne Gnade durch seine guten Handlungen keine „übernatürliche Vollkommenheit“ verdienen. So ist er, von seiner Empfängnis an, schon im Mutterleib im Zustand der Erbsünde, was dazu führt, dass der Mensch zum Bösen neigt und der Verstand nicht mehr das Gute erkennt.übernatürliche Unterordnung unter Gott siehe: Diekamp, Katholische Dogmatik II, 1939, S. 158 Auch die Sinne verhalten sich nicht mehr, wie die Übernatur dies verlangt.Begierlichkeit, Zorn siehe Trid. 1, 2 q. 82 a. 3 Der Ausweg aus der Erbsünde wird im Kreuzestod Jesu Christi und der damit verbundenen Erlösung gesehen.

Im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) heißt es u. a.: