mini|Einsatzleitwagen des Bevölkerungsschutzes Basel-Landschaft, anlässlich Einsatz­besprechung (rechts Schaden­platz­kommandant, links davon Führungsgehilfen) Die Einsatzleitung (EL) ist eine Einrichtung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie wird aber auch von Unternehmen wie der Eisenbahn oder Energieversorgern bei Schadensereignissen gebildet, um eine zielgerichtete Führung und Koordination aller Kräfte zu ermöglichen. Sie besteht aus einem verantwortlichen Einsatzleiter und seiner Führungsunterstützung. Die Bildung, Zusammensetzung, Struktur der Einsatzleitung sowie deren rechtliche Befugnisse und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Organisation und Verwaltungsträger. Einsatzleiter haben normalerweise eine besondere Kennzeichnungsweste oder auch besondere Helmkennzeichnungen, um schnell erkannt zu werden.

Einsatzleitungen sind in allen Ländern sehr ähnlich aufgebaut, richten sich jedoch nach den jeweils üblichen Strukturen. Um aber die Erklärungen detaillierter anzugeben, wird in diesem Artikel die Einsatzleitung, wie sie in Deutschland institutionalisiert ist, dargestellt.

Der Leiter eines größeren Polizeieinsatzes wird als Polizeiführer bezeichnet.

Struktur Die Größe und Besetzung der Einsatzleitung ist neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem vom Schadensumfang und den Aufgaben im Einsatz abhängig. Im kleinsten Fall kann der Einsatzleiter auch alleine tätig werden. Bei alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr wird der Einsatz je nach Größe der eingesetzten taktischen Einheiten von den jeweiligen Führungskräften geleitet. Bei einem typischen Einsatz in Zugstärke ist für die Unterstützung des Zugführers oft ein Zugtrupp, bestehend aus einem Zugtruppführer (zugleich stellvertretender Zugführer), einem Fahrer und einem Sprechfunker, vorgesehen.

Bei flächendeckenden Großereignissen kann die Einsatzleitung eine Vielzahl an Personen mit (Teil-)Führungsaufgaben und Unterstützungskräften umfassen, zum Teil direkt vor Ort (zum Beispiel in Form einer Führungsgruppe oder einer Unterstützungsgruppe Technische Einsatzleitung) oder abgesetzt in rückwärtigen Führungsstäben. Bei Beteiligung mehrerer Fachdienste und zunehmendem Koordinierungsbedarf wird, je nach gesetzlicher Lage, ein übergeordneter verantwortlicher Einsatzleiter bestellt. Dies kann einer der bereits an der Einsatzstelle tätigen Führungskräfte oder eine weitere zusätzlich hinzugezogene Person sein.

Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, bildet der Einsatzleiter bei Großeinsätzen eine örtliche Führungseinheit, der Führungskräfte der eingesetzten Fachdienste und Organisationen (beispielsweise „Fachberater“, Verbindungsperson THW, Verbindungsperson Polizei etc.) sowie gegebenenfalls externe Fachkundige angehören. Zu letzteren zählen Angehörige anderer öffentlicher Stellen wie zum Beispiel des Bauamts, Gesundheitsamts oder der Stadtwerke, technische Spezialisten (Chemiker, Statiker, Ingenieure etc.) oder Vertreter eines Betriebes, der vom Schadensfall betroffen ist (beispielsweise Beauftragte eines Energieversorgungsunternehmens).

Der Einsatzleitung sind die Einsatzkräfte aller zur Einsatzbewältigung handelnder Einheiten mitsamt ihrer jeweils eigenen Führungsstruktur unterstellt. Die Gesamtstruktur ist regelmäßig hierarchisch. Bei größeren Einsätzen können zwischen den einzelnen Führungskräften der (Teil-)Einheiten und der Gesamteinsatzleitung eine oder mehrere Zwischenstufen eingerichtet werden. Diese werden als Einsatzabschnitte bezeichnet und werden von einem Einsatzabschnittsleiter (EAL) geführt. Die Einsatzabschnitte können dabei sowohl anhand geographischer Gesichtspunkte (z. B. Einsatzabschnitt Nord, Einsatzabschnitt Süd usw.) oder aber aufgrund ihres Aufgabenprofils (z. B. Einsatzabschnitt Brandbekämpfung, Einsatzabschnitt Patientenbehandlung) gebildet werden.

Aufgaben und Befugnisse mini|Pressesprecher einer Einsatzleitung Zu den Aufgaben der Einsatzleitung gehören neben der taktischen Führung aller unterstellten Einsatzkräfte die Errichtung und die Kennzeichnung der eigenen Einsatzführungsstelle, die Absperrung des Einsatzgebietes, der Aufbau der Nachrichtenverbindungen, die Einrichtung eines Anlaufpunktes für alle Einsatzkräfte (Meldekopf), die Lagedarstellung, die Führung der Einsatzdokumentation (z. B. Einsatztagebuch), die Anforderung und Versorgung von Einsatzkräften sowie die Einteilung des Einsatzgebietes nach taktischen Gesichtspunkten („Ordnung des Raumes“) durch die Schaffung von Einsatzabschnitten. Die Einsatzleitung veranlasst auch das Abschalten des elektrischen Stroms oder der Gaszufuhr bei den dafür zuständigen Unternehmen. Außerdem setzt sie Meldungen an die Leitstelle bzw. vorgesetzte Führungsstellen ab und sorgt für die Warnung der Bevölkerung (bei Austritt von Gefahrstoffen oder Verkehrsbehinderungen). Auch die Öffentlichkeitsarbeit hat für einen Einsatz Bedeutung, wobei nicht nur die reine Information der Bevölkerung im Vordergrund steht, sondern damit verbunden auch die Bitte um Hilfen, Übermittlung von Warnungen und Hinweisen sowie die Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Einsatzleitung sorgt in diesem Sinne für eine abgestimmte Medienbetreuung durch eigene Pressesprecher.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden der Einsatzleitung weitreichende Befehlsbefugnisse (Weisungsrechte) gegenüber den eingesetzten Einheiten eingeräumt. Dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, z. B.: das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung, das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen, das Durchführen von Absperrmaßnahmen, die Erteilung von Platzverweisen gegenüber Störern, das Festhalten eigengefährdeter Personen, das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen.

Ein Einsatzleiter sollte folglich verschiedene Kompetenzen mitbringen, unter anderem: Entscheidungsfreude, Delegationsbereitschaft, Fachkenntnis, Kompetenz in der Personalführung und -motivation, Stressresistenz, Wissen über die verfügbaren Möglichkeiten.

Einrichtungen mini|Besprechungsraum eines Einsatzleitwagens mini|Einsatzleitwagen der Feuerwehr Köln mit ausgefahrenem Slide-Out. Bei Einsatzleitungen kann es sich um vorbereitete stationäre oder mobile Einrichtungen, die vor Ort eingesetzt werden, handeln. Bei kleinen Einsatzleitungen wird vorrangig ein Einsatzleitwagen verwendet, bei größeren sind oft mehrere Räume in mobilen Unterkünften (Zelte bzw. Container) oder in festen Gebäuden (bis hin zu vorbereiteten Stabsräumen) notwendig. Die Raumverteilung bei größeren Einsatzleitungen gliedert sich typischerweise in einen Stabsraum als gemeinsamen Arbeitsplatz für die Sachgebietsleiter und Unterstützungskräfte, einen Arbeitsraum für Fachberater, einen Fernmelderaum sowie Sozialräume und Besprechungszimmer.

Vorauserkundung Das Emergency Response Team (auch: Incident response team) einer Organisation oder einer Behörde kann noch vor Eintreffen der eigentlichen Hilfskräfte eingesetzt werden, um den Umfang und die Einsatzorte der Hilfskräfte zu erkunden und in Zusammenarbeit mit bereits aktiven Helfern vorzubereiten. Dies trifft regelmäßig vor international zu koordinierenden Hilfseinsätzen zu. Diese Teams setzen sich neben Fachkräften entsprechend der Notlage vor allem aus Logistikern zusammen, die abschätzen können, wie weit die vorhandene Infrastruktur, zum Beispiel eines Flughafens, noch genutzt werden kann.

Situation in Deutschland Wer konkret die Einsatzleitung am Schadensort innehat und welche Rechte damit verbunden sind, ist in Deutschland örtlich unterschiedlich geregelt und vom Bundesland abhängig. Es existiert allerdings ein Entwurf der ehemaligen Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz für eine Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz (DV 100)“. Sie definiert eine allgemein anerkannte Regelung des Aufbaus und der Abläufe in einer Einsatzleitung sowie der Aufgaben und Vorgehensweisen des Einsatzleiters. Dieser Entwurf ist in vielen Einsatzorganisationen durch eine eigene Vorschrift umgesetzt (z. B. als Feuerwehr-Dienstvorschrift 100). Wie oben angedeutet, wird der Einsatz bei alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr je nach Größe der eingesetzten taktischen Einheiten von den jeweiligen Führungskräften (als Beispiel der deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Transportführer im Rettungsdienst, Gruppenführer, Zugführer oder Verbandsführer) geleitet. Zunächst einmal ist die höchste Führungskraft der jeweiligen Behörde oder Organisation Einsatz- oder Abschnittsleiter auf diesem Gebiet. In vielen Bundesländern ist der Einsatzleiter der Feuerwehr grundsätzlich auch der Gesamteinsatzleiter, häufig als Technischer Einsatzleiter (TEL) bezeichnet.vgl. beispielsweise für Hessen. Er ist dann fachdienst- und organisationsübergreifend zuständig. Je nach Sach- und Rechtslage kann auch eine Führungskraft der Polizei das Kommando übernehmen.

Einsatzleitung bei den Feuerwehren Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schadens- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei gemäß FwDV 100 vier Führungsstufen unterschieden: Führungsstufe A: „Führen ohne Führungseinheit“: taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen; Führungseinrichtung (z. B. Leitstelle) Führungsstufe B: „Führen mit örtlichen Führungseinheiten“: Zug oder Verband an einer Einsatzstelle; Führungstrupp oder Führungsstaffel; Führungseinrichtung (z. B. Leitstelle) Führungsstufe C: „Führen mit einer Führungsgruppe“: Verband an einer Einsatzstelle; Führungsgruppe; Führungseinrichtung (z. B. Leitstelle) Führungsstufe D: „Führen mit einer Führungsgruppe bzw. mit einem Führungsstab“: mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet; Führungsgruppe bzw. Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. des Stadtkreises; Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (z. B. Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale) Wer im Einzelfall die Einsatzleitung vor Ort übernimmt ist abhängig von den Brandschutz- oder Feuerwehrgesetzen der Länder sowie von der Organisation der örtlichen Feuerwehr. So bestimmt beispielsweise das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg, dass grundsätzlich der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes Technischer Einsatzleiter ist. Bei Berufsfeuerwehren sind in der Regel spezielle Führungsdienste eingerichtet, die je nach Lage und Anzahl der eingesetzten Einheiten die Einsatzleitung übernehmen. Die Gliederung und Zuständigkeit dieser Führungsdienste kann sich wiederum zwischen verschiedenen Berufsfeuerwehren stark unterscheiden. Ein weit verbreitetes Modell ist jedoch das C-Dienst-Konzept, welches drei Führungsdienste unterscheidet, die als A-, B- und C-Dienst bezeichnet werden (nicht zu verwechseln mit den Führungsstufen nach FwDV 100): D-Dienst: Gruppenführer, Einsatzleiter an Einsatzstelle an welcher zwei oder drei Fahrzeuge, aber kein Zug, sind (Nur bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main) C-Dienst: Zugführer, Einsatzleiter an Einsatzstellen, an denen ein Löschzug zum Einsatz kommt B-Dienst: Verbandsführer, Einsatzleiter bei Einsätzen mit mindestens zwei Löschzügen oder bei besonderen Lagen A-Dienst: oberste Führungsebene, Einsatzleiter bei größeren Lagen