Die Neusser Alexianer waren eine katholische Ordensgemeinschaft für Laienbrüder in der Krankenpflege, welche sich auch Kongregation der Brüder vom heiligen Alexius nannte. Vom Mutterhaus in Neuss aus, welches ihnen den Namen gab, wurden im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts verschiedene Filialklöster gegründet. Bei der Ordensgemeinschaft handelte es sich um eine Kongregation bischöflichen Rechtes. Nach einer Fusion im Jahre 1990 mit den Aachener Alexianern bestand sie als eigenständige Provinz „St. Josef“ bis zum Jahre 2008 weiter und vereinigte sich dann mit der Provinz „St. Alexius“ Aachen.
Geschichte Mittelalter Wie bei anderen Alexianerklöstern gibt es keine Klarheit über Zeit und Umstände der Gründung. Bereits im Jahre 1301 gab es einen Konvent von Begarden in der Oberstraße (der Neusser Hauptstraße). Im Jahre 1419 wird in einem Dokument ein Begarde namens Peter erwähnt, dessen Zugehörigkeit zu der Neusser Begardengemeinschaft, die ihren Sitz später in die Brückstraße verlegt hatte, jedoch nicht nachweisbar ist. Wahrscheinlich kann das Kloster vor das Jahr 1451 datiert werden, da eine Urkunde aus diesem Jahr eine Schenkung an die hier lebenden „willigen Armen“ bezeugt.
Als im Jahr 1483 eine pestartige Krankheit in der Stadt ausbrach, wandte sich der Stadtmagistrat an die Brüder des Kölner Alexianerklosters und bat darum, einige Brüder zur Pflege der Kranken nach Neuss zu senden. Diese arbeiteten in der Folgezeit in den verschiedenen karitativen Anstalten und Stiftungen der Stadt; so im alten Gasthaus und dem Hospital des Quirinusstiftes, in dem bis zu 40 Kranke und Behinderte aufgenommen und ambulant versorgt werden konnten.
Am Donnerstag, dem 26. August 1490 schloss die Stadt Neuss einen Vertrag mit den Celliten, welche durch ihren Generalpater Peter Vanlier vertreten wurden. Der Vertrag, welcher den Konvent erstmals rechtlich absicherte, besagte, dass die Brüder bis dahin zwar „in einem geistlichen Scheine“ gelebt hatten, jedoch „ohne Regel oder Orden“. Als Konvent des Cellitenordens anerkannt, erlaubte der Stadtrat der Gemeinschaft eine solche „Regel“. Sie sah ein Aufsichtsrecht der Stadt vor, so dass die Brüder in „generellen Sachen“ nur unter „Wissen, Willen und Konsens“ der städtischen Obrigkeit handeln durften. Im Gegenzug überließ die Stadt der Gemeinschaft weiterhin das von ihr bereits bewohnte Haus in der Brückstraße, welches aber der Stadt „zugehörte und erblich bleiben sollte“.
Der Personalbestand des Klosters wurde auf nicht mehr als acht Brüder beschränkt, wobei es im Laufe der Jahrhunderte wohl selten mehr als sieben waren (1723 sind zehn Brüder überliefert). Ein „Bruder, der nicht bequem wäre“, konnte zwar „verschickt“ werden, doch musste dafür die Zustimmung der städtischen Behörden eingeholt werden. Ihre Tätigkeiten sollten darin bestehen, sich der „Nöte“ der Menschen anzunehmen, sie auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten und zu beerdigen.
Sollten die Brüder „in Punkten des Vertrages versäumlich sein“, so konnte die Stadt ihnen die Nutzungsrechte des Hauses entziehen, womit sie Unterkunft und Aufenthaltsrecht in der Stadt Neuss verloren hätten. Die kleine Klostergemeinschaft unterstand somit gänzlich der städtischen Autorität und Kontrolle. Hierzu gehörte die Überprüfung der Einkünfte und Ausgaben wie die Aufsicht über die Vermögensverwaltung des Klosters. Ferner musste die Stadt den Pater des Hauses bestätigen.
Der Vertrag schuf die notwendigen Bedingungen zur Lebensfähigkeit der Gemeinschaft, welche in freiwilliger Armut und tätiger Nächstenliebe ihre christliche Vollkommenheit zu verwirklichen suchte. Sie hatten weder ein eigenes Haus noch irgendwelche Einkünfte, sondern bestritten ihren Lebensunterhalt allein durch Betteln, Almosen und Geschenke. Sie konnten das ihnen zugewiesene Haus unentgeltlich nutzen und bekamen ihre Aufgaben in der städtischen oder privaten Fürsorge zugewiesen; wofür sie mit Naturalien oder Geld entlohnt wurden.
Vierzehn Jahre nach Vertragsabschluss wurde der Plan zum Bau einer Kapelle umgesetzt, die auch ein Türmchen mit einer Glocke besaß und dem Heiligen Alexius geweiht war.
16. Jahrhundert 1531 erhielten die Brüder erstmals eine Stiftung zur Errichtung eines Offiziums. Der Stifter stellte einen Geldbetrag zur Verfügung, damit ein Geistlicher, der Offiziant, viermal in der Woche ab 7 Uhr in der Klosterkirche die Heilige Messe feiern sollte. Die Stiftung umfasste ein Haus und einer Erbrente. Starb der Offiziant, sollten Bürgermeister und Rat der Stadt das Amt mit einem Kleriker aus der Stifterfamilie neu besetzen. Dieser musste innerhalb eines Jahres die Priesterweihe empfangen und dem Prior der „Regulierten Chorherren“ benannt werden, der die förmliche Investitur durchführte. Sollte es keinen Verwandten des Stifters geben, so sollte das Amt an einen „qualifizierten“ Neusser Bürger oder – falls ein solcher nicht vorhanden sei – an einen „Fremden“ vergeben werden.
Um diese Zeit, jedenfalls noch vor 1535, übernahmen die Brüder, neben ihrer gewohnten Tätigkeit, das „Spendhaus“, wo sie an 20 arme Bürger der Stadt Brot, Bier und manchmal auch Geld austeilten. Für die nächsten Jahrzehnte fehlen weitere Zeugnisse. Erhebliche Zerstörungen erfolgten im Jahr 1586, als im Zuge der Belagerung der Stadt im Truchsessischen Krieg Neuss fast völlig dem Feuer zum Opfer fiel.
17. Jahrhundert Zu diesem Zeitpunkt scheinen sie jedoch auch nicht so finanzkräftig gewesen zu sein, dass sie ohne Schwierigkeiten ihr Heim hätten wieder aufbauen können, denn als die Kapelle im Jahre 1604 immer noch kein Dach hatte, bat der Pater den Stadtrat um eine finanzielle Beihilfe und schon am 22. Juni 1607 erhielten sie, da sie ja von Köln aus begründet wurden, das Recht, innerhalb des Kölner Stadtgebietes Almosen zu sammeln, so dass Ende des Jahres 1608 ihre Kapelle endlich neu geweiht werden konnte.
Einige Jahre später kam es erstmals zu Auseinandersetzungen zwischen dem Orden und der Stadt, welche 1634 die Gemeinschaft zur Wahl eines Paters aufforderte und diesen auch kurz darauf ernannte oder bestätigte. Man hatte scheinbar mit der Passivität des Provinzials gerechnet, welcher nun jedoch Einspruch einlegte, da der benannte Bruder Hermann über Jahre hinweg „untüchtig“ gewesen sei. Nach längeren Verhandlungen mit dem Stadtrat von Neuss, welcher den Kölner Pater zur Sendung eines Vorstehers und zwei weiterer Brüder aufforderte, wurde Bruder Godert von Hittorff aus Köln als neuer Pater nach Neuss entsandt. Offensichtlich legten sich die Wellen bald wieder, denn wenige Jahre später, 1637, erhielten sie das alleinige Begräbnisrecht, mussten aber den Totengräbern, sollte der Stadtrat welche einstellen, dass nötige Werkzeug stellen. Im gleichen Jahr wurde Bruder Klaes, da er sich „widerspenstig“ verhielt, auf Veranlassung des Paters von einem Stadtdiener ins Gefängnis gesperrt. Es gelang ihm jedoch auszubrechen.
Ab 1639 mussten sie auf Anweisung des Stadtrates an Sonn- und Feiertagen, sowie in der Fastenzeit zusätzlich mittwochs und freitags, dem Quirinusstift die Glocken läuten, wofür sie aber entschädigt werden sollten. Zwei Jahre später zeigte sich, dass sich an der personellen Situation von 1634 nicht viel geändert hatte, da man das Amt des Paters mit dem Bruder Hermann Student erneut aus Köln fremdbesetzte.
Im November 1644 überließen die Brüder dem Pfarrer von St. Quirinus, dessen Haus von den Hessen besetzt worden war, zwei Zimmer in ihrem Klösterchen. Dies zeigt, dass ihr Haus einigermaßen wohnlich gewesen sein muss, da der hohe Herr sicherlich nicht jedes Etablissement bezogen hätte.
Nachdem sie ihr Kloster durch den Erwerb der umliegenden Häuser und Grundstücke bis 1650 erweitern konnten, brach am 19. Mai 1655 in ihrem Haus ein Brand aus, der den größten Teil des Klosters, wie auch die Kapelle, in Asche legte. Auch wenn ihre Finanzen nicht rosig waren, blieb ihnen nichts anderes übrig als einen Neubau zu errichten, dessen Bezahlung sie jedoch nur aus einem Verkauf von zwölf Morgen Ackerland und eifrigem Betteln vornehmen konnten. Doch muss es rasch vonstattengegangen sein, denn der Mainzer Weihbischof Petrus von Walenburg weihte die Kapelle bereits am 22. September 1658 zu Ehren des heiligen Alexius und des heiligen Augustinus. In den Hochaltar ließen sie die Reliquien des heiligen Märtyrers Leodegarius und der Märtyrer der thebäischen Legion ein, welche sie, wie auch einige Reliquien der heiligen Ursula und einen Hochaltar (Triptychon), aus dem Kölner Alexianerkloster als Geschenk erhalten hatten.
Nachdem es 1666 zu einer vertraglichen Neuregelung ihrer Einkünfte gekommen war, erlaubte ihnen die Stadt im Jahre 1676, für die Bürger das Malz zum Brauen herzustellen. Auf dieses Recht mussten sie, wohl auf Drängen der Brauerzunft, jedoch 1714 wieder verzichten, wofür man ihnen eine jährliche Entschädigung zuteilwerden ließ.
18. Jahrhundert Als die Stadt längere Zeit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kloster nicht nachkam und die Brüder sich deshalb weigerten, ihre Dienste zu verrichten, spitzte sich die Angelegenheit so weit zu, dass der Magistrat ihnen 1694 sogar mit der Ausweisung drohte. Hierauf prozessierten sie vor dem Offizial in Köln gegen den Stadtmagistrat und gewannen den Prozess. Als es dann jedoch schon bald erneut zu Streitigkeiten mit der Stadt kam, wurde 1714 eine vertragliche Neuregelung ihrer Einkünfte vorgenommen. Es dauerte nicht allzu lang, da nahm das Kloster erneut die Hilfe der Stadt in Anspruch. Denn als im Jahre 1727 der Pater des Klosters, Bruder Wilhelm Schwan, klosterflüchtig wurde, verfolgten ihn die städtischen Behörden auf Veranlassung der Gemeinschaft bis nach Krefeld. Von dort hatte er sich jedoch bereits in die Niederlande abgesetzt und sich somit ihrem Zugriff entzogen.
1745 kam es durch das Testament von Frau Elisabeth Willems zur Errichtung eines zweiten Offiziums an der Klosterkapelle. Wie schon das erste, so konnte auch dieses als titulus ordinationis, also als Weihetitel, fungieren und verpflichtete den Inhaber, neben den gewöhnlichen Aufgaben, zur Abhaltung der „Sonntagsschule“.
Wegen der wachsenden Anzahl von psychisch Kranken und Pensionären musste das Hospital des Klosters im Jahre 1754 noch einmal erweitert werden, so dass nun ein rechteckiges Kloster mit Kapelle, wie auch ein Hospital mit Innenhof und Gärtchen dastand.
Im Ersten Koalitionskrieg besetzten französische Truppen 1794 Neuss. 1798 wiesen die Besatzungsbehörden die Klostergemeinschaft an, zukünftig keine Novizen mehr aufzunehmen. Auch durften keine Gelübde mehr abgelegt werden. Der Konvent, welcher seit jeher auf einer eher bescheidenen wirtschaftlichen Basis lebte, litt auch unter religiösen Mängeln, was durch die Wirren der Zeit sicherlich noch verstärkt wurde. Bei einer Visitation wurde der allzu enge Kontakt der Brüder mit vielen Familien bemängelt und angeprangert, dass sie – entgegen der Ordensregel – über persönlichen Besitz verfügten.
19. Jahrhundert