mini|Transitstrecken durch die DDR und nach Berlin (West) Der Transitverkehr ist allgemein der Verkehr durch größere Gebiete, Länder oder Staaten. Mit Transitverkehr durch die DDR wird im Wesentlichen der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin über das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnet. Das Besondere an diesem Verkehr bestand darin, dass die beteiligten Partner jeweils unterschiedliche Auffassungen über den rechtlichen Status der betroffenen Gebiete hatten, was zu vielfältigen Konflikten führte, von denen die Berliner Blockade 1948/49 der schwerwiegendste war. In den 1970er und frühen 1980er Jahren errichtete die DDR an den Transitstrecken der Autobahnen von und nach Berlin mehrere Grenzübergänge, von denen die größten in Drewitz und Marienborn mit je rund 1000 Grenzsoldaten, Angehörigen der Passkontrolleinheiten (PKE) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und der Zollverwaltung der DDR besetzt waren. mini|Zählkarte für visafreie Transitreisen
Transit DDR mini|Warenbegleitschein DDR Transit Im Fall der DDR gab es besondere Vorschriften für den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin über die innerdeutsche Grenze, der nur über wenige, festgelegte Transitstrecken erfolgen durfte.
Auch für den Transitverkehr durch die DDR nach Skandinavien, Polen und in die ČSSR galten ähnliche Bestimmungen und es waren ebenfalls vorgeschriebene Strecken einzuhalten. Jedoch war hier die Visumsgebühr in Höhe von 5 DM direkt beim Zoll zu zahlen. Der Flugverkehr nutzte festgelegte Luftkorridore.
Grundlage Die rechtliche Grundlage war ein von den Siegermächten auf der Potsdamer Konferenz im Jahre 1945 protokollierter Beschluss:
Damit wurde der Alliierte Kontrollrat in Deutschland beauftragt, Regelungen für den Verkehr zwischen den Besatzungszonen zu erlassen. Ein späteres Ergebnis war die Festlegung der Transitstrecken zwischen den Westsektoren von Berlin durch die SBZ in die westlichen Besatzungszonen. Mit Befehl der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) vom 5. Mai 1952 wurden die Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen klar definiert. Die bis dahin geübte Freizügigkeit wurde drastisch beschnitten.
Nach Unterzeichnung des Moskauer Vertrages (1970) betonte die Bundesregierung, dass eine Ratifizierung nur bei positiven Ergebnissen in Berlin erfolgen werde. Es kam Bewegung in die Verhandlungen, und am 3. September 1971 unterzeichneten die Botschafter das Viermächteabkommen über Berlin. Erstmals seit 1945 garantierte darin die Sowjetunion den ungehinderten Transitverkehr auf Straße, Schiene und zu Wasser zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Das Abkommen sah vor, dass die Einzelheiten durch die Regierungen der Bundesrepublik und der DDR selbst ausgehandelt werden.
Gespräche zu Fragen des Transitverkehrs, die bereits 1970 begonnen hatten, endeten am 17. Dezember 1971 in Bonn mit der Unterzeichnung des Transitabkommens durch die Staatssekretäre Egon Bahr (Bundesrepublik) und Michael Kohl (DDR) (GBl. der DDR 1972 II S. 349). Es war die erste deutsch-deutsche Vereinbarung auf Regierungsebene. Am 3. Juni 1972 trat es in Kraft.
Es regelte den Reise- und Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin. Das Abkommen sah vor, dass der Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin künftig ohne Behinderungen und in der „einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise“ abgewickelt werden solle. Gemeinsame Richtlinien für die Abwicklung des Verkehrs, der Grenzkontrollen der DDR und der Nutzungsgebühren auf den Transitstrecken wurden vereinbart.
Die DDR verzichtete auf den Transitstrecken unter anderem weitgehend auf ihre Hoheitsrechte, wie Festnahmen etc. (Art. 9). Ausnahmen waren nur bei Missbrauch im Sinne des Artikels 16 des Abkommens möglich, also bei Verkehrsunfällen und Ähnlichem. Die Festnahme polizeilich gesuchter Personen war nicht zulässig, fand aber vereinzelt statt, wie im Fall von Günter Jablonski oder im Fall des Bürgermeisters von Arolsen, der 1984 auf der Transitstrecke verhaftet wurde, weil er in den 1970er Jahren eine Fluchthilfe vermittelt hatte.
Während der gesamten Zeit zwischen 1945 und 1990 bestanden Sonderregelungen für die (West-)Alliierten Streitkräfte. Sie wurden grundsätzlich nicht von DDR-Bediensteten kontrolliert, sondern – wenn überhaupt – von sowjetischen Militärangehörigen.
Verkehrswege Straßenverkehr mini|Transitstempel der Behörden der DDR in einem Reisepass Bei der Nutzung war jedes Verlassen der Transitstraßen, beispielsweise für Ausflüge, strikt untersagt. Transitreisende hatten die Strecke möglichst ohne Unterbrechungen zurückzulegen, lediglich kurze Aufenthalte an und in den Autobahnrastplätzen oder Tankstellen waren erlaubt. Treffen mit DDR-Bürgern waren untersagt.
Zur Überwachung und Fotodokumentation waren auf allen Transitautobahnen ständig zivile Fahrzeuge mit Mitarbeitern des MfS unterwegs. Dabei kamen vereinzelt „Westfahrzeuge“ mit bundesdeutschen Kraftfahrzeugkennzeichen zum Einsatz. Diese konnten unter Umständen an fehlenden/abgelaufenen HU/ASU-Plaketten erkannt werden. Überwacht wurde die Strecke aber auch durch zahlreiche inoffizielle Mitarbeiter des MfS (beispielsweise Tankstellen-Mitarbeiter) und durch den DDR-Zoll und die Volkspolizei sowie deren freiwillige Helfer. Seit 1979 wurden Fahrzeuge mit Gammastrahlung durchleuchtet, um DDR-Flüchtlinge aufzuspüren.Hans Halter: Strahlenbelastung – Es gibt kein Entrinnen, Der Spiegel 51/1994, S. 176, (PDF) Die von dieser ionisierenden Strahlung ausgehende Gesundheitsgefährdung wurde dabei von der DDR-Führung billigend in Kauf genommen.
Bei der Einreise mussten die Transitreisenden ihre Personaldokumente (Bundesbürger und Ausländer ausschließlich den Reisepass, West-Berliner ausschließlich den Behelfsmäßigen Personalausweis, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) eine Lichtbildbescheinigung des Senats von Berlin (West)) und den Fahrzeugschein zur Registrierung am Kontrollhäuschen abgeben. Das Fahrzeug musste nur verlassen werden, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorlagen. An der Grenzübergangsstelle (GÜSt) wurde – seit der Einführung der Visumspflicht am 11. Juni 1968Friedrich Christian Delius, Peter Joachim Lapp: Transit Westberlin. Erlebnisse im Zwischenraum. Ch. Links, Berlin 1999, S. 116 – ein Transitvisum für die einmalige Durchreise ausgestellt. Das Visum enthielt die Personendaten und einen Stempel mit dem Datum und der Uhrzeit – angegeben wurde stets die jeweilige Stunde des Tages, keine Minutenangaben – der Einreise.
Bei der Ausreise wurde das beschriebene Dokument wieder eingezogen. Anhand der eingestempelten Einreisezeit konnte festgestellt werden, ob die Reise, wie vorgeschrieben, unverzüglich abgewickelt worden war. Längere Aufenthalte in den Transitraststätten mussten gegebenenfalls mit Quittungen der Mitropa-Restaurants belegt werden.
Der Straßentransitverkehr durch die DDR zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland wurde im Wesentlichen – zum Schluss vollständig – über Autobahnen abgewickelt. Lediglich auf der Nordweststrecke nach Hamburg konnte die Fernverkehrsstraße 5 Berlin-Staaken – Nauen – Kyritz – Perleberg – Ludwigslust – Boizenburg – Lauenburg/Elbe benutzt werden. 1982 war die spätere Autobahn A 24 Berlin-Heiligensee – Stolpe – Zarrentin am Schaalsee – Gudow mit dem dortigen Grenzübergang in Betrieb.
Transit per Fahrrad Die Fernverkehrsstraße 5 war zwar eine Fernverkehrsstraße, sie konnte aber auch ohne Kraftfahrzeug befahren werden. Dieser Umstand wurde bis Juni 1981 regelmäßig von trainierten Radfahrern genutzt, wobei die 220 Kilometer zwischen Berlin-Staaken und Lauenburg in der Regel in neun bis zwölf Stunden bewältigt wurden. Die DDR-Behörden tolerierten dies im Sommerhalbjahr; sie forderten allerdings, dass der Transit zwischen Sonnenaufgang und -untergang zurückgelegt werden sollte. Ab dem 30. Juni 1981 wurde der Transitverkehr von Berlin-Staaken nach Hamburg über einen ersten Teilabschnitt der neugebauten Autobahn 24 von Wittstock bis Putlitz geführt. Damit war der Fahrradtransit nicht mehr zugelassen, was zu Protesten von Radfahrern führte.Radfahrerprotest gegen Schließung der Transitstrecke nach Hamburg, in Der Tagesspiegel vom 27. Juni 1981.Bild des am Vortag eröffneten Autobahnabschnitts im Transitverkehr, in Der Tagesspiegel vom 1. Juli 1981.
Übergangsstellen und Verkehrswege im Straßenverkehr mini|Straßen-Transitverkehr durch die DDR (Grenzübergang Helmstedt/Marienborn) mini|Ortsschild Berlin an der Transitstrecke, hier bei Drewitz mini|Zählkarte Straßen-Verkehr bei der DDR-Ausreise Autobahnübergang Kontrollpunkt Dreilinden (Checkpoint Bravo)/Grenzübergangsstelle (GÜSt) Drewitz für Personen- und Güterverkehr. Auch nach Neubau des Autobahnteilstücks (siehe Kontrollpunkt Dreilinden/Teltowkanalbrücke) und Verlegung der Grenzübergangsstelle am 15. Oktober 1969 wurde der Name beibehalten. Korrekter wäre Zehlendorf/Kleinmachnow nach Westdeutschland – Richtung Grenzübergang Helmstedt/Marienborn (Niedersachsen, Autobahn Richtung Hannover) Juchhöh/Töpen (1952–1966 Autobahn bis Schleiz, dann F 2 bis zur Grenze) Grenzübergang Rudolphstein/Hirschberg (ab 1966; Autobahn Richtung Bayern, Hof, Nürnberg, München) Herleshausen/Wartha (bis zur Fertigstellung des fehlenden Autobahnteilstücks und der Brücke über die Werra am 15. Dezember 1984 bestand im Grenzbereich ab Eisenach-West nur eine Verbindung über Fernverkehrsstraßen.) Grenzübergang Wartha/Herleshausen (ab 15. Dezember 1984; Autobahn Richtung Hessen, Frankfurt am Main) in die ČSSR Zinnwald/Cínovec nach Polen Pomellen/Kołbaskowo (Kolbitzow, Richtung nördliches Polen Stettin, Danzig) Frankfurt (Oder)/Słubice (Richtung mittleres Polen, Warschau) Forst (Lausitz)/Olszyna (Lebus) (Erlenholz, Richtung südliches Polen, Breslau) Görlitz/Zgorzelec mini|240x240px|Transitvisum der DDRmini|172x172px|Transitvisum (Rückseite) BRD nach Westberlin, gestempelt 1989 in Marienborn und Drewitz.nach Skandinavien Sassnitz via Ostseefähren nach Schweden (Trelleborg), Dänemark (Rønne) Rostock/Warnemünde via Ostseefähren nach Dänemark (Gedser), Passagiere und Besatzungen von Seepassagierschiffen Autobahnübergang Berlin-Heiligensee/Stolpe (ab 20. November 1982; Autobahn; zunächst nur für den Transitverkehr nach Polen und Skandinavien, ab 21. Dezember 1987 auch Transitverkehr von und nach der Bundesrepublik) nach Westdeutschland – Richtung Grenzübergang Gudow/Zarrentin (ab 20. November 1982; Norddeutschland, Hamburg Autobahn) nach Polen Pomellen/Kołbaskowo (Kolbitzow, Richtung Stettin, Danzig) nach Skandinavien Sassnitz via Ostseefähren nach Schweden (Trelleborg), Dänemark (Rønne) Rostock/Warnemünde via Ostseefähren nach Dänemark (Gedser), Passagiere und Besatzungen von Seepassagierschiffen Lichtenrade/Großbeeren, geplant, aber nie realisiert. Sollte als Autobahn-Grenzkontrollpunkt für den Transitverkehr ausgebaut werden. Heerstraße in Berlin-Staaken/Dallgow (bis 1951; F 5) Heerstraße in Berlin-Staaken/Staaken (DDR) (1951 – 31. Dezember 1987; F 5) Lauenburg/Horst (bis 19. November 1982; F 5 Norddeutschland, Hamburg)