mini|Darstellung des antiken jüdischen Sanhedrin-Rates aus der People's Cyclopedia of Universal Knowledge von 1883. Der Sanhedrin, bzw. , oder Hohe Rat war eine jüdische religiöse und/oder politische Instanz, deren konkrete Aufgaben und Einflussbereich sich nicht mit Sicherheit rekonstruieren lassen. Im Versuch, die Angaben von Josephus, des Neuen Testaments und der rabbinischen Literatur zu harmonisieren, sah die ältere Forschung im Sanhedrin das höchste legislative und judikative Gremium des antiken Judentums. Es sei in hellenistischer Zeit begründet und bis ins 5. Jahrhundert fortgeführt worden. Die Aussagen der verschiedenen Quellen sind jedoch widersprüchlich.
Beim Wort Sanhedrin handelt es sich um eine Hebräisierung des griechischen („Versammlung, Rat“).
Quellenlage Als ausschlaggebende biblische Legitimation des Jerusalemer Sanhedrin gelten drei biblische Erzählungen:
: Gott stellt Mose 70 Älteste an die Seite, die den Geist empfangen und Mose bei der Leitung des Volkes unterstützen (vgl. mSan 1,6; bSan 88b)
: Forderung eines zentralen Gerichts (vgl. Sifre Dtn 407–470 [ed. Bietenhard] und Ant IV,218)
: Einsetzung von Richtern (vgl. MekhY III 181–183 [ed. Lauterbach])
Dementsprechend geht das rabbinische Schrifttum davon aus, dass seit mosaischer Zeit bis in die talmudische Periode hinein das Sanhedrin existierte. So wird die Vision einer ungebrochen fortlaufenden Sukzession der Lehrautorität vermittelt und die dogmatische Vorstellung einer durchgängigen und institutionell überwachten Pflege der halachischen Überlieferung hergestellt. Der Sanhedrin wird darum primär als religiöse Einrichtung (mHag 2,2) beschrieben und dabei die nach der Tempelzerstörung in Jawne etablierte Gelehrtenversammlung idealisiert.
Demgegenüber beschreiben Flavius Josephus und das Neue Testament den Sanhedrin primär als politische Institution, deren Vorsitzender der Hohepriester ist.
Daraus folgend ergaben sich in der Forschung unterschiedliche Einstellungen zur Aufgabe des Sanhedrin. Teilweise wurden mehrere Sanhedrin angenommen, die gleichzeitig existierten und verschiedene Aufgaben wahrnahmen.Zum Überblick: Hugo Mantel, The Removal of the Sanhedrin from Jabneh to Usha: PAAJR 26 (1957) 58–101; Ellis Rivkin, Beth Din, Boulé, Sanhedrin. A Tragedy of Errors: HUCA 46 (1975) 181–199. Insbesondere die Trennung in eine als politisch-nationale Größe unter Vorsitz des Hohepriesters und eine als Verwaltungsbehörde blieb einflussreich. Es ist davon auszugehen, dass es ein Sanhedrin gab, das unter verschiedenen Namen in Erscheinung trat.
Da Flavius Josephus wie auch das Neue Testament zeitlich näher an dem Sanhedrin stehen und sie kein Interesse erkennen lassen, Tatsachen zu verfälschen, ist ihren Angaben größeres Vertrauen entgegenzubringen.
Vorläufer Vorläufer des Sanhedrin ist die Gerusia, „Ältestenrat“. Der erste Nachweis für eine aristokratische Gerusia als fest umrissene oberste jüdische Regierungsbehörde mit Sitz in Jerusalem ist ein Erlass unter Antiochus III. (223–187 v. Chr.). Ihre Anfänge reichen vermutlich in die persische Zeit zurück,Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XII, 138–144. ohne dass sie dort bereits als spezifisches Gremium bzw. Behörde auftritt.
Bei der Jerusalemer Gerusia handelt es sich um einen aristokratischen Senat, wie es ihn in der ganzen griechischen Welt gab. Er vertrat hier die vornehme Priesterschaft. An der Spitze der Gerusia stand der erbliche Hohepriester. Der Makkabäeraufstand verdrängte die alte hohepriesterliche Dynastie durch das Hohepriestertum der Hasmonäer. Man kann davon ausgehen, dass sich die Zusammensetzung der Jerusalemer Gerusia dadurch maßgeblich veränderte. Als Pompeius schließlich das Königtum abschaffte, behielt der Hohepriester seine Rechte. Die Gerusia dürfte zunächst weiter bestanden und neben und unter dem Hohepriester das wichtigste Organ der jüdischen Staatsverfassung dargestellt haben.
Die erste historische Verwendung der griechischen Bezeichnung für die jüdische Behörde findet sich bei Flavius Josephus. Er berichtet, wie im Jahr 57 v. Chr. Aulus Gabinius das Land in fünf Distrikte mit fünf in Jerusalem, Gadara, Amathus, Jericho und Sepphoris einteilte.Flavius Josephus: Jüdische Altertümer 14, 90–91. Diese aristokratischen Senate regierten ihre Distrikte, die vermutlich zugleich Steuergebiete und Gerichtsbezirke waren. Das Vorgehen sollte die wirtschaftliche und kulturelle Einheit des Landes zerschlagen, ihm den Mittelpunkt Jerusalem nehmen und so die Durchsetzung der römischen Herrschaft erleichtern. Dem Hohepriester Hyrkan II. wurde so zudem jede Möglichkeit zur politischen Einmischung genommen.
Der Jerusalemer Sanhedrin
Geschichte 47 v. Chr., nur 10 Jahre nach dem Erlass Gabins, hob Caesar diese Anordnung wieder auf und ernannte Hyrkan II. erneut zum Ethnarchen und bestätigte seine hohepriesterliche Würde. Beide Würden sowie die damit verbundenen Rechte erklärte er als erblich.Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 191–194. Die Leitung des Landes wurde somit erneut dem Hohepriester und der Jerusalemer Behörde übertragen. In diesem Kontext kam es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer grundlegenden Neudefinition des Sanhedrin in Jerusalem. Dieses blieb als einziges der fünf Synhedrien bestehen. Offenbar unterlag dem Gremium bis zur Herrschaft der Prokuratoren auch die Kapitalgerichtsbarkeit. Nachdem Herodes galiläische Aufständische ohne Gerichtsverfahren hinrichten ließ, beschloss dieses, unter Leitung des Hyrkan II. den Strategen anzuklagen und zu verurteilen, da Herodes das wichtigste Recht des Sanhedrin usurpierte.Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 168–170 Nach der Belagerung und Eroberung Jerusalems 37 v. Chr. ließ Herodes als Erstes zahlreiche Mitglieder des Sanhedrin hinrichten. So setzte er sein Königtum als einzige Regierungsgewalt ein. Er setzte einen neuen, ihm gefügigen Sanhedrin ein, der keine politische Größe mehr war, sondern nur als oberster religiöser Gerichtshof handelte, ohne gegen die Anweisungen des Herodes zu urteilen.
Zur Zeit der römischen Prokuratoren konnte der Sanhedrin in Judäa wieder in bescheidenem Umfang Einfluss auf die Verhältnisse im Land nehmen.
Herodes’ Sohn Archelaos erhielt nur einen Teil des Reiches, wodurch sich der Einflussbereich des Sanhedrin vermutlich auf Judäa beschränkte. Nachdem Augustus ihn im Jahr 6 n. Chr. nach Gallien verbannte und das Territorium direkt der römischen Herrschaft unterstellte, gab es als jüdische Herrschaft nur noch den Jerusalemer Sanhedrin. Dieser war zu dem Zeitpunkt wieder aristokratisch dominiert. Josephus betrachtet ihn als die eigentliche jüdische Behörde.
Josephus und das Neue Testament nutzen synonym zum Sanhedrin auch andere Bezeichnungen wie „die Oberpriester und die Ratsversammlung“, „die Ratsversammlung“ oder „die Oberen und die Ratsherren“. So wird der Sanhedrin stereotyp zur Oberbehörde der Juden schlechthin, die alle weltlichen und religiösen Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung ordnet.
Mit der Zerstörung des Jerusalemer Tempels endete auch die Zeit des Jerusalemer Sanhedrin. Nach dem Bericht des Flavius Josephus scheint dies schon während der Belagerung Jerusalems durch die Römer geschehen zu sein. Die Aufständischen richteten an seiner Stelle ein „Gerichtshof“ mit 70 Mitgliedern ein, bei denen es sich überwiegend um Zeloten handelte.Josephus: De Bello Judaico IV,336–338 Nach der Zerstörung Jerusalems 70 n. Chr. gibt es keine Berichte über eine vergleichbare jüdische Behörde in Jerusalem.
Aufbau Wahrscheinlich bestand der Jerusalemer Sanhedrin aus 70 oder 71 Mitgliedern. Neben dem um Mose eingesetzten Ältestenrat (), beschreibt auch Josephus verschiedene jüdische Behörden mit dieser Mitgliederzahl. Erst die Mischna nennt eine konkrete Zahl: Im Traktat Sanhedrin im Talmud ist die Rede von einem großen Sanhedrin mit 71 MitgliedernMeir Holder: History of the Jewish People – From Yavneh to Pumbedisa. Mesorah Publications, 1986, ISBN 0-89906-499-X, S. 19. und von einem kleineren mit 23 Mitgliedern (Sanh 1,6Mishnah Sanhedrin 1:5, auf sefaria.org).
Die Mitglieder des Sanhedrin setzten sich aus folgenden Gruppierungen zusammen:
der Hohepriester, : Vorsitzender des Sanhedrin und Leiter des Volkes die Oberpriester, : Männer hohepriesterlichen Geschlechts – amtierende und abgesetzte Hohepriester sowie die männlichen mündigen Glieder der vornehmsten Priesterfamilien, sadduzäisch gesinnt die Ältesten, : Patrizier sadduzäischer Gesinnung die Schriftgelehrten, : überwiegend Pharisäer, deren Einfluss beständig wuchsJens Schröter: Jesus von Nazaret. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, ISBN 3-374-02409-2, S. 113.
Werden die einzelnen Gruppierungen genannt, stehen bei Josephus und im Neuen Testament in der Regel die Oberpriester an erster Stelle.
Kompetenzen Über die genaue Zugehörigkeits- und Kompetenzzuschreibungen des Sanhedrin herrscht in der Forschung kein Konsens.
Als oberste jüdische Behörde fiel dem Sanhedrin die Aufgabe zu, die weltlichen und geistlichen Angelegenheiten zu ordnen, die die jüdische Bevölkerung betrafen. Ursprünglich zählte dazu wohl auch das Recht, Kapitalprozesse durchzuführen und Urteile zu vollstrecken. So wurde Herodes vom Sanhedrin zur Rechenschaft gezogen, als er ein Todesurteil fällte, ohne den Sanhedrin einzubeziehen. Nachdem Herodes den Sanhedrin umstrukturierte, blieb diese Kompetenz zwar de jure bestehen, de facto jedoch handelte der Sanhedrin nur noch nach königlicher Rechtsprechung. Diese Einschränkung behielten sich auch Herodes’ Nachfolger bei.
Ab dem Jahr 6 n. Chr. übernahm ein römischer Statthalter die Herrschaft in der Provinz. Dieser sollte laut Josephus die Juden mit aller Vollmacht regieren (Ant XVIII,2). Ihm fiel zweifellos das Recht über Leben und Tod in letzter Instanz zu. Als vom Kaiser ausdrücklich und ad personam eingeräumtes Mandat konnte es nicht auf andere Personen übertragen werden. Die gesamte herrschaftliche Gewalt lag also nun beim Prokurator, dessen Amtssitz in Caesarea lag. Der Amtsbereich des Sanhedrin beschränkte sich außerdem auf Judäa. Aus dem sehr umstrittenen Bericht des Josephus über die Exekutierung des Jakobus (Ant XX,200–203) geht hervor, dass der Sanhedrin sich schwer damit abfand, dass ihm spätestens 6 n. Chr. die Zuständigkeit in Kapitalsachen entzogen wurde.Der Talmud berichtet, dass dem Sanhedrin 40 Jahre vor der Tempelzerstörung das Recht auf Prozesse auf Tod und Leben genommen wurden. Die runde Zahl ist dabei symbolisch zu verstehen. Gemeint ist wahrscheinlich der Beginn der römischen Statthalterschaft. (vgl. ThWNT, S. 863) Das jüdische Strafrecht musste sich diesem Umstand anpassen. Zwar gibt es einzelne Berichte über vom Sanhedrin verhängte Todesstrafen, diese sind jedoch als sehr enge und genau begrenzte Ausnahmefälle zu verstehen. Die alte Kapitalgerichtsbarkeit des Sanhedrin konnte höchstens durch die außerordentliche Gewährung von Privilegien oder die Einräumung von beschränkten Sonderrechten zum Zuge kommen. Solche kamen auch beim Prozess gegen Jesus von Nazaret zum Einsatz. Hier überstellte der Sanhedrin Jesus an den römischen Statthalter Pontius Pilatus und drängte auf dessen Hinrichtung, die es selbst nicht vollstrecken durfte (vgl. ). Bemerkenswert ist dabei die Parallele zu den Vorgängen um einen Unheilspropheten, von dessen Prozess Josephus berichtet (Bell VI,300–305). Erst nachdem die jüdischen Aufstände die römische Statthalterschaft beendeten, erhielt der Sanhedrin ab Herbst 66 n. Chr. wieder das Exekutionsrecht.
Zweifellos fielen auch nach der Übernahme der Prokuratoren dem Sanhedrin die Aufgabe zu, in Fragen der jüdischen Kultgemeinde zu entscheiden und Verstöße gegen die Tora zu ahnden, sofern diese keine Todesstrafe verlangten. Der genaue Umfang, mit dem der Sanhedrin über zivile und halachische Streitigkeiten innerhalb der jüdischen Bevölkerung Judäas hinausreichend Einfluss auf das Rechtssystem hatte, bleibt umstritten.
Synhedrien außerhalb Jerusalems