mini|Überwachungskameras Überwachung ist die zielgerichtete Beobachtung und Informationserhebung von Objekten, Personen, Personenvereinigungen oder Gegenständen durch am Geschehen unbeteiligte Dritte. Eine besondere Form der Überwachung ist die Observation. Die Überwachung von Naturphänomenen oder von Betriebsabläufen nennt man auch Monitoring.

Der Begriff wird auch in einigen anderen Kontexten verwendet, er wird teilweise negativ konnotiert (zum Beispiel Überwachungsstaat).

Einführung Maßnahmen der Überwachung können der Erhöhung der Sicherheit des menschlichen Lebens dienen, der Beobachtung von Naturerscheinungen, militärisch-nachrichtendienstlichen Zwecken, oder dem Werterhalt von Bauwerken und Investitionen.

Man unterscheidet unter anderem:

Beschattung verdächtiger Personen als herkömmliche (low-tech)-Überwachung oder mit Zeugenbefragungen Bewachung von Objekten, Territorien oder Personen Eingangs- und Sicherheitskontrollen an/für Gebäude, Nachtdienste etc. Elektronische Überwachung: unauffällige oder aus größerer Distanz mögliche Beobachtung mit elektrooptischen Geräten, Videokameras oder anderen technischen Mitteln Medizinische Überwachung, z. B. von Kranken in der Intensivstation. Hier werden ständig lebenswichtige Daten wie Herzschlag, Blutdruck und Atmung kontrolliert, um im Notfall schnell eingreifen zu können. Eine besondere Art der medizinischen Überwachung ist die Surveillance Militärische Überwachung von Räumen bzw. Gelände, z. B. für spezielle Einsätze oder Gefechtsarten Monitoring in Technik und Naturwissenschaft, etwa von großen Bauwerken, Staumauern, Kraftwerken oder Rutschhängen. Solche Überwachungsaufgaben erfolgen zunehmend automationsgestützt, u. a. durch Methoden der Geotechnik und der Ingenieurvermessung Observation (lat. „Beobachtung“) als unauffälliges, systematisches Beobachten einer Person. Aber auch von Sachen und Objekten (Ermittlungshinweise, Beweismittel, Erkenntnissen für weitere Maßnahmen) Supervision als psychologische Maßnahme gegen Burnout und andere Überlastungen Technische Überwachung von Anlagen (Industrie, Kraftwerke) oder der Umwelt (Boden, Wasser, Luft, Ozon). Erstere dient vor allem der Vermeidung von Störfällen, letztere von Umweltschäden. Überwachung von Naturerscheinungen – beispielsweise in der Hydro- und Meteorologie (Wasserstände, Niederschläge, Klima), in der Biologie (Artenschutz, Migration usw.) oder in der Astronomie (Novae, Veränderliche Sterne, Kometen und Asteroiden) Überwachung von Verkehrsräumen siehe unten: #In der Technik.

Die moderne Datenerfassung macht sich zunehmend Technologien aus dem Bereich des elektronischen Kommunikation, insbesondere auch des Internets der Dinge zunutze, wo jeder Sensor in einem Sensornetz auch gleichzeitig einen Prozessor und eine Kommunikationseinheit darstellt. Diese Technologien erlauben schnelles und großräumiges bzw. flächendeckendes Sammeln von Informationen. Die Effektivität der Auswertung der so gewonnenen Massendaten (Schlagwort: Big Data) hängt sehr stark an effizienten Methoden aus dem Data-Mining, der Mustererkennung und der künstlichen Intelligenz. Durch die systematische Verknüpfung von Datenerfassung, automatischer Auswertung und schneller Verbreitung wird durch Frühwarnsysteme die potenziell betroffene Bevölkerung rechtzeitig informiert, um sich retten oder schützen zu können.

Objekte und Naturgefahren Seit das Thema „Überwachung“ in der Gesellschaft so stark diskutiert wird, ist der Begriff ins Negative abgerutscht. Es gibt jedoch zahlreiche Überwachungsbereiche, die allgemein gewünscht werden oder gegen die es kaum Kritik gibt. Diese fallen etwa in Deutschland je nach individuellem Aufgabengebiet und Gesetzeslage in die Hoheit des Bundes, der Bundesländer, der Kreise, Bezirke oder Kommunen, oder zum Beispiel in das Aufgabengebiet von Betreibern technischer Anlagen. Dazu gehören unter anderem:

Monitoring von Naturgefahren Seismologie und (versuchte) Erdbeben-Prognose, Überwachung potentieller Rutschhänge, Fels- oder Bergsturz-Gebiete, Bodenkriechen, Monitoring von Hängegletschern usw. hydrografische Beobachtungsstellen (Wasserstand von Flüssen und Binnenseen, Prognose von Starkregen und Hochwässern, Biowetter, Sturmwarnung)

Naturerscheinungen in der Meteorologie, Klimatologie und Hydrologie: Wetterbeobachtung am Boden und von Satelliten, Niederschlag, Abfluss und Verdunstung, Wasserstände, Wind und Wolkenbildung, Wirbelstürme, Ernteprognosen usw. in der Astronomie: Novae, ungewöhnliche oder Veränderliche Sterne, Entdeckung und Bahnbestimmung von Kometen und Asteroiden, Änderungen der Radio-, Röntgen- und Gammastrahlung ferner Himmelskörper, Bildung neuer Sterne usw. in der Biologie: Änderungen in der Vegetation, im hochalpinen Bewuchs, in den Blühzeiten (Mittfrühling etc.); gefährdete Arten durch Mensch und Klimawandel, Fruchtbarkeit und Wanderbewegungen beim Wild, Anpassung der Bodenlebewesen usw.

Ausbreitung von Krankheiten in der Infektionsepidemiologie Surveillance zur Überwachung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten Monitoring zur Beobachtung von nicht-übertragbaren Krankheiten und zur Entdeckung von Perioden mit Übersterblichkeit

In der Technik Laufende Kontrolle großer Gebäude und ihrer allfälligen Setzung, thermisches Verhalten und Schwingungen von Brücken, Kontrolle von Staumauern, Kraftwerken, Fernmeldetürmen und anderer potentiell gefährdeter Bauwerke. Solche Überwachungsaufgaben erfolgen zunehmend automatisiert, u. a. durch Methoden der Geotechnik und der Ingenieurvermessung. Technische Überwachung von Anlagen (Industrie, Maschinen, Kraftwerke), von Heizkesseln, Abgas- und Rauchfang, allgemeine Sicherheitsüberprüfungen Solche Monitorings sollen einerseits Störfälle vermeiden und rechtzeitige Maßnahmen oder Reparaturen ermöglichen (siehe auch TÜV). Andererseits sind sie eine effektive Möglichkeit zur technischen Weiterentwicklungen aller Art und zur Vorbeugung gegen Umweltschäden. Regelmäßige Prüfung von Kraftfahrzeugen wie Inspektionen und „Pickerl“ Militärische Sicherungsaufgaben in Krisengebieten und -Zeiten Überwachung von Verkehrsräumen, zum Beispiel im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitsüberwachung), im Luftverkehr (Luftraumüberwachung, Flugsicherung) und im Wasserverkehr (in der Binnenschifffahrt durch Revierzentralen, im maritimen Verkehr durch Verkehrszentralen) Monitoring der Umwelt: Luftqualität, Feinstaub etc., Wassergüte, Boden- und Luftverschmutzung, Zustand des Waldes, Beobachtung der Ozonloch usw. Die gewonnenen Daten sind einerseits für die Wissenschaftler von Bedeutung, andererseits dienen sie der Gesundheit und der Prophylaxe von Umweltgefahren.

mini|Panoptisches Gefängnis zur leichteren Überwachung der Gefangenen, errichtet 1928 unter dem kubanischen Diktator Gerardo Machado mini|Mobile Videoüberwachung der Polizei auf einer Demonstration

Personen und Gruppen

mini|hochkant|Überwachungsturm SkyWatch Die Überwachung von Privatpersonen oder Unternehmen durch technische oder sonstige Maßnahmen von staatlichen Organen ist in Rechtsstaaten im Allgemeinen streng reglementiert, da sie tief in Freiheitsrechte wie das Brief- und Fernmeldegeheimnis eingreifen. In Deutschland zählt dazu etwa die Telekommunikations-Überwachungsverordnung sowie zahlreiche andere, zum Teil sehr spezifische Gesetze wie das BKA-Gesetz. Zudem sind in der Strafprozessordnung (StPO) zahlreiche rechtliche Beschränkungen der Staatsorgane vorgesehen, so dürfen polizeiliche Überwachungsmaßnahmen (siehe StPO) generell, außer bei Ausnahmen wie Gefahr im Verzug, nur nach einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden (siehe etwa StPO).

Personenbezogene Überwachungsmaßnahmen werden üblicherweise von staatlichen Diensten (Polizei, Staatspolizei, Geheimdienste) eingesetzt, können aber auch von privaten Unternehmen oder durch Kriminelle verwendet werden. Der Austausch der von staatlichen Diensten ermittelten Daten mit denen von Unternehmen wird als zunehmend problematisch erachtet. Audiovisuelle Arbeitnehmerüberwachung ist in Deutschland illegal, während beispielsweise in den USA oder in Großbritannien den Arbeitgebern zugestanden wird, ihre Angestellten legal mittels am Arbeitsplatz installierten Kameras zu überwachen. Auch das Mitlesen des E-Mail-Verkehrs ihrer Angestellten ist US-Firmen im Gegensatz etwa zu deutschen Firmen erlaubt.

Der Grad der Überwachung ist ein heiß umstrittenes und sehr problematisches Thema. Einerseits werden beispielsweise in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien die neuen Formen der elektronischen Kontrolle als „Errungenschaft der Demokratie“ gepriesen. Andererseits befürchtet beispielsweise der Europäische Gerichtshof in seiner Herleitung für das Recht auf Datenschutz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wenn die Bürger nicht mehr wissen, wann und in welchem Maße sie beobachtet werden, werden sie sich aus Angst vor Repressionen auch vorsichtiger (im Sinne von „angepasster“) verhalten.

In den USA werden, zur Überwachung von Veranstaltungen, größeren Parkplätzen oder Versammlungen, die mobilen SkyWatch TürmeSkyWatch tower eingesetzt. Sie sind schnell aufzustellen und halten eine Windstärke von knapp 100 Stundenkilometern aus. Diese Überwachungstürme können mit Scheinwerfern, PA-Anlage, Kameras oder Wärmebildtechnik ausgestattet werden.

Internetnutzung Bei der Nutzung des Internets, insbesondere auch des World Wide Webs, fallen bei Außerachtlassung des Datenminimierungsgebots (Art. 5 I cDSGVO) und nachlässiger Programmierung der Geräte (Smartphones, Fernseher, Computer, Pkw etc.) persönliche Daten an, derer sich im industriellen Maße nicht nur die kommerziellen Internetunternehmen, sondern auch die Dienste der Five Eyes, insbesondere die NSA, bedienen. Oftmals geschieht dies, wie bei ADINT, in bewusst gewolltem Zusammenwirken. Im Ergebnis entstand daraus die Weltweite automatisierte Massenüberwachung.

Dabei ist für die Überwacher aus den USA von Vorteil, dass gemäß US-Verfassung gemäß 4. Verfassungszusatz Ausländern keine Privatsphäre zusteht, während die EU-Grundrechtecharta diese als höchstrangiges Jedermann-Grundrecht, also als Menschenrecht definiert.

Paket- und Briefverkehr

Da heute mehr und mehr Menschen Fax und E-Mail verwenden, verringert sich die Bedeutung v. a. des internationalen Briefverkehrs. Das Abfangen von Post bleibt dennoch eine wichtige Aufgabe des Geheimdienstes.

Es gibt keinen einfachen Weg festzustellen, ob die persönliche Post gelesen wurde oder nicht. Da die Post Sortiermaschinen benutzt, die gelegentlich Briefe beschädigen, ist auch eine solche Beschädigung kein sicheres Anzeichen für eine Überwachung.

Teilweise werden große Datenmengen heute auch mit CDs auf dem Postweg verschickt. Möchte man diese Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen, sollte man sie z. B. vor dem „Brennen“ mit einem sicheren Verschlüsselungsprogramm, etwa GPG, verschlüsseln.

Telekommunikation

Das Abhören von Telefongesprächen ist in Deutschland für Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden relativ einfach möglich. Der Heise News-Ticker bezeichnet Deutschland als „Weltmeister der Telefonüberwachung“. Im Jahr 2006 wurden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mehr als 40.000 Telefonüberwachungen (nicht zu verwechseln mit Abhöraktionen) in Deutschland gezählt.[Bundesnetzagentur – Statistik der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation]

Dieses gilt aber nur für die Zahl der überwachten Anschlüsse. Häufig haben die Betroffenen mehrere Anschlüsse (Bsp.: ISDN und verschiedene Pre-paid-Karten fürs Mobiltelefon) oder wechseln diese auch während der laufenden Überwachung. Die hohe Zahl der überwachten Anschlüsse entsteht, da für jeden Anschluss (= Rufnummer), im Gegensatz zu anderen Ländern, ein Beschluss vorliegen muss. Bei der Zahl der überwachten Personen liegt Deutschland im unteren Mittelfeld.