Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich auch Nummernschild oder nur Kennzeichen) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger sowie Sonderfahrzeuge. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Großbuchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Großbuchstaben und bis zu vier Ziffern, beispielsweise KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), benötigen ein Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge wie für das eigentliche Kennzeichenschild.

Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit festgelegten Unterscheidungszeichen, also auch inklusive aller ehemals aufgehobenen und nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2012 wiedereingeführten Unterscheidungszeichen. Zu den aufgehobenen Unterscheidungszeichen, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden (dürfen), siehe die Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Unterscheidungszeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland. Die aktuellen Kfz-Kennzeichen sind nach der Norm DIN 74069:2022-10 herzustellen.

mini|hochkant=1.5|Hinteres deutsches Kfz-Kennzeichenschild aus dem Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) mini|hochkant=1.5|Karte mit Landkreisen und Städten deutscher Zulassungseinheiten

Geschichte

Bis 1956

mini|Muster für Kennzeichen (Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, 1910) mini|Kfz-Kennzeichen der amerikanischen Besatzungszone, wie sie von 1948 bis 1956 ausgegeben wurden

In den deutschen Staaten begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen vermehrter Fälle von Fahrerflucht, Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden. Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Automobil befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Bundesstaaten des Deutschen Reichs in Kraft trat. 10.115 Pkw, 15.954 Krafträder und 957 Lkw waren damals zugelassen.

Die einheitlichen Kennzeichen der Länder im Deutschen Reich begannen bei einigen größeren Ländern mit einer römischen Zahl für das Territorium – I = Preußen, II = Königreich Bayern bis VI = Reichsland Elsaß-Lothringen – gefolgt von einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – I A = Berlin, II A = München, III A = Stuttgart … – und zum Schluss einer Ziffernfolge. Im Königreich Sachsen erfolgte die Kennung entgegengesetzt: ohne Buchstabenfolge, lediglich über römische Zahlen von I bis V.Michael Ossenkopp: Beilage Automobil C2 in der Berliner Zeitung, 22./23. September 2007. Die Kennzeichen einiger kleinerer Staaten erhielten ihrem Namen entsprechend ein oder zwei Buchstaben, wie A für Anhalt (zum Teil gefolgt von einer römischen Zahl). Darunter die Stadtstaaten und früheren Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, mit den Kennzeichen HB, HH und HL, die (mit Unterbrechung in der Besatzungszeit) bis heute erhalten blieben.

Von 1935 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs gab es für Militärfahrzeuge je nach Truppengattung der Wehrmacht zwei Buchstaben für die Kennzeichen, WH (Wehrmacht Heer) für das Heer, WL (Wehrmacht Luftwaffe) für die Luftwaffe, WM (Wehrmacht Marine) für die Marine und SS für die Waffen-SS.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kennzeichen in den Besatzungszonen Deutschlands anfänglich farblich unterschieden – schwarz auf orangefarbenem Grund: Amerikanische Zone, schwarz auf rotem Grund: Französische Zone, schwarz auf blauem Grund: Britische Zone, und in der Sowjetischen Zone verblieb schwarz auf weißem Grund. 1947 beschlossen die Besatzungsmächte ein einheitliches System, das ab 1948 eingeführt wurde. Die neuen Kennzeichen in den vier Besatzungszonen wurden nun einheitlich weiß auf schwarzem Grund gehalten, deren Registriernummer enthielt jeweils vorne zwei Großbuchstaben (die übereinander geschrieben waren) für den Verwaltungsbereich, beispielsweise BR für ‚Britische Zone‘ oder AB für ‚Amerikanische Zone‘. Daran schlossen sich zwei bis drei Ziffern an, die den Zulassungsbezirk kennzeichneten. Es folgten dann vier Ziffern für die Nummerierung der Fahrzeuge innerhalb des Zulassungsbezirks. Diese Kennzeichen galten bis zur Einführung jeweils eigener Systeme in den Nachkriegsstaaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik.

Im September 1949 hatte die Verwaltung für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Offenbach die Länder darauf hingewiesen, dass das geltende Kfz-Kennzeichensystem nicht der zunehmenden Motorisierung gewachsen sei, da die vier Ziffern der Nummerierung nicht mehr für alle Kfz eines Verwaltungsbezirks ausreichten. Im November 1951 legte daher der Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm (DP) einen Entwurf für ein neues Kennzeichensystem vor, das das bisherige ersetzen sollte. Die Verabschiedung durch den Bundesrat, die für den 14. Mai 1952 vorgesehen war, wurde jedoch – durch Absetzung von der Tagesordnung – unterlassen, da die Westmächte einwendeten, die Ersetzung des alten Systems werde nicht die Zustimmung der Sowjetunion finden. Diese würde dann nur noch nach dem alten System gekennzeichnete Fahrzeuge in oder durch das Gebiet der DDR fahren lassen. Die entsprechende Verordnung blieb dann bis nach dem Erlöschen der meisten alliierten Vorbehaltsrechte durch den Deutschlandvertrag liegen und wurde Ende 1955 wieder aufgegriffen und verabschiedet.Kabinettsprotokoll 15. Januar 1952, Kabinettsprotokoll 21. Dezember 1955, 154. Sitzung des Bundesrats vom 24. Februar 1956 Mit der am 14. März 1956 veröffentlichten Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Verkehrsrechts () wurde dieses für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin eingeführt, ebenso am 31. Dezember 1956 im Saarland,Amtsblatt des Saarlandes, Ausgabe 127/1956. das am 1. Januar 1957 in die Bundesrepublik eingegliedert wurde. Die alten Kennzeichen behielten bis zum 30. Juni 1958 ihre Gültigkeit. Die DDR hatte bereits 1953 ein eigenes Kennzeichensystem eingeführt, das auch weiß mit schwarzem Rahmen und in schwarzer DIN-Schrift gestaltet war.

1956–2000 mini|Kfz-Heckkennzeichen, Anfang der 1960er Jahre, Erkennungsnummer aus aufgenieteten Kunststoff-Lettern. Diese Herstellungsvariante war teilweise bis in die frühen 1980er Jahre üblich. mini|Vorderes Kfz-Kennzeichen aus Karlsruhe in der DIN-Form mit AU-Plakette mini|Deutsches Kfz-Kennzeichen am Heck in der gegenwärtigen Form

Mit der Änderung wurden die Kennzeichen in der Bundesrepublik Deutschland somit einheitlich schwarz auf weißem Grund. Diese sogenannten DIN-Kennzeichen, benannt nach ihrer Schriftart, die nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist, lösten die 1949 vereinheitlichten Schilder der drei westlichen Besatzungszonen (weiße Schrift auf schwarzem Grund) ab. Sie wurden ohne Unterbrechung bis zur Jahrtausendwende ausgegeben, wobei in dieser Zeit lediglich minimale Änderungen vorgenommen wurden. Am 29. September 1989 wurden in der Bundesrepublik Deutschland reflektierende Kfz-Kennzeichen (spezielle Folie zur besonders starken Lichtreflexion am weißen Flächenhintergrund) für Neuwagen und auch für Fahrzeuge mit beschädigten Schildern eingeführt, die es bereits seit 1967 auf dem Markt gab und für die sich nur 15 Prozent der Halter freiwillig entschieden. Eine Ausnahme bilden aus militärtaktischen Gründen die Fahrzeuge der Bundeswehr. Diese reflektierenden Kennzeichen, die dann auch für das wiedervereinigte Deutschland Pflicht wurden, sollen für mehr Sicherheit sorgen, beispielsweise für Fahrzeuge, die unbeleuchtet in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter fahren, sowie bei einem Ausfall der Schlussleuchte. Mit der Einführung der neuen Sicherheitskennzeichen gab es auch eine Preiserhöhung von (in der Regel) 20 auf 40 DM pro Kennzeichensatz. Außerdem änderten sich im Laufe der Zeit die Abkürzungen für Städte und Kreise aufgrund von Gebietsreformen wie beispielsweise der Kreisreform Baden-Württemberg 1973.

Das bestehende System wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 mit leichter Verzögerung am 1. Januar 1991 auch auf die neuen Länder übertragen. DDR-Kennzeichen wurden bis Ende 1990 ausgegeben und behielten bis zum 31. Dezember 1993 ihre Gültigkeit.

Die heute gültigen Euro-Kennzeichen wurden zunächst 1994 von Berlin und Brandenburg, kurz darauf auch in Sachsen eingeführt, bevor sie im gesamten deutschen Staatsgebiet Verwendung fanden. Als Besonderheit wurde kurzzeitig weiterhin der Trennstrich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer verwendet. Anfang 1995 folgte die Ausgabe von Euro-Kennzeichen auf freiwilliger Basis in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sieben Monate später wurden auch die Zulassungsplaketten vereinheitlicht.Kennzeichen-Guide.de: Geschichte seit 1990

Seit der Jahrtausendwende Im November 1998 beschloss die EU-Kommission die Einführung eines einheitlichen Kfz-Kennzeichens für die Euro-Zone. Alle Kraftfahrzeuge sollten ab sofort ein Nummernschild in Anlehnung an die Europaflagge erhalten, mit gelben Sternen und einem oder mehreren Buchstaben auf Blau, der Länderkennung.Dahinter steckt immer eine coole Geschichte. Bei: Spiegel Online Seit dem 1. November 2000Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (32. ÄndVstVR). sind bei Neuzulassungen nur noch die Euro-Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen (mit Ausnahme der Bundeswehr-Fahrzeuge).

Die neuen Euro-Kennzeichen, die die FE-Schrift (FE = fälschungserschwerend) verwenden, unterscheiden die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, sodass Verfälschungen erschwert und die automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken, Lkw-Maut). Mit Einführung der FE-Schrift wurde es durch jeweilige Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die bis zum Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland regelte, möglich, für die laufende Erkennungsnummer auch die Buchstaben B, F, G, I, O und Q zu verwenden, die ursprünglich wegen Verwechslungsgefahr gesperrt waren. Somit stehen bei der Vergabe von Kennzeichen deutlich mehr Kombinationen zur Verfügung.

Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen sind in FZV vom 1. September 2023 geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz kann an Fahrzeugen mit Euro-Kennzeichen auf das ovale Nationalitätszeichen (beispielsweise D für Deutschland) am Fahrzeugheck verzichtet werden.

mini|Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Heddesheim mit altem DIN-Kennzeichen