Nohfelden ist eine Gemeinde im Landkreis St. Wendel im Saarland. Sie wurde im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform zum 1. Januar 1974 aus dem Zusammenschluss von 13 zuvor eigenständigen Gemeinden neu gebildet.Neugliederungsgesetz – NGG vom 19. Dezember 1973, § 49, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes 1973, Nr. 48, S. 857 (PDF Seite 29; 487 kB)

Geographie Nohfelden ist eine Nationalparkgemeinde im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Größere Gewässer sind der Bostalsee, die obere Nahe (Rhein) oder der Freisbach (Nahe).

Gemeindegliederung Ortsteil Einwohner Bosen 1220 Eckelhausen 229 Eisen 492 Eiweiler 609 Gonnesweiler 894 Mosberg-Richweiler 375 Neunkirchen/Nahe 865 Nohfelden 1126 Selbach 778 Sötern 1235 Türkismühle 732 Walhausen 619 Wolfersweiler 1017 Einwohnerzahlen mit Stand Januar 2012, alle Ortsteile sind zugleich Gemeindebezirke. Bosen und Eckelhausen bilden einen gemeinsamen Gemeindebezirk Bosen/Eckelhausen.

Klima mini|Niederschlagsdiagramm des Ortsteils Türkismühle Der Jahresniederschlag beträgt 1205 mm und liegt damit im oberen Zehntel der von den Messstellen des Deutschen Wetterdienstes erfassten Werte. Über 93 % zeigen niedrigere Werte an. Der trockenste Monat ist der April; am meisten regnet es im Dezember. Im niederschlagreichsten Monat fällt etwa 1,8mal mehr Regen als im trockensten Monat. Die jahreszeitlichen Niederschlagschwankungen liegen im oberen Drittel. In über 89 % aller Orte schwankt der monatliche Niederschlag weniger.

Geschichte Bodenfunde aus der Kelten- bzw. Römerzeit wurden in Bosen, Eisen, Eiweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen (Nahe), Nohfelden, Selbach, Sötern, Türkismühle, Walhausen und Wolfersweiler entdeckt bzw. ausgegraben. Die Burg Nohfelden wurde erstmals 1286 und ein Amt Nohfelden 1372 erwähnt.

Seit dem Hochmittelalter (um ca. 1200) bis zum 1. Juli 1879 sowie in den Jahren 1946/47 (Wechsel von Rheinland-Pfalz zum Saarland) ist die geschichtliche Entwickelung der 13 Ortsteile im Nahegau teilweise unterschiedlich verlaufen. Um 1790 gliederten sich die Herrschaftsgebiete noch in folgende 4 Bereiche: Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das im Wege der Erbfolge im 15. Jahrhundert aus der Grafschaft Veldenz hervorgegangen ist, zugehörige Orte: Eckelhausen, Eisen, Mosberg-Richweiler, Nohfelden, (Türkismühle), Walhausen und Wolfersweiler, Reichsherrschaft Eberswald mit den zugehörigen Orten Bosen und Sötern, Reichsherrschaft Dagstuhl mit dem zugehörigen Ort Eiweiler, Hochgericht Neunkirchen (Nahe) mit den zugehörigen Orten Gonnesweiler, Neunkirchen (Nahe) und Selbach.

Durch die Französische Revolution und die folgende Besetzung des gesamten linken Rheinufers im Jahre 1794 sind auch die 4 vorgenannten Herrschaften untergegangen. Unter französischer Herrschaft wurden neue Verwaltungseinteilungen geschaffen. Die 13 Ortsteile der Gemeinde Nohfelden gehörten zum Saardepartement und waren folgenden Mairien (Bürgermeistereien) zugeordnet: a) Mairie Achtelsbach = Eisen b) Mairie Neunkirchen = Eiweiler, Neunkirchen (Nahe) und Selbach c) Mairie Nohfelden = Nohfelden und Wolfersweiler d) Mairie Otzenhausen = Bosen, Eckelhausen und Sötern e) Mairie Walhausen = Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler und Walhausen Die Vereinigung des Saardepartements mit Frankreich erfolgte am 9. Februar 1801 mit dem Abschluss des endgültigen Friedensvertrages. Durch diesen Vertrag wurde Frankreich das gesamte linksrheinische Gebiet überlassen.

Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 wurde mit Friedensvertrag vom 31. Mai 1814 Frankreich auf seine damaligen Grenzen zum 1. Januar 1792 zurückverwiesen. Gleichzeitig begann mit dem Wiener Kongress (18. September 1814 bis 9. Juni 1815) eine Neuordnung der Herrschaftsgebiete. In Artikel 49 und 50 der Wiener Schlussakte wurde das Königreich Preußen verpflichtet, bestimmte Teile der erhaltenen Gebiete u. a. an das Herzogtum Sachsen-Coburg und das Großherzogtum Oldenburg abzutreten. In einer Übergangslösung wurden aus „Mairien“ grundsätzlich ohne Änderung der Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinden nunmehr Bürgermeistereien.

Während eine Übernahme des vorgesehenen Gebietes durch das Herzogtum Sachsen-Coburg bereits aufgrund des Königlich Preußischen Entlassungs-Patents vom 9. September 1816 sowie durch das Herzoglich Sachsen-Coburgische Besitzergreifungs-Patent vom 11. September 1816 erfolgte, bemühte sich das Großherzogtum Oldenburg weiterhin um eine andere Gebietszuweisung. Nachdem diese Bemühungen jedoch erfolglos geblieben waren, wurde schließlich am 9. April 1817 in Frankfurt zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Oldenburg das entsprechende Übergabe-/Übernahme-Protokoll zur Gebietsübernahme abgeschlossen. Mit dem Königlich Preußischen Entlassungs-Patent vom selben Tag wurde gleichzeitig die Entlassung des vertraglich vereinbarten Gebietes an das Großherzogtum Oldenburg ausgesprochen. Durch das Patent über die Besitznahme des Fürstentums Birkenfeld vom 16. April 1817 durch das Großherzogtum Oldenburg kamen u. a. alle heutigen gemeindezugehörigen Orte zum neu entstandenen Fürstentum Birkenfeld.

Durch Verordnung vom 9. September 1817 wurde das Fürstentum Birkenfeld zum 1. Oktober 1817 in die 3 Amtsbezirke Birkenfeld, Oberstein und Nohfelden eingeteilt, wobei jedes Amt 3 Bürgermeistereien umfasste: a) Amt Birkenfeld mit den Bürgermeistereien Birkenfeld, Leisel und Niederbrombach, b) Amt Oberstein mit den Bürgermeistereien Herrstein, Oberstein und Fischbach, c) Amt Nohfelden mit den Bürgermeistereien Nohfelden, Neunkirchen und Achtelsbach

Mit dieser Einteilung ist für das Amt Nohfelden bzw. der 3 zugehörigen Bürgermeistereien folgende Gebietszuordnung verbunden gewesen: Bürgermeisterei Nohfelden (9 Gemeindebezirke) Nohfelden (mit Holzhauserhof), Wolfersweiler, Gimbweiler, Walhausen (mit Schwarzhof), Asweiler, Eitzweiler, Mosberg-Richweiler, Hirstein, Steinberg-Deckenhardt, Bürgermeisterei Neunkirchen (8 Gemeindebezirke) Neunkirchen (Nahe), Selbach, Imsbach, Gonnesweiler, Eiweiler, Sötern, Bosen, Schwarzenbach, Bürgermeisterei Achtelsbach (7 Gemeindebezirke) Achtelsbach (mit Neuhof), Meckenbach, Traunen, Eisen, Dambach, Ellweiler, Eckelhausen.

Mit Verordnung vom 6. März 1819 benannte das Herzogtum Sachsen-Coburg das am 11. September 1816 in Besitz genommene (und an das Fürstentum Birkenfeld angrenzende) Gebiet als Fürstentum Lichtenberg (mit Sitz in St. Wendel). Durch Staatsvertrag vom 31. Mai 1834 wurde es jedoch bereits an das Königreich Preußen abgetreten. Mit der Besitznahme desselben durch das Königlich Preußische Besitzergreifungs-Patent vom 15. August 1834 und der Bildung als Kreis St. Wendel zum 1. April 1835 im Regierungsbezirk Trier war das Fürstentum Birkenfeld nunmehr vollkommen vom Königreich Preußen (Rheinprovinz) umschlossen.

Der Gebietsteil „Schwarzhof“ bei der Gemeinde Gonnesweiler wurde mit Erlass vom 24. April 1833 von der Gemeinde Walhausen abgetrennt und der Gemeinde Gonnesweiler zugeordnet. Das Gesetz vom 23. April 1855 leitete im Fürstentum Birkenfeld die Aufhebung der Ämter unter Beibehaltung der bisherigen Bürgermeistereien ein. Mit der Verordnung vom 8. August 1856 wurde eine Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen den Bürgermeistereien und der Regierung getroffen. Die Bekanntmachung vom 9. August 1856 bestimmte den Zeitpunkt der Aufhebung der Ämter auf den 1. Oktober 1856.

Im Vorfeld einer späteren Neuordnung der Bürgermeistereien wurden u. a. durch Bekanntmachung vom 23. Dezember 1875 die Standesamtsbezirke Achtelsbach und Neunkirchen zum Standesamtsbezirk Neunkirchen vereinigt, wobei die Gemeinde Ellweiler (Bürgermeisterei Achtelsbach) dem Standesamtsbezirk Nohfelden zugewiesen wurde. Das „Gesetz betreffend die revidierte Gemeinde-Ordnung für das Fürstentum Birkenfeld“ vom 28. März 1876 leitete zum 1. Oktober 1876 u. a. folgende Neuordnungen ein: Die Gemeinde Imsbach wurde mit der Gemeinde Selbach vereinigt. Die Bürgermeisterei Achtelsbach wurde aufgehoben. Die Gemeinden Achtelsbach, Traunen Dambach, Meckenbach, Eisen und Eckelhausen wurden der Bürgermeisterei Neunkirchen, die Gemeinde Ellweiler wurde der Bürgermeisterei Nohfelden zugeordnet.

Mit dem „Gesetz betreffend Abänderung der Bürgermeisterei-Bezirke“ vom 1. März 1879 erfolgte zum 1. Juli 1879 u. a. die nächste Neuordnung, die gleichzeitig das Ende der bisherigen unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung der heutigen 13 Ortsteile der Gemeinde Nohfelden bedeutete: Die Bürgermeisterei Neunkirchen wurde aufgehoben und mit der Bürgermeisterei Nohfelden zu einer Bürgermeisterei (Bürgermeisterei Nohfelden) vereinigt. Die Gemeinden Achtelsbach, Traunen, Dambach und Meckenbach wurden mit der Bürgermeisterei Birkenfeld vereinigt.

Als Folge der Abdankung und des Verzichts auf die Thronfolge des Großherzogs Friedrich August von Oldenburg vom 11. November 1918 wurde aus dem Fürstentum Birkenfeld nunmehr der Landesteil Birkenfeld (Provinz). Der als Folge des Ersten Weltkrieges zum 10. Januar 1920 in Kraft getretene Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 brachte mit der Schaffung des Saargebietes und der damit verbundenen Trennung des bisherigen Kreises St. Wendel dem Landesteil Birkenfeld neue Grenznachbarn (Stammkreis St. Wendel im Saargebiet und Restkreis St. Wendel-Baumholder im Land Preußen – Regierungsbezirk Trier/Rheinprovinz).

Durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 22. September 1933 wurde zum 1. Oktober 1933 die Gemeinde Ellweiler aus der Bürgermeisterei Nohfelden ausgeschieden und mit der Bürgermeisterei Birkenfeld vereinigt. Mit dem Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Vereinfachungsgesetzes vom 24. März 1934 wurden u. a. die Gemeinden Asweiler und Eitzweiler zu einer neuen Gemeinde Asweiler-Eitzweiler vereinigt.

Das Saargebiet wurde aufgrund der Volksabstimmung vom 13. Januar 1935 mit Wirkung zum 1. März 1935 dem nationalsozialistischen Deutschen Reich angegliedert und führte nun den Namen „Saarland“. Das sog. „Groß-Hamburg-Gesetz“ vom 26. Januar 1937 mit seinen Durchführungsverordnungen vom 15. Februar 1937 und 25. März 1937 brachte zum 1. April 1937 u. a. folgende Neuregelungen: a) der oldenburgische Landesteil Birkenfeld ging auf das Land Preußen über und bildete einen Landkreis in der Rheinprovinz, b) der neue Landkreis führte den Namen „Landkreis Birkenfeld“ im Regierungsbezirk Koblenz, c) der Restkreis St. Wendel-Baumholder (aus dem Regierungsbezirk Trier) wurde in den Landkreis Birkenfeld eingegliedert, d) die Einführung der preußischen Amtsordnung vom 8. Oktober 1934 bestimmte das neue Amt Nohfelden als Rechtsnachfolger der Bürgermeisterei Nohfelden.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges (Kapitulation am 8. Mai 1945) leitete eine wesentliche Neuordnung (Stufenweiser Wechsel der Zugehörigkeit zum Saarland) ein. So wurden aufgrund der Anordnung Nr. 8 vom 18. Juli 1946 (Zuweisung von Gemeinden an das Saarland aus dem Kreis Birkenfeld/Regierungsbezirk Koblenz) und der Verfügung Nr. 73 vom 18. Juli 1946 (Zuweisung an den Landkreis St. Wendel) zum 20. Juli 1946 in einem ersten Abschnitt die Gemeinden Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Hirstein, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Schwarzenbach, Selbach, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Türkismühle und Walhausen zu dem neuen Amt Türkismühle (Saarland/Kreis St. Wendel) zusammengeschlossen.