mini|Bewirtschaftung von Wasser an einem Fließgewässer Wasserwirtschaft ist „die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser“ (DIN 4049). Aufbauend auf den Erkenntnissen der Hydrologie liefert sie die methodischen Grundlagen für verschiedene Maßnahmen des Wasserbaus mit dem Ziel, die langfristige und nachhaltige Verwaltung und Nutzung der Ressource Wasser sicherzustellen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

Eine wesentliche Aufgabe dieses Wassermanagements ist die Schaffung eines Ausgleichs zwischen dem quantitativ und qualitativ begrenzten natürlichen Wasserdargebot und dem sich aus dem Anspruch der Gesellschaft ergebenden Wasserbedarf und den daraus folgenden und zum Teil rivalisierenden Nutzungsmöglichkeiten. Zukünftig werden dazu vermehrt Nachhaltigkeitskonzepte und ein Integriertes Wassermanagement zur Anwendung kommen müssen.

Hintergrund Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ist damit ein lebensnotwendiges Gut. Es ist nicht substituierbar und wird auch als das „Blaue Gold“ oder "Gold des 21. Jahrhunderts" bezeichnet. Neben der ökologischen Bedeutung prägt es als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes die Natur über das Klima, die Gewässer und Gletscher. Bei der Nutzung sollten keine negativen Auswirkungen auf Wassermenge und -qualität entstehen. Daher muss der Schutz des Grundwassers und der Gewässer oberste Priorität haben, damit es als Trinkwasser und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Es ist für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar.

Dazu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2000 in der Präambel zur Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geschrieben:

Recht am Wasser Gemäß der völkerrechtlichen Raumordnung wird das Wasser als Eigentum der Souveränität eines Staates zugeordnet und dessen Regierung entscheidet innerhalb seiner Staatsgrenzen über die Nutzung der Wasserquellen. Sie muss die Rahmenbedingungen vorgeben, damit die Versorgung mit Wasser in ausreichender Menge und hygienischer Qualität für die Menschen bezahlbar, verlässlich und dauerhaft gewährleistet ist. In Deutschland ist der Nießbrauch des Wassers über das Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Danach sind prinzipiell das Grundwasser und das oberirdisch fließende Wasser nicht eigentumsfähig. Zur Daseinsvorsorge kommt den Kommunen die Aufgabe zu, Wasser entsprechend den Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Die Vereinten Nationen (UN) unterstützen weltweit Aktivitäten für eine nachhaltige Wasserwirtschaft und koordinieren Wasser- und Sanitärprogramme der Regierungen und Entwicklungsorganisationen. Dazu hat 2010 die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht erklärt, das auf der ganzen Welt für alle Menschen gilt und nicht abgetreten werden kann. Jedoch ist ohne eine gesetzliche Verankerung in den Rechtsnormen eines Nationalstaats das Recht auf Wasser rechtlich nicht bindend und auch nicht einklagbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nicht alle Länder über Wasserressourcen in ausreichendem Maß verfügen.

Grundlagen

Basis wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und bestimmende Größe des regionalen Wasserkreislaufs ist das Wasserdargebot. Darunter wird die Gesamtmenge des Grund- und Oberflächenwassers verstanden, das für die menschliche Nutzung einer Region oder eines Landes langfristig zur Verfügung steht. Unter Abzug der Verdunstung wird sie hauptsächlich durch den Niederschlag gebildet und wird auch als erneuerbare Süßwasserressource bezeichnet. Damit kein Wassermangel auftritt sollten jährlich nur maximal 40 Prozent des Wasserdargebots genutzt werden. Ansonsten drohen bei Übernutzung Umweltprobleme und wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Ausbreitung von Krankheiten.

Die Gesamtheit der Wasserentnahmen aus dem Wasserdargebot ist entscheidend für die Wasserverfügbarkeit einer Region. Sie hängt davon ab, wie das Wasser gespeichert, bewirtschaftet und den verschiedenen Nutzern zugewiesen wird. Über die Bevölkerungszahl wird als Kennzahl die Wassermenge bestimmt, die einer Person aus dem Wasserdargebot zur Verfügung steht. Dabei bedeutet ein Wert von über 1.700 m³ pro Person und Jahr, dass die Wasserversorgung gesichert ist. Bei kleineren Werten entstehen Wasserstress, Wasserknappheit bis hin zu Wassermangel. International ist der Kennwert als Falkenmark-Index in Gebrauch.

Ziele Nur durch eine verantwortungsvolle Nutzung und zielgerichtete Bewirtschaftung des Wassers können die vielfältigen menschlichen Eingriffe in den Wasserkreislauf kompensiert und die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten werden. Ziel ist die Bewahrung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer, damit Wasser in ausreichender Menge und Qualität dauerhaft verfügbar ist. Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Behörden der Bundesländer beschreiben ihre grundsätzlichen Ziele mit:

Schutz des Wassers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Flora und Fauna Ermöglichen einer verantwortungsvollen Nutzung des Wassers durch die Menschen Schutz der Bürger vor den Gefahren des Wassers wie Starkregen und Hochwasser Dauerhafte Bereitstellung von sauberen, hygienisch einwandfreiem Wasser in ausreichender Menge fachgerechte Abwasserentsorgung und Beseitigung der anfallenden Reststoffe Quellen:

Unter Federführung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat dazu die Bundesregierung das Bundesprogramm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Es bildet den Rahmen für eine sektorübergreifende Wasserforschung und bringt die Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zusammen, um innovative Technologien, Geschäftsmodelle und Konzepte für ein zukunftsfähiges Wassermanagement zu entwickeln.

Für die genannten Ziele hat die Europäische Union 2024 die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erlassen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen „guten ökologischen Zustand“ zurückzuführen. Auch als „Renaturierungsgesetz“ bezeichnet ist das Maßnahmenpaket ein Kernelement des europäischen Green Deal zur EU-Biodiversitätsstrategie.

Die Vereinten Nationen haben 2015 die Agenda 2030 verabschiedet und damit 17 globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) definiert. Unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen soll mit diesem „Fahrplan“ weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und dauerhaft bewahrt werden. Als Grundvoraussetzungen für das Leben und die Gesundheit der Menschen wird mit Ziel Nr. 6 gefordert, dass allen Menschen weltweit der Zugang zu sauberem Wasser, zu sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen ermöglicht wird.

Aufgaben Die Wasserwirtschaft ist Teil des Wasserkreislaufmanagements und sorgt zusammen mit dem Wasserbau für Planung, Entwicklung, Verteilung und Steuerung der optimalen Nutzung von Wasserressourcen. Sie muss sich kontinuierlich mit den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei der Wasserverteilung auseinandersetzen. Im Zuge der Daseinsvorsorge muss die Wasserwirtschaft neben dem Erhalt und der Pflege der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur auch den Landschaftsraum im Blick haben, um im Einklang mit der Natur eine nachhaltige ökologische Sicherung der Wasserressourcen und der Wasserqualität zu gestalten. Angesichts der wachsenden Unsicherheiten des globalen Klimawandels und der langfristigen Auswirkungen früherer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wird diese Entscheidungsfindung zusätzlich erschwert.

Eine der vordringlichsten Aufgaben der Wasserwirtschaft in Deutschland ist die sogenannte Renaturierung von Fließgewässern. Mit gezielten Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des naturnahen Wasserbaus soll die gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderte Ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer wiederhergestellt werden. Dies schließt auch Rücknahmen der in früheren Jahrzehnten vielfach durchgeführten Meliorationen mit ein. Diese hatten ohne Rücksicht auf die Bedeutung natürlicher Ökosysteme durch Trockenlegung von Feuchtgebieten den Verlust von wertvollen Lebensräume eingebracht und mit den Flussbegradigungen die Gefahr von Hochwasser auf angrenzenden Flächen gesteigert.

Ergänzend sind Retentionsflächen zu schaffen, um Hochwasserwellen zu kappen und gezielt in Polder umzuleiten, wo das gespeicherte Wasser zur Grundwasserneubildung genutzt werden kann. Die gleiche Richtung verfolgt das Prinzip der Schwammstadt, die der Flächenversiegelung entgegenwirken soll, damit das Regen- bzw. Oberflächenwasser vor Ort aufgenommen und im Boden gespeichert werden kann. In Zeiten des Klimawandels und bei der wachsenden Siedlungsdichte ist dies eine zunehmend wichtige und herausfordernde Aufgabe. In der Natur gibt es dafür ein Vorbild. Die Moore sind Wasserspeicher, -filter und gleichzeitig ein CO2-Speicher.

Im Hinblick auf die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie muss die Wasserwirtschaft in Zukunft zum Integrierten Wassermanagement weiter entwickelt werden, um bei der Umsetzung der Aufgaben und Vorhaben die Belange aller an der Sache betroffenen und interessierten Gruppen und Institutionen (Stakeholder) einbeziehen zu können.

Wissensbasis Die Wasserwirtschaft ist ein interdisziplinäres Feld und wird von verschiedenen Wissenschaftsbereichen vertreten und bearbeitet.

Ingenieurwesen Durch die enge Verbindung zum Wasserbau ist die Wasserwirtschaft traditionell eine Ingenieurwissenschaft, die überwiegend im Bauingenieurwesen angesiedelt ist. Hauptsächlich liegen die Aufgaben im Bereich von Infrastrukturprojekten wie: Stauanlagenbau mit Energiewasserbau, Verkehrswasserbau und Gewässerausbau, Hochwasserschutz, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung sowie der Be- und Entwässerung. Neben den Kenntnissen in Hoch- und Tiefbau wird bei allen Aufgaben die Expertise von Erd- und Grundbauingenieuren benötigt.

Geowissenschaften Die Geowissenschaften befassen sich mit der Untersuchung und Erforschung der Wasserressourcen im Boden und der Wasserverteilung auf der Erde. Dadurch steht die Wasserwirtschaft insbesondere in Verbindung mit der Hydrologie, aber auch mit den Bereichen Geographie, Geologie, Meteorologie sowie Bodenkunde.

Ökologie Die Ökologie untersucht die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die Wassersysteme, um eine Minimierung der Umweltbelastung zu erreichen. Berührungspunkte ergeben sich bei den Teilgebieten Limnologie, Meereskunde und den Umweltwissenschaften.

Zur Bearbeitung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben müssen in einigen Bereiche Sonderfachleute hinzugezogen werden wie: Informatiker, Verfahrenstechniker, Maschinenbauer, Elektrotechniker, Mikrobiologen, Biochemiker oder Landschaftsplaner.

Flussgebietsmanagement und Wasserwirtschaftsverbände Nicht erst seit Erscheinen der EU-WRRL sollte Wasserwirtschaft weiträumiger gedacht und möglichst auf Flusseinzugsgebiete ausgedehnt werden. Dem hat in Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgegriffen und praktiziert mit den sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbänden schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts einen Teil dieser Vorgaben und Empfehlungen. Den Verbänden wurden für ihr Verbandsgebiet hoheitliche Aufgaben der Wasserwirtschaft übertragen und sie dürfen diese unter Landesaufsicht eigenverantwortlich durchführen.