Die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen (Utrechter Union) wurde am 24. September 1889 als Kirchengemeinschaft altkatholischer Kirchen gegründet.Georg Hintzen: Utrechter Union. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.): Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Im Auftrag des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik. Herder, Freiburg im Breisgau 2007, ISBN 978-3-451-29500-3, S. 1401–1402.Peter Neuner: Altkatholische Kirche. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.): Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Im Auftrag des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik. Herder, Freiburg im Breisgau 2007, ISBN 978-3-451-29500-3, S. 31–34.

Grundsätze des Altkatholizismus

Die Altkatholischen Kirchen entstanden (mit Ausnahme der schon länger bestehenden Altkatholischen Kirche der Niederlande) im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil von 1870. Die katholischen Christen, welche die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten schließlich eigene Gemeinden und Kirchen. Die wesentlichen Konfliktpunkte waren die auf dem Konzil formulierten Dogmen von der päpstlichen Unfehlbarkeit und seines Jurisdiktionsprimates über alle Bischöfe.

In der Utrechter Erklärung von 1889, dem Gründungsdokument der Union, bekannten sich die alt-katholischen Bischöfe zu dem, was sie als den „alten katholischen Glauben der alten ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends“ ansahen, und bekräftigten ihre Ablehnung der ihrer Ansicht nach unrechtmäßigen Machtansprüche des Papstes.

Sie bekennen ferner den Charakter der Eucharistiefeier als einer realen Vergegenwärtigung des Opfers Christi auf Erden und seine bleibende Gegenwart in den geweihten Gaben von Brot und Wein unter Ablehnung der Transsubstantiationslehre.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Erklärung ist ihr Bekenntnis zur Ökumene. Die altkatholische Kirche vor allem in Deutschland und der Schweiz hat sich seit ihrer eigenen kirchlichen Existenz für eine Verständigung unter den einzelnen Konfessionen eingesetzt, unter anderem durch Abhaltung mehrerer Unions-Konferenzen in Bonn noch in den 1870er Jahren mit Vertretern der orthodoxen und anglikanischen Kirchen.

Kirchenrechtliche Grundlage der Utrechter Union

Von 1889 bis 2000 bildete die Utrechter Konvention die kirchenrechtliche Grundlage für die Utrechter Union. Die Bestandteile waren:

Die Utrechter Erklärung, die einige theologische Standpunkte des Altkatholizismus erläutert Die Vereinbarung über die communio in sacris (zwischen den altkatholischen Ortskirchen) Das Reglement, das zum Beispiel den Präsidenten der Bischofskonferenz bestimmte.

Größere Revisionen von Vereinbarung und Reglement erfolgten 1952 und 1974, die Utrechter Erklärung blieb textlich unangetastet.

Mit Rechtswirksamkeit per 1. Januar 2001 wurde die Konvention durch das im Jahr 2000 von der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz beschlossene Statut der in der Utrechter Union vereinigten Bischöfe abgelöst. Das Statut besteht aus einer Präambel, einer Inneren Ordnung (basierend auf der Vereinbarung), einer Geschäftsordnung (aufbauend auf dem Reglement) und abschließenden Bestimmungen.Statut der in der Utrechter Union vereinigten Bischöfe Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 26. April 2014. Die Präambel definiert einige Grundsätze der altkatholischen Ekklesiologie und erklärt die Utrechter Erklärung von 1889 als grundlegend für die altkatholische Lehre.Statut der in der Utrechter Union vereinigten Bischöfe, Präambel Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 26. April 2014. In die Präambel sind Einsichten und Überlegungen von Kurt Stalder eingeflossen.Urs von Arx: Was macht die Kirche katholisch? Perspektiven einer christkatholischen Antwort. In: Thomas W. Müller (Hrsg.): Katholizität – eine ökumenische Chance. Schriften Ökumenisches Institut Luzern 4. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2006, ISBN 978-3-290-20031-2, S. 167. In der Inneren Ordnung werden die Aufgaben der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz definiert.Statut der in der Utrechter Union vereinigten Bischöfe, Innere Ordnung Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 26. April 2014. Die Geschäftsordnung bestimmt den Erzbischof von Utrecht zum Präsidenten der Bischofskonferenz.Statut der in der Utrechter Union vereinigten Bischöfe, Geschäftsordnung Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 26. April 2014. Jeder Bischof der Utrechter Union ist verpflichtet, das Statut, das auch die Utrechter Erklärung von 1889 umfasst, zu unterschreiben. Homepage der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 27. April 2014.

Erklärungen der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz

Die Utrechter Erklärung ist der konfessionskundlich bekannteste Text des Altkatholizismus.Urs von Arx: Was macht die Kirche katholisch? Perspektiven einer christkatholischen Antwort. In: Thomas W. Müller (Hrsg.): Katholizität – eine ökumenische Chance. Schriften Ökumenisches Institut Luzern 4. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2006, ISBN 978-3-290-20031-2, S. 158.

Die Utrechter Erklärung von 1889 behandelt in ihren acht Artikeln folgende Themen: Grundsatz des Vinzenz von Lerin Ablehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit und des Jurisdiktionsprimates, aber Anerkennung des altkirchlichen Primates als primus inter pares Ablehnung des Dogmas von 1854 über die Unbefleckte Empfängnis Ablehnung der Bullen Unigenitus Dei filius und Auctorem fidei, weiter Verwerfung des Syllabus Nur bedingte Annahme des Konzil von Trient Erläuterungen zur Eucharistie und Bekenntnis zur Realpräsenz Hoffen auf ökumenische Verständigung Absage an die religiöse Gleichgültigkeit der Gegenwart

Am 26. Dezember 1950 wurde von der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz die Erklärung über Mariä Himmelfahrt veröffentlicht; sie war die (ablehnende) altkatholische Antwort auf die in diesem Jahr durch Papst Pius XII. erfolgte Dogmatisierung. Der Glaubensbrief von 1969 ist im Zusammenhang mit dem orthodox-altkatholischen Dialog entstanden. Er behandelt einige Fragen der Ekklesiologie sowie der Sakramentenlehre. Der Glaubensbrief wurde am 15. Dezember 1969 beschlossen und am 21. Juni 1970 von einer altkatholischen Bischofsdelegation in feierlicher Form dem ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel überreicht. Die Erklärung über das Filioque von 1969 hält den altkatholischen (und orthodoxen) Standpunkt fest, dass im Glaubensbekenntnis der (westliche) Zusatz des Filioque abgelehnt wird. In der Erklärung Das Primat in der Kirche vom 18. Juli 1970 befürwortet die Altkatholische Bischofskonferenz das Primat des römischen Bischofs im Sinne der alten, ungeteilten Kirche, lehnt aber die Ausgestaltung in Form des I. Vatikanischen Konzils und dessen Dogmen ab.

Einrichtungen in der Utrechter Union

Internationale Altkatholische Bischofskonferenz 200px|mini|Die St.-Getrudis-Kathedrale in Utrecht Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz, abgekürzt IBK, ist seit 1889 für die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft innerhalb der Utrechter Union und für die Bezeugung der Wahrheit der apostolischen Tradition verantwortlich. Die Bischofskonferenz hat keine direkte Jurisdiktionsgewalt in den Mitgliedskirchen, die Utrechter Union ist daher im gewissen Grad vergleichbar mit der Anglican Communion oder mit der Orthodoxen Kirche (und ihren autokephalen Kirchen). Die Bischofskonferenz kann in strittigen Fragen des Glaubens und der Sitte Stellungnahmen veröffentlichen und auch Aussagen zu Glauben und Lehre treffen. Auch Abkommen der Utrechter Union mit anderen Kirchen werden durch die Bischofskonferenz abgeschlossen.

Präsident der IBK ist ex officio der altkatholische Erzbischof von Utrecht.Victor Conzemius: Rückblick auf ein synodales Aggiornamento. Hundert Jahre Altkatholizismus. In: Wolfgang Seibel SJ (Hrsg.): Stimmen der Zeit. Heft 6, Juni 1973, Herder, Freiburg im Breisgau, S. 363. Stimmberechtigte Mitglieder der IBK sind gemäß dem Statut die Bischöfe der Utrechter Union. Einen ständigen Vertreter entsenden der Erzbischof von Canterbury und der Vorsitzende Bischof der Episkopalkirche, die bischöflichen Kirchen von Spanien und Portugal entsenden fallweise einen Beobachter.Die ökumenische Aufgabe der Utrechter Union Homepage der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 27. April 2014. In der Lambeth-Konferenz und im Anglican Consultative Council besitzen die von der IBK entsandten Vertreter Stimmberechtigung, darüber hinaus haben sie einen Beobachterstatus bei den anglikanischen Jurisdiktionen auf dem europäischen Festland.Angela Berlis: Aneinander wachsen – zusammenwachsen: Alt-Katholische und anglikanische Zusammenarbeit in den Niederlanden. In: Angela Berlis, Matthias Ring (Hrsg.): Im Himmel Anker werfen: Vermutungen über Kirche in der Zukunft. Festschrift für Bischof Joachim Vobbe. Katholisches Bistum der Alt-Katholiken, Bonn 2008, 2. Auflage, ISBN 978-3-8370-5957-1, S. 184.

Internationaler Altkatholikenkongress

Der Internationale Altkatholikenkongress ist zwar fester Bestandteil des Altkatholizismus, besitzt aber keinen kirchenamtlichen Charakter. Die Altkatholikenkongresse finden alle vier Jahre statt und sind ein umfassendes Forum aus Laien und Theologen aus allen altkatholischen Kirchen. Weiter entsenden auch andere Kirchen ihre Beobachter. Altkatholikenkongresse gibt es seit 1871, bis zur Gründung der Utrechter Union waren sie aber auf Deutschland beschränkt. Seit 1890 werden sie als Internationale Altkatholikenkongresse durchgeführt. Die altkatholischen Bischöfe nehmen seitdem an allen Kongressen teil, oft wird auch eine Sitzung der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz mit dem Kongresstermin verbunden.Christian Oeyen: Zum ursprünglichen ekklesiologischen Verständnis der Utrechter Union. In: Angela Berlis, Günter Eßer, Matthias Ring (Hrsg.): Denkbewegungen. Gesammelte Aufsätze zur alt-katholischen Theologie. Festgabe zum 70. Geburtstag. Alt-Katholischer Bistumsverlag, Bonn 2008, ISBN 3-934610-28-5, S. 118.

Weitere Einrichtungen

Der Internationale Anglikanische-Altkatholische Koordinierende Rat, abgekürzt (englisch) AOCICC, wurde 1998 von den Erzbischöfen von Canterbury und Utrecht initiiert und behandelt die Zusammenarbeit im Rahmen der durch das Bonn Agreement bestehenden communio in sacris (Sakramentengemeinschaft). Neben dem jährlichen Austausch von Informationen über Begebenheiten in den beiden Kirchenfamilien werden auch die Beziehungen zu dritten Kirchen erörtert. Etwa alle fünf Jahre erfolgt eine personelle Erneuerung des Gremiums.Die Beziehungen zur Anglikanischen Kirchengemeinschaft Homepage der Utrechter Union, abgerufen am 27. April 2014.