Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen unter dem politischen Schlagwort Heim ins Reich zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie im NS-Staat zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“, der Eingliederung des Sudetenlandes 1938, und dann im Zweiten Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“.

Volkstumspolitik beinhaltete im „Großdeutschen Reich“ die außenpolitische, rassistisch-imperialistische Verlängerung der Nürnberger Gesetze vom „Reichsparteitag der Freiheit“ am 15. September 1935, die als sogenanntes Blutschutzgesetz die „Reinheit des deutschen Blutes“ und das „artverwandte Blut“ zunächst vor der „Vermischung“ mit „Juden“, „Negern“ und „Zigeunern“ bewahren sollten, bis mit der geplanten Ausweitung des Lebensraums im Osten beziehungsweise des „germanischen“ Volkstums bis zum Ural als „Schutz vor den Fremdvölkischen“ deren „Umvolkung“ über graduelle Einbürgerung bis zur Endstufe der „Reichsbürgerschaft“ oder Bekämpfung bis zur Vernichtung hinzukamen. Sie ist also zentraler Herrschaftsbegriff des Nationalsozialismus.

Hintergrund Der Begriff „Volkstum“ Volkstum ist ein von Friedrich Ludwig Jahn in die deutsche Nationaldiskussion eingeführter Begriff, und zwar bereits im Titel seines 1810 zum ersten Mal erschienenen Buches Deutsches Volksthum. Direkter Auslöser des Buches ist die mit Napoleon erfolgende Besetzung der deutschen Kleinstaaten, die in den „Befreiungskriegen“ von 1813 bis 1815 zu einer ersten nationalen Aufbruchstimmung führte.

Jahn stellt das Wort in die Reihung: „Volk“ → „Volksthum“ → „volksthümlich“ → „Volksthümlichkeit“. Es steht gleichberechtigt neben „Deutschheit“ (vgl. Deutschtum) und richtet sich gegen alle, vor allem durch Frankreich geprägte „Ausländerei“. Alle aus „national“ abgeleiteten Bildungen gelten ihm als „aufgezogene Missgeburten“. Seine ausführlicheren Definitionen von „Volksthum“ sind:

„Es ist das Gemeinsame des Volks, sein innewohnendes Wesen, sein Regen und Leben, seine Wiederzeugungskraft, seine Fortpflanzungsfähigkeit.“

„Nichts ist ein Staat ohne ein Volk, ein seelenloses Kunstwerk; nichts ist ein Volk ohne Staat, ein leibloser luftiger Schemen, wie die weltflüchtigen Zigeuner und Juden. Staat und Volk in Eins ergeben erst ein Reich, und dessen Erhaltungsgewalt bleibt das Volksthum.“Friedrich Ludwig Jahn: Deutsches Volksthum, Hildesheim-New York 1980 (Neudruck), S. 7–9, 18.

Dieser von Jahn initiierte Volkstumsdiskurs zielt auf eine deutsche Reichsgründung (deren Verwirklichung erfolgte aber erst 1871). Er führt bei der Identitätsbildung künftiger deutscher Nationalstaatsbürger zu einem inflationären Gebrauch des Adjektivs „teutsch“/„deutsch“, das allen Selbstverständlichkeiten des Lebens vorangestellt werden kann, bis sogar die Natur mit Wald, Baum (beispielsweise Eiche), Wiese, Berg, Tal, Fluss (beispielsweise Rhein) und See eine „deutsche“ wird.

Wie der Panslawismus zur späten osteuropäischen Nationalstaatsdiskussion gehört, so gehört der alldeutsche Nationalismus zu ihrem westlichen Anlieger, der es hinwiederum in der Überwindung deutscher ‚Kleinstaaterei‘ den bereits nationalstaatlich verfassten Westeuropäern gleichtun mochte.Hermann Glaser: Spießerideologie. Von der Zerstörung des deutschen Geistes im 19. und 20. Jahrhundert und dem Aufstieg des Nationalsozialismus, Frankfurt/M-Berlin-Wien 1979; Hagen Schulze: Staat und Nation in der europäischen Geschichte, München 1999.

„Volkstum“ und „Lebensraum“ Diente der Begriff „Volkstum“ zur Herausbildung einer nationalsprachlich eingegrenzten Identität, die sprachwissenschaftlich ins frühe Mittelalter zurückverfolgt wurde, so machte es sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts die von Gustaf Kossinna vertretene Siedlungsarchäologie zur Aufgabe, materielle Nachweise für das Herkunftsgebiet eines Volkes zu erbringen. Dieser Archäologie lag daran, die Migrationsrouten frühmittelalterlicher Völker nachzuziehen, die ihre Herkunftsländer verlassen hatten und in die römische Welt einwanderten. Für den Alldeutschen Verband und den Deutschen Ostmarkenverein hieß das, dass sie auf die Herkunftsgegenden der Ost-Germanen (Burgunder, Goten, Lugier, Rugier, Wandalen) nationale Gebietsansprüche bis zum Bug gegenüber den slawischen Völkern geltend machten. Denn „weit über die heutige deutsche Ostgrenze hinaus (…) bis tief nach russisch Polen hinein“ förderten die Archäologen „echt germanisches Gepräge“ zu Tage.H. Merbach: Die Slawenkriege des deutschen Volkes. Ein nationales Hausbuch, Leipzig 1914, S. 3. Unter diesem Blickwinkel konnte die mittelalterliche Ostsiedlung einschließlich der Ostexpansion der deutschen Ordensritter als „Rückkehr“ in die „Urheimat“ gedeutet werden.Patrick J. Geary: Europäische Völker im frühen Mittelalter. Zur Legende vom Werden der Nationen, Frankfurt a. M. 2002, S. 45 f. Annähernd zeitgleich entwickelte Friedrich Ratzel seine Vorstellungen von „geopolitischen Lebensräumen“, so dass der imperialistischen Idee vom „Lebensraum im Osten“, der in künftiger „Grenzkolonisation“ zur Herausbildung eines bereits von Friedrich List erträumten und von Paul de Lagarde folgenreich propagierten „Großgermanischen Reichs“ zu re-„germanisieren“ gewesen wäre, volkstumspolitisch der Boden bereitet war. Für die Wahrnehmung der Slawen hatte sich daraus die Bedrohlichkeit des Schlagwortes vom „deutschen Drang nach Osten“ ergeben.

Weimarer Republik Mit den neuen Grenzziehungen nach dem Friedensvertrag von Versailles vor allem im Osten, der so festgeschriebenen Schrumpfung des Reichsgebiets und der Auflösung Österreich-Ungarns lebten 10 Millionen sich zu den Deutschen zählende Menschen außerhalb der Reichsgrenzen. Noch frei vom „Rasse“-Prinzip nahm sich der konservativ-nationalistische, zum Teil volksverhetzendeOskar Stillich: Fort mit dem VDA aus den Schulen! Vortrag. Mit einem Begleitwort von Paul Oestreich. Verlag fürs deutsche Volk, Breslau 1930. „Verein für das Deutschtum im Ausland“ (VDA) aller außerhalb der Reichsgrenzen lebenden Deutschen und ihrer landsmannschaftlichen Interessen an. Im Kreis der reaktionären deutschvölkischen Bewegung mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes setzte sich der VDA für die Revisionsbemühungen der 1920er Jahre und mit allen Mitteln für den Kampf um den Erhalt des „Auslandsdeutschentums“ ein.Norbert Krekeler: Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik. Die Subventionierung der deutschen Minderheit in Polen (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Nr. 27). Dt. Verl.-Anst., Stuttgart 1973, ISBN 3-421-01667-4 (Zugleich: Bonn, Universität, Dissertation, 1972: Zur Deutschtumspolitik des Auswärtigen Amtes in den durch den Versailler Vertrag abgetretenen Gebieten.). Beispielsweise zeigte er 1932 in Königsberg in einer von Hans Rothfels übernommenen Ortsgruppe volkspolitisches Engagement an der Ostgrenze zu Polen.Ingo Haar: „Revisionistische“ Historiker und Jugendbewegung: Das Königsberger Beispiel, S. 72 f. in: Peter Schöttler (Hrsg.): Geschichtsschreibung als Legitimationswissenschaft 1918–1945, Frankfurt/M. 1999, S. 52–103. Vorwiegend preußisch motivierte und drastische Forderungen stellte der 1894 gegründete „Deutsche Ostmarkenverein“. Noch folgenreicher waren die 1931 gegründeten „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ (VFG). Alle waren zeitig durch Personen, die mindestens einem der Vereine als Mitglied angehörten, miteinander vernetzt, wobei Albert Brackmann von wichtigster Bedeutung war.

„Drittes Reich“ Im „Dritten Reich“ war Volkstumspolitik zunächst Angelegenheit des Führerstellvertreters Rudolf Heß. Er sorgte noch 1933 mit einer vertraulichen Verfügung für die „Zusammenfassung der gesamten grenz- und auslandsdeutschen Arbeit“.Vgl. I. Haar, S. 101. 1935 erfolgte weitere organisatorische Zentralisierung mit der „Volksdeutschen Parteidienststelle“, bis die durch eigene Bestrebungen gleichgeschalteten Vereinigungen weitere Koordinierung in der 1936 gegründeten „Volksdeutschen Mittelstelle“ (VOMI) erfuhren. Eine führende Rolle spielte dabei der 1933 von Franz Lüdtke gegründete und später von Theodor Oberländer geführte „Bund Deutscher Osten“. Mit seiner Gründung erlosch die Selbstständigkeit vieler ostdeutscher Volkstumsvereinigungen, allen voran der „Deutsche Ostmarkenverein“.

Für Himmler eröffneten sich volkstumspolitische Dimensionen der von ihm anvisierten Siedlungspolitik Anfang 1939 mit dem Auftrag Hitlers, die deutsche Minderheit in Südtirol umzusiedeln. Dieser Auftrag wurde von ihm als Chance gesehen, die polizeilichen Befugnisse der SS zu ergänzen und ihre Aufgaben in den Bereich der „Lebensraumpolitik“ auszuweiten.Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie, Siedler: München 2008, S. 429. Nachdem Himmler sich am 7. Oktober 1939 selbst aufgrund eines GeheimerlassesVgl. Erlass v. 7. Okt. 1939 von Hitler zum „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ ernannt hatte, gliederte er 1941 die VOMI als Hauptamt in den Apparat der SS ein. Ihr oblag bereits die Rückführung und Neuansiedlung von in Osteuropa zersplittert lebenden deutschen Volksgruppen, die 1939–40 in der ersten „Heimführungs-Aktion der Volksdeutschen“ zu einer ersten großen Vertreibungswelle in den als „altem deutschen Volks- und Kulturboden im Osten“ bezeichneten Territorien Polens führte. Im Sinne der von Kossinna entwickelten Ethnoarchäologie hieß es in diesem Zusammenhang in einem von „G.M.“ gezeichneten Aufsatz unter der Überschrift Der Siedler im Osten ist kein ‚Kolonist‘: „Wer im Ostraum siedeln wird, der pflügt auf heiligem Boden!“Der Reichsführer SS, SS=Hauptamt=Schulungsamt (Hrsg.), SS=Leitheft – Kriegsausgabe, Jg. 6, Folge 2b, S. 2–6; 6–10.

Eindeutschung In den annektierten Gebieten und den für die spätere Eingliederung vorgesehenen CdZ-Gebieten wurde ein von den SS-Hauptämtern zentral geleitetes Eindeutschungsprogramm durchgeführt, mit dem Ziel der Zerstörung der nationalen Identität der Bevölkerung in diesen Gebieten. Im Wesentlichen bestand dieses Programm aus drei voneinander unabhängigen Komponenten: Die erste Maßnahme verlieh fremden Staatsbürgern dieser Gebiete die deutsche Staatsbürgerschaft, je nach Einstufung in die Deutsche Volksliste (DVL) mit gestaffelten Rechten. Wer trotz entsprechender rassenpolitischer Klassifizierung nicht freiwillig in die DVL eintrat, wurde mit KZ-Haft bedroht. Die zweite Maßnahme war das sogenannte Wiedereindeutschungsverfahren, das die Betroffenen zur Zwangsarbeit im Reich verpflichtete. Die dritte Maßnahme klassifizierte die „volksdeutschen“ Umsiedler in so genannte A-, O- und S-Fälle. A-Fälle durften nur im Altreich leben, O-Fälle waren für die neuen Siedlungsgebiete im Osten bestimmt, S-Fälle waren Sonderfälle. Diese Menschen sollten entweder ins Generalgouvernement abgeschoben werden oder in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Eine wichtige Erziehungs- und Fürsorgerolle bei der Eindeutschung kam Frauen aus dem „Altreich“ und der „Ostmark“ (Österreich) zu. Ihre Aufgabe erstreckte sich auf spezifisch „weibliche“ Tätigkeitsbereiche, in denen die „volksdeutschen“ bzw. „deutschstämmigen“ Umsiedlerinnen leistungsfähige Mitglieder der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft werden sollten, damit deutsche „Kultur“ ausgebaut oder neu angelegt wurde.Elizabeth Harvey: Der Osten braucht dich! Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik, Hamburger Edition: Hamburg 2010, ISBN 3-86854-218-3. (Rezension)

Generalplan Ost Hauptartikel: Generalplan Ost