Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die geeignet sind, festzustellen, ob eine Person über die Kompetenzen verfügt, die zum Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses notwendig sind.

Der Begriff Qualifikationsverfahren ist mit dem neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetz eingeführt worden. Insbesondere ist damit die bisherige Lehrabschlussprüfung gemeint, aber auch andere Qualifikationsverfahren die zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss führen.

Das Verfahren gilt in der Beruflichen Grundbildung als auch der höheren Berufsbildung. Qualifikationsverfahren der Beruflichen Grundbildung Die praktische Arbeit wird in allen Berufen geprüft, sei es in den Lehrbetrieben oder an anderen geeigneten Arbeitsplätzen, bereitgestellt durch die Organisationen der Arbeitswelt. Die praktische Arbeit ist eine Fallnote und hat den grössten Anteil an der Gesamtnote. In einigen drei- oder vierjährigen Lehrberufen wird zudem meist nach zwei Lehrjahren eine ebenfalls praktisch ausgestaltete Teilprüfung durchgeführt. Die Allgemeinbildung ist ein weiterer Qualifikationsbereich und zählt zu mindestens 20 % an die Gesamtnote. In vielen Berufen existiert ein weiterer Qualifikationsbereich: Die Berufskenntnisse, welche schriftlich und/oder mündlich geprüft werden. Die Erfahrungsnote setzt sich aus den Noten der Berufsfachschulen und je nach Beruf zusätzlich aus den Noten der überbetrieblichen Kurse und/oder der betrieblichen Praxis zusammen. Bei den drei- und vierjährigen Ausbildungen führt dies zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, bei den zweijährigen Attestausbildungen zum Berufsattest. Die Qualifikationsverfahren werden von Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten unter der Leitung von Chefexpertinnen und Chefexperten im Auftrag der Kantone durchgeführt.

Andere Qualifikationsverfahren Für Erwachsene besteht die Möglichkeit einen Berufsabschluss nachzuholen ohne die formale Grundbildung durchzumachen. Das Verfahren Validation des acquis professionnels ist ein sogenanntes «anderes Qualifikationsverfahren». Grundsätzlich sind dieselben Anforderungen wie bei der Lehre zu erfüllen. Grundlage bildet die Bilanzierung der Kompetenzen und Selbstbeurteilung in einem Dossier. Der Weg steht jeder Person offen. Informationen erteilt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Wohnkantons.

Weblinks Lexikon der Berufsbildung Bundesamt für Berufsbildung und Technologie E. Qualifikationsverfahren Validierung von Bildungsleistungen Schweizerische Berufsbildungsämter Konferenz Dachverband der Schweizerischen Organisationen der Arbeitswelt Schweiz. Direktorinnen und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen Organisationsplattform für die Qualifikationsverfahren der Kantone

Kategorie:Berufsbildungssystem Kategorie:Bildung in der Schweiz Kategorie:Abschluss oder Zertifikat