mini|hochkant=1.3|Katholische Kirche Mariä Heimsuchung mini|hochkant=1.3|Fördergerüst und Grubenbahn der Grube Alexandria als Industriedenkmal am Marktplatz mini|hochkant=1.3|Basaltformation des Hochsteins mini|hochkant=1.3|Das Tal der Nister nahe Höhn mini|hochkant=1.3|Der Friedhof der Gemeinde. Dahinter die evangelische Kirche (links) und die Friedhofshalle (rechts).

Höhn ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Westerburg an. Mit rund 3000 Einwohnern auf 13,68 Quadratkilometern ist Höhn nach der Stadt Westerburg die flächen- und einwohnermäßig größte Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde.

Geographie Gemeindegliederung Seit 1969 besteht Höhn aus den Ortsteilen Höhn-Urdorf, Oellingen, Schönberg und Neuhochstein (bis 1927: „Kackenberg“). Bis auf Neuhochstein sind alle Ortsteile in den vergangenen 50 Jahren miteinander verschmolzen, zeigen in ihren alten Ortskernen aber noch die Strukturmerkmale eigenständiger Haufendörfer. Höhn-Urdorf ist der größte und zentrale Ortsteil der Gemeinde.

Nachbargemeinden Das Gemeindegebiet grenzt (im Uhrzeigersinn beginnend im Westen) an das der Gemeinden Dreisbach*, Hahn bei Marienberg*, Bad Marienberg (Ortsteil Langenbach), Großseifen*, Stockhausen-Illfurth, Fehl-Ritzhausen*, Niederroßbach, Neustadt, Hellenhahn-Schellenberg*, Pottum*, Stahlhofen am Wiesensee*, Halbs und Ailertchen*. Zu den mit * markierten Orten besteht eine direkte Straßenverbindung.

Geschichte Zu den ältesten archäologischen Funden im Bereich des Ortes gehört eine jungsteinzeitliche Axt, die im 19. Jahrhundert in der Gemarkung des Ortes Oellingen entdeckt wurde.

Aufgrund des Ortsnamens Höhn wird der Ort zu der ältesten, vermutlich germanischen, Siedlungsschicht des Westerwald gerechnet. Oellingen wurde vermutlich während der dritten Siedlungsperioden im Westerwald ab dem 6. Jahrhundert gegründet. Neuhochstein (Kackenberg) und Schönberg könnten bereits während der zweiten Siedlungsperiode im Westerwald (Fränkischen Landnahme) bis zum sechsten Jahrhundert gegründet worden sein. Für Schönberg kommt aber aufgrund der vergleichbaren Namen und Frühgeschichte mit Schöneberg auch eine Gründung in der konradinischen Epoche des 10. Jahrhunderts in Betracht.

Höhn wurde erstmals im Jahr 930 unter dem Namen Hana als Eigentum des konradinischen Herzogs Hermann von Schwaben erwähnt. Der Name leitet sich vermutlich vom heutigen Schafbach ab, für den bis 1270 noch der Name Hene belegt ist. Die Ortsteile Oellingen (als Ullingen) und Neuhochstein (als Kockenberg) wurden um 1300 erstmals urkundlich erwähnt.

Der Ort verdankt seine Bedeutung der Lage an einer Altstraße. Diese West-Ost-Verbindung querte im Raum Engers-Vallendar den Rhein, kreuzte die Köln-Frankfurter-Straße bei Himburg (heute Ortsteil von Rothenbach) und traf am Salzburger Kopf auf die Köln-Leipziger-Straße.

Das Sankt-Florin-Stift in Koblenz war in Höhn begütert. Bereits Herzog Hermann von Schwaben überließ ihm mehrere Güter. Erzbischof Ludolf von Trier (994 bis 1008) überließ, mit einer undatierten Urkunde, dem Stift auf Bitten von Mathilde von Essen die Rechte am Zehnten in Höhn, Hillscheid, Mangerroth und Niederähren im Tausch gegen das Dorf Eschelbach. Die Vogtei über die Westerwälder Güter des Stifts gelangte über die Landgrafschaft Thüringen an die Grafen von Sayn, in deren Besitz sie ab 1209 nachweisbar sind. Die Grafen von Sayn verfügten bis 1607 über eigene Schultheißen im Ort. Danach übergaben sie ihren Besitz tauschweise an Nassau-Beilstein.

Das Kloster Oberwerbe wurde 1125/29 durch Graf Temmo mit 21 Mansen und der Kirche zu Höhn ausgestattet. Die Vogtei über diesen Besitz lag 1209 bei den Herren von Westerburg. Die Abtei Marienstatt erwarb 1263 erste Rechte in Höhn aus dem Streubesitz der Herren von Wildenburg. Nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Waldeck wurde der Besitz des Klosters Oberwerbe eingezogen und 1560 an die Abtei Marienstatt verkauft, diese konnte ihren Besitz im Ort jedoch nicht behaupten.

Im Jahr 1462 wurde das Kirchspiel Höhn durch eine Fehde schwer geschädigt. Truppen des Grafen Philipp von Katzenelnbogen zerstörten bei einem Kriegszug gegen Graf Gerhard II. von Sayn mehrere Dörfer die Kirche und die Pfarrgebäude.

Seit 1718 wurde in Höhn Braunkohle abgebaut.Johann Andreas Demian: Handbuch der Geografie und Statistik im Herzogtum Nassau; Seite 44, Wiesbaden, 1823 Der Abbau wurde zunächst als Domänenbetrieb organisiert, aus dem sich die Grube Nassau entwickelte. Im Jahr 1823 hatte Höhn 369 Einwohner, Schönberg 149 Einwohner und Urdorf 109 Einwohner. Ab dem Jahr 1826 wurde im Ort die Braunkohlegrube Alexandria betrieben.

Infolge von Grubenunglücken kamen 1829 zwei Hauer in der Grube Nassau zu Tode, zwei weitere tödliche Unfälle ereigneten sich 1853 in der Grube Nassau. In der Grube Alexandria ereignete sich 1856 ein tödlicher Unfall. In den folgenden Jahren 1856, 1862 und 1863 kam es zu weiteren tödlichen Unfällen in der Grube Nassau.F. Odernheimer (Hrsg.): Das Berg und Hüttenwesen im Herzogtum Nassau, Wiesbaden 1865

Bis 1863 stieg die Anzahl der Einwohner auf 648 in Höhn-Urdorf. Beim Ort bestanden die Braunkohlegruben Nassau und Waffenfeld im Besitz der herzoglichen Domänenverwaltung und die Grube Alexandria im Besitz des Kaufmanns J. E. Siebert aus Hadamar. Schönberg hatte 190 Einwohner.Otto Satorius: Nassauische Kunst- und Gewerbeausstellung in Wiesbaden 1863; Seite: 43; Wiesbaden 1863

Ein erheblicher Aufschwung der Gruben, insbesondere der Grube Alexandria, begann 1914, als die Braunkohle für die Stromerzeugung im Elektrizitätswerk Westerwald genutzt wurde. In den 1920er Jahren umfasste die Belegschaft teilweise über 1000 Menschen.

Im Dezember 1921 wütete ein Feuer auf der Braunkohlegrube Nassau in Schönberg. Dem Feuer fielen Förderanlagen und Teile der Schachtanlage zum Opfer. Der Betrieb ruhte für mehrere Tage.Hochheimer Stadtanzeiger vom 6. Dezember 1921: Aus Stadt, Kreis und Umgebung–Vom Westerwald, Seite 2 hlbrm.digitale-sammlungen.hebis.de

Die Kohleverstromung endete 1958. Die Grube stellte daraufhin 1961 die Produktion ein. Die Betriebsgebäude wurden 1989 endgültig zurückgebaut.

Höhn in der jetzigen Gemeindeform entstand in zwei Phasen. Der Zusammenschluss der Gemeinden Höhn und Urdorf wurde von der nassauischen Regierung 1827 gegen den Willen von Urdorf angeordnet. Vorhergegangen war eine detaillierte Analyse der Vor- und Nachteile, bei der beide Dörfer ihre Sicht ausführlich darlegen konnten. Gründe für die Fusion waren unter anderem Kosteneinsparungen bei den beiden sehr armen Dörfern bzw. der effektivere Einsatz der vorhandenen Mittel, etwa beim Schulbau. Auch die Möglichkeit der gemeinsamen Güterkonsolidation (Flurbereinigung) wurde erwähnt. Ab 1831 vorgebrachte Gesuche von Urdorf, die Gemeinschaft mit Höhn wieder zu trennen, scheiterten endgültig 1850.Zusammenschluss von Höhn und Urdorf 1826–1827. Hessisches Hauptstaatsarchiv (HHStAW) 233 1117. Vorstellung der Gemeinde Urdorf auf Aufhebung der Vereinigung mit der Gemeinde Höhn. 1831–1850. HHStAW 233 1116.

Die heutige Ortsgemeinde Höhn wurde am 1. April 1969 aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Höhn-Urdorf, Neuhochstein, Oellingen und Schönberg neu gebildet.

Landeshoheiten Gegen Ende der Karolingerzeit gehörte die Gegend zum Niederlahngau des Herzogtums Franken. Die Gegend um Höhn bildete eine eigenständige Zent die 1117 als provincia Hana bezeichnet wurde. Dieser stand das Landgericht Winnen-Höhn (uf die stoelen) vor. Es umfasste neben dem Kirchspiel Höhn noch die Kirchspiele Gemünden, Willmenrod und Rotenhain. Weiterhin wird die Zugehörigkeit der Kirchspiele Meudt und Salz für möglich gehalten. Das wahrscheinlich ursprünglich ebenfalls zugehörige Gericht Elsoff wurde vor 1315 aus diesem Verband herausgebrochen. Das Kirchspiel Höhn und seine Nachbarkirchspiele wurden erstmals 1360 als Kirchspiele „auf dem Walde“ bezeichnet. Im Jahr 1470 wurden sie erstmals als Kirchspiele „zum Westerwalde“ genannt.

Aus dem Niederlahngau entwickelte sich die Grafschaft Diez. Im Rahmen eines Vergleiches von 1279 zwischen dieser Grafschaft und den Herren von Merenberg erhielt Graf Gerhard von Diez die alleinige Hoch- und Blutgerichtsbarkeit in dem Gericht Winnen-Höhn. Das Gericht war nach dem Gericht am Reckenforst bei Dietkirchen das bedeutendste der Grafschaft. Als einzigem Gericht stand dem Winnen-Höhn ein, im 14. Jahrhundert belegter, eigenständiger Zentgraf vor. Mit dem Übergang zum Römischen Recht im 16. Jahrhundert verloren diese alten Landgerichte ihre Bedeutung an die entstehenden Ämter.

Bedingt durch den Niedergang der Grafschaft Diez im späten 14. Jahrhundert wurde das Gericht Höhn mehrfach verpfändet. So musste Gerhard VII. von Diez 1362 ein Viertel an Kurtrier verpfänden. 1372 verpfändete er die sechs Kirchspiele des Gerichts an Arnold von Willmenrod und Godebrecht von Irmtraut. Nach dem Tod Gerhards fiel die formale Hoheit über das verpfändete Gericht an seinen Schwiegersohn Adolf von Nassau-Dillenburg. Nach dessen Tod konnte die ottonische Linie des Hauses Nassau die formale Hoheit über das Gericht ab 1564 ganz an sich bringen und die Herren von Eppstein und Kurtrier als Miterben ablösen. Es gelang dieser nassauischen Linie jedoch lange nicht die Pfandschaft vollständig einzulösen. Die Hälfte der Pfandschaft wurde 1390 von Ruprecht von Sonnenberg erworben. Nach dessen Tod fiel sie an die Grafen von Katzenelnbogen. Die andere Hälfte gelangte 1391 in den Besitz von Kurtrier. Erst mit dem Ende des katzenelnbogischen Erbfolgestreit durch den Frankfurter Vertrag vom 30. Juni 1557 zwischen Nassau und der Landgrafschaft Hessen und dem anschließenden Diezer Vertrag vom 27. Juli 1564 zwischen Kurtrier und Nassau, konnte Nassau die vollständige Hoheit über das Gericht erreichen. Die Kirchspiele Meudt und Salz fielen jedoch an Kurtrier und schieden aus dem Gerichtsbezirk aus.

Durch die Teilung der ottonischen Hälfte der Grafschaft Nassau am 31. März 1607 fiel das Gericht Höhn an die Grafschaft Nassau-Beilstein. Durch einen Vergleich mit der Grafschaft Sayn wurde das Kirchspiel Willmenrod von dem Gericht getrennt und an Sayn übergeben. Der verbliebene Rest des Landgerichts wurde mit weiteren nassau-beilsteinischen Besitzungen zum neuen Amt Stuhlgebiet mit Amtssitz Westernohe, später Rennerod, vereinigt. Diese fiel mit der Teilung der Grafschaft im Juni 1620 an die Grafen (ab 1650 Fürsten) zu Nassau-Hadamar. Nach dem Aussterben des Hauses Nassau-Hadamar 1711 wurde das Fürstentum mehrfach zwischen den übrigen ottonischen Linien des Hauses Nassau geteilt. Höhn fiel 1717 an das Haus Nassau-Diez, 1742/43 an das Haus Nassau-Siegen (Katholisch), 1743 wieder an Nassau-Diez (später Oranien-Nassau) als letzte ottonische Linie. Diese vereinigte das Amt Stuhlgebiet mit weiteren Ämtern 1744 zum Amtskollegium Hadamar. Das Amtskollegium wurde 1775 aufgelöst und Höhn dem Amt Rennerod zugeteilt. Ab 1782 gehörte Höhn dann zum neugegründeten Amt Marienberg.

Im Jahr 1806 wurde Höhn in das Großherzogtum Berg eingegliedert. Der Ort war ab 1807 der Hauptort der Mairie Höhn im Canton Rennerod. Dieser gehört zum Arrondissement Dillenburg und damit zum Département Sieg. Nach der Niederlage Napoléon Bonapartes in der Völkerschlacht bei Leipzig wurde die oranisch-nassauische Landeshoheit 1813 wiederhergestellt. Das Haus Oranien-Nassau tauschte seinen Besitz im Westerwald jedoch schon auf dem Wiener Kongress 1815 mit dem Königreich Preußen gegen Luxemburg. Das Königreich Preußen übergab noch am selben Tag das Gebiet an das Herzogtum Nassau.

Kirchengeschichte Das Entstehungsdatum der Urpfarrei Höhn ist unbekannt. Die Urpfarrei Höhn bestand schon im Jahr 1100 und hatte ihren Sitz im Ortsteil Schönberg. Das Kirchspiel gehörte zum Bistum Trier. Die Kirche wurde durch eine Stiftung 1125/29 dem Kloster Oberwerbe unterstellt.