mini|Blick auf die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus) mini|Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße mini|Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank mini|hochkant|Genuss-Schein über 333,33 DM der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1961 Die Deutsche Bundesbank (kurz BBk, auch DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung. Die Zentrale der Bank am Standort Frankfurt am Main hat die Stellung einer Obersten Bundesbehörde (vgl. Bundesbankgesetz). Mit einer Bilanzsumme von über 2,5 Billionen Euro ist die Bundesbank die viertgrößte Zentralbank der Welt.

Geschichte Vorgänger „Bank deutscher Länder“ (1948–1957)

Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng mit der Währungsgeschichte Westdeutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs verbunden. Angesichts der völligen Zerrüttung der deutschen Währung nach dem Krieg wurde eine Währungsreform erforderlich. Dabei trat in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlins am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark an die Stelle der praktisch wertlosen Reichsmark. Die Währungsreform basierte auf Gesetzen der alliierten Militärregierung. Zur Vorbereitung errichteten die Westmächte in ihren Besatzungszonen ein neues, zweistufiges Zentralbanksystem, das in seinem streng föderativen Aufbau das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Vorbild hatte. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den einzelnen Ländern der westlichen Besatzungszonen und der am 1. März 1948 gegründeten Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main. Die Landeszentralbanken fungierten in ihren Bereichen als Zentralbanken. Die Bank deutscher Länder, deren Grundkapital bei den Landeszentralbanken lag, war für die Notenausgabe, die Koordinierung der Politik und für bestimmte zentrale Aufgaben – darunter auch die Devisenbewirtschaftung – zuständig. Oberstes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er bestand aus seinem Präsidenten, den Präsidenten der Landeszentralbanken und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder. Der Zentralbankrat bestimmte insbesondere die Diskontpolitik und die neu eingeführte Mindestreservepolitik. Er stellte ferner Richtlinien für die Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe auf.

Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen Staatsorganen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung (Kabinett Adenauer I). Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.

Vor dem Vertrag von Maastricht (1958–1993) Durch des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes wurde der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit das bis dahin geltende Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber allerdings erst 1957 nach. Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. Juli 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Landeszentralbanken waren nun rechtlich nicht mehr selbstständige Notenbanken, sondern wurden als Hauptverwaltungen Teil der Bundesbank. Sie behielten den Namen „Landeszentralbank“ bei und blieben teilweise in ihren Entscheidungen unabhängig, so in Bezug auf die Mitwirkung an den geldpolitischen Entscheidungen im Zentralbankrat (sog. Vorbehaltszuständigkeit).

Das in Frankfurt am Main ansässige Direktorium bestand aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Als geschäftsführendes Organ war es für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Das Direktorium leitete und verwaltete die Bank und war insbesondere für Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen, für Geschäfte mit im gesamten Bundesgebiet operierenden Kreditinstituten, für Devisengeschäfte und Geschäfte im Verkehr mit dem Ausland sowie für Geschäfte am offenen Markt zuständig.

Als oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank fungierte weiterhin der Zentralbankrat, der über die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank entschied und Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung aufstellte. Ihm gehörten neben den Mitgliedern des Direktoriums auch die elf Präsidenten der Landeszentralbanken an.

Die Landeszentralbanken führten die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu. Den Landeszentralbanken waren darüber hinaus die Zweiganstalten (heute Filialen) unterstellt. Die Leitung oblag einem Vorstand, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Landeszentralbank bestand.

Im Kalten Krieg wurde von 1962 bis 1964 zur Aufbewahrung einer Notstandswährung der Bundesbankbunker Cochem im Moseltal errichtet. In der bis 1988 betriebenen und streng geheimen Anlage wurden bis zu 15 Mrd. DM gelagert.

Am 5. Dezember 1974 kündigte die Deutsche Bundesbank nach der Übernahme monetaristischer Grundsätze als erste Zentralbank überhaupt ein Geldmengenziel für das darauffolgende Jahr an.Otmar Issing: „Vierzig Jahre Sachverständigenrat 1963–2003“. Beitrag zur Paneldiskussion „Die Jahresgutachten des Sachverständigenrates im Spiegel der Politik“, Berlin 6. Mai 2003

Mit dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark auf die Deutsche Bundesbank über. Dazu wurde am 3. Mai 1990 in vorgezogener Umsetzung des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 die Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin errichtet, die über die staatliche Vereinigung am 3. Oktober 1990 hinaus noch bis zum 31. Oktober 1992 tätig war. Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank wurde über eine Novellierung des Bundesbankgesetzes an die veränderten Gegebenheiten aufgrund des Beitritts des DDR-Gebiets zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober angepasst und zugleich gestrafft. Aus den ehemals elf Landeszentralbanken und der Vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin wurden neun Landeszentralbanken mit wirtschaftlich annähernd gleich großen Hauptverwaltungsbereichen geschaffen.

Nach dem Vertrag von Maastricht (1993) Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurden die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion gelegt. Die nationalen Verantwortlichkeiten für die Geldpolitik wurden auf die Gemeinschaftsebene an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten, übertragen. Das Bundesbankgesetz wurde im Hinblick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion letztmals im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 grundlegend novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.

Finanzkrise Im Verlauf der Finanzkrise ab 2007 und der Eurokrise erhöhten sich Bilanzsumme, TARGET2-Saldo und Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank deutlich. Im März 2012 stieg die Bilanzsumme erstmals über eine Billion Euro. Im Durchschnitt des Jahres 2002 betrug die Bilanzsumme 222,4 Mrd. Euro. Im August 2012 waren es mit 1.135,4 Mrd. Euro fünfmal so viel wie im Jahr 2002.Deutsche Bundesbank: Aktiva insgesamt Die Notenbanken der Eurozone, darunter die Deutsche Bundesbank, betreiben das europäische Großbetragszahlungssystem TARGET2. Beim Start der Plattform im November 2007 betrug der Saldo der Bundesbank 72,6 Mrd. Euro. Im August 2012 stieg die Forderung der Bundesbank gegenüber den übrigen nationalen Zentralbanken der Eurozone (positiver TARGET2-Saldo) auf ein Allzeithoch von 751,4 Mrd. Euro. Seit November 2007 entspricht das einem Anstieg um 935 Prozent. Zwischen 1999 und 2006 lag der Durchschnitt der Auslandsposition bei 1,6 Mrd. Euro.Deutsche Bundesbank: TARGET2-Salden

Die Inanspruchnahme der Einlagefazilität der Bundesbank durch die Geschäftsbanken betrug im April 2012 die Rekordsumme von 276,9 Mrd. Euro. Der Mittelwert für den Zeitraum Januar 2002 bis August 2008 liegt bei 200 Mio. Euro.Deutsche Bundesbank: Einlagefazilität

Umstrittene Geldtransfers mit Iran (2011) Im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Clearingstelle (vgl. Abschnitt Zentralbank) kam die Bundesbank zusammen mit dem Auswärtigen Amt und Wirtschaftsministerium Ende März 2011 in die Kritik, als bekannt wurde, dass die Deutsche Bundesbank seit Anfang Februar 2011 durch die Ausführung von Überweisungen in einem Volumen von neun Milliarden Euro der Islamischen Republik Iran ermöglicht haben soll, Sanktionen der USA zu umgehen.Handelsblatt: 29. März 2011 Die Iran-Connection der Bundesbank Ölkäufer überweisen wegen der Sanktionen kein Geld direkt an den iranischen Staat, sondern über die Bundesbank an die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIHB) in Hamburg. Die EIHB befindet sich im Eigentum der iranischen Banken Bank of Industry and Mine, Bank Mellat, Bank Tejarat und Bank Refah, welche alle unter Kontrolle – und zum Teil selbst von internationalen Sanktionen betroffen – der Islamischen Republik Iran wirtschaften.Handelsblatt, 28. März 2011: Die heimlichen Iran-Geschäfte der Bundesbank (nur Printversion, Online-Ausgabe unvollständig) Die Sanktionen, in Form von Handelsbeschränkungen und Einfrierungen von Vermögenswerten, sollen die Verbreitung von konventionellen und atomaren Waffen beschränken.

Sanierung der Bundesbank-Zentrale Der damalige Bundesbankpräsident Jens Weidmann kündigte 2016 an, die 1967 bis 1972 errichtete Bundesbank-Zentrale solle saniert werden. Zu diesem Zweck war der Umzug des dortigen Personals in noch anzumietende Büros vorgesehen. Nach der ca. zweijährigen Planungsphase sollten die Bauarbeiten frühestens 2018 beginnen können.

Unter dem Begriff Campus sollten nach der Planung von 2021 mehrere Gebäude der Bundesbank in Frankfurt abgerissen werden und für rund 3,59 Milliarden Euro vier neue Bürogebäude sowie eine neue Kindertagesstätte, ein Sportzentrum, ein Logistikzentrum und ein Gastronomiepavillon gebaut werden. Der Bundesrechnungshof kritisierte diese Planung als überzogen und ging wegen der Preissteigerungen Ende 2022 von 4,6 Milliarden Baukosten aus. Das wären pro Arbeitsplatz etwas mehr als eine Million Euro gewesen. Unter anderem, da Raumgrößen vorgegeben wurden, die über den geltenden Höchstflächenvorgaben für Bundesministerien lagen und obwohl seit mehreren Jahren die „Geschäftsprozesse verstärkt digitalisiert ablaufen“ würden. Kritisiert wurde auch, dass die Auskunftspflicht gegenüber dem Rechnungshof nur langsam und nicht ausreichend erfüllt worden sei. Die lange Geheimhaltung des als „vernichtend“ bezeichneten Berichts wurde kritisiert und grundsätzliche Transparenz gefordert.FAZ: „Vernichtenden Bericht geheim gehalten“; abgerufen am 31. August 2025.