mini|Historisches Rathaus in Bürstadt mini|Dorfplatz Riedrode mini|Naturoase Lachgärten, Bürstadt

Bürstadt ist eine Kleinstadt im Süden von Hessen im Landkreis Bergstraße.

Geographie Geographische Lage Bürstadt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene zwischen dem Rhein und dem Odenwald im Hessischen Ried. Nachbargemeinden sind im Norden die Gemeinde Biblis, im Nordosten die Gemeinde Einhausen, im Osten die Stadt Lorsch und im Süden und Westen die Stadt Lampertheim.

Stadtgliederung Bürstadt ist in drei Stadtteile gegliedert: Bobstadt, Bürstadt und Riedrode. Die beiden Ortsteile Bobstadt und Riedrode liegen etwa einen Kilometer von Bürstadt entfernt. Außerdem gibt es noch den Boxheimerhof, der mittlerweile durch einige Baugebiete zu einem eigenen kleinen Stadtteil herangewachsen ist, sowie eine Gärtnersiedlung im Süden der Stadt, die ihre Wurzeln in der römischen Zeit hat.

Geschichte Urgeschichte Bedingt durch die fruchtbaren Böden und den Wild- und Artenreichtum der Oberrheinischen Tiefebene wurden die Hochufer des Rheins schon sehr früh besiedelt.

Ein 1,35 m hoher Monolith in der Gemarkung Bürstadts, der sogenannte Sackstein, ist wahrscheinlich ein Menhir aus der späten Jungsteinzeit. Grabhügel in den Wäldern von Bürstadt ergaben einige Funde, die der Hallstattzeit zuzuordnen sind. Bemerkenswert ist auch eine Anzahl von Funden aus der frühen Latènezeit, so z. B. ein handgeformter Becher mit Fingermuster, der aus der Zeit um 500 v. Chr. stammt. Am Rand des Bürstädter Waldes gibt es Reste einer ausgedehnten römischen Siedlung.

Frühmittelalter 764 wurde das Kloster Lorsch durch Graf Cancor gegründet. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster. Die älteste erhaltene Erwähnung von Bürstadt datiert auf den 1. November 767 und findet sich im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters. Die dort wiedergegebene Schenkungsurkunde bezeugt, dass ein Turinicbert dem Kloster eine Hofreite, eine Wiese und sechs Joch Ackerland „in Birstather marca“ überließ. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Schenkungen überliefert. 789 wurde der Boxheimer Hof unter den Namen „Villa wizzilin“ oder „Wizzelai“ als Klostergut der Reichsabtei Lorsch erwähnt. Im Jahre 1275 trug der Hof den Namen Boxheim.

Für Reisende lag Bürstadt auf halbem Weg zwischen Worms, wo ein Rheinübergang bestand, und dem Kloster Lorsch.

Hoch- und Spätmittelalter In Bürstadt bestand ein karolingischer Königshof. Bezeugt sind Aufenthalte von König Ludwig II. (dem Deutschen) 861, 870 und 873.Peter Classen: Bemerkungen zur Pfalzenforschung am Mittelrhein. In: Deutsche Königspfalzen. Beiträge zu ihrer historischen und archäologischen Erforschung, Band 1 = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 11/1. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1963, S. 75–96 (87). Ende April 873 hielt er eine Reichsversammlung (placitum) am Bürstädter Königshof ab. Es wurden u. a. Verhandlungen mit einer Gesandtschaft des dänischen Königs Sigurd II. Snogöie geführt und ein Bote des großmährischen Fürsten Svatopluk I. empfangen. Außerdem fand dort die Aussöhnung zwischen Ludwig dem Deutschen und seinen Söhnen statt. Weiter erwähnt wird der Bürstädter Königshof anlässlich von Besuchen durch König Ludwig III. vom 22. bis 26. Mai 877, von Kaiser Karl III. am 22. Mai 882, sowie im Mai und Oktober 984 und letztmals im Mai 994 durch Kaiser Otto III.

Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Bürstadt lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Während des Investiturstreits von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Das Ergebnis des Wormser Konkordats wurden auf den „Bürstädter Laubwiesen“ am 23. September unter Beisein Kaiser Heinrich V. verkündet. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts war der Flurname Laubwiese in der Flur 20/21 der alten Bürstädter Gemarkung erhalten.

Die Bürstädter Laubwiesen wurden 1147 nochmals erwähnt, als im Juni und Juli das französische Kreuzfahrerheer unter König Ludwig VII. in Erwartung weiteren Zuzugs dort lagerte.

Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung des Klosters Lorsch zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt. Aufgrund der besonderen Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Die Streitigkeiten konnten erst Anfang des 14. Jahrhunderts durch einen Vertrag beigelegt werden, in dem die Besitzungen des Klosters zwischen Kurmainz und Kurpfalz aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.

Im Jahre 1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das Amt Starkenburg, zu dem Bürstadt zählte, verwaltete. Die Hohe Gerichtsbarkeit wurde von der Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter ebenfalls der Burggraf war.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

Frühe Neuzeit 1511 gehörte Bürstadt zum Bensheimer (auch Bergsträßer) Landkapitel. Um 1550 entstand wohl die Kirche Alt-St.-Michael, die 1732 dem Neubau der Barock-Kirche St. Michael weichen musste.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Bekenntnis, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und der reformierten Konfession. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters wurden fortan durch die Oberschaffnerei Lorsch wahrgenommen und verwaltet.

Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der Katholischen Liga die Region und stellten 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation wurde weitgehend rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste zur katholischen Kirche zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach zehn Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Bürstadt war zehn Jahre lang unbewohnt und alle Häuser waren niedergebrannt. 1618 lebten in Bürstadt etwa 700 Menschen, und 1648 wurden nur noch 154 Einwohner gezählt. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfälzer Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

mini|Kirche St. Michael Mitte des 18. Jahrhunderts wurden der Oberbau des Alten Rathauses und die Barockkirche St. Michael errichtet, die am 16. September 1753 durch Pfarrer Joseph Thomas Loskandt geweiht wurde. 1756 erhielt die Kirche einen Turm und um 1760 ein Pfarrhaus, das noch vorhanden ist. Das Schulhaus neben der Kirche wurde 1733 erbaut und diente später als Lehrerwohnung.

Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform im Bereich des Amtes Starkenburg durch, mit der in Lorsch eine Amtsvogtei eingerichtet wurde. Das Amt wurde in Oberamt umbenannt und bestand aus den Amtsvogteien Lorsch, Fürth, Heppenheim und Bensheim. Zur Amtsvogtei Lorsch gehörten neben Bürstadt auch Lorsch, Biblis, Klein-Hausen und Viernheim. Das Oberamt Starkenburg war dem Unteren Erzstifts des Kurfürstentums Mainz unterstellt.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Bürstadt wird hessisch Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom Februar 1803 wurde Kurmainz aufgelöst, und das Oberamt Starkenburg und mit ihm Bürstadt kamen zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Das Amt Lorsch wurde als hessische Amtsvogtei weitergeführt, das Oberamt aber 1805 aufgelöst. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der Regierungsbezirk Darmstadt, der ab 1803 auch als Fürstentum Starkenburg bezeichnet wurde. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund von Napoleon Bonaparte zum Großherzogtum erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion.

Konrad Dahl berichtete 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über das Amt Lorsch und den Marktflecken Bürstadt:

Am 2. Januar 1815 wurden auf dem Boxheimer Hof 72 Bewohner gezählt, die bis auf einen Protestanten alle katholisch waren. In diesem Jahr wurde dort auch die Bitte um ein Kirchlein zu Ehren des Heiligen Wendelinus vorgetragen. Am 7. April des gleichen Jahres wurde die Genehmigung zum Bau der Kapelle unter bestimmten Auflagen erteilt und 1818 erfolgte ihre Fertigstellung. Die Kapelle auf dem Boxheimer Hof gehört der Katholischen Kirchengemeinde Bürstadt.

Im Jahr 1821 wurden die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Bürstadt dem Landratsbezirk Heppenheim zugeteilt wurde. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Bürstadt eine von zwölf im Landratsbezirk. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine eingesetzten Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und dem Gemeinderat zusammensetzte.

In der Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthums Hessen von 1825 heißt es über Bürstadt:

Am 3. November 1824 brach der Reuterdeich bei Nordheim. Die Fluten des Rheins überschwemmten das Ried, wobei besonders Bobstadt hart betroffen war.

Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtete 1829 über Bürstadt und die zugehörigen Höfe:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten ein weiteres Mal vergrößert und Kreise geschaffen. Dadurch gelangte Bürstadt im August 1832 zum Kreis Bensheim.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgende Einträge:

Am 31. Juli 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, was jedoch bereits am 12. Mai 1852, in der Reaktionsära, wieder rückgängig gemacht wurde. Dadurch gehörte Bürstadt von 1848 bis 1852 zum Regierungsbezirk Heppenheim, der aus den Kreisen Bensheim und Heppenheim entstand. Nach der Auflösung der Regierungsbezirke wurde Bürstadt dem Kreis Heppenheim zugeschlagen.