Bei einer autobahnähnlichen Straße handelt es sich um eine Straße, die sowohl aufgrund ihrer Kreuzungsfreiheit als auch durch ihre Beschilderung und meist durch baulich getrennte Richtungsfahrbahnen einer Autobahn ähnelt.
Amerika Kanada 100px|mini|Beschilderung in Québecmini|In Alberta, Kanada In Kanada gibt es viele autobahnähnliche Straßen mit einer Gesamtlänge von rund 15.000 km. Sie haben keine gesonderte Autobahnbeschilderung. In der Provinz Québec werden sie Autoroutes genannt (mit gesonderter Beschilderung).
Peru Im Großraum Lima sind die Panamericana und einige andere Hauptstraßen autobahnähnlich ausgebaut.
USA mini|I-81 nahe Binghamton, New York
In den USA gibt es mindestens 80.000 km autobahnähnliche Straßen, die keine gesonderte Autobahnbeschilderung haben. Die meisten Schnellstraßen gehören zum bundesfinanzierten Interstate-Highway-System. Daneben gibt es bundesfinanzierte US-Highways, deren schwarzweißes Design des Nummernschilds sich an das Nummernschild der Interstates anlehnt, und State Routes (oder State Highways, je nach Bundesstaat). Innerhalb von größeren Städten und in deren Umfeld, aber auch zwischen Städten, denen ein Interstate „fehlt“, werden diese beiden Typen zum Teil als Schnellstraßen mit begrenzten Auffahrten und/oder baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen ausgebaut.
Asien China In der Volksrepublik China existieren neben den Autobahnen auch autobahnähnliche Autostraßen mit der Bezeichnung „快速公路“ (kuaisu gonglu). Sie sind richtungsgetrennt und weisen mit Ausnahme des Tempolimits (100 km/h statt 120 km/h) keine Unterschiede zu Autobahnen auf. Im Gegensatz zu den grün beschilderten Autobahnen sind sie allerdings, wie auch alle sonstigen Straßen, mit blauen Schildern versehen.
In Hongkong gibt es neben den eigentlichen Autobahnen autobahnartige Straßen, die als expressways (chinesisch kuaisu gonglu) bezeichnet werden, die aber ähnlich der englischen dual carriageways von allen Fahrzeugen benutzt werden dürfen. Sie sind im Gegensatz zu den „richtigen Autobahnen“, die grün beschildert sind, wie alle anderen Straßen in Hongkong blau beschildert.
Thailand hochkant=0.4|mini|links|Thai-Highway-Straßenschild mini|Thailändische Schnellstraße mit Halbkreiswende Neben den Autobahnen gibt es ein dichtes autobahnähnliches Schnellstraßennetz in Thailand. Die meisten thailändischen Schnellstraßen sind mehrstreifig ausgeführt und besitzen oft einen Seitenstreifen, hard shoulder genannt. Mehrstreifige Schnellstraßen haben in regelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (deutsch Halbkreiswende) und ampelgesteuerte Kreuzungen, die den Verkehrsfluss verlangsamen, aber auch vereinzelt kreuzungsfrei. Diese mehrstreifigen Straßen sind vergleichbar mit den in Großbritannien üblichen „dual carriageway“. Sie werden in Thailand auch „Divided Highway“ genannt, bei dem die beiden Richtungsfahrbahnen getrennt sind. In vielen Ortsdurchfahrten und an manchen Kreuzungen gibt es parallel auf jeder Seite eine Nebenfahrbahn (Frontage Road). Die meisten „divided highways“ sind rechtlich herkömmliche Straßen und dürfen somit im Gegensatz zu den Autobahnen (Motorways) von allen Fahrzeugen benutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h.
Europa Deutschland mini|B 17 und B 300 in Augsburg mini|B 36 in Mannheim mini|OWIIIa (K16) in Dortmund mini|„Gelbe“ Ausfahrt von einer autobahnähnlichen Straße, hier Bundesstraße 243 an der AS Steina
Definition Autobahnähnliche Straßen sind für Deutschland definiert in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, kurz RWB. Solch eine Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen. Sie soll idealerweise mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen werden. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung findet sich seit dem Jahre 2009 erstmals ein Hinweis des Gesetzgebers auf deren Kenntlichmachung. Demnach wird das gelbe bzw. weiße Ausfahrt-Schild ausschließlich an autobahnähnlichen Straßen aufgestellt. Den Umkehrschluss, dass an solchen Straßen ein solches Schild stehen muss, lässt die Verordnung allerdings nicht zu.http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0154_2D09.pdf
Wenn es sich um keine Autobahn im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, wird dabei die Farbgebung von weißer Schrift auf blauem Hintergrund geändert. An Bundes- oder anderen überörtlichen Straßen ist diese schwarz auf gelb sowie an Innerortsstraßen schwarz auf weiß ausgeführt. Zumindest jede derart beschilderte Straße ist offiziell als autobahnähnliche Straße verifiziert.
In der Rangordnung der Straßenbenutzungspflicht für Transporte gefährlicher Güter nehmen die autobahnähnlichen Straßen den zweiten Rang nach den Autobahnen ein. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber solchen Straßen einen erhöhten Sicherheitsstandard zuschreibt.
Unter den autobahnähnlichen Straßen befinden sich auch Bundesautobahnen, die keine Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind, die also nach Bundesfernstraßengesetz als Autobahnen gewidmet, nicht aber als solche beschildert sind.
Bestand In Deutschland existieren etwa 3350 km Straßen mit zwei Fahrbahnen mit je mindestens zwei Fahrstreifen.BMVBS: Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs, Stand: 1. Januar 2013
Beschilderung mini|Autobahnähnlich beschilderte Ausfahrt der ehemaligen B 6 zwischen Wernigerode und Goslar, 2008 mini|Beschilderung der A 369 nordöstlich Harlingerode, zwei Monate nach der Aufstufung der Bundesstraße 6 und mit noch altem Bestand (A 395) mini|Landkreisgrenztafel an der vierbahnigen B 17 nördlich Landsberg am Lech. Solche Schilder finden sich an deutschen Autobahnen nicht. Beschilderungsvergleich zwischen Autobahn sowie autobahnähnlicher Außer- und Innerortsstraße in der üblichen Reihenfolge an Ausfahrten:http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0154_2D09.pdf S67 und S77
Die gelbe Beschilderung macht deutlich, warum in der Umgangssprache der Begriff Gelbe Autobahn genutzt wird, wenngleich diese bei den seltenen Innerortsstraßen auch weiß ausgeführt ist. Eine große Mehrheit der autobahnähnlichen Straßen ist zudem als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung finden sich seit 2009 zwei Textstellen zur Beschilderung:
zu Zeichen 333 Ausfahrt von der Autobahn „Außerhalb von Autobahnen darf das Zeichen nur an einer autobahnähnlich ausgebauten Straße (vgl. Nummer II zu Zeichen 330.1; Randnummer 2) angeordnet werden. Dann hat das Zeichen entweder einen gelben oder – sofern es Zeichen 332 in weiß mit Zielen gemäß Zeichen 432 folgt – weißen Grund. Die Schrift und der Rand sind schwarz.“ Zu den Zeichen 332, 448, 449 und 453 Wegweiser auf Autobahnen „Auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen sind die Zeichen 332, 448, 449 und ggf. 453 gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) auszuführen.“
Damit darf das gelbe bzw. weiße Ausfahrtschild nur noch an autobahnähnlichen Straßen aufgestellt werden. Den Umkehrschluss, dass an solchen Straßen ein solches Schild stehen muss, lässt die Verordnung allerdings nicht zu.
Tempolimits Auf autobahnähnlichen Straßen, die außerorts sind, gilt für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht unbedingt ein Tempolimit: Auf außerörtlichen Straßen ohne bauliche Trennung, jedoch mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung (d. h., nur durchgezogene Linie zwischen den Fahrtrichtungen) gilt für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, lediglich eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (nach Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV) i. V. m. Abs. 3 Nr. 2. c StVO). Für andere Fahrzeuge gelten auf solchen Straßen hingegen die gleichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außerörtlichen Straßen gelten, also z. B. 60 km/h für LKW. Gleiches gilt für außerörtliche Straßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen durch z. B. Grünstreifen oder Mittelleitplanke (gleiche Paragraphen wie oben). Auf außerörtlichen Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen gelten – unabhängig von der Zahl der Fahrstreifen – sogar für alle Fahrzeugtypen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie auf Autobahnen ( Abs. 5 StVO). Trifft keiner dieser drei Fälle zu (beispielsweise typischerweise bei 2+1-Systemen, s. u.), gelten die ansonsten üblichen Höchstgeschwindigkeiten ( StVO).
In vielen Fällen sind die autobahnähnlich ausgebauten Straßen in Deutschland jedoch mit einer festen Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 bzw. 120 km/h versehen. Gründe dafür können enge Kurvenradien, schmalere Fahrbahnen oder fehlende Standstreifen sein. Beispiele für autobahnähnliche Abschnitte ohne generelles Tempolimit sind z. B. die B 3 zwischen Gießen und Marburg, die B 6 auf einem kurzen Abschnitt zwischen Goslar und dem Dreieck Bad Harzburg, die B15 n zwischen Regensburg und Landshut, die B 17 zwischen Augsburg und Landsberg am Lech oder die B 243 zwischen Osterode am Harz und Herzberg am Harz.
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen mini|Kein augenfälliger Unterschied zur Autobahn: die B 3 im Frankfurter Stadtwald
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen weisen in einigen Fällen, wie zum Beispiel der B 6n, keinen augenfälligen Unterschied zu einer Autobahn auf, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist. Gründe dafür, dass es sich offiziell nicht um eine Autobahn handelt, können sein:
Der Ausbaustandard liegt deutlich unter dem einer Autobahn: kleiner Regelquerschnitt mit schmalem Mittelstreifen (zum Beispiel B 239 bei Herford, B 4 bei Bad Harzburg) enge Kurvenradien, Die Straße wird nicht vom Bund betrieben. Die Straße ist Fortsetzung einer überregionalen Autobahn und erfüllt am Endstück nur noch untergeordnete Zwecke (zwei überregional bekannte Beispiele sind die Hüttentalstraße in Siegen als Verlängerung der A 4 und die ausgebaute B 3 von Gießen nach Marburg als Verlängerung der A 485). Es handelt sich um ein bereits gebautes Teilstück einer wieder aufgegebenen Autobahnplanung (zum Beispiel die B 66 bei Bielefeld, früher geplant als A 35). Es handelt sich um eine zur Bundesstraße umgewidmete ehemalige Autobahn (z. B. B 59 bei Grevenbroich, ehemalige A 540)
Mitunter sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Mofas gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt. Teilweise bestehen auch keine Beschränkungen für den Fahrzeugverkehr.
Sofern der Standard einer Autobahn entspricht, können auch Aufstufungen durchgeführt werden; so wurde die ehemalige B 6n 2019 zur A 36 und A 369 aufgestuft.
In einigen Fällen sind auch solche Straßen mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen, bei denen die jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen lediglich durch durchgehende Doppelstreifen getrennt sind.
2+1-System mini|links|Das 2+1-System nach den neuen Richtlinien RAL, 2012 mini|B 54 bei Steinfurt im 2+1-System