Die Berliner Märzkämpfe von 1919 stellen die vorläufige Endphase der Novemberrevolution von 1918 dar. Sie waren einerseits ein Generalstreik der Berliner Arbeiterschaft zur Durchsetzung der mit der Novemberrevolution in der Arbeiterschaft breit vorhandenen Erwartung der Sozialisierung von Schlüsselindustrien, der gesetzlichen Absicherung der Arbeiter- und Soldatenräte und damit der Demokratisierung des Militärs. Andererseits waren es die sich parallel entwickelnden Straßen- und Häuserkämpfe mit den Freikorpsgruppen rund um den Alexanderplatz und vor allem in der Stadt Lichtenberg.
Den Beginn der Märzkämpfe bildete ein Beschluss zum Generalstreik am 3. März zur Durchsetzung dieser Forderungen, der von der Regierung unter dem militärischen Oberbefehlshaber Gustav Noske sofort mit der Verhängung des Belagerungszustands über Berlin und Spandau beantwortet wurde. Der Generalstreik wurde am 8. März von der Arbeiterschaft beendet. Es gab einige Zugeständnisse seitens der Weimarer Regierung (Arbeiterräte, Arbeitsrecht, Sozialisierung, Militärgerichtsbarkeit), mit der eine Delegation der MSPD-Arbeiterräte verhandelt hatte. Aber erst mit der Aufhebung des Schießbefehls durch Noske am 16. März waren die Auseinandersetzungen auf den Straßen beendet.
Die blutigen Straßen- und Häuserkämpfe endeten nach Aussagen des Oberbefehlshabers Noske mit mehr als 1.200 Toten, 75 davon auf der Regierungsseite; andere Schätzungen vermuten an die 2.000 Tote. Offizielle Zählungen seitens der Behörden gab es nicht. Sie gehören damit zu den blutigsten, aber weithin vergessenen Konflikten im Rahmen der revolutionären Auseinandersetzungen in Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkrieges.
Ursachen und Konflikt Ursache der Märzkämpfe war die Forderung weiter Teile der radikalisierten und vom bisherigen Verlauf der Revolution erbitterten Arbeiterschaft nach einer Sozialisierung der Schlüsselindustrien, der Einführung des Rätesystems und der Demokratisierung des Militärs gemäß den vom ersten Reichsrätekongress beschlossenen „Hamburger Punkten“. Diese Forderungen waren von Anfang an zentrale Anliegen der im Wesentlichen von der Arbeiterschaft getragenen Novemberrevolution. Auch die Sozialisierung war im Dezember 1918 bereits vom ersten „Reichsrätekongress“ aller deutschen Arbeiter- und Soldatenräte beschlossen worden. In Berlin bestanden mit der „Republikanischen Soldatenwehr“ und den Restbeständen der Volksmarinedivision zudem republikanisch-revolutionäre Truppen, die sich von den sich bildenden Freikorps und den antirepublikanisch gesinnten Offizieren des ehemaligen kaiserlichen Heeres in ihrer Stellung und in ihren Ansprüchen (Soldatenräte) bedroht sahen.
Von der mehrheitssozialdemokratischen Regierungsseite war zu den zentralen Erwartungen der Arbeiterschaft wenig erfolgt. Was das Militär betrifft, waren von ihr sogar Gegenschritte eingeleitet worden. Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung brachte zudem nicht die erwartete sozialistische Mehrheit, sondern führte zu einer neuen politischen Machtkonstellation. Der „Rat der Volksbeauftragten“ wurde seit dem Zusammentritt der Nationalversammlung in Weimar von den Parteien der Weimarer Koalition (SPD, DDP und Zentrum) gestellt. Sie stand den Forderungen der Arbeiterschaft nach Sozialisierung und Fortführung des Rätesystems ablehnend gegenüber.
Der Berliner Generalstreik folgte zeitlich den Kämpfen und Generalstreiks in Oberschlesien (Januar 1919), im Ruhrgebiet (Februar 1919) und dem Generalstreik in Mitteldeutschland (Halle (Saale) / Merseburg / Erfurt) Ende Februar bis Anfang März. In dieser Zeit gab es zudem viele Versuche, die Räteherrschaft lokal durchzusetzen (Bremen, Braunschweig, Münchner Räterepublik). Insbesondere die streikenden Arbeiter in Mitteldeutschland hofften dabei auf eine baldige Unterstützung durch die Berliner Arbeiterschaft. Der Publizist Sebastian Haffner beschreibt diese Periode (von Januar bis Mai 1919) als „Bürgerkrieg“ in Deutschland: „In Wirklichkeit ging es überall nur um eins: um die Existenz der Arbeiter- und Soldatenräte und damit um die Legitimität der Revolution.“
Der Generalstreik in Berlin In den Arbeiterräten Berlins gab es seit Mitte Februar Bemühungen um das erneute Zusammentreten eines Reichsrätekongresses, der die Forderungen der Novemberrevolution wieder aufnehmen sollte. Ähnliche Bemühungen gab es seitens der Soldatenräte, die ebenfalls ihre Forderungen nach Umgestaltung des Militärs im Sinne des Beschlusses des ersten Reichsrätekongresses („Hamburger Punkte“) in Gefahr sahen. Der von der MSPD alleine beherrschte Zentralrat, der einen solchen erneuten Rätekongress organisieren sollte, zögerte und spielte auf Zeit.
In Vollversammlungen der Berliner Arbeiterräte am 26. und 28. Februar wurde mit großer Mehrheit, also auch mit Unterstützung durch die der MSPD nahestehenden Mitglieder, eine Resolution angenommen, die gegen das bisherige Verhalten der Weimarer Nationalversammlung protestierte und den Kampf um die Forderungen der Novemberrevolution beschwor. Resolution und Berichte über die Stimmung der Arbeiterschaft in den Betrieben wurden der Reichsregierung in Weimar telegraphisch übermittelt.Müller, S. 660. Nach den Erfahrungen mit dem militärisch niedergekämpften Januaraufstand waren aber sowohl die revolutionären Obleute, die USPD als auch die KPD darauf bedacht, sich von den Straßen und Aufläufen fernzuhalten; die Arbeiter sollten sich stattdessen in den Betrieben konzentrieren.
Bereits in dieser Vollversammlung am 28. Februar überbrachte eine Delegation der Arbeiter der AEG Hennigsdorf die Aufforderung, den Generalstreik zu beschließen. Allerdings wurde darüber nicht mehr abgestimmt, sondern auf die nächste Sitzung am 3. März vertagt. Als die Vollversammlung am Montag, dem 3. März, die Frage wieder aufnahm, erschienen bei ihr viele Delegationen aus Großbetrieben, die davon berichteten, dass dort der Streik bereits aufgenommen wurde. Dies bewog dann auch einen Teil der mehrheitssozialdemokratischen Räte zur Unterstützung des Beschlusses zum Generalstreik, obwohl die Berliner MSPD in einem Artikel im Vorwärts vom selben Tage davor gewarnt hatte. Der Vorwärts berichtete dazu am folgenden Tag: „Durch Handaufheben wird mit rund 400 Stimmen gegen ca. 120 Stimmen bei über 200 Stimmenthaltungen der Generalstreik beschlossen“. Als Streikziele wurden beschlossen:
Anerkennung der Arbeiter- und Soldatenräte als wirtschaftlicher Faktor restlose Durchführung der 7 Hamburger Punkte Freilassung aller politischen Gefangenen Aufhebung der Standgerichte sofortige Auflösung der Freiwilligenkorps Umwandlung der bestehenden Gerichte in Volksgerichte Wiederaufnahme der Beziehungen zur Sowjetrepublik Aburteilung der Hauptschuldigen am Krieg vor einem Revolutionstribunal.
Die Streikleitung wurde dem Berliner Vollzugsrat übertragen. Die Kommunisten erklärten aber aufgrund der mehrheitlich sozialdemokratischen Beteiligung in der Streikleitung, dass sie sich an ihr nicht beteiligen, sondern eine eigene Streikleitung bilden würden.
Der Streikbeschluss der Arbeiterräte wurde von der arbeitenden Bevölkerung mit geringen Ausnahmen befolgt, so dass am 4. März Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr zum größten Teil stillgelegt waren. Allerdings schlossen sich die Drucker dem Streik zunächst nicht an, so dass alle bürgerlichen Blätter einschließlich des Vorwärts am 4. März erscheinen konnten. Nur die Freiheit der USPD und Die Rote Fahne der KPD erschienen nicht. Nach Auseinandersetzungen darüber beschloss die Vollversammlung der Berliner Arbeiterräte, dass auch die Drucker vollständig in den Streik einbezogen werden und keine Zeitungen erscheinen sollten. Die Kommunisten verlangten dagegen, dass nur Rote Fahne und Freiheit gedruckt werden sollten. Aufgrund des Konfliktes zogen sie ihre Mitglieder aus dem Vollzugsrat zurück.Müller, S. 664.
Am vierten Streiktag (6. März) verlangten Kommunisten und Unabhängige wegen der verschärften Situation in Berlin durch den Einzug der Freikorps eine Ausweitung des Streiks durch Stilllegung der Versorgungsbetriebe für Wasser, Gas und Strom. Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit angenommen, woraufhin die der MSPD angehörigen Vertreter sich aus der Streikleitung zurückzogen und auch die Vollversammlung der Räte verließen. Die Berliner Gewerkschaftskommission, die am 4. März den Streik noch unterstützte, forderte jetzt den Abbruch des Generalstreiks. Dem schlossen sich die sozialdemokratischen Räte an; die Drucker waren die ersten, die die Arbeit wieder aufnahmen.Müller, S. 666f. Auf der anderen Seite weigerten sich die Kommunisten, sich in eine einheitliche Streikleitung mit den unabhängigen Arbeiterräten zu begeben. Aus Sicht der verbliebenen Streikleitung unter Richard Müller und der USPD schien es damit geboten, den Generalstreik am 8. März abzubrechen. Zuvor stattgefundene Verhandlungen über die Forderungen der Streikenden mit der Reichsregierung und mit Oberbefehlshaber Noske wurden ergebnislos abgebrochen.Müller, S. 668. Mit knapper Mehrheit wurde das Ende des Generalstreiks beschlossen.
Aufmarsch der Freikorps: Die Straßen- und Häuserkämpfe im Osten Schon am 3. März, gleich nach dem Beschluss zum Generalstreik, wurde vom preußischen Staatsministerium der Belagerungszustand mit außerordentlichen Kriegsgerichten über Berlin verhängt, und Gustav Noske wurde als Reichswehrminister im Kabinett Scheidemann auch zum „Oberbefehlshaber der Marken“ ernannt. In derselben Nacht zerstörten Regierungstruppen die Redaktion der Roten Fahne vollständig.
Bereits am Nachmittag und am Abend des 3. März versammelten sich im Scheunenviertel und rund um den Alexanderplatz viele Menschen, wobei es zu ersten Zusammenstößen mit der Polizei kam. Es folgten Plünderungen von Geschäften und Stürme auf über 30 Polizeireviere zur Erbeutung von Waffen. Von Seiten der politischen Führungen der Arbeiterräte und Parteien wurde vermutet, dass es sich um vom Militär und Provokateuren inszenierte Veranstaltungen handelte.Müller, S. 675. Auch der Bericht im Vorwärts vom 5. März 1919 betont, dass diese Vorgänge, die sich am 4. März fortsetzten, nicht von den Streikenden begangen worden wären, sondern von „lichtscheuem Gesindel“. Tatsächlich konnte dies später bezüglich einzelner sich besonders militant gebender Personen nachgewiesen werden. Andererseits gab es in diesen östlichen Stadtteilen viele revolutionär gesinnte Arbeiter, Arbeitslose und dort lebende und untergetauchte ehemalige Matrosen und Soldaten der Januarkämpfe, die die jetzigen Kämpfe trotz der Warnungen der Parteiführungen von USPD und KPD aufnahmen. Ein konkreter Aufstandsplan konnte nie nachgewiesen werden.
Am 4. März begann der Einmarsch von Einheiten des Generalkommandos in die Stadt. Auf Seiten des gegenrevolutionären Militärs waren vor allem die Brigade Reinhard, die „Deutsche Schutzdivision“, das Freikorps Lützow, das Freikorps Hülsen und die Garde-Kavallerie-Schützen-Division beteiligt, die unter dem Kommando von Generalleutnant Heinrich von Hoffmann stand, faktisch aber von ihrem ersten Generalstabsoffizier Hauptmann Waldemar Pabst geführt wurde. Oberbefehlshaber des zuständigen Generalkommandos für Berlin und Umgebung war General Walther von Lüttwitz.