Als Förderschule wird im Schulsystem in Deutschland eine Variante der allgemeinbildenden Schule bezeichnet, historisch hieß sie Hilfsschule. Je nach Bundesland wird sie auch Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, Förderzentrum oder Sonderschule genannt. Sie ist für Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten als mehr oder weniger schwer behindert eingestuft werden (z. B. durch eine Lern- oder geistige/kognitive Behinderung, eine Sinnes- und/oder Körperbehinderung, seltener wegen einer langfristigen Erkrankung oder eines erlittenen Unfalls). Auszug. Die unterschiedlichen Bezeichnungen für die gleiche Schulart ergeben sich aus der Bildungshoheit der Länder. In dieser Schulart bieten verschiedene Förderschultypen in kleinen Lerngruppen einen sonderpädagogischen Unterricht an, der speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen/Behinderungen zugeschnitten wird. Dieser stellt den Schülern, zusammen mit einer stressfreieren Umgebung, eine erfolgreichere Entwicklung als an einer Regelschule in Aussicht. Vertreter der Inklusiven Pädagogik verneinen dies. Für Förderschulen besteht Schulpflicht.

Förderschulen sind nach gegenwärtiger Zuweisung nur für diejenigen Schüler eingerichtet, deren Förderbedarf über das hinausgeht, was von einer kompetenten Lehrperson an einer allgemeinen Schule zu erwarten ist, die über professionelle Methoden der inneren Differenzierung verfügen können muss. Eine sonderpädagogische Förderung setze nach Einschätzung der Schulbehörden Fähigkeiten voraus, über die in der Regel nur Spezialisten verfügten. „Beim Vorliegen von Teilleistungsschwächen, z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder sprachlichen Defiziten, z. B. bei Schülern mit Migrationshintergrund, besteht in der Regel kein sonderpädagogischer Förderbedarf“, mithin auch keine Veranlassung, eine Beschulung in einer Förderschule in Betracht zu ziehen.Staatliche Schulberatung für Oberbayern Ost: Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf?. 26. September 2012.

Bildungsstatistik Im Schuljahr 2019/2020 hatten an allgemeinbildenden Schulen ca. 568.000 Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon ging etwas mehr als die Hälfte (gut 325.000) auf Förderschulen.

Gut 95.000 Schüler wurden im Schuljahr 2019/2020 in Grundschulen sonderpädagogisch gefördert. Fast zwei Drittel (gut 60.000) davon waren Jungen. Dem größten Teil der sogenannten Integrationsschüler (gut 41.000) wird eine Lernschwäche zugeschrieben. Am zweithäufigsten gab es Förderbedarf bei der emotionalen und sozialen Entwicklung (gut 19.000 Schüler). 16.000 Schüler hatten einen Förderbedarf im Bereich Sprache.

Im Jahr 2007 waren es noch etwa 430.000 Schüler an Förderschulen, das waren etwa 4,5 % aller Schüler in Deutschland.Sonderschulen: Die Dümmermacher. In: taz. 26. Juli 2007. Im Schuljahr 2012/2013 wurde im Bundesgebiet durchschnittlich 6,6 % der Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt. Dieser Wert betrug in Rheinland-Pfalz 4,9 %, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen 10,5 %.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 18. April 2016, S. 57. Im Jahr 2016 war bei etwa 525.000 Schülern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, das entsprach etwa 7 % aller Schüler. Davon wurden etwa 320.000, also 4,2 % aller Schüler, an Förderschulen unterrichtet. 205.000 Schüler wurden inklusiv beschult.

Die Anzahl der Förderschulen in Deutschland ist in den Jahren 2009 bis 2018 von 3.337 auf 2.835 gesunken.

Begriffsentwicklung Die Umbenennung der früheren „Hilfsschulen“ in „Sonderschulen für Lernhilfe“ oder „Förderschulen“ sollte unter anderem der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler als „ausgesonderte“ Menschen entgegentreten. Seit Mitte der 1990er Jahre gingen viele Länder dazu über, den Begriff „Sonderschule“ bei allen Sonderschulformen durch andere Begriffe wie „Förderschule“ oder „Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“ zu ersetzen.

Mit dem Begriff „Förderung“ soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen/Behinderungen abzubauen und zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler zu attestieren, dass er an einer Regelschule zurzeit nicht optimal gefördert werden könne. Vielmehr ist es notwendig, durch eine eingehende und begleitende Förderdiagnostik eine geeignete pädagogische bzw. sonderpädagogische Förderung zu finden. Allerdings liegt bei den mehrfachen Umbenennungen auch der Gedanke an eine Euphemismus-Tretmühle nicht fern. Den in die Bezeichnung Förderschule eingegangenen Begriff der Förderung sieht der Bildungswissenschaftler Gottfried Biewer als höchst problematisch an. Trotz fehlender erziehungswissenschaftlicher Herleitung habe er sich im sonderpädagogischen Feld als zentraler Begriff etabliert, der in zahlreichen Komposita, wie z. B. auch in „Förderschule“ vorkomme. Die inflationäre Verwendung des Begriffs Förderung im Schulsystem sei nicht auf seine Klarheit, sondern auf seine inhaltliche Unbestimmtheit zurückzuführen.Gottfried Biewer: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik. 2. Auflage. Klinkhardt (UTB), Bad Heilbrunn 2010, ISBN 978-3-8252-2985-6, S. 85–87.

Nach dem Jahr 2000 änderten mehrere Bundesländer die Bezeichnung der Förderschulen, beispielsweise Bayern in Förderzentrum, Baden-Württemberg in Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Der Begriff „Förderzentrum“ hat in der Fachliteratur noch keine einheitliche Definition. Eine Förderschule kann ein Förderzentrum sein, ohne diesen Namen zu tragen. Förderzentren sind häufig aus Förderschulen entstanden, indem der Aufgabenbereich der Schulen „nach außen“ erweitert wurde. Die Sonderschullehrer des Förderzentrums sind nun nicht mehr nur für den Unterricht an der Förderschule und die Betreuung der Schüler mit Behinderung dort zuständig, sondern auch für den Unterricht der Schüler mit Behinderung in anderen Schulen, sowie für die Beratung der Lehrkräfte der Regelschulen. Daher wurden an den Förderschulen in vielen Bundesländern mobile sonderpädagogische Dienste eingerichtet.

Spezifische Förderung und Integration Früher stand der Gedanke im Vordergrund, auch Kinder mit Behinderung hätten ein Recht auf schulische Bildung, dem durch spezielle Einrichtungen entsprochen werde, wodurch auch die Erfüllung der Schulpflicht garantiert werde. Lübeck gehörte zu den ersten deutschen Staaten, die den Schulzwang für Taubstumme (heute: Gehörlose) einführten und eine selbständige Schule für Schwachbefähigte errichteten. Heinrich Strakerjahn begründete 1898 den Verband der Hilfsschulen Deutschlands (seit 2008: Verband Sonderpädagogik e. V.) mit. Dass auch Kinder mit Schwerstbehinderung nicht „ausgeschult“ werden, gilt heute als selbstverständlich.

Systemische Grundlage für die Aufnahme beziehungsweise Überweisung eines Kindes in eine Förderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem von den Ländern gesetzlich geregelten Verfahren. Dem je nach Art und Umfang der Behinderung oder Erkrankung festgestellten Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Förderschule oder auch durch Integration in eine allgemeine Schule entsprochen werden. Inzwischen enthalten die Schulgesetze aller Bundesländer Regelungen, die den Eltern für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht zwischen Regel- und Förderschule zubilligen. Einer in Teilen häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Förderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration und ausgewogeneren Bildung des Kindes in einer allgemeinen Schule gegenüber. Bei einer Zuweisung eines Schülers in eine Förderschule wird davon ausgegangen, dass Barrieren, die mit dem Besuch in Regelschulen verbunden sind, nicht mit vertretbarem Aufwand beseitigt werden können.

Um bei der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule pädagogisches Know-how zu konzentrieren, sind sogenannte Integrationsschulen entstanden: Schulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei Kinder mit Behinderung teilweise oder durchgehend am Unterricht teilnehmen.

Solange der Förderbedarf eines Schülers mit dem Attribut „sonderpädagogisch“ versehen wird, findet strenggenommen auch in Regelschulen noch keine Inklusion statt, da diese mit einer förmlichen Etikettierung bestimmter Schüler nicht vereinbar ist.

Förderschwerpunkte im Überblick Die Kultusministerkonferenz unterscheidet zwischen den Förderschwerpunkten:

Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Hören Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler Förderschwerpunkt Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten

Da die Bundesländer es festlegen, müssen nicht alle Förderschwerpunkte in allen Ländern eingerichtet sein oder können anders benannt werden. Grundsätzlich unterrichten Schulen, unabhängig von ihrem eigenen Förderschwerpunkt, gemäß dem festgestellten Förderschwerpunkt des Kindes. Schüler können auch mehrere sonderpädagogische Förderschwerpunkte haben, wie es bei Kindern mit komplexen Behinderungen häufiger der Fall ist.

Neben allgemeinbildenden Förderschulen existieren auch verschiedene berufsbildende Schulen mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt, sogenannte berufliche Förderschulen. Das heutige deutsche Förderschulsystem mit ausdifferenzierten Schultypen geht auf die Gedanken von Wilhelm Hofmann zurück.

Förderschwerpunkt Lernen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen nehmen Menschen mit einer Lernbehinderung in den Blick. Wissenschaftliche Grundlage ist neben der allgemeinen Pädagogik die Lernbehindertenpädagogik.

Geschichte 1835 wurde in Chemnitz die so genannte Notschule gegründet, die für Schüler mit mangelndem Wissen zur Konfirmation gedacht war. In Halle (Saale) richtete ein Rektor 1859 eine Nachhilfeklasse für „nicht vollsinnige Kinder“ ein. Im weiteren Verlauf besuchten vor allem lernschwache Schüler die „Notschule“. Heinrich Ernst Stötzner gründete 1881 eine der ersten „Hilfsschulen“ Deutschlands, im selben Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in Elberfeld und Leipzig. Mit seiner Schrift „Schulen für schwachbefähigte Kinder“ rief Stötzner praktisch die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine eigenständige Schule für Kinder, die er als „die letzten in der Classe“ beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe kognitive Begabung attestiert wurde, nicht jedoch denen, die als nicht „schulbildungsfähig“ galten. In einem Referat zur Heilpädagogischen Woche in Berlin 1927 verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.

Nach der Machtergreifung Hitlers trat das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft, das einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler enthielt. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur Unterstützung der „Erb- und Rassenpflege“ und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen „zur Beobachtung“ eingewiesen. Die Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schüler selbst, unter anderem durch häufige Zwangssterilisation (siehe auch Aktion T4).