Der Begriff Umweltpolitik, der um 1970 aus dem engl. environmental policy gebildet wurde, bezeichnet die Gesamtheit der politischen Bestrebungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sowie der Natur zu erhalten.

Entwicklung der Umweltpolitik Die Herausbildung der Umweltpolitik als eigenständiger Politikbereich war eng verknüpft mit der Entstehung eines sich immer weiter verbreitenden Umweltbewusstseins in den 1970er Jahren. Beides war eine Reaktion auf drastisch zunehmende Umweltprobleme, Schrittmacher waren soziale Bewegungen wie die Umweltbewegung und die Anti-Atomkraft-Bewegung. Zuvor waren die Aufgaben der Umweltpolitik auf verschiedene Politikbereiche wie Landwirtschaft oder Industriepolitik verteilt. Die Protestbewegung der 1960er Jahre (siehe auch 68er-Bewegung) hatte noch wenig Interesse an Umweltpolitik.

Entwicklung in den Vereinigten Staaten In den Vereinigten Staaten trieb die Zivilgesellschaft die Umweltpolitik voran. Bereits im 19. Jahrhundert gab es Diskussionen über die Umweltverschmutzung durch die Kohle als Energieträger in den Großstädten.Frank Uekötter: Wie neu sind die sozialen Bewegungen? Revisionistische Bemerkungen vor dem Hintergrund der umwelthistorischen Forschung, Mitteilungsblatt des Instituts für soziale Bewegungen, Ruhr-Universität Bochum, Heft 31/2004, S. 118

Frank Uekötter bezeichnet das Jahr 1970 als „eine radikale Zäsur“. Präsident Richard Nixon sei es gelungen, als Antwort auf die entstehende „ökologische Stimmung“ mit „geschickt lancierten Umweltinitiativen“ die Wähler auf seine Seite zu ziehen.Frank Uekötter: Wie neu sind die sozialen Bewegungen?, Bochum, Heft 31/2004, S. 131

Entwicklung in Deutschland 1952 wurde die 'interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft' gegründet, 1962 der Deutsche Rat für Landespflege.

In Westdeutschland entwickelte sich der Politikbereich in vier Phasen. Das Politikfeld wurde zunächst von der Bundesregierung entdeckt; der zivilgesellschaftliche Bereich entwickelte sich verzögert. Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) gewann im November 1969 die Zuständigkeit für Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung und fasste die neue Abteilung unter Umweltschutz zusammen. In der Regierungserklärung Willy Brandts wurden neue Gesetze angekündigt.

Etablierungsphase Mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1969 begannen die Identifizierung der grundlegenden, am deutlichsten wahrnehmbaren Umweltbelastungen und die Entwicklung von Gegenmaßnahmen. 1970 verabschiedete die Bundesregierung (Kabinett Brandt I) ein Sofortprogramm zum Umweltschutz und am 29. September 1971 das erste Umweltprogramm. Darin wurden über 100 Gesetze und Verordnungen angekündigt und teilweise bereits budgetiert. Das Umweltprogramm bewirkte auch ein schärferes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung. Während im September 1970 laut einer infas-Umfrage nur 41 % der Befragten den Begriff Umweltschutz kannten, war dieser im November 1971 bereits 92 % bekannt. Die Federführung für die Umweltpolitik lag beim Bundesministerium des Innern. Die FDP nahm als erste Partei das Thema Umweltschutz in ihr Programm (1971) auf. Dabei spielte auch das Vorbild der Umweltpolitik in den USA eine Rolle. Am 22. April 1970 fand dort der erste Earth Day statt. Als erste Regierung in Europa führte Bayern, wo es traditionell eine starke Heimatbewegung gab, 1970 ein eigenes Umweltministerium ein.

1971 rief die Bundesregierung den Sachverständigenrat für Umweltfragen ins Leben, 1972 folgte die Umweltministerkonferenz der Länder und 1974 wurde das Umweltbundesamt gegründet. Parallel entstanden erste Bürgerinitiativen, die sich 1972 im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sammelten.

Abschwungphase Mit der Ölkrise von 1973/1974 geriet der Umweltschutz nach seiner erfolgreichen Etablierung gegenüber wirtschaftlichen Argumenten ins Hintertreffen. Erstmals wurde die Phrase vom „Jobkiller Umweltschutz“ verwendet.Sabine Weiland: Politik der Ideen: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Großbritannien und den USA. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2007 S. 141. Aus der Enttäuschung über diesen Abschwung und den damit verbundenen Stillstand entstanden weitere zahlreiche Umweltgruppen und Bürgerinitiativen im Bereich Umwelt. Ein breiter „Umweltprotest“ formierte sich. Die zweite Ölkrise 1979/1980 trug dazu bei, über das notwendige Energiesparen auch die Bedeutung von Umweltschutz wieder stärker bewusst zu machen. Der Austritt des Umweltpolitikers Herbert Gruhl aus der CDU 1978 markierte die Unsicherheit der Oppositionspartei zum Thema. Auch die regierende SPD verlor Anhänger in Richtung der sich 1980 bundesweit formierenden Grünen.

Konsolidierungsphase

Anfang der 1980er Jahre erhöhten der steigende ökologische Problemdruck und dessen stärkere Wahrnehmung durch die Bevölkerung sowie die Etablierung grüner und alternativer Parteien den politischen Stellenwert des Umweltschutzes. Der Einzug von Bündnis 90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag 1983 war die Folge: Die neue Partei sorgte für die dauerhafte Präsenz des Themas und zwang die anderen Parteien zur eigenständigen Umweltpolitik. Ein unübersehbares Waldsterben, das seit 1981 in den großen Medien Thema wurde, begünstigte den Wandel in der Einschätzung der ökonomischen Folgen fehlenden Umweltschutzes. Neue Verbesserungen des umweltpolitischen Instrumentariums wurden durch die christlich-liberale Regierung eingeleitet, z. B. 1983 die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und 1986 die Novellierung der Technischen Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft. Eine ökonomische Erholung und das Abklingen des Kalten Krieges („Perestroika“ ab 1985) halfen dabei.

Modernisierungsphase

Mit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986, dem Waldsterben und anderen Katastrophenmeldungen trat Ende der 1980er Jahre die Umweltpolitik in eine neue Phase. Dominierte zuvor die nachgeschaltete Verhinderung von Umweltverschmutzung durch Technikeinsatz, begann mit der Etablierung des Begriffs Nachhaltige Entwicklung durch den Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen der Versuch, die Entstehung von Umweltschäden im Ansatz zu vermeiden. Ein bekanntes Instrument dieser Phase ist die Umweltverträglichkeitsprüfung („UVP“). Bis etwa 1990 erreichte der Umweltschutz einen hohen politischen und gesellschaftspolitischen Stellenwert; in der Amtszeit des Bundesumweltministers Klaus Töpfer (CDU) (1987–1994) wurden viele sinnvolle Änderungen in der Umweltgesetzgebung vollzogen. Nach dem Fall der Mauer (1989/1990) fanden andere politische Themen mehr Beachtung, zumal die Deindustrialisierung in Ostdeutschland viele Umweltprobleme wegfallen ließ.

Während Angela Merkel als Umweltministerin (1994–1998) amtierte, verflog die Euphorie der Nach-Wende-Zeit („Blühende Landschaften“). Unter den Bedingungen von Globalisierung und wirtschaftlicher Stagnation wurden Umweltschutzmaßnahmen wieder mehr als Hemmschuh für Wirtschaftswachstum und Innovationen gesehen.

Ende 1998 endete die „Ära Kohl“. Unter Bundeskanzler Gerhard Schröder wurden die Grünen zum ersten Mal Koalitionspartner in einer Bundesregierung; sie stellten in der rot-grünen Koalition 1998–2005 Jürgen Trittin als Umweltminister. Trittin verhandelte zum Beispiel den Atomkonsens (Atomausstieg). Die Umweltpolitik war in dieser Zeit ein Politikbereich, in dem SPD-Politiker ihr 'wirtschaftsfreundliches' und Grünen-Politiker ihr umweltfreundliches Profil zu schärfen versuchten.

Internationalisierung

In der Zeit Angela Merkels als Kanzlerin zeigten sich viele globale Herausforderungen der Umweltpolitik wie der Klimawandel, das Abschmelzen des Polareises und der Gletscher, die Meeresverschmutzung durch Plastikteile. Sie erwarb durch ihr Agieren auf internationalen Konferenzen um 2006/07 den Ruf einer Klimakanzlerin, auch wenn ihr viele absprechen, diesen Namen zu verdienen. Am Klimagipfel 2014 in New York nahm sie nicht persönlich teil.

Umweltschutzaufwendungen der Bundesrepublik Deutschland Staatliche Ausgaben und Investitionen 1977: 4,3 Milliarden € 1982: 6,08 Milliarden € 1987: 7,83 Milliarden € 2009: 33,21 Milliarden € Quelle: Statistisches Bundesamt

Problematik eines Querschnittbereiches Die Umweltpolitik teilt mit anderen Politiken wie der Frauenpolitik das Problem eines Querschnittsbereiches, thematische Überschneidungen mit vielen anderen Politikfeldern aufzuweisen. Für die Umweltpolitik sind das vor allem die Wirtschaftspolitik einschließlich der Landwirtschaftspolitik, die Energiepolitik, die Verkehrspolitik, die Städtebau- und Siedlungspolitik. Da die Ursachen für Umweltschäden häufig in die Zuständigkeit dieser Gebiete fallen, verlangen diese Bezüge von Umweltpolitikern ein hohes Maß an Interdisziplinarität, Kommunikations-, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen wie auch Kompromissbereitschaft.

Problematik eines Langfristbereiches Die Umweltpolitik teilt mit anderen Politikfeldern wie der Rentenpolitik das Problem, erst langfristig wichtig zu werden. Einmal getroffene – oder auch versäumte – Entscheidungen wirken sich langfristig aus, häufig erst mit großer Zeitverzögerung. Da die Politiker in Demokratien jedoch oft in Wahlperioden (4–5 Jahre) bzw. vorrangig bis zum nächsten Wahltermin denken und in deren Rhythmus ausgetauscht werden, werden kurzfristige Politikmuster begünstigt. Ähnliches gilt auch für die Wirtschaftslenker, die längerfristige Entwicklungen häufig vernachlässigen, weil sie sich an Quartalszahlen, Jahreszahlen (Umsätze, Gewinne) und schwankenden Börsenkursen orientieren. Tendenziell werden Themen vernachlässigt, bei denen die Auswirkungen politischer Entscheidung über viele Jahre oder Jahrzehnte in die Zukunft berücksichtigt werden müssen. Teilbereiche wie die Klimaschutzpolitik lassen sich zudem kaum anders als im globalen Maßstab angehen.

Prinzipien der Umweltpolitik Wie in anderen Politikbereichen besteht kein allgemeines Einverständnis über oberste Prinzipien der Umweltpolitik. Dennoch lassen sich einige Grundsätze als sehr weitgehend akzeptiert hervorheben:

Das Verursacherprinzip besagt, dass der Urheber einer Umweltbelastung auch die Kosten für die Beseitigung tragen soll. Faktisch gilt aber noch in starkem Maße das Gemeinlastprinzip, nach dem die Allgemeinheit Kosten trägt, die nicht (mehr) zurechenbar bzw. nicht über den Verursacher aufzubringen sind. Nach dem Vorsorgeprinzip sollen Umweltschäden aber erst gar nicht entstehen. Diesen Grundsatz verschärft das Vorsichtsprinzip noch dahingehend, dass im Fall des Mangels an zuverlässigen wissenschaftlichen Risikoabschätzungen im Zweifel eine Entscheidung zugunsten des Verbots einer Betätigung oder Produktentwicklung zu treffen sei. Nicht ganz so scharf ist das Substitutionsprinzip, welches postuliert, Gefahrstoffe zu ersetzen, wenn ein umweltfreundlicherer Ersatzstoff vorhanden ist (v. a. bei Chemikalien). Das Integrationsprinzip bzw. Querschnittsprinzip, besagt, dass Umweltschutz auch eine Angelegenheit anderer Politikfelder (z. B. Verkehrspolitik, Landwirtschaftspolitik) ist, da durch Entscheidungen in diesen Bereichen häufig Umweltprobleme verursacht werden. Das Kooperationsprinzip besagt, dass unter Einbeziehung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen auf eine möglichst einvernehmliche Verwirklichung umweltpolitischer Ziele hingearbeitet werden solle. Nur so ist eine wirksame Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen zu erwarten. Umweltpolitik sollte auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse beruhen. Sie ist deshalb ein besonders beratungsintensiver Politikbereich. Das Prinzip der Nachhaltigkeit stammt aus der Forstwirtschaft. Danach darf der jährliche Holzeinschlag nicht größer sein als die nachwachsende Holzmenge. Anwendbar ist dieses Prinzip auch in der Fischerei und Jagdwirtschaft. Allgemein gelten folgende Nutzungsregeln nach dem Prinzip: Bei erneuerbaren Ressourcen darf die Abbaurate die Regenerationsrate nicht überschreiten, z. B. Forstwirtschaft